Artikel zu Trainee
Traineeprogramme erleichtern den Berufseinstieg in die Praxis. Trainees arbeiten oft nach und nach in verschiedenen Unternehmensabteilungen oder auch anderen Unternehmensstandorten. So lernen sie das Unternehmen und viele Kollegen systematisch kennen und werden auf Führungspositionen vorbereitet. Die BMWi-Broschüre gibt Tipps zur Entwicklung und Durchführung von Traineeprogrammen.
Das Portal »access2trainee« für Traineeprogramme und Einstiegsprogramme hat eine zehn Punkte Checkliste für die Auswahl von Traineeprogrammen entwickelt.
Heute noch im Hörsaal und morgen schon Trainee bei Bosch, Continental, Deutsche Bahn oder Unilever? Wer jetzt Theorie gegen Praxis tauschen möchte, hat beim access Trainee Career Event Gelegenheit, das passende Traineeprogramm für sich zu finden. Bewerbungsschluss ist der 25. November 2012.
Heute noch im Hörsaal - morgen schon Trainee bei Bosch, British American Tobacco oder Volkswagen Financial Services. Das Trainee Career Events von access findet am 8. und 9. Dezember statt und richtet sich an examensnahe Studierende und Absolventen (m/w) mit einem wirtschaftswissenschaftlichen oder technischen Studium.
Beim Career-Event »Trainee 2008« lernen die Teilnehmer an nur eineinhalb Tagen die Einstiegs- und Nachwuchsprogramme verschiedener Unternehmen während den verschiedenen Programmpunkten intensiv kennen.
Traineeprogramme sind in vielen Unternehmen eine Alternative zum Direkteinstieg und bieten exzellente Aufstiegschancen. Der Verantwortungsdruck ist auch nicht so hoch, aber dafür gibt es oft auch weniger Gehalt.
Mehr als 50 Prozent der Unternehmen schätzen die Karriereaussichten von Trainees besserals die von Direkteinsteigern ein, und nahezu alle Trainees werden nach erfolgreicher Beendigung des Programms übernommen. Dies sind Ergebnisse der Trainee-Studie von Kienbaum.
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Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.
Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.
Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.
Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.
Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.