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Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

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WiWi Gast

Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

Moin moin zusammen,
ich wechsel den Job. Mit meinem aktuellen Arbeitgeber wird ein Aufhebungsvertrag zum 30.06 oder 30.07 vereinbart (ist noch unklar).

In der Zeit vom 26.06 bis zum 10.07 habe ich bereits einen Sommerurlaub gebucht.
Ich habe überlegt,dass ich beim neuen Arbeitgeber erst zum 01.08 anfange (wenn Aufhebungsvertrag zum 30.06) oder alternativ zum 01.09 (wenn Aufhebungsvertrag zum 30.07).

In beiden Fällen, wäre das 1 Monat Pause (ohne Gehalt).

Der neue AG will eine Urlaubsbescheinigung vom alten AG.

Ich würde diese "längere Auszeit" sehr begrüßen, weil beim neuen Arbeitgeber erstmal eh kein längerer Urlaub stattfinden kann (Probezeit etc.)

Frage: Ist sowas in der Praxis üblich? Kommt sowas raus? Muss ich den neuen Arbeitgeber darüber informieren? Ich brauch eine kleine Auszeit!

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WiWi Gast

Re: Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

Habe ich auch einmal gemacht (2 Monate) und hat eigentlich niemand interessiert.

Lounge Gast schrieb:

Moin moin zusammen,
ich wechsel den Job. Mit meinem aktuellen Arbeitgeber wird
ein Aufhebungsvertrag zum 30.06 oder 30.07 vereinbart (ist
noch unklar).

In der Zeit vom 26.06 bis zum 10.07 habe ich bereits einen
Sommerurlaub gebucht.
Ich habe überlegt,dass ich beim neuen Arbeitgeber erst zum
01.08 anfange (wenn Aufhebungsvertrag zum 30.06) oder
alternativ zum 01.09 (wenn Aufhebungsvertrag zum 30.07).

In beiden Fällen, wäre das 1 Monat Pause (ohne Gehalt).

Der neue AG will eine Urlaubsbescheinigung vom alten AG.

Ich würde diese "längere Auszeit" sehr begrüßen,
weil beim neuen Arbeitgeber erstmal eh kein längerer Urlaub
stattfinden kann (Probezeit etc.)

Frage: Ist sowas in der Praxis üblich? Kommt sowas raus? Muss
ich den neuen Arbeitgeber darüber informieren? Ich brauch
eine kleine Auszeit!

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WiWi Gast

Re: Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

Habe ich auch mal gemacht (3 Monate), ein mal (1 von 5) wurde im Bewerbungsgespräch auch tatsächlich danach gefragt, die HR "Profis" wollten in dem Gespräch aber auch unbedingt mein Abi-Notendurchschnitt wissen (obwohl ich 5J BE hatte)...

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WiWi Gast

Re: Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

Hab ich auch gemacht. Durchziehen!

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taxman

Re: Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

kleiner Tip: Mach Dich mal bzgl. Krankenverischerung schlau.

Die würde Dir fehlen, sofern der Anstellungsvertrag beim alten AG per 30.6. endet und die neue Stelle "erst" per 1.8. bgeinnt. Dann hast Du da eine "Lücke" die Du privat auffüllen müsstest.

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WiWi Gast

Re: Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

Danke!! Wegen der Krankenversicherung Rentenversicherung muss ich mich echt schlau machen

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know-it-all

Re: Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

Frag doch am Besten mal beim Arbeitsamt nach. Die wissen ja wie man Übergangszeiten überbrückt und was alles beachtet werden muss. Die Rentenversicherung ist wahrscheinlich nicht so das Problem; dir fehlt dann einfach ein Monat Beitragszeit. Meldest du dich in der Zeit arbeitslos, kann vielleicht das Arbeitsamt eine Meldung für den Zeitraum abgeben?

Bei der Krankenversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten/Szenarien, je nachdem wie du versichert bist (gesetzlich/privat) und ob du verheiratet bist (Anspruch auf Familienversicherung ja/nein).

Lounge Gast schrieb:

Danke!! Wegen der Krankenversicherung Rentenversicherung muss
ich mich echt schlau machen

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WiWi Gast

Re: Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

Zahlt das die arge???

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WiWi Gast

Re: Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

Nicht wenn Du selbst gekündigt hast.

Lounge Gast schrieb:

Zahlt das die arge???

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WiWi Gast

Re: Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

anrufen????

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know-it-all

Re: Aufhebungsvertrag: Auszeit zwischen neuem/alten Arbeitgeber

Vielleicht solltest du die Frage etwas präziser stellen...

Arbeitslosengeld bekommst du für einen Übergangszeitraum (3 Monate?) nicht, sofern du selbst gekündigt hast. Das wurde ja bereits geschrieben.

Ein anderer Sachverhalt ist aber die Rentenversicherung. Wenn das Arbeitsamt für den einen Monat eine Meldung als Pflichtversicherungszeit abgibt (ich weiß nicht ob das geht, aber du solltest es herausfinden), dann zählt zumindest für deine Rentenansprüche der eine Monat mit. Bei einigen Regelungen ist nämlich die Anzahl der Beitragsjahre relevant:
a) generell erwirbst du m.E. erst einen Rentenanspruch, wenn du 5 volle Beitragsjahre nachweisen kannst.
b) 2 Jahre vor Erreichen des regulären Rentenalters darfst du nur mit vollen 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen.
Ein fehlender Monat wirft du also jeweils ganz leicht zurück.

RV-Beiträge fließen da meines Wissens nach noch nicht, sondern ggf. erst, wenn du tatsächlich Arbeitslosengeld erhälst.

Ist wie gesagt alles Halbwissen. Du solltes das mit dem Arbeitsamt klären. Die sollten ja Bescheid wissen.

Lounge Gast schrieb:

Zahlt das die arge???

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Kündigung?

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Muss man halt immer abwägen was man vor allem später einmal machen will. In einer Firma zu arbeiten wo man eigentlich keinen richt ...

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