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WP Examen Vorbereitung Steuermodul

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WAS WAR DAS?

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Tja Leute was soll ich sagen. Das war heute ein Satz mit X. 64 Punkte Einkommensteuer, 36 Punkte AO.

36 Punkte Verfahrensrecht haben mir leider das Genick gebrochen.

Der Einkommensteuerfall war in Ordnung, wenngleich viel Bilanzsteuerrecht (erste drei Teilziffern) geprüft wurde. Ich rechne hier vielleicht mit 30/64 Punkten. Themen waren Werkvertrag, Bilanzierung Elektro-PKW, ERP-Software, Gesellschafterdarlehen in der Krise 17 Abs. 2a EStG und Zugewinnausgleich.

Im AO-Teil wurde im Kern das BFH Urteil vom 04. Mai 2022, I R 46/18 und das BFH Urteil vom 13. Februar 2020 (VI R 37/17) geprüft. Hier bin ich zweimal falsch abgebogen und habe komplett anders geurteilt.

Rechne folglich mit einer 5,0 am ersten Tag.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 24.08.2023:

WAS WAR DAS?

AO war nicht so chic… irgendwie hab ich mich zu sehr im ersten Teil verrannt und dumme Fehler gemacht. Ansonsten war’s mE okay.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Puh bei Teil 1 war ich teils komplett lost. Mir lag Bilanzsteuerrecht nicht wirklich und dann noch so Randthemen wie Software oder Elektro-PKW. Hab mich da teils auch verrannt. Ich hoffe die Umsatzsteuerliche Einordnung hat irgendwie gepasst und ich konnte Punkte sammeln.

Bin bei dem Toni auf Einkünfte aus §20 gegangen für die Zinsen und den Darlehensausfall auch über §20 gemacht (17 hab ich ausgegrenzt da nicht veräußert aber fande ich schwer zu differenzieren).
Und das mit dem Zugewinnausgleich hatte ich keinen Plan - da wurde ja nix veräußert also auch kein Einkünfte oder?
Aber 60 Punkte für so was ist schon eine Hausnummer.

Bei AO hoffe ich viele Punkte gesammelt zu haben. Bei Aufgabe 1 konnte man ja quasi nur aus den Richtlinien abschreiben und wer das BFH Urteil nicht kannte, konnte halt die letzten Punkte nicht sammeln.

Bei Aufgabe 2 hab ich mich verrannt und dann irgendwie über den 130 BGB noch argumentiert.
Wenn es eine 5,0 wird wäre ich happy.

Ich hoffe mal morgen auf KStG und GewSt um Punkte zu holen

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

AO war in Ordnung, doch Teil 1 war mal richtig unterirdisch bzw. komisch.
Was wollte der Klausurensteller hören? Die Aufgabenstellung war mal sowas von unklar und mE nicht eindeutig genug.

Beispiel:
Überschrift: Ertragssteuerrecht.

WAS WOLLEN DIE NOCH ZU UST HÖREN? Soll ich da jeweils das Schema runterrattern?

Thema: Zugewinnausgleich im Zusammenhang mit einem privaten Veräußerungsgeschäft. Welche Perspektive ist verlangt? Die des Maier ist ja klar. Sollte ich noch auf seine Ex eingehen? Richtig dubios. Hoffe auf eine 4,0 oder natürlich besser.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 24.08.2023:

Tja Leute was soll ich sagen. Das war heute ein Satz mit X. 64 Punkte Einkommensteuer, 36 Punkte AO.

36 Punkte Verfahrensrecht haben mir leider das Genick gebrochen.

Der Einkommensteuerfall war in Ordnung, wenngleich viel Bilanzsteuerrecht (erste drei Teilziffern) geprüft wurde. Ich rechne hier vielleicht mit 30/64 Punkten. Themen waren Werkvertrag, Bilanzierung Elektro-PKW, ERP-Software, Gesellschafterdarlehen in der Krise 17 Abs. 2a EStG und Zugewinnausgleich.

Im AO-Teil wurde im Kern das BFH Urteil vom 04. Mai 2022, I R 46/18 und das BFH Urteil vom 13. Februar 2020 (VI R 37/17) geprüft. Hier bin ich zweimal falsch abgebogen und habe komplett anders geurteilt.

Rechne folglich mit einer 5,0 am ersten Tag.

Ja wow… erstes Urteil falsch interpretiert den AEAO, 2. Urteil richtig abgebogen und richtiges Ergebnis aber zwischendrin einiges liegen gelassen

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 24.08.2023:

Tja Leute was soll ich sagen. Das war heute ein Satz mit X. 64 Punkte Einkommensteuer, 36 Punkte AO.

36 Punkte Verfahrensrecht haben mir leider das Genick gebrochen.

Der Einkommensteuerfall war in Ordnung, wenngleich viel Bilanzsteuerrecht (erste drei Teilziffern) geprüft wurde. Ich rechne hier vielleicht mit 30/64 Punkten. Themen waren Werkvertrag, Bilanzierung Elektro-PKW, ERP-Software, Gesellschafterdarlehen in der Krise 17 Abs. 2a EStG und Zugewinnausgleich.

Im AO-Teil wurde im Kern das BFH Urteil vom 04. Mai 2022, I R 46/18 und das BFH Urteil vom 13. Februar 2020 (VI R 37/17) geprüft. Hier bin ich zweimal falsch abgebogen und habe komplett anders geurteilt.

Rechne folglich mit einer 5,0 am ersten Tag.

Wenn du das doch alles weißt würde ich nicht nur mit 5,0 rechnen :D
Stand da überhaupt seit wann und wie hoch seine Beteiligung ist oder habe ich das überlesen?

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Hoffen wir morgen trotzdem mal auf etwas besseres, auch wenns heute mehr oder weniger okay war.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WPK: „Kollegen welche Sachverhalte werden NICHT in den Vorbereitungskurse angesprochen - Ok diese nehmen wir!“

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 24.08.2023:

WAS WAR DAS?

AO war nicht so chic… irgendwie hab ich mich zu sehr im ersten Teil verrannt und dumme Fehler gemacht. Ansonsten war’s mE okay.

Teil 1 fand ich schon hinterhältig und habe da auch ordentlich Punkte liegen lassen. Bei AO aus Zeitnot auch nur einen Teil gemacht. Also wenn sie schon AO mit 1/3 bringen, dann hätte es ruhig mal ein Einspruch oder Haftung sein können. Wie kommt man drauf, sowas im WP abzuprüfen? Beim Lehrgang habe ich davon keine Silbe gelesen

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 24.08.2023:

WAS WAR DAS?

Auch unvorbereitet auf das. Werde morgen aufgrund der miserablen Leistung heute fernbleiben. Dann bekomme ich wenigstens für den morgigen Tag mein Geld zurück

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 24.08.2023:

WAS WAR DAS?

AO war nicht so chic… irgendwie hab ich mich zu sehr im ersten Teil verrannt und dumme Fehler gemacht. Ansonsten war’s mE okay.

Super Idee von der wpk bei 34p AO kein Einspruch, Haftung, Hinterziehung oder Korrekturverfahren zu bringen

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 24.08.2023:

WAS WAR DAS?

AO war nicht so chic… irgendwie hab ich mich zu sehr im ersten Teil verrannt und dumme Fehler gemacht. Ansonsten war’s mE okay.

Teil 1 fand ich schon hinterhältig und habe da auch ordentlich Punkte liegen lassen. Bei AO aus Zeitnot auch nur einen Teil gemacht. Also wenn sie schon AO mit 1/3 bringen, dann hätte es ruhig mal ein Einspruch oder Haftung sein können. Wie kommt man drauf, sowas im WP abzuprüfen? Beim Lehrgang habe ich davon keine Silbe gelesen

Finde ich auch sehr fraglich. Den Ertragsteuerteil würde ich überwiegend noch als fair bezeichnen aber hab halt die ganze Bilanzsteuerliche Behandlung verbockt glaube ich. AO gebe ich dir recht - fraglich wie man sowas prüfen kann und mit welchem Ziel? Wenn man das BGH Urteil nicht kannte konnte man sich nur was zusammenreimen.
Habe in der Vorbereitung 30+ Klausuren geschrieben aber sowas noch nie gesehen lol

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WP Examen Vorbereitung Steuermodul

EstR-Teil war mMn machbar. Komplex aber fair. AO war nicht schön. Die Themen wurden in keinem Vorbereitungskurs, keiner Probeklausur oder Altklausur auch nur angerissen...

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Woher kennt ihr denn die Urteile für AO? Also bei econect sind die mir nicht untergekommen

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Heute nochmal so nen Mist aus der AO und wir sehen uns nächstes Jahr wieder.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Nein bekommst du nicht.

WiWi Gast schrieb am 24.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 24.08.2023:

WAS WAR DAS?

Auch unvorbereitet auf das. Werde morgen aufgrund der miserablen Leistung heute fernbleiben. Dann bekomme ich wenigstens für den morgigen Tag mein Geld zurück

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 24.08.2023:

WAS WAR DAS?

