Will der AG bestimmen, wie ich zur Arbeit komme ?
Hallo,
ich habe ein Angebot für einen Job im IT-Bereich bekommen, wo ich deutschlandweit unterwegs wäre. Nun habe ich den Arbeitsvertragsentwurf bekommen, allerdings bereitet mir die Sache doch schon arge Kopfschmerzen. Daher stelle ich die fraglichen Passagen mal hier ein, um mal eure Meinung zu hören:
"§ 7 REISEKOSTEN UND REISE-MANAGEMENT
- a) Der Arbeitnehmer hat für Reisetätigkeiten die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Möglichkeiten zu nutzen: Als Standard ist die Bahn (2. Klasse) / ÖPNV festgelegt, jedoch kann auf Wunsch des Arbeitnehmers auch ggf. ein anderes Fortbewegungsmittel durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden.
- b) Für den Fall, dass diese vom Arbeitgeber bereitgestellten Fortbewegungsmittel seitens des Arbeitnehmers entgegen der Weisung des vom Arbeitgeber autorisierten Vertreters (Reise-Management) nicht genutzt werden, sind sämtliche Fahrtkosten durch den Arbeitgeber nicht zu erstatten.
- c) Für den Fall, dass der Arbeitnehmer auf Anweisung des vom Arbeitgeber autorisierten Vertreters (Reise-Management) ein vom Arbeitnehmer gestelltes Fahrzeug nutzt, erhält der Arbeitnehmer für jeden erforderlichen vollen gefahrenen Kilometer eine Pauschale in Höhe von 0,15 €. Basis für die Ermittlung der erforderlichen Wegstreckenkilometer ist die einfache Route von Google-Maps. Mit dieser Pauschale sind sämtliche Aufwendungen für Erhaltung/Betrieb des vom Arbeitnehmer gestellten Kfz abgegolten.
- d) Bei der durch den Arbeitgeber angewiesenen Ausübung von Projekt- oder Seminar-Tätigkeiten mit Übernachtung am Dienstort gelten für den Arbeitnehmer, sofern er nicht selbst am Dienstort und/oder im Umkreis von 100 km des Dienstortes einen Wohnsitz hat, zusätzlich folgende Festlegungen:
a. Der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die Unterkunft sowie die An- und Abreisekosten zum Dienstort. Die Wahl der Unterkunft und die Anweisung der zu verwendenden Verkehrsmittel obliegen dem Arbeitgeber und werden dem Arbeitnehmer schriftlich mitgeteilt.
b. Abweichungen entgegen der Vorgaben des Arbeitgebers gehen zu Lasten des Arbeitnehmers und werden vom Arbeitgeber nicht übernommen. - e) Die Auslagen-Abrechnung ist beim Arbeitgeber innerhalb von max. drei Monaten nach Verauslagung der Kosten mit Original-Belegen schriftlich (per Einwurfeinschreiben) durch den Arbeitnehmer einzureichen, so dass die Kosten durch den Arbeitgeber rückerstattet werden können. Auslagen-Abrechnungen, die nicht Form und Frist entsprechen, gehen zu Lasten des Arbeitnehmers."
Das klingt für mich irgendwie nach "Uns doch egal, dass du 60km vom nächsten Bahnhof entfernt wohnst...du fährt auf jeden Fall mit dem Zug, wenn du doch mit dem Auto hinfährst, zahlen wir nix!". So deute ich das was in a) und b) drinsteht.
Nur wenn der Arbeitgeber sein ok gibt, werden Fahrtkosten von 0,15€ (was ich ganz schön mickrig finde) ersetzt.
Und wenn der Einsatzort im Umkreis von 100km um den Wohnort liegt, gibts weder Unterkunftskosten, noch die 0,15€/km.
Und als Krönung deute ich es so,dass ich die Kosten für eine vor Ort erstmal auslegen darf, um sie vielleicht mal Monate später wiederzukriegen.
Würdet ihr so einen Vertrag mit solchen Klauseln annehmen?
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