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Finanzwirt zum Steuerberater

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Soccer411

Finanzwirt zum Steuerberater

Hi zusammen,
ich bin vor einigen Tagen auf die Seite gestoßen, da ich seit einiger Zeit am überlegen bin, ob ich die „die Seite“ wechseln möchte. Ich bin 21 Jahre alt und arbeite als Finanzwirt (mittlerer Dienst) im Finanzamt.

In den letzten Tagen habe ich mich viel mit dem Thema Steuerberater und vorallem Steuerberaterprüfung auseinandergesetzt. Die Rechtlichen Details sind mir bekannt, lediglich bin ich mir über den Weg unsicher.

  1. Ausbildung „nur“ als Finanzwirt. Da ich bereits 3 Jahre Berufserfahrung habe dürfte ich in fünf Jahren die Prüfung machen. Das wäre meiner Meinung nach der schnellste Weg. Oder sollte ich doch noch ein Wirtschaftliches Studium anfangen, bezüglich des fachlichen Wissens?

  2. Hat hier evtl. jemand Erfahrung wie ein Steuerfachangestellter sich auf die Prüfung vorbereitet und wie die Prüfungsquoten dort sind?

Über Antworten würde mich sehr freuen! :)

Lieben Gruß

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Ceterum censeo

Finanzwirt zum Steuerberater

  1. Hier kann ich leider keine Hilfestellung geben, dies ist primär von deinen persönlichen Präferenzen abhängig. Wenn du um des Studiums willens studieren möchtest, dann tu es, falls nicht, dann nicht. Du würdest hierdurch nur marginal Zeit einsparen. Die in einem grundständigen Studiengang vermittelten Kenntnisse des Steuerrechts sind ja im Regelfall recht überschaubar und werden dir persönlich wohl keinen besonderen Mehrwert bieten.

  2. Fast alle Kandidaten bereiten sich recht ähnliche vor, egal ob StFA oder Master-Absolventen. Meist wird ein Vorbereitungslehrgang eines einschlägigen Anbieters gewählt und dieser - je nach Vorliebe - über einen Zeitraum von 3 - 24 Monaten absolviert, zzgl. individueller persönlicher Vorbereitung auf das StB-Examen.
    Die Bestehensquote der Finanzwirte liegt ziemlich nahe an der allgemeinen Bestehensquote, die der StFA jedoch deutlich hierunter. Letztere stellen seit jeher die schwächste Gruppe im StB-Examen.

Liebe Grüße

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WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

Stb. = Lehrgang
Studium = befähigung zum akademischen Arbeiten

Studium brauchst du nicht, außer du willst es. Ansonsten würde ich mir das mit dem Stb. gut überlegen. Wenn du den nicht machst oder schaffst biste ein besserer StFa. Zudem ist die Frage, was du dann machen willst.

Einzelkämpfer? = Der Markt ist abgegrast, außer du gibst dich mit EStEK und 1 bis 2 kleinen GmbH zu frieden.
Anstellung? = Berufserfahrung und Umsatz, wieviel bringst du dem Partner ein?
Syndius-Stb. = sehr individuell, ohne entsprechende Erfahrung eher wenig Stellen
Gründung im Verbund = siehe Einzelkämpfer

An sich würde ich mich im Finanzamt umschauen und weiterbilden und Power geben, dass du intern aufsteigen kannst. Ansonsten natürlich kannst du auch extern studieren und dann intern verwenden.

Bezüglich Stb. mit 21 bzw. dann 23 Jahren. Dich nimmt keiner für voll, ab 30 wird es dann interessant. Daher ggf. foglende Konstellation.

Fa. Sitzen bleiben, Stb. in Ruhe machen und dann mit 20 bzw. 35 den Absprung machen.
Wichtig wäre, was passiert mit deiner Pension, da die Nachversteuerung einfach schrecklich wenig ist.

antworten
WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

Das ist auch meine überlegung, allerdings sind die Aufstiegschancen im Finanzamt bis auf die Regelbeförderung sehr schlecht. Die StB-Prüfung würde ich auch erst in 5-7 Jahren anstreben wollen. Ich könnte die Prüfung neben meiner Stelle als Beamter machen. Sollte ich es nicht schaffen gehe ich normal in den Dienst zurück.