Auch unvorbereitet auf das. Werde morgen aufgrund der miserablen Leistung heute fernbleiben. Dann bekomme ich wenigstens für den morgigen Tag mein Geld zurück

Mal abgesehen, dass du dein Geld nicht zurück bekommst, würde ich auf jeden Fall auch die zweite Klausur schreiben. Nach meiner begrenzten Erfahrung aus zwei Versuchen Steuerrecht gibt es immer eine exotische oder extrem umfangreiche und eine dankbarere Klausur.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Laut Gebührenordnung bekommt man bei einem Rücktritt vor Ende der zweiten Klausur 50 Prozent erstattet.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Das Heute war ja nochmal schlimmer als gestern. Wieder AO wo die sogar noch die Entscheidung des BFH hören wollten.
Dann musste es ja noch so kommen und Erbschaftsteuer wurde abgefragt.
Die Ertragsteueraufgabe war auch komplett komisch und zielte irgendwie nur auf die AfA der Gebäude ab. Was die da bei den Einkünfte von A hören wollten kein Plan - hab da nur §11 EStG bejaht und die Miete noch 22 zugerechnet aber ohne WK oder AfA, da Gebäude ja der B gehörte dann.
Und dann noch Umwandlungsfall mit DBA…

Also wir kann man denn als WPK zwei Klausuren stellen ohne KStG oder GewStG und nur ganz wenig EStG? Es wurde ja fast nur AO, Bilanzsteuerrecht und Randthemen aus EStG, UmwStG und ErbStG gefragt.
Dagegen war ja Aug22 Kindergarten.

Ich wäre überrascht wenn ich eine 5,0 bekommen würde aber glaube nicht dran - naja ganzer Sommer gelernt für nix -.-
Schade dass es einfach nur auf Glück bei Steuern ankommt - vielleicht doch lieber StB schreiben??

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Prüferehre

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Hatte eben mit einem Kollegen telefoniert und bin gottfroh, dass ich letztes Jahr im August geschrieben hatte, bei den Themen dieses Jahr.
Dass viel AO drankommt hatte ich schon so erwartet, da AO in den letzten Klausuren kaum eine Rolle gespielt hat.

Dass jedoch so ein großer Fokus auf die Besteuerung von Einzelpersonen gelegt wird und Personenhandelgesellschaften und KStG de facto keine Rolle spielten finde ich schon hart dreist von der WPK. Klar darf man am Ende als WP auch steuerberatend tätig sein, aber wer macht das schon? Am Ende will man ja WP sein und PersHG/KapG prüfen und nicht irgendwelche Einzelpersonen steuerlich beraten. Von daher finde ich die Themenauswahl dieses Jahr von dem was mir berichtet wurde auch extremst bescheiden.

Dazu dann mal wieder ErbSt, was in der Vorbereitung meist zu recht vernachlässigt wird, setzt dem ganzen ja noch die Krone auf.

In BWL war die WPK was die Auswahl der Klausur angeht bereits ebenfalls sehr strange drauf (auch hier viele Randthemen) und auch in WiRe war eine Teilaufgabe, die 1/3 der Klausur ausmachte absolut exotisch. Scheint so, dass dieses Jahr nur PW von den Themen her nicht super exotisch war.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Das Heute war ja nochmal schlimmer als gestern. Wieder AO wo die sogar noch die Entscheidung des BFH hören wollten.
Dann musste es ja noch so kommen und Erbschaftsteuer wurde abgefragt.
Die Ertragsteueraufgabe war auch komplett komisch und zielte irgendwie nur auf die AfA der Gebäude ab. Was die da bei den Einkünfte von A hören wollten kein Plan - hab da nur §11 EStG bejaht und die Miete noch 22 zugerechnet aber ohne WK oder AfA, da Gebäude ja der B gehörte dann.
Und dann noch Umwandlungsfall mit DBA…

Also wir kann man denn als WPK zwei Klausuren stellen ohne KStG oder GewStG und nur ganz wenig EStG? Es wurde ja fast nur AO, Bilanzsteuerrecht und Randthemen aus EStG, UmwStG und ErbStG gefragt.
Dagegen war ja Aug22 Kindergarten.

Ich wäre überrascht wenn ich eine 5,0 bekommen würde aber glaube nicht dran - naja ganzer Sommer gelernt für nix -.-
Schade dass es einfach nur auf Glück bei Steuern ankommt - vielleicht doch lieber StB schreiben??

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Leider war die Klausur heute wieder sehr AO-lastig. 35 Punkte Verfahrensrecht, 15 Punkte Erbschaftsteuer, 25 Punkte Internationales Steuerrecht/Umwandlungssteuerrecht und 25 Punkte Vorweggenommene Erbfolge.

Sehr anspruchsvolle Modulprüfung dieses Jahr. Bin mal gespannt, wie die Bestehensquoten sein werden. Rechne mit weniger als 40 Prozent

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Das Heute war ja nochmal schlimmer als gestern. Wieder AO wo die sogar noch die Entscheidung des BFH hören wollten.
Dann musste es ja noch so kommen und Erbschaftsteuer wurde abgefragt.
Die Ertragsteueraufgabe war auch komplett komisch und zielte irgendwie nur auf die AfA der Gebäude ab. Was die da bei den Einkünfte von A hören wollten kein Plan - hab da nur §11 EStG bejaht und die Miete noch 22 zugerechnet aber ohne WK oder AfA, da Gebäude ja der B gehörte dann.
Und dann noch Umwandlungsfall mit DBA…

Also wir kann man denn als WPK zwei Klausuren stellen ohne KStG oder GewStG und nur ganz wenig EStG? Es wurde ja fast nur AO, Bilanzsteuerrecht und Randthemen aus EStG, UmwStG und ErbStG gefragt.
Dagegen war ja Aug22 Kindergarten.

Ich wäre überrascht wenn ich eine 5,0 bekommen würde aber glaube nicht dran - naja ganzer Sommer gelernt für nix -.-
Schade dass es einfach nur auf Glück bei Steuern ankommt - vielleicht doch lieber StB schreiben??

Ja heute war echt hart... Erbschaftsteuer unerwartet, aber man konnte schon was draus machen. Dann noch vorweggenommene Erbfolge... wobei das ja auch mit dem BMF schreiben klar geht.
Aber einfach wieder mit 1/3 AO, wie gestern....
Ich weiß nicht was die WPK sich denkt.
Aber hey, hauptsache man fragt angehende WPler mit fast Hälfte der Punkte über Erbvorgänge ab :D Und an beiden Tagen einfach mit jeweils 1/3 der Punkte zu Verfahrensrecht.. wow.
Nichts zu Kapitalgesellschaften etc.
"WP Examen" haben wir geschrieben :DD

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Das Heute war ja nochmal schlimmer als gestern. Wieder AO wo die sogar noch die Entscheidung des BFH hören wollten.
Dann musste es ja noch so kommen und Erbschaftsteuer wurde abgefragt.
Die Ertragsteueraufgabe war auch komplett komisch und zielte irgendwie nur auf die AfA der Gebäude ab. Was die da bei den Einkünfte von A hören wollten kein Plan - hab da nur §11 EStG bejaht und die Miete noch 22 zugerechnet aber ohne WK oder AfA, da Gebäude ja der B gehörte dann.
Und dann noch Umwandlungsfall mit DBA…

Also wir kann man denn als WPK zwei Klausuren stellen ohne KStG oder GewStG und nur ganz wenig EStG? Es wurde ja fast nur AO, Bilanzsteuerrecht und Randthemen aus EStG, UmwStG und ErbStG gefragt.
Dagegen war ja Aug22 Kindergarten.

Ich wäre überrascht wenn ich eine 5,0 bekommen würde aber glaube nicht dran - naja ganzer Sommer gelernt für nix -.-
Schade dass es einfach nur auf Glück bei Steuern ankommt - vielleicht doch lieber StB schreiben??

Ein Schmankerl war das

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Wieso musste den Erbschaftsteuer heute dran kommen? Darauf war ich null vorbereitet. Auch die Aufgabe mit AO fand ich schwierig. Dachte halt AO ist ja gestern schon dabei gewesen, dann ist es für heute ja gut. Ah und dann auch noch schön eine umwandlungsaufgabe mit DBA - na klar.. bisschen mehr Standardfälle hätten mir gut getan..

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Das Heute war ja nochmal schlimmer als gestern. Wieder AO wo die sogar noch die Entscheidung des BFH hören wollten.
Dann musste es ja noch so kommen und Erbschaftsteuer wurde abgefragt.
Die Ertragsteueraufgabe war auch komplett komisch und zielte irgendwie nur auf die AfA der Gebäude ab. Was die da bei den Einkünfte von A hören wollten kein Plan - hab da nur §11 EStG bejaht und die Miete noch 22 zugerechnet aber ohne WK oder AfA, da Gebäude ja der B gehörte dann.
Und dann noch Umwandlungsfall mit DBA…

Also wir kann man denn als WPK zwei Klausuren stellen ohne KStG oder GewStG und nur ganz wenig EStG? Es wurde ja fast nur AO, Bilanzsteuerrecht und Randthemen aus EStG, UmwStG und ErbStG gefragt.
Dagegen war ja Aug22 Kindergarten.

Ich wäre überrascht wenn ich eine 5,0 bekommen würde aber glaube nicht dran - naja ganzer Sommer gelernt für nix -.-
Schade dass es einfach nur auf Glück bei Steuern ankommt - vielleicht doch lieber StB schreiben??

