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Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

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WiWi Gast

Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Hallo,
ich möchte gerne aus eigener Motivation meinen aktuellen Job beenden. Nun hat mich mein Arbeitgeber vor die Wahl gestellt, ob ich
a) selber kündigen möchte
b) einen Aufhebungsvertrag schließen möchte
c) gekündigt werden möchte

Wichtig ist meinem Arbeitgeber nur, dass er die Information auch so in das Arbeitszeugnis schreiben wird. Ich kann mich also nicht kündigen lassen und im Arbeitszeugnis steht, ich habe selbst gekündigt.
Momentan bewerbe ich mich aus der Anstellung heraus und schicke kein Zeugnis vom aktuellen Arbeitgeber mit. Die stellenausschreibenden Unternehmen wissen also nicht, dass ich so oder so meinen aktuellen Arbeitgeber verlassen werde. Das Unternehmen möchte ich zeitnah verlassen auch wenn ich noch keinen neuen Job habe, sodass ich wahrscheinlich mittelfristig arbeitslos bin und mich aus der Arbeitslosigkeit mit dem Zeugnis auf Stellen bewerben möchte.

So, nun zu meinen Fragen:
Bei Alternative a und b habe ich 12 Wochen Sperrfrist auf Arbeitslosengeld (d.h. ich kann erst nach 12 Wochen Arbeitslosigkeit Unterstützung erhalten). Geld ist für mich nicht unmittelbar wichtig, komme auch mit Erspartem über die Runden. Allerdings wäre ja einfach ran zu kommen mit Alternative c. Das Problem ist, dass dann auch die Kündigung durch den AG im Zeugnis steht. Das wirkt ja auch wieder komisch auf zukünftige Arbeitgeber.
Zu Alternative b: Eine Abfindung o.ä. werde ich durch den Aufhebungsvertrag nicht erhalten. Die Kündigungsfrist ist auch nicht entscheidend und der Text vom Zeugnis wird in allen Varianten bis auf den Kündigungsweg identisch sein.

Wie würdet ihr euch entscheiden und warum?

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Vielleicht mache ich mir das zu einfach: Abfindung gibt es nicht, Sperrfrist stört Dich nicht und Du bist es, der kündigen will. Ergo a) Du willst kündigen.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Kündige selber!
Warum? - Weil die 12 Wochen zu überbrücken schaffst du schon (und das wäre, wenn du keinen Job finden würdest). Und bei jeder späteren Bewerbung wird man von dir das Zeugnis verlangen und wenn dort steht, dass du nicht selber gekündigt hast, dann wirst du mächtig Probleme haben, das zu erklären.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Ich würde zu c) raten:

1.) 12 Wochen Sperrfrist ist je nach deinem aktuellen Gehalt ne ordentliche Stange Geld. Nur wegen dem Zeugnis würde ich darauf nicht verzichten. Würde ja heißen, alleine diese Formulierung ist dir mehrere Tausend Euro wert.

2.) Selbst gekündigt zu haben ohne etwas anderes in Aussicht wirkt auf Arbeitgeber ebenso schräg wie gekündigt zu werden.
Wenn dein aktueller Arbeigeber klein und unbekannt ist, kannst du ganz locker argumentieren, dass der Laden kurz vor der Insolvenz stand und du deshalb gekündigt wurdest.

Unabhängig davon wäre es sehr ratsam (gewesen), erst bei einem neuen Vertrag die alte Stelle zu kündigen. Mit einem Job in der Tasche bewirbt es sich ungemein leichter.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

(b) ist als Alternative m.E. ohnehin außen vor, so dass (a) oder (c) verbleiben ...

... und zu meinem Vorposter (unabhängig davon, dass er mit dem Rest Recht hat) kann ich sagen, dass bei (a) GENAU DIESE Formulierung im Zweifel am Ende exakt dies wert sein WIRD (nämlich MEHRERE Tausend Euro), so dass die Entscheidung eindeutig ist - nämlich (a)!!!

Setze die 12 Wochen Gehalt mal in Relation zu deinem Lebenseinkommen und die Entscheidung wird klar!

Lounge Gast schrieb:

Ich würde zu c) raten:

1.) 12 Wochen Sperrfrist ist je nach deinem aktuellen Gehalt
ne ordentliche Stange Geld. Nur wegen dem Zeugnis würde ich
darauf nicht verzichten. Würde ja heißen, alleine diese
Formulierung ist dir mehrere Tausend Euro wert.

2.) Selbst gekündigt zu haben ohne etwas anderes in Aussicht
wirkt auf Arbeitgeber ebenso schräg wie gekündigt zu werden.
Wenn dein aktueller Arbeigeber klein und unbekannt ist,
kannst du ganz locker argumentieren, dass der Laden kurz vor
der Insolvenz stand und du deshalb gekündigt wurdest.

Unabhängig davon wäre es sehr ratsam (gewesen), erst bei
einem neuen Vertrag die alte Stelle zu kündigen. Mit einem
Job in der Tasche bewirbt es sich ungemein leichter.

antworten
WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Wenn dein aktueller Arbeigeber klein und unbekannt ist,
kannst du ganz locker argumentieren, dass der Laden kurz vor
der Insolvenz stand und du deshalb gekündigt wurdest.

