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BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

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WiWi Gast

BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Hallo,

ich habe eine Klausel in meinem Arbeitsvertrag die besagt, dass ich zum 31.12. eines Geschäftsjahres nicht kündigen darf. Der AG allerdings auch nicht.

Ich bin als Associate tätig und habe nun dennoch am 30.09.2010 zum 31.12.2010 gekündigt.

Akute Personalprobleme (deren Ursache wohl ehr in den massenhaften Entlassungen in 2009 liegen und wonach nun keiner mehr bei uns arbeiten will) veranlassen meinen Chef nun dazu, mich nicht zum 31.12.2010 gehen zu lassen.

Man hat mir den 31.1.2011 angeboten .... ich kann jedoch nur zum 1.1. woanders anfangen.

Resturlaub könnte ich nicht in Anspruch nehmen.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Kann mir jemand bezüglich der Klausel weiterhelfen?

Dankeschön

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

klagen?

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Unverbindliche Einschätzung: Eigentlich Verstoß gegen § 622 BGB Absatz (5) in Verbindung mit Absatz (1) und (6).
Am Besten einmal mit einem Anwalt durchdiskutieren und im Vorfeld mit Deinem Partner, (erspart dann vielleicht die Diskussion mit dem Anwalt, wenn er ein Einsehen hat):

5) Einzelvertraglich kann eine kürzere (!!!!) als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Und Absatz (6): (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Eine längere Frist als unter Absatz (1) kann somit schon mal gar nicht vereinbart werden, nur eine kürzere, an die zudem Bedingungen geknüpft sind.

Ist zwar bei manchen WP Gesellschaften/Big 4 noch im Vertrag, hat aber keine Chance vor einem Arbeitsgericht.

Weiß auch nicht, was sich eine WP Gesellschaft davon verspricht, einen zum Zwang länger halten zu wollen. Kann nur schief gehen.

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Ich bin der Auffassung, das diese Klausel im Zweifelsfall (d.h. vor Gericht) keinen Bestand hat.

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Scott

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Dann dreh den Spieß doch um und lass dich 1. Monat krank schreiben :-)
Todsichere Tipps dafür findest du in den einschlägigen Hartz4-Foren.

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Ok.. vielen Dank für die ausführlichen Infos. Ich hatte nun bereits drei Gespräch und man hat bisher keine Einsicht gezeigt. Man beharrt darauf und jedes weitere Gespräch würde zu keinem anderen Ergebnis führen.

Ich werde mir diese Woche mit einer renomierten Anwaltskanzlei und dem darin beschäftigten Fachanwalt für Arbeitsrecht einen Termin holen und nach dessen Einschätzung dann weiter verfahren.

Sollte noch jemand weitere Erfahrungen damit haben, dann freue ich mich über weitere Beiträge.

Danke!

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Erst zum 1.2.2011 bei den anderen anfangen und bis dahin schön bei E&Y weiter abchillen und das Mickergehalt mitnehmen...

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Sprich mit einem Anwalt. Hier sind nur juristische Laien unterwegs...
Vorsicht mit dem krank schreiben lassen!

Für den Fall, dass du später noch mal eine BU abschließen oder in die PKV wechseln willst, kann sich das eventuell als Boomerang rausstellen...

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Also krank schreiben würde ich mich auf keinen Fall lassen, es sei denn dass Du tatsächlich krank bist.

§ 622 BGB Abs. 6 besagt: (6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Im Gesetz ist aber meiner Ansicht nach nicht geregelt, dass man einen Termin ausschließen darf. Das wäre ja "Rosinenpickerei".
Allerdings hast Du den AV unterschrieben und ich kenne die rechtliche Lage nicht.

Anwalt!!!

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Und v.a. darfst Du während einer Krankschreibung nicht woanders arbeiten --> fristlose Kündigung (sicherlich mit entsprechendem Vermerk im Zeugnis) und ggf. auch Schadensersatzforderungen.

E&Y? Ich dachte die mit den Massenentlassungen im letzten Jahr hießen PwC...

