Meine Anmerkungen (Vorsicht: off-topic) unten...
Lounge Gast schrieb:
Den Diplom-Jurist gibt es eigentlich nicht, denn
das Jura-Studium ist kein Diplom-Studiengang. Einzelne (!)
Bundesländer bieten nach Ablegung des 1. Staatsexamens
nunmehr den akademischen Grad des Diplom Juristen
an.
Haarspalterei! An der Bemerkung ist völlig richtig, dass es kein "richtiges" Diplom gibt. Es genügt das Bestehen des ersten Staatsexamens. Dann erhält man in manchen Bundesländern gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr automatisch auch das Diplom erteilt. Die Bezeichnung bezog sich auf dem Thread-Titel und daher habe ich bewusst auch die Abgrenzung zum Diplom-Wirtschaftsjuristen (FH) gewählt, um Missverständnisse zu vermeiden.
Ziel und Abschluss eines Jura-Studiums ist und bleibt
aber die Ablegung der zweiten Staatsprüfung.
Was weiterhin Sinn macht.
Das Jura-Studium ist extrem reformbedürftig.
Da ist was dran.
Der vorliegende
Fall zeigt ja deutlich, dass nicht alle Jura-Studenten das
Richteramt und eine Tätigkeit als Rechtsanwalt anstreben.
Das allein ist aber kein Grund für das Reformbedürfnis. Die Ausbildung zum "Einheitsjuristen" macht Sinn. Man erlernt in der Ausbildung das Handwerk als Basis. Und eine gemeinsame Basis hilft ungemein im Umgang mit der anderen Seite, z.B. Rechtsanwalt gegenüber Gericht/Behörde oder andersherum Behörde gegenüber dem Bürgern und seinem Rechtsanwalt. Und in diesem Zusammenhang ist insbesondere auch das Referendariat wertvoll, weil man die Gelegenheit hat, man in ein Gericht, die Staatsanwaltschaft, eine Behörde hineinzuschauen oder unverbindlich bei einem Rechtsanwalt in die tägliche Arbeit eingebunden zu werden.
Für Tätigkeiten in Unternehmen ist - wenn man nicht grad als
Syndikus beschäftigt ist - das erste Staatsexamen in den
allermeisten Fällen wohl ausreichend.
Das bestreite ich. Man darf die Funktion des Referendariats nicht unterschätzen. Dort lernt man noch eine ganze Menge. Während das Studim vor allem das materielle Recht (also die Frage, wer hat Recht) beinhaltet, lernt man im Referendariat das Verfahrensrecht (wie bekomme ich recht und setze es notfalls mit Zwangsmitteln durch). Hinzukommt ein weitere Aspekt und zwar - nennen wir es mal - den Reifeprozess. Das erlernte Wissen muss sich setzen. Was materielle Recht aus dem ersten Staatsexamen braucht man auch im Referendariat. Man ist also gezwungen, seine Kenntnisse ständig aufzufrischen. So können sie sich festsetzen. Zudem ist das materielle Recht oft eng mit dem Verfahrensrecht verzahnt. Manche Dinge erschließen sich erst, wenn man das materielle Recht mit dem Verfahrensrecht zur Anwendung bringt. Nicht zu unterschätzen ist auch, dass man im Referendariat gezwungen ist, sich mehrmals in ein neues Umfeld (Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltung, bei Anwalt und ggf. auch bei einem Unternehmen) einzuarbeiten.
Und ansonsten stehen der These oben auch rein faktische Gesichtspunkte entgegen. Unternehmen nehmen für die Rechtsabteilungen fast ausschließlich berufserfahrene Bewerber. Der Normalfall ist eine 2-3jährige Tätigkeit in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei und dann der Wechsel ins Unternehmen. In die Kanzlei kommt man ohne zweites Staatsexamen nicht hinein.
antworten