Würdet ihr denn überhaupt das Finanzamt gegen den Steuerberater tauschen?

Lieben Gruß

WiWi Gast schrieb am 03.05.2021:

Stb. = Lehrgang
Studium = befähigung zum akademischen Arbeiten

Studium brauchst du nicht, außer du willst es. Ansonsten würde ich mir das mit dem Stb. gut überlegen. Wenn du den nicht machst oder schaffst biste ein besserer StFa. Zudem ist die Frage, was du dann machen willst.

Einzelkämpfer? = Der Markt ist abgegrast, außer du gibst dich mit EStEK und 1 bis 2 kleinen GmbH zu frieden.
Anstellung? = Berufserfahrung und Umsatz, wieviel bringst du dem Partner ein?
Syndius-Stb. = sehr individuell, ohne entsprechende Erfahrung eher wenig Stellen
Gründung im Verbund = siehe Einzelkämpfer

An sich würde ich mich im Finanzamt umschauen und weiterbilden und Power geben, dass du intern aufsteigen kannst. Ansonsten natürlich kannst du auch extern studieren und dann intern verwenden.

Bezüglich Stb. mit 21 bzw. dann 23 Jahren. Dich nimmt keiner für voll, ab 30 wird es dann interessant. Daher ggf. foglende Konstellation.

Fa. Sitzen bleiben, Stb. in Ruhe machen und dann mit 20 bzw. 35 den Absprung machen.
Wichtig wäre, was passiert mit deiner Pension, da die Nachversteuerung einfach schrecklich wenig ist.

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WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

Gibt es keine substantiierten Beiträge von Frau GD200 über die künftig weniger glücklichen Lebensdekaden nachrückender Berufsträger auch im Vergleich zur Bewirtschaftung der internationalen Kapitalmärkte mehr? Nicht das noch jemand denkt, die Vorstadtvilla wäre nunmehr wieder so einfach drin wie in den 80ern.

antworten
WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

WiWi Gast schrieb am 03.05.2021:

Stb. = Lehrgang
Studium = befähigung zum akademischen Arbeiten

Studium brauchst du nicht, außer du willst es. Ansonsten würde ich mir das mit dem Stb. gut überlegen. Wenn du den nicht machst oder schaffst biste ein besserer StFa. Zudem ist die Frage, was du dann machen willst.

Einzelkämpfer? = Der Markt ist abgegrast, außer du gibst dich mit EStEK und 1 bis 2 kleinen GmbH zu frieden.
Anstellung? = Berufserfahrung und Umsatz, wieviel bringst du dem Partner ein?
Syndius-Stb. = sehr individuell, ohne entsprechende Erfahrung eher wenig Stellen
Gründung im Verbund = siehe Einzelkämpfer

An sich würde ich mich im Finanzamt umschauen und weiterbilden und Power geben, dass du intern aufsteigen kannst. Ansonsten natürlich kannst du auch extern studieren und dann intern verwenden.

Bezüglich Stb. mit 21 bzw. dann 23 Jahren. Dich nimmt keiner für voll, ab 30 wird es dann interessant. Daher ggf. foglende Konstellation.

Fa. Sitzen bleiben, Stb. in Ruhe machen und dann mit 20 bzw. 35 den Absprung machen.
Wichtig wäre, was passiert mit deiner Pension, da die Nachversteuerung einfach schrecklich wenig ist.

Weshalb Syndikus individuell?

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WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

Ich würde jederzeit das Beamtentum gegen den StB tauschen. Aber das kommt natürlich auf deine Person an. Wenn du motiviert, ehrgeizig, tatkräftig, selbstsicher und ambitioniert bist, wirst du in den Strukturen der Finanzverwaltung vermutlich nicht glücklich. Hier wird Leistung nicht belohnt, befördert wird man mit absitzen seiner Arbeitszeit mit fortschreitendem Lebensalter. Die wenigen attraktiven Stellen, die man in der Finanzverwaltung als Nichtjurist und nicht promoviert erreichen kann, sind quasi nicht vorhanden. Als Finanzbeamter bist du im Steuerrecht hervorragend ausgebildet und hast vor allem momentan hervorragende Karrierechancen in der Branche. Das Gehalt als angestellter StB in einer größeren Einheit ist in Ordnung, als Selbstständiger bist du deines eigenen Glückes Schmid.