Lounge Gast schrieb:

Sprich mit einem Anwalt. Hier sind nur juristische Laien
unterwegs...
Vorsicht mit dem krank schreiben lassen!

Für den Fall, dass du später noch mal eine BU abschließen
oder in die PKV wechseln willst, kann sich das eventuell als
Boomerang rausstellen...

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Du könntest einfach nicht mehr kommen. - Dann wirst du eine "Vertragsstrafe" zahlen müssen. Als entschädigung, hab ich mal gelesen, ist für jeden Monat vor der Frist ein Monatsgehalt fällig. Aber das steht i.d.R. im Arbeitsvertrag.

Du könntest deinen zukünftigen Arbeitgeber fragen ob er dich "freikauft", also solche Zahlungen übernimmt.

Oder du fragst mal den Betriebsrat - den gibts es meist auch bei WP.

In der Tat wirst du professionelle Beratung nur bei einem Fachanwalt bekommen.

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Wie siehts mit Urlaub im Januar / Überstunden abfeiern aus?

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich r

Ah ja die typische Situation an allen pwc Niederlassungen...habe ich schon von x Kollegen gehört, erst wollten sie alle so schnell wie möglich raushaben und jetzt wo die Leute mit den Füssen über die mitarbeiterbehandlung der letzten Jahre abstimmen wird die harte Schiene gefahren, ich muss leider noch ein Jahr aushalten, wünsche aber den Kollegen dass sie sich durchsetzten können.

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Vielen Dank für die Aufmunterung :-) Du hast leider recht wie Du es beschreibst. Urlaub habe ich noch und zwar den vollen Jahresurlaub 2010. Diesen möchte man mir aber nicht gewähren. Gleiches gilt für Überstunden - auch diese möchte man mir ausbezahlen. Ich bin gespannt wie alles ausgeht, ich weiss nur eines - ich werde mich nicht unterkriegen lassen.

Erstmal gehts jetzt zum Anwalt und nach dessen Einschätzung werde ich entscheiden wie ich weiter vorgehe.

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich r

Stehe vor dem gleichen Problem bei pwc... Konnte meinen Urlaub aus dem Jahr nicht nehmen da keine Leute da waren, jetzt will man mir und anderen Kollegen das recht absprechen diesen noch nehmen zu können und so die Kündigungsfrist, bzw. Die noch zu leistende Arbeitszeit zu verkürzen. Weiß jemand ob das rechtens ist?

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Die Regelungen sind rechtens. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) sieht in ständiger Rspr. grundsätzlich (!) keine Beanstandungen, wenn es selbst nur einen Kündigungstermin im Jahr gibt. Allerdings müssen hierfür bestimmte Bedingungen gegeben sein.

Was die WP- und StB-Branche (exemplarisch) angeht:

Die Regelung, dass man zum 31.12. nicht gehen kann, wurde ursprünglich für den kleinen WP/StB geschaffen. Bei ihm sollten die Mitarbeiter nicht dann gehen können, wenn sein Geschäft (Jahresabschlüsse erstellen, prüfen etc.) gerade auf dem Höhepunkt ist, also brummt. Damit würde seine berufliche Existenz ernstlich gefährdet. Hier stehen dann AG-Interessen im Vordergrund. Macht auch absolut Sinn - wie ich finde.

Bei Big-4 macht diese Regelung aber bei gefühlten 10.000 angestellten überhaupt keinen Sinn mehr. Hier würde jedes Arbeitsgericht zu der Feststellung kommen, dass sich nahezu jeder Mitarbeiter durch einen anderen der 9.999 ersetzen lässt. Insofern hat man hier gute Karten; eine solche Regelung ist in aller Regel nicht zu verteidigen. Beim Einzelpraxler hingegen sehrwohl.

Wenn Du also klagen willst und kannst, dann hättest Du sicher gute Chanchen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht wird Dir hierzu genauer Auskunft geben können.

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Hast du noch den vollen(!!) Jahresurlaub 2010? Mit den 30 Tagen wäre selbst bei Kündigungstermin 31.01.11 dann ja therotisch schon um den 15.12 Schluss... Mit Überstunden ggf noch früher...