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Sorry aber die Klausur heute war einfach sinnlos. Was soll das? Das hat absolut nichts mit meinem Beruf zu tun. Ist ja okay, wenn sie Grundlagen auch in Randbreichen prüfen und ein paar exotische Sachen im Unternehmenssteuerrecht. Aber wenn sie nur exotische Sachen aus den Randbereichen fragen und aus dem Unternehmenssteuerrecht fast nichts, was ist denn dann die Erwartung an die Absolventen? Da hab ich beim Steuerberater ja eine wesentlich fairere Chance. Der Gag an der Modularisierung war ja auch dass ncht jeder den Steuerberater machen muss.

In Stuttgart hat der Typ noch ganz stolz verkündet: "toll wieviele leute jetzt im steuermodul sind, ist jetzt unser größtes modul" ... ja ist halt weil die durchfallquote so hoch ist... weiss nicht ob ich das jetzt als erfolg anpreisen würde

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Wieso musste den Erbschaftsteuer heute dran kommen? Darauf war ich null vorbereitet. Auch die Aufgabe mit AO fand ich schwierig. Dachte halt AO ist ja gestern schon dabei gewesen, dann ist es für heute ja gut. Ah und dann auch noch schön eine umwandlungsaufgabe mit DBA - na klar.. bisschen mehr Standardfälle hätten mir gut getan..

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Das Heute war ja nochmal schlimmer als gestern. Wieder AO wo die sogar noch die Entscheidung des BFH hören wollten.
Dann musste es ja noch so kommen und Erbschaftsteuer wurde abgefragt.
Die Ertragsteueraufgabe war auch komplett komisch und zielte irgendwie nur auf die AfA der Gebäude ab. Was die da bei den Einkünfte von A hören wollten kein Plan - hab da nur §11 EStG bejaht und die Miete noch 22 zugerechnet aber ohne WK oder AfA, da Gebäude ja der B gehörte dann.
Und dann noch Umwandlungsfall mit DBA…

Also wir kann man denn als WPK zwei Klausuren stellen ohne KStG oder GewStG und nur ganz wenig EStG? Es wurde ja fast nur AO, Bilanzsteuerrecht und Randthemen aus EStG, UmwStG und ErbStG gefragt.
Dagegen war ja Aug22 Kindergarten.

Ich wäre überrascht wenn ich eine 5,0 bekommen würde aber glaube nicht dran - naja ganzer Sommer gelernt für nix -.-
Schade dass es einfach nur auf Glück bei Steuern ankommt - vielleicht doch lieber StB schreiben??

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Die Zeit hat heute auch vorne und hinten nicht gereicht. Hab den AO Teil als allerletztes gemacht und hätte noch locker 1 Stunde gebraucht. Habe nur noch 4 Seiten für AO vollgekriegt dann wars zuende...
Grade die Sachverhalte in AO sind immer so lang und man muss sich da erstmal reinlesen -.- Ich verstehe nie warum man Prüfungen zeitlich so eng basteln muss... Was soll man damit beweisen?!??

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ich komme einfach nicht darauf klar wie hart man lernt und wie viel man lernt, für Noten zwischen 4,0 - 5,0... bzw wenn überhaupt mit 5,0 bestehen. Man lernt wie man gefühlt noch nie im Leben gelernt hat. In der Uni hat man für nichtmal ansatzweise so viel lernen 1en bekommen. Das ist echt hart, dass man ums bestehen so hart kämpfen muss. Dann kommen eh noch so Sachen dran, mit denen man erstmal sowieso nichts anfangen kann. Und dann die Krönung noch wenns schlechter ne 4,5 ist kann man in der mündlichen eh fast nichts mehr reissen und kann's gleich sein lassen. Hart demotivierend

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Wieso musste den Erbschaftsteuer heute dran kommen? Darauf war ich null vorbereitet. Auch die Aufgabe mit AO fand ich schwierig. Dachte halt AO ist ja gestern schon dabei gewesen, dann ist es für heute ja gut. Ah und dann auch noch schön eine umwandlungsaufgabe mit DBA - na klar.. bisschen mehr Standardfälle hätten mir gut getan..

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Das Heute war ja nochmal schlimmer als gestern. Wieder AO wo die sogar noch die Entscheidung des BFH hören wollten.
Dann musste es ja noch so kommen und Erbschaftsteuer wurde abgefragt.
Die Ertragsteueraufgabe war auch komplett komisch und zielte irgendwie nur auf die AfA der Gebäude ab. Was die da bei den Einkünfte von A hören wollten kein Plan - hab da nur §11 EStG bejaht und die Miete noch 22 zugerechnet aber ohne WK oder AfA, da Gebäude ja der B gehörte dann.
Und dann noch Umwandlungsfall mit DBA…

Also wir kann man denn als WPK zwei Klausuren stellen ohne KStG oder GewStG und nur ganz wenig EStG? Es wurde ja fast nur AO, Bilanzsteuerrecht und Randthemen aus EStG, UmwStG und ErbStG gefragt.
Dagegen war ja Aug22 Kindergarten.

Ich wäre überrascht wenn ich eine 5,0 bekommen würde aber glaube nicht dran - naja ganzer Sommer gelernt für nix -.-
Schade dass es einfach nur auf Glück bei Steuern ankommt - vielleicht doch lieber StB schreiben??

Wie habt ihr das mit dem 23er bei der vorweggenommenen Erbfolge gelöst? Ich habe hier nur das Grundstück betrachtet, weil ich nicht wusste ob das Gebäude einbezogen wird. Er hatte ja selbst schon ein bebauter Grundstück erworben. Habe den 23. Nr 1 dann so gelesen, dass Gebäude nur eingezogen wird, wenn danach errichtet

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Es war ein Reinfall und dazu kommt noch, dass die Zeit einfach nicht ausreichte. Da muss man einfach geisteskrank und ohne zu überlegen alles niederschreiben, um fertig zu werden.

Was ich besonders schamlos finde, das waren die Aufgabenstellungen. Lieber Klausurensteller, da hast du einen echt schlechten Job gemacht. Hätte mir gerne etwas mehr Substanz gewünscht, Stichwort umsatzsteuerliche Würdigung in der gestrigen Etragsklausur. Was genau jetzt wollte er wissen?!

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Also wer sich in der Vorbereitung auf die Klassiker fokussiert hat, die eigentlich immer kommen (zB KStG oder 15er Einkünfte, UStG), der sah an beiden Tagen alt aus.

Wer schaut sich denn AO so in der Tiefe an bei 6 Wochen Freistellung, geschweige denn von Erbschaftsteuer?
Bleibt nur zu hoffen, dass alle schlecht waren und die Punkte für 5,0 runtergesetzt werden haha

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Haha bis nächstes Jahr dann Jungs und Mädels

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

WAS WAR DAS?

Auch unvorbereitet auf das. Werde morgen aufgrund der miserablen Leistung heute fernbleiben. Dann bekomme ich wenigstens für den morgigen Tag mein Geld zurück

Mal abgesehen, dass du dein Geld nicht zurück bekommst, würde ich auf jeden Fall auch die zweite Klausur schreiben. Nach meiner begrenzten Erfahrung aus zwei Versuchen Steuerrecht gibt es immer eine exotische oder extrem umfangreiche und eine dankbarere Klausur.

Welche war da jetzt welche? :D

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Haha bis nächstes Jahr dann Jungs und Mädels

Ganz ehrlich dann lieber im Oktober den Steuerberater ballern...

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Rein aus Interesse:
Warum haben hier beim WP so viele Probleme mit Bilanzsteuerrecht? Das müsste für den Steuerteil doch das angenehmste Steuerthema sein für euch im Audit? Selbst im StB findet jeder Bilanzsteuerrecht mit Abstand am besten.

Und Elektro-Pkw und Software als Randthemen zu bezeichnen… ernsthaft? PKW ist in Bilanzsteuerrecht ein absoluter Klassiker und dass Elektro oder Hybrid drankommt ist wenig überraschend.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

WAS WAR DAS?

Auch unvorbereitet auf das. Werde morgen aufgrund der miserablen Leistung heute fernbleiben. Dann bekomme ich wenigstens für den morgigen Tag mein Geld zurück

Mal abgesehen, dass du dein Geld nicht zurück bekommst, würde ich auf jeden Fall auch die zweite Klausur schreiben. Nach meiner begrenzten Erfahrung aus zwei Versuchen Steuerrecht gibt es immer eine exotische oder extrem umfangreiche und eine dankbarere Klausur.

Welche war da jetzt welche? :D

Frage ich mich auch! :D

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Der AO-Teil in der zweiten Klausur ist übrigens fast 1:1 in einer econect-Klausur behandelt worden.
Sollte ich durchgefallen sein, werde ich sicherlich gegen die WPK aufgrund der Klausuraufgabenstellung klagen. Das kann so nicht weitergehen. Bin gespannt auf die Systematik bei der Punktevergabe.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Naja hast du die Sachverhalte gelesen und die Fallen gesehen?
Zb war bei der Umwandlung Aufgabe erst mal Themen tiefer zu prüfen, die man in den Kursen wenn überhaupt streift. Über die persönliche Anwendbarkeit macht man sich weniger bei Umwandlungen und Vorfeld Gedanken, außer welcher der Paragrafen eben Anwendung findet und nicht ob überhaupt einer passt.