Wo sich Türen durch die Digitalisierung schließen, gehen andere Türen auf. Der StB ist im Wandel, aber welcher Beruf ist dass denn nicht?

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WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

WiWi Gast schrieb am 03.05.2021:

Stb. = Lehrgang
Studium = befähigung zum akademischen Arbeiten

Studium brauchst du nicht, außer du willst es. Ansonsten würde ich mir das mit dem Stb. gut überlegen. Wenn du den nicht machst oder schaffst biste ein besserer StFa. Zudem ist die Frage, was du dann machen willst.
Fa. Sitzen bleiben, Stb. in Ruhe machen und dann mit 20 bzw. 35 den Absprung machen.
Wichtig wäre, was passiert mit deiner Pension, da die Nachversteuerung einfach schrecklich wenig ist.

Ich bin auf den Beitrag gestoßen, weil ich mir selber momentan mit dem Thema beschäftige, deshalb behebt die späte Rückmeldung.

Ich möchte aber eine Sache vorab sagen:

Es klingt als hätte der zitierte Herr ein eher schlechtes Verhältnis zu dem Beruf des Steuerberaters oder ist einfach schlecht darin.
Der Beitrag ist von vorne bis hinten falsch und stellt die Realität auf den Kopf. Das klingt eher nach Angsthase Mentalität. Also Beamten Mentalität. Hauptsache scheinbar geringes Risiko, und wenig Aufwand.
Wow wo soll ich anfangen:

Einzelkämpfer? = Der Markt ist abgegrast, außer du gibst dich mit EStEK und 1 bis 2 kleinen GmbH zu frieden.

Der Markt soll abgegrast sein? Die Leute suchen wir irre Steuerberater. Es besteht ein Nachfrageüberhang! Kanzleien kommen nicht hinterher und haben Aufnahmestopps und sind trotzdem überfüllt! Und mit den ganzen Anträgen usw. die in den letzten Jahren zugekommen sind, wirst du selbst als unterdurchschnittlich guter Steuerberater niemals ohne Arbeit bleiben und nicht weniger Geld verdienen.
Die Behauptung, es wäre abgegrast ist einfach komplett ohne Hand und Fuß.

Anstellung? = Berufserfahrung und Umsatz, wieviel bringst du dem Partner ein?

Google Mal nach Durchschnittsgehalt als Steuerberater. Mit Berufserfahrung im Finanzamt nehmen die dich mit Kusshand, zumal alle Steuerberater schon seit Jahren wie irre nach angestellten Steuerberatern suchen!

Syndius-Stb. = sehr individuell, ohne entsprechende Erfahrung eher wenig Stellen

Wo steht das? Außerdem gibt's genug Alternativen wie eben beschrieben. Es reicht wenn du dir ein linked in Profil anlegst. Du wirst von Unternehmen und Headhuntern angeschrieben. Du brauchst nichts machen mit der Berufserfahrung und dem Steuerberatertitel.

An sich würde ich mich im Finanzamt umschauen und weiterbilden und Power geben, dass du intern aufsteigen kannst. Ansonsten natürlich kannst du auch extern studieren und dann intern verwenden.

Aufstiegschancen als Beamter ist die größte Lüge der Behörde. Deine Laufbahn ist in Stein gemeißelt. Es zählt wievielt Jahre du abgesessen hast. Nur einschmeicheln und Vitamin B könnten dir zum schnelleren Aufstieg verhelfen. Es gilt der Grundsatz, dass derjenige der länger dabei ist, Anspruch auf die höhere Stelle hat. Und daran wird sich strikt gehalten. Kann sonst auch zu Rechtstreit führen. Willkommen in der ineffizienten öffentlichen Verwaltung Deutschlands. Qualifikation steht an letzter Stelle in der Behörde.

Bezüglich Stb. mit 21 bzw. dann 23 Jahren. Dich nimmt keiner für voll, ab 30 wird es dann interessant. Daher ggf. foglende Konstellation.