Ich glaube nicht, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers so weit geht dass er die Auszahlung erzwingen kann wenn Du in diesem Jahr noch überhaupt keinen Urlaub genommen hast.

Als Alternative mal ne ganz freche Rechnung:
Ausscheiden zum 31.03.11
AT Januar: 21
AT Februar: 20
AT März: 23
Summe: 64 ./. 30Tage Urlaub 2010 ./. 8 tage Urlaub 2011
Rest 26 Tage = 208 Überstunden

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Auf jeden Fall sinnvoll, einen Anwalt im Vorfeld zu kontaktieren, um vorbereitet auf eine weitere Eskalationsstufe zu sein.
Erzähl mal bitte seine Einschätzung der Dinge. Dürfte hier Einige interessieren

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Wäre toll, wenn du dann berichtest ! Lass dich nicht unterkriegen.

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich r

Pricewaterhouse fährt echt eine harte Linie und will die Leute weiter Knechten, aber ich denke aus o.g. Gründen dürfte das rechtlich keinen bestand haben. Ich kann mir auch gar nicht vorstellen wieso die erwarten, dass die Leute motiviert weiterarbeiten wenn man sie einfach zwingt.. Irgendwie denkt man da wohl recht kurzfristig wie vor 2 Jahren mit den probezeitkündigungen.

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

nicht mehr ab dem 1.1. zum alten arbeitgeber hingehen und ab dem 1.1. zum neuen arbeitgeber

wenn dein alter arbeitgeber damit nicht einverstanden ist, dann lass ihn doch klagen :-)

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Es ist übrigens nicht EY!

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Wie kam es denn zu der Situation überhaupt? Hast du deinen Arbeitsvertrag nicht gelesen bevor du dich woanders beworben hast? Warum hast du deinen neuen AG nicht nach einem späterem Eintrittstermin gefragt? Das kannst du auch immer noch tun.

Die Gerichte zu bemühen, ist aus meiner Sicht der allerletzte Ausweg. Du bekommst immer noch ein Arbeitszeugnis von deinem alten Arbeitgeber. Damit können die dir noch Jahre später die Karriere verbauen. Wer Recht und Unrecht hat, ist nicht die Frage, sondern wer am längeren Hebel sitzt.

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Warum hast du deinen neuen AG nicht nach einem späterem
Eintrittstermin gefragt? Das kannst du auch immer noch tun.

Hat er - bitte den Post lesen

Die Gerichte zu bemühen, ist aus meiner Sicht der allerletzte
Ausweg.
Lass Dich beraten, um wirklich sicher zu sein und dann: (Prämisse die Klausel ist unwirksam und Du willst wirklich weg):

Optional: Du legst einen freundlichen Brief Deines Anwalts vor, der die Rechtslage deutlich macht. Dann wissen sie, dass es Dir ernst ist und sie keine Chance haben

Du hast bereits gekündigt, Deine Kündigung ist rechtswirksam und Du gehst einfach ab dem 1.1. zum neuen AG. Dein Equipment kannst Du am letzten Tag ins Office legen.

PS: Dein Arbeitgeber wäre der erste, der es sich leisten kann einen demotivierten Mitarbeiter zum Arbeiten zu zwingen. Schlechtes Zeugnis ist keine Drohung. Mögliche Flüchtigkeitsfehler, Arbeitszeitgesetz etc. sind eine Drohung. Du bist immer am längeren Hebel!

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

das mit dem Arbeitszeugnis ist ein Argument, das viele hier völlig unterschätzen!

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checker

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Unabhängig vom Arbeitszeugniss ist es nicht unüblich, dass zukünftige Unternehmen sich inoffiziell telefonisch bei den ehemaligen Arbeitgebern erkundigen! Ein gutes Arbeitszeugnis kann also eine falsche Sicherheit geben... muss aber nicht.

Was ist denn eigentlich mit einem Kompromiss - also bis 15.01. arbeiten?

