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KündigungAufhebungsvertrag

Fragen zum Aufhebungsvertrag (Alternative betriebsbedingte Kündigung)

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WiWi Gast

Fragen zum Aufhebungsvertrag (Alternative betriebsbedingte Kündigung)

Guten morgen zusammen,

ich bin seit exakt einem Jahr in einem unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnis.
Mir wurde heute morgen vom AG unerwartet ein Aufhebungsvertrag angeboten, welcher unter Beachtung der ordentlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 30.06. hin gültig werden würde.
Im Aufhebungsvertrag ist festgehalten das dieser zur Vermeidung einer ansonsten unumgänglichen Kündigung aus betrieblichen Gründen einvernehmlich geschlossen wird.

Nach eigener Internetrecherche bin ich nun der Ansicht, das dies NICHT zu einer Sperrzeit beim ALG I ab dem 01.07. führen würde, falls ich bis dahin keine neue Beschäftigung hätte?
(Da wichtiger Grund, da die Alternative betriebsbedingte Kündigung lautet).

Ich würde bis zum 30.06. freigestellt um mich um die Jobsuche kümmern zu können. Meine bisherige Vergütung würde bis zum 30.06. normal weiterlaufen.

Wie seht ihr das? Ist definitiv keine Sperre ab dem 01.07. zu befürchten wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe?

Über eine Abfindung wurde noch nicht gesprochen......dies könnte ich denke ich verhandeln. Aber hier ist laut Internetquellen Vorsicht hinsichtlich des ALG geboten. Angeblich sollte die Abfindung nicht wesentlich höher als 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr ausfallen. Das wäre in meinem Fall dann gerade dieses halbe Gehalt.

Was tun sprach Zeus?
Ich wäre gern im Unternehmen geblieben, aber diese Möglichkeit steht nicht offen. Also muss ich die für mich sinnvollste Lösung finden...... was meint ihr?

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WiWi Gast

Re: Fragen zum Aufhebungsvertrag (Alternative betriebsbedingte Kündigung)

Ich kenne es auch nur so: Betriebsbedingte Kündigung: Anspruch auf ALG. Aufhebungsvertrag: kein Anspruch auf ALG.

Mir erschließt sich auch nicht der Sinn der Formulierung im Aufhebungsvertrag, dass dieser aufgesetzt wird, um die Kündigung zu vermeiden. Hat den Vorteil für Dich, dass im Zeugnis steht, dass Du auf eigenen Wunsch gegangen bist und nicht gekündigt wurdest.

Abfindung wird nicht hoch sein, wenn sich Dein Arbeitgeber überhaupt darauf einlässt.

Mein Rat: Anwalt fragen! Ob der Passus im Aufhebungsvertrag wirklich mit einer betriebsbedingten Kündigung im Hinblick auf den Anspruch von ALG gleichzusetzen ist, kann nur ein Fachmann beantworten.

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WiWi Gast

Re: Fragen zum Aufhebungsvertrag (Alternative betriebsbedingte Kündigung)

Ein Aufhebungsvertrag ist eine BEIDSEITIGE Willenserklärung zur Beendigung des AV. Die Kündigung dagegen ist einen EINSEITIGE Willenserklärung.

Bei einem Aufhebungsvertrag wirst Du wohl eine Sperre von der Arbeitsagentur erhalten, wenn Du kein neues AV gefunden hast.

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WiWi Gast

Re: Fragen zum Aufhebungsvertrag (Alternative betriebsbedingte Kündigung)

Würde mich da meinem Vorposter anschließen, ein Gang zum Anwalt ist da sicherlich ratsam.

In die Gesamtbewertung fallen viele Faktoren (Anzahl MA des AG, Rechtsschutzversicherung, tatsächliches Vorliegen von betrieblichen Gründen die eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen würden).

Im Aufhebungsvertrag ist normalerweise auch die Höhe einer Abfindung enthalten. Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist es gut möglich, dass dich dein AG einfach nur möglichst billig loswerden will und darauf hofft, dass du den Vertrag unterschreibst.

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WiWi Gast

Re: Fragen zum Aufhebungsvertrag (Alternative betriebsbedingte Kündigung)

Ist ja echt blöde Situation. Was sind denn die betrieblichen Gründe, kennst Du die?

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WiWi Gast

Re: Fragen zum Aufhebungsvertrag (Alternative betriebsbedingte Kündigung)

Hier der TE.

Habe nach meinen Recherchen noch zu einem Anwalt aufgenommen der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Er hat bestätigt das es diese hier diskutierte Variante gibt und das dieses auch so von Seiten der Behörden akzeptiert wird, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Aufhebungsvertrag ersetzt eine durch den AG bereits angekündigte betriebsbedingte Kündigung
  • Der Zeitraum zu dem der Aufhebungsvertrag gültig wird darf die ordentliche Kündigungsfrist nicht unterschreiten
  • Es muss (kurios) eine Abfindung gezahlt werden die zwischen 0,25 -0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr beträgt

Sind diese 3 Punkte erfüllt, sollte es also keine Sperrzeit vom Amt geben. Punkt 1&2 sind bei mir bereits erfüllt, Punkt 3 muss ich eben noch mit dem AG besprechen, aber dann werde ich das vermutlich machen.
Effektiv war ich dann nur 1,25 Jahre beim AG, nicht der Hit für den Lebenslauf aber im Verbund mit positiven Referenzen und einem mit mir abgestimmten Zeugnis welches mir laut Aufhebungsvertrag zusteht auch kein Beinbruch.

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WiWi Gast

Re: Fragen zum Aufhebungsvertrag (Alternative betriebsbedingte Kündigung)

Nochmal der TE ;)

Also die freundliche Dame vom Arbeitsamt hat das nun auch bestätigt das durch solch einen Aufhebungsvertrag keine Sperrzeit droht.
Ok, dann kann ich also unterschreiben und mich auf die Suche nach was Neuem machen.

Einmal ist immer das erste Mal......

Danke für eure Antworten!

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WiWi Gast

Re: Fragen zum Aufhebungsvertrag (Alternative betriebsbedingte Kündigung)

Du scheinst das ja relativ locker zu sehen. Viel Erfolg.

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WiWi Gast

Re: Fragen zum Aufhebungsvertrag (Alternative betriebsbedingte Kündigung)

Unterm Strich bleibt mir ja nichts anderes übrig, als es locker zu nehmen und nach vorne zu schauen. Nun habe ich Richtung Sommer hin genug Zeit und auch ein bisschen Taschengeld um mich beruflich neu zu orientieren.

Spannend wird, ob ich rechtzeitig zum 01.07. eine neue Anstellung finde, aber falls nicht bekomme ich zur Überbrückung wenigstens ALG 1, also muss ich mir bis ins nächste Jahr hinein finanziell keine Sorgen machen. Und in diesem Zeitraum sollte ich bei der aktuellen Arbeitslage hier im Süden und meiner 10 jährigen Berufserfahrung doch etwas finden.

Es ist eine ungewohnte Situation für mich, aber irgendwie fühlt es sich auch nach einer großen Chance an die Weichen etwas anders zu stellen, eventuell über eine Selbständigkeit nachzudenken, eine lang geschobene Weiterbildung zu machen etc.

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3 Kommentare

Kündigung?

WiWi Gast

Muss man halt immer abwägen was man vor allem später einmal machen will. In einer Firma zu arbeiten wo man eigentlich keinen richt ...

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