Nur mal so zur Info:

§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Früher gab es wohl auch noch den § 15 UWG Geschäftliche Verleumdung, aber den scheinen sie gestrichen zu haben, zumindest ist er in der aktuellen Version nicht mehr enthalten.
Insofern sollte man nicht einfach irgendwelchen Mist erzählen...

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Ich bin nochmal derjenige, der zu c) geraten hat.

Die Leute, die zur Eigenkündiung tendieren sollten mal überlegen, wie es auf AGs wirkt, wenn jemand selbst kündigt ohne etwas anderes zu haben. Mir wäre so jemand jedenfalls suspekter als jemand, dem gekündigt wurde.

Eigenkündigung ohne Alternative wirft für den Arbeitgeber zumindest die Frage auf, wie belastbar oder engagiert diese Person ist, wenn sie einfach so einen Job hinwirft ohne etwas anderes zu haben. Das führt zu viel mehr Nachfragen und Erklärungen als eine AG-seitige Kündigung mit einem Satz, dass das Unternehmen Liquiditätsprobleme hat bzw. einen Umsatzeinbruch verkraften musste, Marktanteile verloren hat, einer starken Konkurrenzsituation ausgeliefert ist oder sonstige allgemeine Floskeln.

Und der Kollege mit dem Hinweis auf mögliche Verleumdung hat wohl selten Vorstellungsgespräche geführt.
Da wird auch von AG-Seite gelogen und Versprechungen gemacht, dass sich sämtliche Balken biegen.
Gegen Formulierungen wie "die Kündigung wurde mir gegenüber mit Umstrukturierungen und damit verbundenem Personalabbau begründet" kann niemand was machen.

Sowas ist um Längen besser als eine Eigenkündigung in die Arbeitslosigkeit hinein.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Hier nochmal die "Verleumdungs-Kollegin":
Die von dir gewählte Formulierung mit Umstrukturierungen und Personalabbau usw. ist ja auch ok, aber zu sagen, dass der alte AG kurz vor der Insolvenz stand ist was anderes...

Lounge Gast schrieb:

Ich bin nochmal derjenige, der zu c) geraten hat.

Die Leute, die zur Eigenkündiung tendieren sollten mal
überlegen, wie es auf AGs wirkt, wenn jemand selbst kündigt
ohne etwas anderes zu haben. Mir wäre so jemand jedenfalls
suspekter als jemand, dem gekündigt wurde.

Eigenkündigung ohne Alternative wirft für den Arbeitgeber
zumindest die Frage auf, wie belastbar oder engagiert diese
Person ist, wenn sie einfach so einen Job hinwirft ohne etwas
anderes zu haben. Das führt zu viel mehr Nachfragen und
Erklärungen als eine AG-seitige Kündigung mit einem Satz,
dass das Unternehmen Liquiditätsprobleme hat bzw. einen
Umsatzeinbruch verkraften musste, Marktanteile verloren hat,
einer starken Konkurrenzsituation ausgeliefert ist oder
sonstige allgemeine Floskeln.

Und der Kollege mit dem Hinweis auf mögliche Verleumdung hat
wohl selten Vorstellungsgespräche geführt.
Da wird auch von AG-Seite gelogen und Versprechungen gemacht,
dass sich sämtliche Balken biegen.
Gegen Formulierungen wie "die Kündigung wurde mir
gegenüber mit Umstrukturierungen und damit verbundenem
Personalabbau begründet" kann niemand was machen.

Sowas ist um Längen besser als eine Eigenkündigung in die
Arbeitslosigkeit hinein.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Das sehe ich genau andersherum.

Der AG kann sich im Fall c) auch fragen, warum gerade der TE gekündigt wurde. Umstrukturierungen und Einsparungen trifft ja normalerweise immer die schwächsten in der Kette (Beschäftigungsdauer, Leistung etc).

Bei einer eigenen Kündigung kann man das Argument anbringen, dass man gern selbst seinen Weg bestimmt und das Risiko der kurzen Arbeitslosigkeit in Kauf genommen hat, um sich voll und ganz auf die Jobsuche zu konzentrieren.
Noch einen Schritt weitergedacht: er verhält sich seinem alten AG höchst loyal gegenüber, da er die Entscheidung längst getroffen hat und nicht auf Sparflamme seinen Job machen wollte.....(sehr grenzwertig, aber denkbar).

Es ist am Ende eine Frage der Interpretation. Beide Varianten können positiv verkauft werden und haben genauso ihre negativen Aspekte. Meine persönliche Wahl würde aber auch auf a) gehen, da ich gern selbst aktiv bestimme.

Zwar kann das der TE jetzt auch, aber eine Kündigung durch den AG sieht trotzdem passiv aus.

Lounge Gast schrieb:

Ich bin nochmal derjenige, der zu c) geraten hat.