Lounge Gast schrieb:
... Mögliche

Flüchtigkeitsfehler, Arbeitszeitgesetz etc. sind eine
Drohung. Du bist immer am längeren Hebel!

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

also wenn das neue Unternehmen dich wirklich will, dann sind sie in der Regel auch bereit, wenn du zum 1.2. kommst. Gute Leute brauchen meist etwas länger, bis sie frei sind.

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Dein neuer AG sollte dich einfach ab 1.2 einstellen. Basta.

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Und, was sagt dein Anwalt?

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Lass Dich blos nicht klein kriegen. Die big 4 rechnen doch nur damit.
Die Kündigung zum 31.12. ist möglich und auch rechtens.

Arbeitszeugnisse kann man auch einklagen. In diesem Fall muss der AG nachbessern. Du hast sicherlich aus den Vorjahren gute Beurteilungen.

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Mein Anwalt ist voll und ganz auf meiner Seite und musste kurz über diese Klausel "schmunzeln".

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Wie ist die Sache damals ausgegangen?

Die Regelung bei PwC ist ja ziemlich dreist:
3 Monate zum Quartalsende, ausgenommen zum 31.12.
Dh., wenn man nicht spätestens am 30.06.x1 gekündigt hat, kann man erst wieder zum 31.03.x2 gehen (wenn man dann spätestens am 31.12.x1 kündigt).

Das ist für einen normalen Angestellten eine viel zu realitätsferne Frist zum Knechten.

Gibts da mittlerweile weitere Erfahrungen?

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

push

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Wenn du es drauf ankommen lässt dann ist die Regelung vor Gericht nicht haltbar. Ist natürlich nicht die schönste Verabschiedung, da die mit dir für das Jahresende schon planen. Aber möglich ist es aufjedenfall

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Du bist halt kein normaler Angestellter sondern in der WP. Die Regelung ist rechtlich gesehen vollkommen okay, da sie für beide Seiten gilt und einen Sinn und Zweck hat. Ansonsten Auflösungsvertrag anbieten bzw. sich mit wer auch immer dafür zuständig ist, einigen.

WiWi Gast schrieb am 30.09.2023:

Wie ist die Sache damals ausgegangen?

Die Regelung bei PwC ist ja ziemlich dreist:
3 Monate zum Quartalsende, ausgenommen zum 31.12.
Dh., wenn man nicht spätestens am 30.06.x1 gekündigt hat, kann man erst wieder zum 31.03.x2 gehen (wenn man dann spätestens am 31.12.x1 kündigt).

Das ist für einen normalen Angestellten eine viel zu realitätsferne Frist zum Knechten.

Gibts da mittlerweile weitere Erfahrungen?

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Er soll mich für die 3-4 Monate als Prakti einstellen und dafür darfst du früher raus.
Hab guten Bachelor, Beratungspraktika und würds unironisch machen

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Bitte keinen Unsinn hier verzapfen und verbreiten, nur weil das jemand mal vor 15 Jahren hier gepostet hat. Es gibt keine gesetzliche maximale Kündigungsfrist.

Die kann teilweise je nach Branche und Position sogar bis zu einem Jahr betragen. In einem lustigen Fall war die Frist sogar auf drei Jahre festgesetzt, dass hat das Gericht dann (wie erwartet) als übermäßig Benachteiligend ausgelegt (Az.: 6 AZR 158/16). Das Einzige ist, dass diese Frist für beide Seiten gelten muss (§ 622 VI BGB) .
Ansonsten herrscht da Vertragsfreiheit.

PS: Alles bis zu 6 Monaten wird fast immer ohne Probleme als akzeptabel angesehen. Alles darüber hinaus könnte man argumentieren (zumindest vor Gericht, aber auch mit ungewissem Ausgang). Wie schon gesagt, am einfachsten einen Aufhebungsvertrag vereinbaren und fertig. Kein Betrieb würde sich die Gefahr antun, dass du regelmäßig 3-6 Monate krankfeierst.

