Nein, kein WP. Das die Prüfer in WP meistens Richter sind ist mE auch nur ein Aberglaube. Sie müssen lediglich die Befähigung zum Richteramt haben, sprich Volljuristen sein.
Unüblich ist es nicht wirklich, in Prüfungswesen wäre man eher über PS 830 gegangen. In WR ist der Einstieg in so ein Thema gut über die GewO möglich. Man kann sich ja auch tiefgründig über die rechtlichen Gegebenheiten austauschen, z.B. was ist ein Bauträger, wie sehen die Grundbucheinträge aus, etc.
Es gibt eben in allen Bereichen ein sehr breites Feld, was das Examen sehr komplex, aber mE auch gerade deshalb sehr attraktiv macht.
Den Meinungen bzgl. "unausgewogen" kann man teilweise zustimmen, aber es kommt ja immer drauf an welche Kommission ich zugewiesen bekomme, von daher ist ja schon eine Gewisse Gleichbehandlung da, weil es eben Zufall ist.
Eigentlich muss man es auch positiv sehen, dass nicht immer alles berechenbar ist und die Prüfer nicht nur ja und Amen sagen. Wäre der Zugang zum Beruf deutlich einfacher, wäre er nicht so attraktiv, mit der Modularisierung ist das Examen schon "machbar" geworden.
WiWi Gast schrieb am 09.12.2020:
WiWi Gast schrieb am 09.12.2020:
Interessanterweise kann man genau diese Frage nicht mit ja oder nein beantworten, da anlassbezogene Prüfungen nach § 16 II MaBV gerade keine Vorbehaltsaufgabe ist (siehe hierzu auch "Übersicht über Vorbehaltsaufgaben" der WPK.
Ich hatte ich meiner mündlichen WR-Prüfung tatsächlich den Fall, dass die Prüferin komplett abweichend vom Protokoll (in allen sonstigen Jahren immer das gleiche) gefragt hat und hierbei wurde auch § 16 MaBV ausführlich behandelt. Ich habe glücklicherweise in diesem Bereich schon zwei Mal geprüft und konnte deshalb sehr viel dazu sagen (u. a. eben auch, dass es nicht immer eine Vorbehaltsaufgabe ist) und konnte so meine schriftliche Vornote von 5,0 tatsächlich aus der Welt schaffen.
Ich nehme mal an mit WR meinst du Wirtschaftsrecht - solche Fragen die eigentlich das Berufsrecht tangieren sind hier ziemlich exotisch und werden eigentlich in Prrüfungswesen gestellt. War der Jurist auch zugleich WP? Häufig sind die Prüfer hier ja Richter.
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