Und dann war es ja beim 20er Entnahme im Rückwirkungszeitraum, die zur Aufdeckung von Reserven und Korrekturposten führte und jedenfalls in meiner Lösung dann nicht zu einem Einbringungsgewinn sondern zu negativen AK führten, die dann erst bei späterer Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Das alles für 25 Punkte zu verarbeiten war halt harter Tobak.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Gebe dir teils recht aber solche Themen die wir geschrieben haben, sind einfach von der Arbeit eines WPs weltfremd. Nicht einmal Unternehmenssteuern abzufragen finde ich sehr fraglich. Klar sind Erbfolge sowie 17 2a Klassiker wenn man es so sieht. Aber wenn man nur ein paar Wochen Zeit hat, dann fokussiert man sich auf die Themen die eigentlich immer kommen und das ist nicht Erbfolge oder AO in so einer Tiefe. Alle meine Kollegen und ich haben uns überwiegend auf Ertragsteuern, Bilanz und USt vorbereitet aber war scheinbar die falsche Wahl gewesen
Da finde ich den StB einfach viel planbarer

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ja hab ich und ernsthaft? Der Anwendungsbereich ist immer sowohl schematisch als auch thematisch zuerst zu prüfen. Es ist doch so: Grundsätzlich müssen immer stille Reserven aufgedeckt werden, AUSSER: es ist ein Anwendungsfall des UmwStG. Also schon allein thematisch wird man da eigentlich reingeworfen.

Entnahme im Rückwirkungszeitraum war bei uns übrigens in den Übungsaufgaben direkt in den ersten zwei Fällen drinnen. Das ist keine „Falle“ sondern der Standard-„Fall“ für Aufgaben auf Examensniveau. Entnahme innerhalb von 8 Monaten hat keinen impact auf den nachträglichen Einbringungsgewinn 1 sondern wird bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns innerhalb der Sperrfrist berücksichtigt (EG1 erhöht, Entnahme mindert AK). Außer Entnahme im Rückwirkungszeitraum + Veräußerung in der Sperrfrist hat der 20er ja nahezu keine Besonderheit und ist quasi der 24er nur in easy mangels Ergänzungsbilanzen. Was wenn nicht das hat man im 20er denn geübt?

Klar, wenn man nur 6 Wochen Zeit eingeplant hat für ALLES, bei „auf Antrag Buchwertansatz“ aufgehört hat, zu lernen und mangels Zeit keine einzigen Übungsfälle hierzu gemacht hat, dann ist das schwer.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Naja hast du die Sachverhalte gelesen und die Fallen gesehen?
Zb war bei der Umwandlung Aufgabe erst mal Themen tiefer zu prüfen, die man in den Kursen wenn überhaupt streift. Über die persönliche Anwendbarkeit macht man sich weniger bei Umwandlungen und Vorfeld Gedanken, außer welcher der Paragrafen eben Anwendung findet und nicht ob überhaupt einer passt.

Und dann war es ja beim 20er Entnahme im Rückwirkungszeitraum, die zur Aufdeckung von Reserven und Korrekturposten führte und jedenfalls in meiner Lösung dann nicht zu einem Einbringungsgewinn sondern zu negativen AK führten, die dann erst bei späterer Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Das alles für 25 Punkte zu verarbeiten war halt harter Tobak.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Der Kollege sollte sich mal bewusst werden dass es einen Unterschied zwischen WP und Stb gibt, bevor er hier kommentiert. Ich denke nicht dass sich jeder mit einem Stb Vorbereitungskurs auf das WP Examen vorbereitet.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Was mich an der Thematik stört, ist dass die WPK einfach wie ein sturer, alter Berufskollege nach dem Motto arbeitet: „Was war im Vorjahr, lass uns das vorrollen und genau so weitermachen.“ Dass es so unfassbar lang ging bis die Modularisierung kam ist sinnbildlich dafür.

Ja wir WP dürfen steuerlich beraten. Macht das in der Praxis jemand? Wohl kaum. Und wenn, dann maximal für Kapitalgesellschaften und sicherlich nicht für Einzelpersonen oder Personengesellschaften.

Ich verstehe einfach nicht, wieso der Fokus dann eben auf solche Personen gestellt wird. Dafür habe ich absolut kein Verständnis. Wir haben im Berufsstand massive Nachwuchsprobleme und die Kammer befeuert diese (wissentlich oder unwissenstlich, beides gleich schwer wiegend).

Mein Gefühl ist, dass bis auf letztes Jahr August, das Modul bewusst so schwer gemacht wird um an das Stb Niveau ranzukommen. Es wird nicht mehr zwischen beiden differenziert. Argumentation der Weisskopfadler in der Kammer: Sie haben doch jetzt mehr Zeit.

Wer kennt es nicht im WP Berufsalltag (wir reden ja immer noch von einem Berufsexamen) mit Verbindlichen Aussagen konfrontiert zu werden? Und die darauf folgende Gebührenentscheidung - hab ich mindestens 1x im Jahr. Ganz zu schweigen von Erbschaften - da denke ich direkt an den WP der das lösen soll (Ironie off).

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Ganz unpolemisch gemeinter Vorschlag:

Dann schickt doch alle durch den StB und schafft das WP-Modul Steuern ab (so wie früher in der Praxis ja zumeist gelebt).

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Ganz unpolemisch gemeinter Vorschlag:

Dann schickt doch alle durch den StB und schafft das WP-Modul Steuern ab (so wie früher in der Praxis ja zumeist gelebt).

Und dann entsprechende Vorbereitung, Förderung und Freistellung wie bei den Tax-Kollegen bzw. beim StB üblich..

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Du magst mit deiner Argumentation vermutlich grundsätzlich Recht haben. Es ist aber auch einfach zu sagen „nächstes Mal halt 3 Monate vorher anfangen…“.
In den meisten Fällen werden auch noch andere Module geschrieben. Dazu kommen Vorbereitungskurse an Wochenenden. Nicht alle Arbeitgeber ermöglichen Dir eine Freistellung von 3 Monaten für ein Modul. Wie viel einem 2 Tage lernen Sa. + So. bringen bzw. wie viel man da schafft, weißt Du vermutlich selbst.
Ich bin da auch ganz bei Dir, dass die Grundlagen sitzen sollten, aber m.E. nach ist der Umfang an „Grundlagen“ schon sehr ausufernd. Da bleibt dann halt bei vielen etwas auf der Strecke.

Ich persönlich habe mich bewusst gegen den StB entschieden. Die Steuerberatung kann gerne jemand anders übernehmen. Mit den steuerlichen Grundlagen für den Beruf als WP setze ich mich gerne auseinander. Aber mittlerweile denke ich mir, dass ich mich besser durch so einen StB Vorbereitungskurs gequält hätte. Dann an drei Tagen im Oktober schön verhauen worden wäre und im Folgejahr dann den Steuerteil im WP Examen hätte schreiben sollen. Dann wäre der zweite Tag gestern Vll etwas dankbarer gewesen. Hab ich aber nicht :D

Nichtsdestotrotz gibt es glaub ich genügend Kandidaten die da über zwei Tage ordentlich abgeliefert haben, sodass sich die WPK nicht wirklich fragen wird, ob es zu anspruchsvoll war… Im Januar spricht da sowieso niemand mehr drüber. Muss dann jeder selbst für sich entscheiden, ob er es ein zweites oder drittes Mal machen möchte.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Warum sollte man keine Personengesellschaften steuerlich beraten? Diese machen einen großen Teil unseres erfolgreichen Mittelstandes aus und sind weit verbreitet. Nur weil offensichtlich deine Vorbereitungszeit nicht ausreichend war, ist deine Anschauung genau so praxisfern wie die die du der WPK vorwirfst.

Weiterhin solltest du die nötige Reflexionsfähigkeit besitzen erstmal einmal die eigene Vorbereitung zu hinterfragen und nicht andere dafür schuldig zu machen

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Was mich an der Thematik stört, ist dass die WPK einfach wie ein sturer, alter Berufskollege nach dem Motto arbeitet: „Was war im Vorjahr, lass uns das vorrollen und genau so weitermachen.“ Dass es so unfassbar lang ging bis die Modularisierung kam ist sinnbildlich dafür.

Ja wir WP dürfen steuerlich beraten. Macht das in der Praxis jemand? Wohl kaum. Und wenn, dann maximal für Kapitalgesellschaften und sicherlich nicht für Einzelpersonen oder Personengesellschaften.

Ich verstehe einfach nicht, wieso der Fokus dann eben auf solche Personen gestellt wird. Dafür habe ich absolut kein Verständnis. Wir haben im Berufsstand massive Nachwuchsprobleme und die Kammer befeuert diese (wissentlich oder unwissenstlich, beides gleich schwer wiegend).

Mein Gefühl ist, dass bis auf letztes Jahr August, das Modul bewusst so schwer gemacht wird um an das Stb Niveau ranzukommen. Es wird nicht mehr zwischen beiden differenziert. Argumentation der Weisskopfadler in der Kammer: Sie haben doch jetzt mehr Zeit.