WiWi Gast schrieb am 10.10.2023:

Wenn du es drauf ankommen lässt dann ist die Regelung vor Gericht nicht haltbar. Ist natürlich nicht die schönste Verabschiedung, da die mit dir für das Jahresende schon planen. Aber möglich ist es aufjedenfall

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WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Arbeitete selbst bei Big4 und konnte zum 31.12 kündigen. Ich glaube es hängt von Standort ab. LG

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Persönlich bin ich der Meinung, dass diese Klausel kein großes Problem darstellen sollte.
Sie ist allg. bekannt und gilt für beide Seiten. Ob sie jetzt vor Gericht Stand hält oder nicht. Wenn du in der Branche und Region bleibst - würde ich da nicht im Streit auseinander gehen. Man sieht sich immer zweimal im Leben. Wenn irgendwie möglich beim Wechsel berücksichtigen.

Erfahrungsgemäß wird versucht Kündigungen innerhalb der Season verständlicherweise zu vermeiden. Allerdings weiß ich von Kollegen - wenn mit ausreichend Vorlaufzeit kommuniziert, dass auch ein Wechsel bspw. per Februar oder Juni möglich ist und auch die 3 Monate per Quartalsende nicht in Stein gemeißelt sind. Wenn man jetzt am 29.09 per 31.12 kündigt kann ich mir vorstellen das es Probleme gibt - einfach weil die Planungen da schon durch sind.

Wenn du aber frühzeitig mit deinem Vorgesetzten sprichst findet man sicherlich einen Weg. auch außerhalb der drei Monate zum Q-Ende.

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Dass man hier nie wieder was gehört hat nach der Arie 2010 spricht doch schon Bände.

Leute, natürlich ist die Klausel zulässig. Ihr unterschreibt die freiwillig ohne Druck und in vollem Wissen darüber. Warum sollte die ungültig sein? So ein Schwachsinn. Und dann lese ich hier einige Beiträge nach dem Motto “werd doch einfach vertragsbrüchig”. Wie verkommen kann man eigentlich sein?!

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

WiWi Gast schrieb am 25.10.2023:

Und dann lese ich hier einige Beiträge nach dem Motto “werd doch einfach vertragsbrüchig”. Wie verkommen kann man eigentlich sein?!

Sorry, die Kündigungsfristen im deutschen Recht sind nun mal extrem arbeitgeberfreundlich. In den USA kannst du von heute auf morgen kündigen, damit endet morgen deine Arbeitspflicht und morgen deine Bezahlung. Als nette Geste gibt es die 14 Day Notice, da kündigt man freiwillig 14 Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses.

antworten
Voice of Reason

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Interessante Interpretation.
D.h., dass man von heute auf Morgen in den USA kündigen kann, ist Arbeitnehmerfreundlich?
Du kannst damit auch von heute auf Morgen kündigen - ohne Grund.
Immer noch Arbeitnehmerfreundlich?

DE ist Arbeitgeberfreundlich? Wäre das erste Mal, dass ich sowas irgendwo lese... von dieser einen Ausnahme der Big4s während der Busy Season mal ausgenommen.

WiWi Gast schrieb am 15.12.2023:

WiWi Gast schrieb am 25.10.2023:

Und dann lese ich hier einige Beiträge nach dem Motto “werd doch einfach vertragsbrüchig”. Wie verkommen kann man eigentlich sein?!

Sorry, die Kündigungsfristen im deutschen Recht sind nun mal extrem arbeitgeberfreundlich. In den USA kannst du von heute auf morgen kündigen, damit endet morgen deine Arbeitspflicht und morgen deine Bezahlung. Als nette Geste gibt es die 14 Day Notice, da kündigt man freiwillig 14 Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses.

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Ich denke es ist immer sehr situationsabhängig. Wenn ich mit meiner Situation grundlegend zufrieden bin, dann sind die langen Fristen sicherlich zum Vorteil des Arbeitnehmers.

