Bürgergeld
Hallo,
eine kurze Frage zum Thema Berufseinstieg bzw. Bürgergelds-Anspruch in der Bewerbungsphase.
Bei der zuständigen Stelle wollte man mir die Fragen weder schriftlich noch telefonisch beantworten, sondern nur, wenn ich einen Antrag auf Bürgergeld stelle. Natürlich persönlich vor Ort. Das würde ich gerne vermeiden. Vielleicht weiß hier jemand Bescheid?
1) Habe ich überhaupt Anspruch auf Bürgergeld, wenn ich von der Universität exmatrikuliert wäre?
Alle Voraussetzungen würde ich erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
2) Ich erwarte, dass der Bezugszeitraum vom Bürgergeld minimal sein wird. Angenommen ich unterschreibe innerhalb eines Bezugsmonats einen Arbeitsvertrag. Zahle ich das Bürgergeld dann anteilig zurück? Oder dauert die Bearbeitung eh so lange, dass ich gar nicht erst in die Position komme, zurückzahlen zu müssen?
Oder lohnt sich der Aufwand gar nicht, weil ich eh nur kurzfristig (wahrscheinlich 2-6 Wochen - im besten Fall natürlich gar nicht) die Hilfe beziehen möchte?
Danke!
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