Absoluter Schwachsinn. Diese Aussage zeigt doch deutlich, deine emotionale Stellung zu diesem Thema. Für Selbstständige gilt, dass junge Berater meist aktueller mit dem Wissen sind eventuell motivierter auch. Außerdem haben Mandanten gar nicht mehr den Luxus sich einen Steuerberater auszusuchen. Sie nehmen was sie können lass dich von solchen inhaltslosen Aussagen nicht runter kriegen. Im Zweifel sammelst du Erfahrung als angestellter Steuerberater mit einem netten netto Gehalt i.H.v. ca. 3.800 Euro netto. Und junge Angestellte sind immer gefragter als alte! Da bist du auf jedenfall im Vorteil vor allem mit deiner Berufserfahrung.

Gründung im Verbund = siehe Einzelkämpfer

??? Siehe oben.

Zu Guter Letzt die Antwort auf deine Frage zum schnellsten Weg:
Du kannst die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter ablegen. Damit verkürzt du deine notwendige Praxiserfahrungszeit für die Steuerberaterprüfung auf sechs Jahre!

LG

antworten
WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

Stehe vor ähnlicher Fragen:

Kann man überhaupt aus dem mittleren Dienst heraus die Steuerberaterprüfung machen, also wird dafür zugelassen?

antworten
WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

WiWi Gast schrieb am 29.07.2023:

Stehe vor ähnlicher Fragen:

Kann man überhaupt aus dem mittleren Dienst heraus die Steuerberaterprüfung machen, also wird dafür zugelassen?

Nein, außer du machst einen Laufbahnaufstieg ohne Studium

antworten
Ceterum censeo

Finanzwirt zum Steuerberater

WiWi Gast schrieb am 30.07.2023:

Stehe vor ähnlicher Fragen:

Kann man überhaupt aus dem mittleren Dienst heraus die Steuerberaterprüfung machen, also wird dafür zugelassen?

Nein, außer du machst einen Laufbahnaufstieg ohne Studium

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist völlig unabhängig von laufbahnrechtlichen Sachverhalten (Achtung: Ich spreche nicht von der Befreiung von der Prüfung für Finanzbeamte des höheren Dienstes). Die Anforderungen an die praktische Tätigkeit sollten hier sachlich erfüllt sein, lediglich die notwendige Dauer ist hier noch unklar und von verschiedenen Faktoren, die in der Person des Aspiranten liegen, abhängig.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

Ceterum censeo schrieb am 30.07.2023:

Stehe vor ähnlicher Fragen:

Kann man überhaupt aus dem mittleren Dienst heraus die Steuerberaterprüfung machen, also wird dafür zugelassen?

Nein, außer du machst einen Laufbahnaufstieg ohne Studium

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist völlig unabhängig von laufbahnrechtlichen Sachverhalten (Achtung: Ich spreche nicht von der Befreiung von der Prüfung für Finanzbeamte des höheren Dienstes). Die Anforderungen an die praktische Tätigkeit sollten hier sachlich erfüllt sein, lediglich die notwendige Dauer ist hier noch unklar und von verschiedenen Faktoren, die in der Person des Aspiranten liegen, abhängig.
Liebe Grüße

Hey,
ich bin im nächsten Jahr 8 Jahre „ausgelernt“. Ich war davon 5 Jahre in der Erhebungsstelle seitdem in der Betriebsprüfung. Zählen diese Tätigkeiten für angeforderte Tätigkeit?

LG

antworten
WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

Ceterum censeo schrieb am 30.07.2023:

Stehe vor ähnlicher Fragen:

Kann man überhaupt aus dem mittleren Dienst heraus die Steuerberaterprüfung machen, also wird dafür zugelassen?

Nein, außer du machst einen Laufbahnaufstieg ohne Studium

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist völlig unabhängig von laufbahnrechtlichen Sachverhalten (Achtung: Ich spreche nicht von der Befreiung von der Prüfung für Finanzbeamte des höheren Dienstes). Die Anforderungen an die praktische Tätigkeit sollten hier sachlich erfüllt sein, lediglich die notwendige Dauer ist hier noch unklar und von verschiedenen Faktoren, die in der Person des Aspiranten liegen, abhängig.
Liebe Grüße

Nein ist sie nicht:

(2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er
1.
eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sechs Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
2.
der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sechs Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.

Da steht eindeutig, Beamter des gehobenen Dienstes.

antworten
WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

WiWi Gast schrieb am 30.07.2023:

Ceterum censeo schrieb am 30.07.2023:

Stehe vor ähnlicher Fragen:

Kann man überhaupt aus dem mittleren Dienst heraus die Steuerberaterprüfung machen, also wird dafür zugelassen?