Wenn ich aber raus will, dann kann es schon extrem nerven wenn man so lange notice periods hat. Ich meine 3 Monate sind noch ok in meinen Augen, aber bei einer gewissen Zugehörigkeit steigt das ja auf 6 teilweise 12 Monate (besonders im IGM). Das ist dann manchmal vom Timing her echt bescheiden. Klar, man kann kündigen und dann was suchen. Bei vielen, die das Risiko scheuen ist es aber oftmals so, dass es ein komisches Gefühl ist ohne was neues zu haben zu kündigen. Und ja, es gibt Arbeitgeber, die bereit sind 6 Monate auf dich zu warten, aber 12 Monate habe ich bisher kaum erlebt.

Also ich denke es gibt immer 2 Seiten. Ich denke 3 Monate sind normalerweise ok. Finde 6 oder 12 Monate aber schon zu lange, selbst bei langer Zugehörigkeit. Aber in den USA hat man ja "at will" employment was vll auch ein bisschen zu extrem ist.

Aber es gibt auch oftmals kulante Betriebe, die einen dann freistellen (oftmals auch aus Eigeninteresse z.B. im R&D etc).
Aber grundsätzlich ist Deutschland schon sehr arbeitnehmerfreundlich.

Voice of Reason schrieb am 16.12.2023:

Interessante Interpretation.
D.h., dass man von heute auf Morgen in den USA kündigen kann, ist Arbeitnehmerfreundlich?
Du kannst damit auch von heute auf Morgen kündigen - ohne Grund.
Immer noch Arbeitnehmerfreundlich?

DE ist Arbeitgeberfreundlich? Wäre das erste Mal, dass ich sowas irgendwo lese... von dieser einen Ausnahme der Big4s während der Busy Season mal ausgenommen.

Und dann lese ich hier einige Beiträge nach dem Motto “werd doch einfach vertragsbrüchig”. Wie verkommen kann man eigentlich sein?!

Sorry, die Kündigungsfristen im deutschen Recht sind nun mal extrem arbeitgeberfreundlich. In den USA kannst du von heute auf morgen kündigen, damit endet morgen deine Arbeitspflicht und morgen deine Bezahlung. Als nette Geste gibt es die 14 Day Notice, da kündigt man freiwillig 14 Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses.

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Voice of Reason schrieb am 16.12.2023:

Interessante Interpretation.
D.h., dass man von heute auf Morgen in den USA kündigen kann, ist Arbeitnehmerfreundlich?
Du kannst damit auch von heute auf Morgen kündigen - ohne Grund.
Immer noch Arbeitnehmerfreundlich?

DE ist Arbeitgeberfreundlich? Wäre das erste Mal, dass ich sowas irgendwo lese... von dieser einen Ausnahme der Big4s während der Busy Season mal ausgenommen.

Und dann lese ich hier einige Beiträge nach dem Motto “werd doch einfach vertragsbrüchig”. Wie verkommen kann man eigentlich sein?!

Sorry, die Kündigungsfristen im deutschen Recht sind nun mal extrem arbeitgeberfreundlich. In den USA kannst du von heute auf morgen kündigen, damit endet morgen deine Arbeitspflicht und morgen deine Bezahlung. Als nette Geste gibt es die 14 Day Notice, da kündigt man freiwillig 14 Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses.

Sowie du es geschrieben hast, ja.

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Hoffen wir mal, dass der Ersteller nun nach 14 Jahren aus dem Vertrag rausgekommen ist…

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Scott schrieb am 10.10.2010:

Dann dreh den Spieß doch um und lass dich 1. Monat krank schreiben :-)
Todsichere Tipps dafür findest du in den einschlägigen Hartz4-Foren.

ALGII ist kein Krankengeld. Bekommt man auch als Gesunder. Wenig Sachverstand hier wieder von einigen Usern.

antworten
Neal_Caffrey

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

WiWi Gast schrieb am 30.09.2023:

Wie ist die Sache damals ausgegangen?

Die Regelung bei PwC ist ja ziemlich dreist:
3 Monate zum Quartalsende, ausgenommen zum 31.12.
Dh., wenn man nicht spätestens am 30.06.x1 gekündigt hat, kann man erst wieder zum 31.03.x2 gehen (wenn man dann spätestens am 31.12.x1 kündigt).

