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Kündigung in der Probezeit

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Beitrag
Jennii

Kündigung in der Probezeit

Hallo,

folgendes Situation:
Ein Arbeitnehmer hat für sich entschieden, dass er kündigt, weil die Situation auf der Arbeit immer unerträglicher wurde.

Kurzgefasst sind das die Gründe:

  • Die Zusammenarbeit im Team stimmt nicht,
  • die vereinbarten Aufgabenbereiche werden nicht eingehalten,
  • Einarbeitung fand nie statt, dadurch entstanden Fehler worauf der AN von gewissen Kollegen beschimpft wurde,
  • zudem wurden auch Unwahrheiten über AN verbreitet, z.b. verlässt mehrmals früher die Arbeit.

Der AN ist wegen den Umständen krankgeschrieben und hat aus dem Krankenstand schriftlich gekündigt. Kündigungsschreiben wurde unter Zeugen in den Briefkasten des AGs eingeworfen. Seitdem ist eine Woche vergangen und es kam keinerlei Rückmeldung des AGs.

Nun folgende Fragen: benötigt der AN eine Bestätigung des AGs? Hat der AN automatisch Anspruch auf seinen Resturlaub oder soll er sich für die zweite Woche Kündigungsfrist eine Folgebescheinigung ausstellen lassen? Der Arzt des ANs wollte ihn ursprünglich bis Ende der Kündigungsfrist AU schreiben, aufgrund der Umstände.

Vielen Dank im Voraus
LG Jenni

antworten
WiWi Gast

Kündigung in der Probezeit

Eine Kündigung sollte dann immer mit Einschreiben erfolgen postalisch.

Sollte sich im Zweifel nichts bewegen, Anwalt und / oder danach Gericht einschalten.

antworten
WiWi Gast

Kündigung in der Probezeit

Jennii schrieb am 22.03.2024:

Hallo,

folgendes Situation:
Ein Arbeitnehmer hat für sich entschieden, dass er kündigt, weil die Situation auf der Arbeit immer unerträglicher wurde.

Kurzgefasst sind das die Gründe:

  • Die Zusammenarbeit im Team stimmt nicht,
  • die vereinbarten Aufgabenbereiche werden nicht eingehalten,
  • Einarbeitung fand nie statt, dadurch entstanden Fehler worauf der AN von gewissen Kollegen beschimpft wurde,
  • zudem wurden auch Unwahrheiten über AN verbreitet, z.b. verlässt mehrmals früher die Arbeit.

Der AN ist wegen den Umständen krankgeschrieben und hat aus dem Krankenstand schriftlich gekündigt. Kündigungsschreiben wurde unter Zeugen in den Briefkasten des AGs eingeworfen. Seitdem ist eine Woche vergangen und es kam keinerlei Rückmeldung des AGs.

Nun folgende Fragen: benötigt der AN eine Bestätigung des AGs? Hat der AN automatisch Anspruch auf seinen Resturlaub oder soll er sich für die zweite Woche Kündigungsfrist eine Folgebescheinigung ausstellen lassen? Der Arzt des ANs wollte ihn ursprünglich bis Ende der Kündigungsfrist AU schreiben, aufgrund der Umstände.

Vielen Dank im Voraus
LG Jenni

Hallo Jenni,

Ruf deinen Arbeitgeber an und klär es direkt. Eine Bestätigung der Kündigung sollten sie dir ausstellen. Mit einer Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist wäre ich vorsichtig, da der Arbeitgeber - gibt dazu auch ein Urteil - das anzweifeln kann. Dadurch kann die Entgeltforderung verweigert werden

antworten
WiWi Gast

Kündigung in der Probezeit

Grds hast du Anspruch auf Resturlaub. Musst du dir jedoch ausrechnen und den Urlaub der im AV nieder geschrieben wurde.

Ansonsten hey lass den Kopf nicht hängen. Es wird besser.

antworten
BrioniFanboy87

Kündigung in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.03.2024:

Jennii schrieb am 22.03.2024:

Hallo,

folgendes Situation:
Ein Arbeitnehmer hat für sich entschieden, dass er kündigt, weil die Situation auf der Arbeit immer unerträglicher wurde.

Kurzgefasst sind das die Gründe:

  • Die Zusammenarbeit im Team stimmt nicht,
  • die vereinbarten Aufgabenbereiche werden nicht eingehalten,
  • Einarbeitung fand nie statt, dadurch entstanden Fehler worauf der AN von gewissen Kollegen beschimpft wurde,
  • zudem wurden auch Unwahrheiten über AN verbreitet, z.b. verlässt mehrmals früher die Arbeit.

Der AN ist wegen den Umständen krankgeschrieben und hat aus dem Krankenstand schriftlich gekündigt. Kündigungsschreiben wurde unter Zeugen in den Briefkasten des AGs eingeworfen. Seitdem ist eine Woche vergangen und es kam keinerlei Rückmeldung des AGs.

Nun folgende Fragen: benötigt der AN eine Bestätigung des AGs? Hat der AN automatisch Anspruch auf seinen Resturlaub oder soll er sich für die zweite Woche Kündigungsfrist eine Folgebescheinigung ausstellen lassen? Der Arzt des ANs wollte ihn ursprünglich bis Ende der Kündigungsfrist AU schreiben, aufgrund der Umstände.

Vielen Dank im Voraus
LG Jenni

Hallo Jenni,

Ruf deinen Arbeitgeber an und klär es direkt. Eine Bestätigung der Kündigung sollten sie dir ausstellen. Mit einer Krankschreibung bis zum Ende der Kündigungsfrist wäre ich vorsichtig, da der Arbeitgeber - gibt dazu auch ein Urteil - das anzweifeln kann. Dadurch kann die Entgeltforderung verweigert werden

Wenn der Arzt sie aufgrund der Situation auf der Arbeit krankschreibt, kann der AG gar nichts machen. Gar nichts.

antworten
Ceterum censeo

Kündigung in der Probezeit

Liebe Jennii,
gerne möchte ich auf die aufgeworfenen Fragestellungen eingehen:

Jennii schrieb am 22.03.2024:

Der AN ist wegen den Umständen krankgeschrieben und hat aus dem Krankenstand schriftlich gekündigt. Kündigungsschreiben wurde unter Zeugen in den Briefkasten des AGs eingeworfen. Seitdem ist eine Woche vergangen und es kam keinerlei Rückmeldung des AGs.

Nun folgende Fragen: benötigt der AN eine Bestätigung des AGs?

Eine Kündigung ist zwar ein empfangsbedürftiges, aber trotzdem einseitiges Rechtsgeschäft. Durch den Empfang des AG (=Einwurf in den Briefkasten) wurde die Willenserklärung wirksam abgegeben. Einer Bestätigung oder gar Zustimmung des AG bedarf es nicht.

Hat der AN automatisch Anspruch auf seinen Resturlaub oder soll er sich für die zweite Woche Kündigungsfrist eine Folgebescheinigung ausstellen lassen?

Der AN hat Anspruch auf Inanspruchnahme seines Resturlaubs (soweit möglich), alternativ auf Abgeltung desselben. Eine AU-Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Liebe Grüße

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