Nein, außer du machst einen Laufbahnaufstieg ohne Studium

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist völlig unabhängig von laufbahnrechtlichen Sachverhalten (Achtung: Ich spreche nicht von der Befreiung von der Prüfung für Finanzbeamte des höheren Dienstes). Die Anforderungen an die praktische Tätigkeit sollten hier sachlich erfüllt sein, lediglich die notwendige Dauer ist hier noch unklar und von verschiedenen Faktoren, die in der Person des Aspiranten liegen, abhängig.
Liebe Grüße

Nein ist sie nicht:

(2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er
1.
eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sechs Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
2.
der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sechs Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.

Da steht eindeutig, Beamter des gehobenen Dienstes.

Der mittlere Dienst zählt doch unter Nr. 1 oder nicht?

„ 1.

eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre“

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Ceterum censeo

Finanzwirt zum Steuerberater

WiWi Gast schrieb am 30.07.2023:

Nein ist sie nicht:

(2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er
1.
eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sechs Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
2.
der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sechs Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.

Da steht eindeutig, Beamter des gehobenen Dienstes.

Wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht: Die Nummer 2 müssen wir gar nicht erst bemühen, ist Nummer 1 doch bereits einschlägig.
Wenn zudem bereits eine andere Zulassungsnorm erfüllt wurde (Studium oder ähnliches), verkürzt sich die Praxiszeit mitunter noch einmal deutlich.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Finanzwirt zum Steuerberater

Ceterum censeo schrieb am 30.07.2023:

Nein ist sie nicht:

(2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er
1.
eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sechs Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
2.
der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sechs Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.

Da steht eindeutig, Beamter des gehobenen Dienstes.

Wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht: Die Nummer 2 müssen wir gar nicht erst bemühen, ist Nummer 1 doch bereits einschlägig.
Wenn zudem bereits eine andere Zulassungsnorm erfüllt wurde (Studium oder ähnliches), verkürzt sich die Praxiszeit mitunter noch einmal deutlich.
Liebe Grüße

Hey,
hier der Finanzwirt. Ich bin im nächsten Jahr 8 Jahre „ausgelernt“. Ich war davon 5 Jahre in der Erhebungsstelle seitdem in der Betriebsprüfung. Zählen diese Tätigkeiten für angeforderte Tätigkeit?

LG

antworten
Prüferehre

Finanzwirt zum Steuerberater

Geheimtipp: Bei der Kammer anrufen und fragen

WiWi Gast schrieb am 31.07.2023:

Ceterum censeo schrieb am 30.07.2023:

Nein ist sie nicht:

(2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er
1.
eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung acht Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sechs Jahre praktisch tätig gewesen ist oder
2.
der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sechs Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist.

Da steht eindeutig, Beamter des gehobenen Dienstes.

Wenn man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht: Die Nummer 2 müssen wir gar nicht erst bemühen, ist Nummer 1 doch bereits einschlägig.
Wenn zudem bereits eine andere Zulassungsnorm erfüllt wurde (Studium oder ähnliches), verkürzt sich die Praxiszeit mitunter noch einmal deutlich.
Liebe Grüße

Hey,
hier der Finanzwirt. Ich bin im nächsten Jahr 8 Jahre „ausgelernt“. Ich war davon 5 Jahre in der Erhebungsstelle seitdem in der Betriebsprüfung. Zählen diese Tätigkeiten für angeforderte Tätigkeit?

LG

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Ceterum censeo

Finanzwirt zum Steuerberater

WiWi Gast schrieb am 31.07.2023:

Hey,
hier der Finanzwirt. Ich bin im nächsten Jahr 8 Jahre „ausgelernt“. Ich war davon 5 Jahre in der Erhebungsstelle seitdem in der Betriebsprüfung. Zählen diese Tätigkeiten für angeforderte Tätigkeit?

LG

Ich kann natürlich keine abschließende Aussage treffen, aber in aller Regel sollte dies so sein. Es wurden schon viel zweifelhaftere Zeiten anerkannt (insb. ehemalige Big4-Blanko-Bescheinigungen).
Liebe Grüße

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