Das ist für einen normalen Angestellten eine viel zu realitätsferne Frist zum Knechten.

Gibts da mittlerweile weitere Erfahrungen?

Ein Kollege hat sich 5Wochen krankgeschrieben. Kündigung wurde dann genehmigt. Darauf gab es nicht das beste Zeugnis,. Daraufhin hat der sich bei HR beschwert und das Zeugnis wurde geändert.

Wäre mir persönlich zu stressig. Habe bei Unterzeichnung des Vertrages schon gesagt, dass ich das nicht mitmache

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Neal_Caffrey schrieb am 16.12.2023:

Wie ist die Sache damals ausgegangen?

Die Regelung bei PwC ist ja ziemlich dreist:
3 Monate zum Quartalsende, ausgenommen zum 31.12.
Dh., wenn man nicht spätestens am 30.06.x1 gekündigt hat, kann man erst wieder zum 31.03.x2 gehen (wenn man dann spätestens am 31.12.x1 kündigt).

Das ist für einen normalen Angestellten eine viel zu realitätsferne Frist zum Knechten.

Gibts da mittlerweile weitere Erfahrungen?

Ein Kollege hat sich 5Wochen krankgeschrieben. Kündigung wurde dann genehmigt. Darauf gab es nicht das beste Zeugnis,. Daraufhin hat der sich bei HR beschwert und das Zeugnis wurde geändert.

Wäre mir persönlich zu stressig. Habe bei Unterzeichnung des Vertrages schon gesagt, dass ich das nicht mitmache

Als ob man die Klausel so streichen kann? Bei mir wurde gesagt es ist nicht änderbar

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Hallo liebes Forum,
ich werde nun die Woche bei Ey zum 31.03.2024 kündigen.
Hat von Euch schon jemand die Kündigung in Eschborn persönlich abgegeben und weiß an wen man sich für einen Nachweis zur Abgabe der Kündigung wenden kann? Reicht die Abgabe beim Empfang aus?

Vielen Dank für die Hilfe!

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

Einfach beim Empfang abgeben und kurzes Bild vom Brief auf dem Empfang machen. War damals kein Problem…

WiWi Gast schrieb am 17.12.2023:

Hallo liebes Forum,
ich werde nun die Woche bei Ey zum 31.03.2024 kündigen.
Hat von Euch schon jemand die Kündigung in Eschborn persönlich abgegeben und weiß an wen man sich für einen Nachweis zur Abgabe der Kündigung wenden kann? Reicht die Abgabe beim Empfang aus?

Vielen Dank für die Hilfe!

antworten
WiWi Gast

Re: BIG4-Kündigung 31.12 ausgeschlossen-wie komme ich raus?

WiWi Gast schrieb am 17.12.2023:

Hallo liebes Forum,
ich werde nun die Woche bei Ey zum 31.03.2024 kündigen.
Hat von Euch schon jemand die Kündigung in Eschborn persönlich abgegeben und weiß an wen man sich für einen Nachweis zur Abgabe der Kündigung wenden kann? Reicht die Abgabe beim Empfang aus?

Vielen Dank für die Hilfe!

Warum denn physisch in Person abgeben? War auch bei EY und hab ein digital signiertes Dokument per Mail an einen Partner + HR in Cc geschickt

antworten

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Headhunter of the Year 2016 – Nominierte stehen fest

Bildmaterial zum Headhunter of the Year-Award 2016

32 nominierte Unternehmen aus der Personalberatungsbranche haben es in die Endauswahl geschafft und hoffen am 2. Juni auf den Preis „Headhunter of the Year 2016“. Der Preis „Headhunter of the Year“ wird in den Kategorien Candidate Experience, Executive Search, Recruiting Innovation, Best eBrand und Best Newcomer vom Karrieredienst Experteer vergeben. Insgesamt haben sich 88 Unternehmen beworben.

Personalberatung in Deutschland 2014/2015 - Führungskräfte mit IT-Know-how heiß begehrt

Ein Arbeitsplatz mit Laptop, einer Kaffeetasse, zwei Stiften und zerknüllten Zetteln.

