Sebi, du wirst hiermit als ehemaliger Mitarbeiter beschrieben, der seinem Arbeitgeber durch illoyales Verhalten enttäuscht- und ihm ggf. Schaden zugefügt hat. Das wurde bewusst und nicht versehentlich bzw. aus Unwissen so formuliert. Näheres sollte sich in Kenntnis des vollständigen Zeugnisses erschließen.
Auf eine Änderung der Schlussformulierung hast du keinen Anspruch, auch wenn der von dir erdachte Wortlaut auch nicht wirklich vorteilhaft ist. War es den tatsächlich ein befristetes Arbeitsverhältnis, was ist denn dort vorgefallen? Grundlos wird solch eine Formulierung nicht gewählt.
Sebi1 schrieb am 25.06.2022:
Was haltet ihr von folgender Arbeitszeugnis-Formulierung?
„Wir bedauern sehr, dass wir Herrn X trotz ganzjähriger Beschäftigung nicht motivieren konnten, mit uns gemeinsam in die neue Saison zu starten. Wir bedanken uns für seine Arbeit und wünschen ihm für die Zukunft viel Glück. ”
Danke für eure Meinungen?
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