Wer kennt es nicht im WP Berufsalltag (wir reden ja immer noch von einem Berufsexamen) mit Verbindlichen Aussagen konfrontiert zu werden? Und die darauf folgende Gebührenentscheidung - hab ich mindestens 1x im Jahr. Ganz zu schweigen von Erbschaften - da denke ich direkt an den WP der das lösen soll (Ironie off).

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Du bist ja ein kluges Kerlchen. Wenn ich meinen gleichhohen Freistellungsbetrag wie die Steuerberater auf vier Module aufteilen muss und dabei nicht für jedes Modul wie die Steuerberater 3 Monate Freistellung erhalte, konzentriere ich mich auf die für den Berufsstand relevanten Themen. Die Nachwuchsprobleme sind, wie von anderen hier schon gesagt, größtenteils hausgemacht und werden sich dadurch nur verschlimmern. Ich werde auf jeden Fall, sofern ich angesprochen werde, jedem davon abraten, sein Leben für dieses Glücksspiel aufzugeben und Geld, Nerven und Freiheit zu opfern. Wie von vielen gesagt wird, fehlen bereits 4000 aktive WPs, um die Arbeiten durchzuführen. CSDR und der Wunsch der Kammer, dies als Vorbehaltsaufgabe der WPs zu behandeln, werden das Problem nur noch verschlimmern. Ich arbeite bei einer Big Four und wir haben bereits massive Probleme, Praktis oder Assistenten zu finden. Aufgrund des Workloads werden diese dann auch relativ schnell ausgelaugt. Andere Branchen sind deutlich attraktiver, das merken auch die jungen Kollegen schnell, wenn sie das von ihren Freunden oder Mitstudenten hören.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Das StB-Examen möchte ich sehen, in dem es 35 % der Gesamtpunkte auf AO gibt und keinen einzigen auf Kst, GewSt oder Besteuerung von MU'schaften. In dem im Termin 2023 Veranlagungszeitraum 2020 gefragt wird. In dem man im Erbschaftsteil nicht vorne bei Erwerb von Todes wegen, sondern mitten in der Mitte einsteigen soll.

Außerdem bereitet man sich für das StB-Examen auf Sachverhalte vor, die regelmäßig im StB Examen kommen. Das ist im WP nicht anders. Wenn dann aber fast ausschließlich Dinge kommen, die die Lehrgangsanbieter als sehr unwahrscheinlich deklarieren, ist das unglücklich. Und nein, ich sprech nicht von §7/3.

Von der unterschiedlichen Vorbereitungszeit mal abgesehen. Mehr als 6 Wochen Freistellung hätte ich nicht bekommen. Die Stb-Kollegen gehen regelmäßig 5 Monate. Ist ja schließlich nur 1/4 des Examens und eben gerade nicht ein vollwertiges StB-Examen.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Was mich an der Thematik stört, ist dass die WPK einfach wie ein sturer, alter Berufskollege nach dem Motto arbeitet: „Was war im Vorjahr, lass uns das vorrollen und genau so weitermachen.“ Dass es so unfassbar lang ging bis die Modularisierung kam ist sinnbildlich dafür.

Ja wir WP dürfen steuerlich beraten. Macht das in der Praxis jemand? Wohl kaum. Und wenn, dann maximal für Kapitalgesellschaften und sicherlich nicht für Einzelpersonen oder Personengesellschaften.

Ich verstehe einfach nicht, wieso der Fokus dann eben auf solche Personen gestellt wird. Dafür habe ich absolut kein Verständnis. Wir haben im Berufsstand massive Nachwuchsprobleme und die Kammer befeuert diese (wissentlich oder unwissenstlich, beides gleich schwer wiegend).

Mein Gefühl ist, dass bis auf letztes Jahr August, das Modul bewusst so schwer gemacht wird um an das Stb Niveau ranzukommen. Es wird nicht mehr zwischen beiden differenziert. Argumentation der Weisskopfadler in der Kammer: Sie haben doch jetzt mehr Zeit.

Wer kennt es nicht im WP Berufsalltag (wir reden ja immer noch von einem Berufsexamen) mit Verbindlichen Aussagen konfrontiert zu werden? Und die darauf folgende Gebührenentscheidung - hab ich mindestens 1x im Jahr. Ganz zu schweigen von Erbschaften - da denke ich direkt an den WP der das lösen soll (Ironie off).

Kann ich nicht nachvollziehen. Entweder man beherrscht das Fach Steuern oder man hat sich zu wenig und/oder schlecht vorbereitet. Sehe keinen sachlichen Grund warum das Steuermodul leichter werden sollte. WPs dürfen vollumfänglich steuerlich beraten, daher muss das Wissen vorhanden sein und abgeprüft werden. Alles andere sind mE Ausreden. Ich komme urspr. aus dem Steuerrecht und musste mir das Prüfungswesenwissen auch vollumfänglich aneignen. Es gibt einen objektiven typisierten Anspruch an einen WP, wer den Anspruch nicht erfüllt, wird halt nicht WP.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ich halte es fast für angebracht, den stb für den WP vorauszusetzen und das Modul Steuerrecht abzuschaffen. Dann passt sich die Branche in puncto Freistellung auch an und sorgt für Gleichbehandlung

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Fand das examen jetzt nicht so schlimm,

Tag 1: war schwer aber ok.
Tag 2: AO Aufgabe kam aus dem Econect CC, der Typ im kurs hat auch mehr als einen wink mit dem zaunpfahl gegeben, dass man sich die aufgabe besonders gut anschauen soll, wenn man das gründlich gemacht hatte, waren das 20-30 geschenkte punkte. War ja auch vorher bekannt, dass econect da besser vernetzt ist als die anderen.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Was mich an der Thematik stört, ist dass die WPK einfach wie ein sturer, alter Berufskollege nach dem Motto arbeitet: „Was war im Vorjahr, lass uns das vorrollen und genau so weitermachen.“ Dass es so unfassbar lang ging bis die Modularisierung kam ist sinnbildlich dafür.

Ja wir WP dürfen steuerlich beraten. Macht das in der Praxis jemand? Wohl kaum. Und wenn, dann maximal für Kapitalgesellschaften und sicherlich nicht für Einzelpersonen oder Personengesellschaften.

Ich verstehe einfach nicht, wieso der Fokus dann eben auf solche Personen gestellt wird. Dafür habe ich absolut kein Verständnis. Wir haben im Berufsstand massive Nachwuchsprobleme und die Kammer befeuert diese (wissentlich oder unwissenstlich, beides gleich schwer wiegend).

Mein Gefühl ist, dass bis auf letztes Jahr August, das Modul bewusst so schwer gemacht wird um an das Stb Niveau ranzukommen. Es wird nicht mehr zwischen beiden differenziert. Argumentation der Weisskopfadler in der Kammer: Sie haben doch jetzt mehr Zeit.

Wer kennt es nicht im WP Berufsalltag (wir reden ja immer noch von einem Berufsexamen) mit Verbindlichen Aussagen konfrontiert zu werden? Und die darauf folgende Gebührenentscheidung - hab ich mindestens 1x im Jahr. Ganz zu schweigen von Erbschaften - da denke ich direkt an den WP der das lösen soll (Ironie off).

Kann ich nicht nachvollziehen. Entweder man beherrscht das Fach Steuern oder man hat sich zu wenig und/oder schlecht vorbereitet. Sehe keinen sachlichen Grund warum das Steuermodul leichter werden sollte. WPs dürfen vollumfänglich steuerlich beraten, daher muss das Wissen vorhanden sein und abgeprüft werden. Alles andere sind mE Ausreden. Ich komme urspr. aus dem Steuerrecht und musste mir das Prüfungswesenwissen auch vollumfänglich aneignen. Es gibt einen objektiven typisierten Anspruch an einen WP, wer den Anspruch nicht erfüllt, wird halt nicht WP.

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Prüferehre

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Der Vergleich ist einfach Äpfel mit Birnen vergleichen, denn ganz viel Wissen für PW hat man einfach bereits aus der praktischen prüferischen Tätigkeit.
Zusätzlich gibts beim WP für Steuern 30 Tage Freistellung, für den StB in der Regel aber 90-100 Tage. Jetzt sich hinzustellen und zu erwarten, dass man den Stoff nach 30 Tagen auf dem Niveau des StB kann, nur weil man steuerberatend tätig sein darf, ist schlicht lachhaft.
Zusätzlich glaube ich, dass kein WP was dagegen hat, wenn er nicht steuerlich beraten darf. Kann man also gerne streichen und dafür den Steuerumfang im Examen einschränken

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Was mich an der Thematik stört, ist dass die WPK einfach wie ein sturer, alter Berufskollege nach dem Motto arbeitet: „Was war im Vorjahr, lass uns das vorrollen und genau so weitermachen.“ Dass es so unfassbar lang ging bis die Modularisierung kam ist sinnbildlich dafür.

Ja wir WP dürfen steuerlich beraten. Macht das in der Praxis jemand? Wohl kaum. Und wenn, dann maximal für Kapitalgesellschaften und sicherlich nicht für Einzelpersonen oder Personengesellschaften.

Ich verstehe einfach nicht, wieso der Fokus dann eben auf solche Personen gestellt wird. Dafür habe ich absolut kein Verständnis. Wir haben im Berufsstand massive Nachwuchsprobleme und die Kammer befeuert diese (wissentlich oder unwissenstlich, beides gleich schwer wiegend).