Der Branchenumsatz der Personalberatung stieg in Deutschland im Jahr 2014 um 5,7 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro. Die Prognose für 2015 liegt bei 6,2 Prozent. Heiß begehrt sind Fach- und Führungskräfte mit Know-how in Digitaler Transformation. Jobsuchmaschinen, Expertenplattformen und Social-Media-Kanälen wie Xing oder Linkedin verändern die Branche.

Studie: Jeder zweite Deutsche unzufrieden im Job

Jobzufriedenheit Umfrage zum Arbeitsklima

Fast die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland ist mit ihrem Job nicht zufrieden. 45 Prozent der Arbeitnehmer wollen in den nächsten zwölf Monaten den Job wechseln. Der Wunsch nach mehr Gehalt, Abwechslung und Anerkennung geben häufig den Ausschlag.

Consultingstudie: IT-Berater wechseln am häufigsten ihren Job

Jeder fünfte Mitarbeiter eines Consultingunternehmens mit dem Schwerpunkt Informationstechnologie (IT) verlässt im Jahresverlauf sein Unternehmen. Damit weisen IT-Beratungen die höchste Fluktuationsrate in der Unternehmensberatungsbranche auf.

Rivalität am Arbeitsplatz: Wenn Wettbewerb zu weit geht

Kämpfende Hirsche, die mit ihrern Geweihen aufeinander losgehen.

Eine internationale Monster Umfrage zeigt, dass jeder fünfte Befragte bereits den Job gewechselt hat, um Arbeitsplatzrivalitäten zu entfliehen. Weitere 26 Prozent haben schon eine Kündigung aus diesem Grund in Betracht gezogen.

BDU-Marktstudie: Personalberatung in Deutschland 2013/2014 - Starker Stellenmarkt

Ein Anschluß für Starkstrom mit einer roten Abdeckung sowie 3 blau abgedeckte Stromdosen.

Der Branchenumsatz der Personalberatung in Deutschland stieg 2013 verhalten um 3,2 Prozent auf 1,6 Milliarden Euro. Die Top-Manager identifizieren sich immer weniger mit ihren Unternehmen. Dies sind Ergebnisse der Marktstudie „Personalberatung in Deutschland 2012/2013“ vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater.

Arbeitslosigkeit belastet auch Psyche des Partners stark

Ein 30 Meter hoher Werbescreen in London warnt davor, dass 3 Millionen UK Jobs vom Handel mit der EU abhängen und durch den Brexit in Gefahr sind.

Die Gesundheitskosten einer Arbeitslosigkeit werden unterschätzt. Eine Studie des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung zeigt, dass die Psyche beider Partner in nahezu gleichem Maße leidet, wenn einer der beiden Lebensgefährten arbeitslos wird.

Wenig Zufriedenheit an deutschen Arbeitsplätzen

Ein Raum mit mehreren Tischen auf denen Computer, Tastaturen und Bildschirme stehen.

Deutsche Arbeitnehmer sind im Vergleich weniger glücklich mit dem Job. Insbesondere die jüngeren Arbeitnehmer zeigten sich überraschend unzufrieden. Das sind die Ergebnisse einer globalen GfK-Umfrage im Auftrag von Monster.

Jeder siebte mit Jobwechsel in diesem Jahr

Ein grünes Schild mit einem weißen, rennenden Männchen und einem Pfeil nach links mit der Bedeutung eines Notausganges.

In diesem Jahr heuert jeder siebte Deutsche bei einem neuen Arbeitgeber an. Damit liegt Deutschland unter dem europäischen Durchschnitt von 18,3 Prozent. Das geht aus einer weltweiten Studie der internationalen Unternehmensberatung Hay Group hervor.

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Diskussionen zu Big4

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Egal ob Big 4 oder sonstiges Unternehmen: Du addressierst die Kündigung an das Unternehmen, welches als Vertragspartei im Arbeitsv ...

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Kündigung Probezeit BIG4

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