Die Leute, die zur Eigenkündiung tendieren sollten mal
überlegen, wie es auf AGs wirkt, wenn jemand selbst kündigt
ohne etwas anderes zu haben. Mir wäre so jemand jedenfalls
suspekter als jemand, dem gekündigt wurde.

Eigenkündigung ohne Alternative wirft für den Arbeitgeber
zumindest die Frage auf, wie belastbar oder engagiert diese
Person ist, wenn sie einfach so einen Job hinwirft ohne etwas
anderes zu haben. Das führt zu viel mehr Nachfragen und
Erklärungen als eine AG-seitige Kündigung mit einem Satz,
dass das Unternehmen Liquiditätsprobleme hat bzw. einen
Umsatzeinbruch verkraften musste, Marktanteile verloren hat,
einer starken Konkurrenzsituation ausgeliefert ist oder
sonstige allgemeine Floskeln.

Und der Kollege mit dem Hinweis auf mögliche Verleumdung hat
wohl selten Vorstellungsgespräche geführt.
Da wird auch von AG-Seite gelogen und Versprechungen gemacht,
dass sich sämtliche Balken biegen.
Gegen Formulierungen wie "die Kündigung wurde mir
gegenüber mit Umstrukturierungen und damit verbundenem
Personalabbau begründet" kann niemand was machen.

Sowas ist um Längen besser als eine Eigenkündigung in die
Arbeitslosigkeit hinein.

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DAX Einkäufer

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Das Unternehmen ist einer starken Konkurrenzsituation ausgeliefert und hat Marktanteile verloren - und deshalb hat man gekündigt?? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das würde ja in der Konsequenz bedeuten, dass das Durchhaltevermögen des vor mir sitzenden Bewerbers irgendwo in Gefrierpunktnähe liegt. Den würde ich hübsch zum Arbeitsamt zurückschicken.

Hinsichtlich der Verhandlungsposition bei der Gehaltsfindung etc. ist der vom Threadersteller angepeilte Weg übrigens die totale Kamikaze. Man verlässt doch nicht das Schiff, bevor man den Hafen erreicht hat, um stattdessen an Land zu schwimmen.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

"Das Unternehmen ist einer starken Konkurrenzsituation ausgeliefert und hat Marktanteile verloren - und deshalb hat man gekündigt?? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen"

Bitte nochmal genau Lesen, da wurde geschrieben, dass man das bei AG-seitigen (=ARBEITGEBERSEITIGEN) Kündigung aufführen könnte, nicht bei der eigenen Kündigung.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Ich bin für Option d) selber kündigen und den Zeitpunkt selbst bestimmen.

Wenn es stimmt, was du im ersten Satz sagst, dass du aus eigener Motivation kündigst, dann ist Option d am besten und sollte sich auch verwirklichen lassen.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Ich bin der Threadersteller. Ja, vielleicht habe ich wirklich nicht das Durchhaltevermögen, aber ich habe die 18Stundentage und die verplanten Wochenenden satt. Ich hatte auch schon Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, die ich aufgrund der aktuellen Arbeitsbedingungen nicht wahrnehmen konnte. Mir läuft alles weg und außer Arbeiten sehe ich kein Land. Mein Arbeitgeber sucht dringend neue Leute. Aber statt dazu auch die aktuellen Mitarbeiter zu binden, wird man mit Arbeit unmenschlich zugeschüttet. Krankenstand und Fluktuation sind sehr hoch. Um meiner Gesundheit willen, möchte und muss ich hier weg. Dableiben hat nichts mit gesundem Ehrgeiz zu tun.

Dass hier einige Durchhalteparolen aussprechen und sagen, ich solle mich aus ungekündigter Stelle heraus bewerben, kann ich absolut nachvollziehen. Wenn man von einem normalen Job ausgeht, dann ist das auch der logische Weg. Wenn ich aber von den Bedingungen in meinem aktuellen Unternehmen ausgehe, dann sehe ich das doch etwas anders. Und wenn mir später ein Personaler daraus einen Strick dreht und weniger Gehalt anbietet, dann ist das so. Nicht alles Handeln muss unter der Maxime Gehaltsmaximierung stattfinden. Unter solchen Bedingungen möchte ich auch nicht teil eines solchen Systems sein. Kurzum, ich habe mich für die eigene Kündigung entschieden und fühle mich seither superwohl mit der Entscheidung.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

@TE das mit dem 18-Stunden-Tag ging aus deinem Eingangspost nicht hervor. Und das verändert schon die Einschätzung der Lage.

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DAX Einkäufer

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

Viel Erfolg beim nächsten Schritt! Kann ja der Beschreibung nach nur besser werden.

antworten
WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

@TE

Du könntest dich bspw. Krank schreiben lassen um die VGs wahrzunehmen.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung, Aufhebungsvertrag oder AG-Kündigung

18Stunden Tage. meine tage habe 24. Stunden. mein we sind auch verplant, ich muss ins Station, selber kicken und und und. ich fühle also mit.

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WiWi Gast

Muss man halt immer abwägen was man vor allem später einmal machen will. In einer Firma zu arbeiten wo man eigentlich keinen richt ...

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