Mein Gefühl ist, dass bis auf letztes Jahr August, das Modul bewusst so schwer gemacht wird um an das Stb Niveau ranzukommen. Es wird nicht mehr zwischen beiden differenziert. Argumentation der Weisskopfadler in der Kammer: Sie haben doch jetzt mehr Zeit.

Wer kennt es nicht im WP Berufsalltag (wir reden ja immer noch von einem Berufsexamen) mit Verbindlichen Aussagen konfrontiert zu werden? Und die darauf folgende Gebührenentscheidung - hab ich mindestens 1x im Jahr. Ganz zu schweigen von Erbschaften - da denke ich direkt an den WP der das lösen soll (Ironie off).

Kann ich nicht nachvollziehen. Entweder man beherrscht das Fach Steuern oder man hat sich zu wenig und/oder schlecht vorbereitet. Sehe keinen sachlichen Grund warum das Steuermodul leichter werden sollte. WPs dürfen vollumfänglich steuerlich beraten, daher muss das Wissen vorhanden sein und abgeprüft werden. Alles andere sind mE Ausreden. Ich komme urspr. aus dem Steuerrecht und musste mir das Prüfungswesenwissen auch vollumfänglich aneignen. Es gibt einen objektiven typisierten Anspruch an einen WP, wer den Anspruch nicht erfüllt, wird halt nicht WP.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Was mich an der Thematik stört, ist dass die WPK einfach wie ein sturer, alter Berufskollege nach dem Motto arbeitet: „Was war im Vorjahr, lass uns das vorrollen und genau so weitermachen.“ Dass es so unfassbar lang ging bis die Modularisierung kam ist sinnbildlich dafür.

Ja wir WP dürfen steuerlich beraten. Macht das in der Praxis jemand? Wohl kaum. Und wenn, dann maximal für Kapitalgesellschaften und sicherlich nicht für Einzelpersonen oder Personengesellschaften.

Ich verstehe einfach nicht, wieso der Fokus dann eben auf solche Personen gestellt wird. Dafür habe ich absolut kein Verständnis. Wir haben im Berufsstand massive Nachwuchsprobleme und die Kammer befeuert diese (wissentlich oder unwissenstlich, beides gleich schwer wiegend).

Mein Gefühl ist, dass bis auf letztes Jahr August, das Modul bewusst so schwer gemacht wird um an das Stb Niveau ranzukommen. Es wird nicht mehr zwischen beiden differenziert. Argumentation der Weisskopfadler in der Kammer: Sie haben doch jetzt mehr Zeit.

Wer kennt es nicht im WP Berufsalltag (wir reden ja immer noch von einem Berufsexamen) mit Verbindlichen Aussagen konfrontiert zu werden? Und die darauf folgende Gebührenentscheidung - hab ich mindestens 1x im Jahr. Ganz zu schweigen von Erbschaften - da denke ich direkt an den WP der das lösen soll (Ironie off).

Kann ich nicht nachvollziehen. Entweder man beherrscht das Fach Steuern oder man hat sich zu wenig und/oder schlecht vorbereitet. Sehe keinen sachlichen Grund warum das Steuermodul leichter werden sollte. WPs dürfen vollumfänglich steuerlich beraten, daher muss das Wissen vorhanden sein und abgeprüft werden. Alles andere sind mE Ausreden. Ich komme urspr. aus dem Steuerrecht und musste mir das Prüfungswesenwissen auch vollumfänglich aneignen. Es gibt einen objektiven typisierten Anspruch an einen WP, wer den Anspruch nicht erfüllt, wird halt nicht WP.

Wenn die WPK aber eigentlich jedes Jahr Ertragsteuern abfragt und nie wirklich AO oder Erbschaftsteuer, dann lernt man natürlich diese Gebiete nicht so sehr im Detail bzw. gar nicht. Nur weil man alles wissen sollte heißt es nicht, dass alles für uns relevant ist. Man lernt ja auch nicht für eine Klausur in der Uni alles sondern nur das was eigentlich immer drankommt und den Rest sollte man mal gehört haben - das gestern und vorgestern war nur der Rest

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

So ein quatsch, das mit der Klage kannst vergessen, glaubst doch nicht dass sich die WPK sich da nicht abgesichert hat, da gucken 10 leute drüber bevor die das als klausur rausgeben. Ist doch auch fair, wenn soviel AO drankommt, dass sie eine Klausur nehmen, die fast alle kandidaten kennen. Ist ja auch bekannt dass Econect mit der WPK gut vernetzt ist.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Der AO-Teil in der zweiten Klausur ist übrigens fast 1:1 in einer econect-Klausur behandelt worden.
Sollte ich durchgefallen sein, werde ich sicherlich gegen die WPK aufgrund der Klausuraufgabenstellung klagen. Das kann so nicht weitergehen. Bin gespannt auf die Systematik bei der Punktevergabe.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

So ein quatsch, das mit der Klage kannst vergessen, glaubst doch nicht dass sich die WPK sich da nicht abgesichert hat, da gucken 10 leute drüber bevor die das als klausur rausgeben. Ist doch auch fair, wenn soviel AO drankommt, dass sie eine Klausur nehmen, die fast alle kandidaten kennen. Ist ja auch bekannt dass Econect mit der WPK gut vernetzt ist.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Der AO-Teil in der zweiten Klausur ist übrigens fast 1:1 in einer econect-Klausur behandelt worden.
Sollte ich durchgefallen sein, werde ich sicherlich gegen die WPK aufgrund der Klausuraufgabenstellung klagen. Das kann so nicht weitergehen. Bin gespannt auf die Systematik bei der Punktevergabe.

Da schauen 10 Leute drüber aber trotzdem am Tag direkt auf der ersten Seite ein Fehler mit 19 Seiten DBA aber eigentlich waren es nur 9 ;)
Super Qualitätssicherung

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

So ein quatsch, das mit der Klage kannst vergessen, glaubst doch nicht dass sich die WPK sich da nicht abgesichert hat, da gucken 10 leute drüber bevor die das als klausur rausgeben. Ist doch auch fair, wenn soviel AO drankommt, dass sie eine Klausur nehmen, die fast alle kandidaten kennen. Ist ja auch bekannt dass Econect mit der WPK gut vernetzt ist.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Der AO-Teil in der zweiten Klausur ist übrigens fast 1:1 in einer econect-Klausur behandelt worden.
Sollte ich durchgefallen sein, werde ich sicherlich gegen die WPK aufgrund der Klausuraufgabenstellung klagen. Das kann so nicht weitergehen. Bin gespannt auf die Systematik bei der Punktevergabe.

Fair ist das eben ganz genau nicht. Die übrigen Teilnehmer anderer Anbieter werden dadurch benachteiligt. Aus diesem Grund halte ich das auch für äußerst bedenklich, wenn sich tatsächlich herausstellt, dass WPK und Econect "gut vernetzt" sind, auch hinsichtlich der Unabhängigkeit der WPK. Es ist ja auch zu berücksichtigen, dass die Kursanbieter von Modularisierung und hoher Durchfallquote profitieren. Das ist ein nicht zu unterschätzender Interessenkonflikt.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Naja hast du die Sachverhalte gelesen und die Fallen gesehen?
Zb war bei der Umwandlung Aufgabe erst mal Themen tiefer zu prüfen, die man in den Kursen wenn überhaupt streift. Über die persönliche Anwendbarkeit macht man sich weniger bei Umwandlungen und Vorfeld Gedanken, außer welcher der Paragrafen eben Anwendung findet und nicht ob überhaupt einer passt.

Und dann war es ja beim 20er Entnahme im Rückwirkungszeitraum, die zur Aufdeckung von Reserven und Korrekturposten führte und jedenfalls in meiner Lösung dann nicht zu einem Einbringungsgewinn sondern zu negativen AK führten, die dann erst bei späterer Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Das alles für 25 Punkte zu verarbeiten war halt harter Tobak.

Gefühlt hat jeder den Fall anders gelöst. Die einen sagen, UmwStG war gar nicht anwendbar, die nächsten sagen es ist nur für den deutschen anwendbar aber nicht für den Inder, andere sagen, 20 UmwStG anwendbar aber Buchwerte nur für den einen, wieder andere sagen Buchwerte für beide, du sagt es lag eine Entnahme vor, usw. Jede mögliche Konstellation wurde wahrscheinlich von mind. einem Prüfling hingeschrieben :D
Mich würde wirklich interessieren, wie die Musterlösung und Bepunktung aussieht... Schade, dass die offiziellen Lösungen nie herausgegeben werden.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Das StB-Examen möchte ich sehen, in dem es 35 % der Gesamtpunkte auf AO gibt und keinen einzigen auf Kst, GewSt oder Besteuerung von MU'schaften. In dem im Termin 2023 Veranlagungszeitraum 2020 gefragt wird. In dem man im Erbschaftsteil nicht vorne bei Erwerb von Todes wegen, sondern mitten in der Mitte einsteigen soll.

Außerdem bereitet man sich für das StB-Examen auf Sachverhalte vor, die regelmäßig im StB Examen kommen. Das ist im WP nicht anders. Wenn dann aber fast ausschließlich Dinge kommen, die die Lehrgangsanbieter als sehr unwahrscheinlich deklarieren, ist das unglücklich. Und nein, ich sprech nicht von §7/3.

