Einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Zahlung einer Verpflegungspauschale hast du grundsätzlich nicht. Gesetzlich geregelt sind die lediglich die Höchstsätze, die ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bei Einsatzwechseltätigkeit _steuerfrei_ auszahlen darf. Bei einer inländischen Dienstreise, die länger als 8 und kürzer als 24h ist (der Zähler beginnt jeden Tag neu um 0:00 Uhr), sind das die von dir angegebenen 12 EUR. Zahlt dein AG nach interner Regelung also (freiwillig) eine Verpflegungspauschale, dann ist der Auszahlungsbeitrag bis 12 EUR steuerfrei. Ein AG darf auch mehr erstatten, aber dann ist der Mehrbetrag zu versteuern. Ich glaube das kann aus Gründen der Einfachheit auch eine pauschale Versteuerung sein, und muss nicht mit dem individuellen Steuersatz erfolgen.
Ein weiterer Aspekt ist die Steuererklärung. Hier solltest du für alle Einsatzwechseltätigkeiten den Verpflegungsmehraufwand (in Höhe des Pauschalbetrages) als Werbungskosten ansetzen. Gleichzeitig musst du aber die bereits vom AG erhaltenen Spesenauszahlungen gegenrechnen - diese werden normalerweise auch auf der Steuerbescheinigung, die vom AG am Jahresende erhälst ausgewiesen.
Beispiel:
Du bist 20 mal im Jahr beim inländischen Kunden - keine Hotelaufenthalte.
Dein AG erstattet jedoch nach interner Regelung nur jeweils 10 EUR auf derartigen Dienstreisen.
In der Steuererklärung setzt du also 20x12 EUR als Aufwand (240 EUR) an und gleichzeitig 20x10 EUR als steuerfrei erhaltene Erstattung. Die verbleibende Differenz von 20x2EUR sind dann für dich noch Werbungskosten und reduzieren dein zu versteuerndes Einkommen und du erhälst entsprechend eine Erstattung vom Finanzamt.
Folglich führt die Einsatzwechseltätigkeit, selbst wenn dein AG keinen Verpflegungsmehraufwand erstattet, zumindest bei der Steuererklärung dann noch zu einer Erstattung.
Als Einsatzwechseltätigkeit ist (mit eigenen Worten ausgedrückt) die dienstlich bedingte Abwesenheit von der ersten Tätigkeitsstätte, also z.B. dem Büro. Die
Entfernung spielt dabei IMHO keine Rolle.
Wichtig ist somit die generelle Regelung deines AG bezüglich der Erstattung von Spesen und Verpflegungsmehraufwand. Was immer dein AG hier erstattet, es steht Dir auch zu, selbst wenn du nur 1 km weit von zu Hause weg bist.
Lounge Gast schrieb:
Hi zusammen,
arbeite in einer kleineren UB. Zum Kunde werden es zukünftig
für mich nur ca. 1km von Zuhase in FFM sein. Ins Büro sind es
rund 10km.
Ich kann in internen Dokumenten nichts finden zu diesem Fall.
Bekommt man in der Regel die Tagessätze für An/Abreisetage
für 12Euro? Und theoretisch auch die 0,30Euro für die
Strecke? (Werd ich niemals einreiche, interessiert mich aber
dennoch).
Für die Spesen wäre es allerdings ganz interessant zu wissen.
Vielleich wisst ihr ja mehr!
Danke.
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