Von der unterschiedlichen Vorbereitungszeit mal abgesehen. Mehr als 6 Wochen Freistellung hätte ich nicht bekommen. Die Stb-Kollegen gehen regelmäßig 5 Monate. Ist ja schließlich nur 1/4 des Examens und eben gerade nicht ein vollwertiges StB-Examen.

Für die Anwendbarkeit und Steuerpflicht gibt es mit Sicherheit ein paar Punkte.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Wieso musste den Erbschaftsteuer heute dran kommen? Darauf war ich null vorbereitet. Auch die Aufgabe mit AO fand ich schwierig. Dachte halt AO ist ja gestern schon dabei gewesen, dann ist es für heute ja gut. Ah und dann auch noch schön eine umwandlungsaufgabe mit DBA - na klar.. bisschen mehr Standardfälle hätten mir gut getan..

WiWi Gast schrieb am 25.08.2023:

Das Heute war ja nochmal schlimmer als gestern. Wieder AO wo die sogar noch die Entscheidung des BFH hören wollten.
Dann musste es ja noch so kommen und Erbschaftsteuer wurde abgefragt.
Die Ertragsteueraufgabe war auch komplett komisch und zielte irgendwie nur auf die AfA der Gebäude ab. Was die da bei den Einkünfte von A hören wollten kein Plan - hab da nur §11 EStG bejaht und die Miete noch 22 zugerechnet aber ohne WK oder AfA, da Gebäude ja der B gehörte dann.
Und dann noch Umwandlungsfall mit DBA…

Also wir kann man denn als WPK zwei Klausuren stellen ohne KStG oder GewStG und nur ganz wenig EStG? Es wurde ja fast nur AO, Bilanzsteuerrecht und Randthemen aus EStG, UmwStG und ErbStG gefragt.
Dagegen war ja Aug22 Kindergarten.

Ich wäre überrascht wenn ich eine 5,0 bekommen würde aber glaube nicht dran - naja ganzer Sommer gelernt für nix -.-
Schade dass es einfach nur auf Glück bei Steuern ankommt - vielleicht doch lieber StB schreiben??

Wie habt ihr das mit dem 23er bei der vorweggenommenen Erbfolge gelöst? Ich habe hier nur das Grundstück betrachtet, weil ich nicht wusste ob das Gebäude einbezogen wird. Er hatte ja selbst schon ein bebauter Grundstück erworben. Habe den 23. Nr 1 dann so gelesen, dass Gebäude nur eingezogen wird, wenn danach errichtet

Warum sollte das Gebäude nicht einbezogen werden? Wichtig war aus meiner Sicht, dass die AK nur zu 50% berücksichtigt werden können, da nur zur Hälfte entgeltlich veräußert.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Hä? Du findest es fair, wenn die einen teilnehmer die klausur vorher kennen und die anderen nicht. Für mich klingt es eher so als ob da nicht alles mit rechten dingen zugegangen ist. Hier muss die WPK alles aufklären so dass kein Zweifel bleibt, sonst bleibt ein Verdacht der Korruption, das kann ja niemand wollen.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

So ein quatsch, das mit der Klage kannst vergessen, glaubst doch nicht dass sich die WPK sich da nicht abgesichert hat, da gucken 10 leute drüber bevor die das als klausur rausgeben. Ist doch auch fair, wenn soviel AO drankommt, dass sie eine Klausur nehmen, die fast alle kandidaten kennen. Ist ja auch bekannt dass Econect mit der WPK gut vernetzt ist.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Der AO-Teil in der zweiten Klausur ist übrigens fast 1:1 in einer econect-Klausur behandelt worden.
Sollte ich durchgefallen sein, werde ich sicherlich gegen die WPK aufgrund der Klausuraufgabenstellung klagen. Das kann so nicht weitergehen. Bin gespannt auf die Systematik bei der Punktevergabe.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Warum sollte man keine Personengesellschaften steuerlich beraten? Diese machen einen großen Teil unseres erfolgreichen Mittelstandes aus und sind weit verbreitet. Nur weil offensichtlich deine Vorbereitungszeit nicht ausreichend war, ist deine Anschauung genau so praxisfern wie die die du der WPK vorwirfst.

Weiterhin solltest du die nötige Reflexionsfähigkeit besitzen erstmal einmal die eigene Vorbereitung zu hinterfragen und nicht andere dafür schuldig zu machen

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Was mich an der Thematik stört, ist dass die WPK einfach wie ein sturer, alter Berufskollege nach dem Motto arbeitet: „Was war im Vorjahr, lass uns das vorrollen und genau so weitermachen.“ Dass es so unfassbar lang ging bis die Modularisierung kam ist sinnbildlich dafür.

Ja wir WP dürfen steuerlich beraten. Macht das in der Praxis jemand? Wohl kaum. Und wenn, dann maximal für Kapitalgesellschaften und sicherlich nicht für Einzelpersonen oder Personengesellschaften.

Ich verstehe einfach nicht, wieso der Fokus dann eben auf solche Personen gestellt wird. Dafür habe ich absolut kein Verständnis. Wir haben im Berufsstand massive Nachwuchsprobleme und die Kammer befeuert diese (wissentlich oder unwissenstlich, beides gleich schwer wiegend).

Mein Gefühl ist, dass bis auf letztes Jahr August, das Modul bewusst so schwer gemacht wird um an das Stb Niveau ranzukommen. Es wird nicht mehr zwischen beiden differenziert. Argumentation der Weisskopfadler in der Kammer: Sie haben doch jetzt mehr Zeit.

Wer kennt es nicht im WP Berufsalltag (wir reden ja immer noch von einem Berufsexamen) mit Verbindlichen Aussagen konfrontiert zu werden? Und die darauf folgende Gebührenentscheidung - hab ich mindestens 1x im Jahr. Ganz zu schweigen von Erbschaften - da denke ich direkt an den WP der das lösen soll (Ironie off).

Ja, kennt man, wenn man in einer Wald- und Wiesenbude prüft.

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WiWi Gast

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Die WPK ist halt auch nicht euer Gegner, sondern die anderen Prüflinge.
Es bestehen immer ungefähr 2/3, egal ob es jetzt eine vermeintlich einfache oder schwere Klausur ist.
Es wird dann halt entsprechend strenger oder weniger streng korrigiert.
Es wird also gar nicht von euch erwartet alles richtig zu machen, ihr müsst nur die Person rechts oder links von euch ausstechen und entsprechend mehr zu Papier bringen.

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WiWi Gast

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Das ist schon echt sehr heftig wenn einige Teilnehmer eine 35/100-Punkte Aufgabe quasi 1:1 kannten... Ich gönne es denen trotzdem, immerhin haben die sich trotzdem dann die Lösung eingeprägt und im Examen selbst eine Eigenleistung erbracht. Aber sehr hart, wenn der Dozent von Econect wirklich SO SEHR darauf hingewiesen haben soll sich diese Übungsklausuraufgabe genau anzuschauen...
Und dann kam die auch noch in etwa so am 2. Tag.
Sorry, aber Chancengleichheit = 0
Aber Hauptsache die Klausur darf nichtmal paar Sekunden nach Punkt 15 Uhr abgegeben werden, sonst gibts ne 6,0 weil die Chancengleichheit nicht gewahrt wäre ;) ;) ;)

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WiWi Gast

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Und genau das zeigt, wie schlecht (und ich meine wirklich schlecht) vorbereitet die Leute sind. 1 (4) Nr. 2 a) aa) UmwStG : regelt die Anwendbarkeit für 20 UmwStG. Sofern der Inder nicht in EU / EWR wohnt, werden für ihn die stillen Reserven aufgedeckt. Für die anderen ist 20 UmwStG anwendbar sofern alle funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in eine KapGes gegen Gesellschaftsrechte eingebracht werden, was bei einem Formwechsel vorliegt. Das ist thematisch der aller erste Fall, den ich zu 20 UmwStG in den Übungsaufgaben gemacht habe…

Wer schon mit der Frage der Anwendbarkeit Probleme hat, hat das Ganze System (Aufdeckung stiller Reserven - ja/nein?) nicht verstanden.

Genau das meinte ich zuvor. Fangt bitte früher an, auch ohne Freistellung kann man 6 Monate vorher am Wochenende Samstags und Sonntags jeden Tag für 1h Übungsaufgaben machen - zumindest zu den wichtigen Fällen.

Das Steuermodul im WP ist von der Breite inhaltsgleich mit dem Steuerberaterexamen, wer nicht Personengesellschaften lernt und keine einzige Ergänzungsbilanz aufstellen kann, mit der Begründung man würde ja ohnehin nur KapGes prüfen, darf zurecht nochmal ran. Sorry aber ist so.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Naja hast du die Sachverhalte gelesen und die Fallen gesehen?
Zb war bei der Umwandlung Aufgabe erst mal Themen tiefer zu prüfen, die man in den Kursen wenn überhaupt streift. Über die persönliche Anwendbarkeit macht man sich weniger bei Umwandlungen und Vorfeld Gedanken, außer welcher der Paragrafen eben Anwendung findet und nicht ob überhaupt einer passt.

Und dann war es ja beim 20er Entnahme im Rückwirkungszeitraum, die zur Aufdeckung von Reserven und Korrekturposten führte und jedenfalls in meiner Lösung dann nicht zu einem Einbringungsgewinn sondern zu negativen AK führten, die dann erst bei späterer Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Das alles für 25 Punkte zu verarbeiten war halt harter Tobak.

Gefühlt hat jeder den Fall anders gelöst. Die einen sagen, UmwStG war gar nicht anwendbar, die nächsten sagen es ist nur für den deutschen anwendbar aber nicht für den Inder, andere sagen, 20 UmwStG anwendbar aber Buchwerte nur für den einen, wieder andere sagen Buchwerte für beide, du sagt es lag eine Entnahme vor, usw. Jede mögliche Konstellation wurde wahrscheinlich von mind. einem Prüfling hingeschrieben :D
Mich würde wirklich interessieren, wie die Musterlösung und Bepunktung aussieht... Schade, dass die offiziellen Lösungen nie herausgegeben werden.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ja oder man prüft zB. unter anderem transparente Vehikel wie Private Equity Gesellschaften / Fonds ect. Es gibt auch einige relevante Corporates die als GmbH & CoKG ausgestaltet sind.

Aber der Bauer isst ja bekanntlich nur das was er kennt. In dem Fall isst der Bauer nur die Kapgesellschaft, schwitzt bei Ergänzungsbilanzen und fällt eben durchs Examen ;)

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Warum sollte man keine Personengesellschaften steuerlich beraten? Diese machen einen großen Teil unseres erfolgreichen Mittelstandes aus und sind weit verbreitet. Nur weil offensichtlich deine Vorbereitungszeit nicht ausreichend war, ist deine Anschauung genau so praxisfern wie die die du der WPK vorwirfst.

Weiterhin solltest du die nötige Reflexionsfähigkeit besitzen erstmal einmal die eigene Vorbereitung zu hinterfragen und nicht andere dafür schuldig zu machen

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Was mich an der Thematik stört, ist dass die WPK einfach wie ein sturer, alter Berufskollege nach dem Motto arbeitet: „Was war im Vorjahr, lass uns das vorrollen und genau so weitermachen.“ Dass es so unfassbar lang ging bis die Modularisierung kam ist sinnbildlich dafür.

Ja wir WP dürfen steuerlich beraten. Macht das in der Praxis jemand? Wohl kaum. Und wenn, dann maximal für Kapitalgesellschaften und sicherlich nicht für Einzelpersonen oder Personengesellschaften.

Ich verstehe einfach nicht, wieso der Fokus dann eben auf solche Personen gestellt wird. Dafür habe ich absolut kein Verständnis. Wir haben im Berufsstand massive Nachwuchsprobleme und die Kammer befeuert diese (wissentlich oder unwissenstlich, beides gleich schwer wiegend).

Mein Gefühl ist, dass bis auf letztes Jahr August, das Modul bewusst so schwer gemacht wird um an das Stb Niveau ranzukommen. Es wird nicht mehr zwischen beiden differenziert. Argumentation der Weisskopfadler in der Kammer: Sie haben doch jetzt mehr Zeit.

Wer kennt es nicht im WP Berufsalltag (wir reden ja immer noch von einem Berufsexamen) mit Verbindlichen Aussagen konfrontiert zu werden? Und die darauf folgende Gebührenentscheidung - hab ich mindestens 1x im Jahr. Ganz zu schweigen von Erbschaften - da denke ich direkt an den WP der das lösen soll (Ironie off).

Ja, kennt man, wenn man in einer Wald- und Wiesenbude prüft.

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WiWi Gast

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Sehr oberflächliche Einstellung gegenüber dem Berufsstand. Hoffentlich wirst du kein Teil von diesem Berufsstand.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Ja, kennt man, wenn man in einer Wald- und Wiesenbude prüft.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Prüferehre schrieb am 26.08.2023:

Der Vergleich ist einfach Äpfel mit Birnen vergleichen, denn ganz viel Wissen für PW hat man einfach bereits aus der praktischen prüferischen Tätigkeit.
Zusätzlich gibts beim WP für Steuern 30 Tage Freistellung, für den StB in der Regel aber 90-100 Tage. Jetzt sich hinzustellen und zu erwarten, dass man den Stoff nach 30 Tagen auf dem Niveau des StB kann, nur weil man steuerberatend tätig sein darf, ist schlicht lachhaft.
Zusätzlich glaube ich, dass kein WP was dagegen hat, wenn er nicht steuerlich beraten darf. Kann man also gerne streichen und dafür den Steuerumfang im Examen einschränken

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Was mich an der Thematik stört, ist dass die WPK einfach wie ein sturer, alter Berufskollege nach dem Motto arbeitet: „Was war im Vorjahr, lass uns das vorrollen und genau so weitermachen.“ Dass es so unfassbar lang ging bis die Modularisierung kam ist sinnbildlich dafür.

Ja wir WP dürfen steuerlich beraten. Macht das in der Praxis jemand? Wohl kaum. Und wenn, dann maximal für Kapitalgesellschaften und sicherlich nicht für Einzelpersonen oder Personengesellschaften.

Ich verstehe einfach nicht, wieso der Fokus dann eben auf solche Personen gestellt wird. Dafür habe ich absolut kein Verständnis. Wir haben im Berufsstand massive Nachwuchsprobleme und die Kammer befeuert diese (wissentlich oder unwissenstlich, beides gleich schwer wiegend).

Mein Gefühl ist, dass bis auf letztes Jahr August, das Modul bewusst so schwer gemacht wird um an das Stb Niveau ranzukommen. Es wird nicht mehr zwischen beiden differenziert. Argumentation der Weisskopfadler in der Kammer: Sie haben doch jetzt mehr Zeit.

Wer kennt es nicht im WP Berufsalltag (wir reden ja immer noch von einem Berufsexamen) mit Verbindlichen Aussagen konfrontiert zu werden? Und die darauf folgende Gebührenentscheidung - hab ich mindestens 1x im Jahr. Ganz zu schweigen von Erbschaften - da denke ich direkt an den WP der das lösen soll (Ironie off).

Kann ich nicht nachvollziehen. Entweder man beherrscht das Fach Steuern oder man hat sich zu wenig und/oder schlecht vorbereitet. Sehe keinen sachlichen Grund warum das Steuermodul leichter werden sollte. WPs dürfen vollumfänglich steuerlich beraten, daher muss das Wissen vorhanden sein und abgeprüft werden. Alles andere sind mE Ausreden. Ich komme urspr. aus dem Steuerrecht und musste mir das Prüfungswesenwissen auch vollumfänglich aneignen. Es gibt einen objektiven typisierten Anspruch an einen WP, wer den Anspruch nicht erfüllt, wird halt nicht WP.

Kann deine Argumente nicht nachvollziehen. StB sind drei Klausuren an drei Tagen und gehen deutlich tiefer als WP Klausuren, daher ergibt sich auch die längere Freistellung. Du kannst in der Praxis auch als Prüfer steuerliche Beratung machen oder dich bei Big4 in die Steuerabteilung ausleihen lassen, dann hast auch praktische Erfahrung in Steuern. Daher verstehe ich das Praxis Argument nicht. Es wird auch nicht erwartet, dass man beim Modul Steuern auf dem Niveau des StB ist.

Deine pauschalisierte Aussage bzgl. Verzicht auf strl. Beratung, um sich das Lernen zu erleichtern, mag für dich als (angehenden?) WP gelten, ich meine viele WPs sehen das allerdings anders. Des Weiteren Brauch ein WP auch für seine Prüfungstätigkeit in der Praxis ein mehr als grundlegendes Wissen, um eine AP sachgerecht durchführen zu können. Wie willst du denn ohne Steuerwissen steuerliche Sachverhalte im JA oder gar KA eigenständig beurteilen können?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Und genau das zeigt, wie schlecht (und ich meine wirklich schlecht) vorbereitet die Leute sind. 1 (4) Nr. 2 a) aa) UmwStG : regelt die Anwendbarkeit für 20 UmwStG. Sofern der Inder nicht in EU / EWR wohnt, werden für ihn die stillen Reserven aufgedeckt. Für die anderen ist 20 UmwStG anwendbar sofern alle funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in eine KapGes gegen Gesellschaftsrechte eingebracht werden, was bei einem Formwechsel vorliegt. Das ist thematisch der aller erste Fall, den ich zu 20 UmwStG in den Übungsaufgaben gemacht habe…

Wer schon mit der Frage der Anwendbarkeit Probleme hat, hat das Ganze System (Aufdeckung stiller Reserven - ja/nein?) nicht verstanden.

Genau das meinte ich zuvor. Fangt bitte früher an, auch ohne Freistellung kann man 6 Monate vorher am Wochenende Samstags und Sonntags jeden Tag für 1h Übungsaufgaben machen - zumindest zu den wichtigen Fällen.

Das Steuermodul im WP ist von der Breite inhaltsgleich mit dem Steuerberaterexamen, wer nicht Personengesellschaften lernt und keine einzige Ergänzungsbilanz aufstellen kann, mit der Begründung man würde ja ohnehin nur KapGes prüfen, darf zurecht nochmal ran. Sorry aber ist so.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Naja hast du die Sachverhalte gelesen und die Fallen gesehen?
Zb war bei der Umwandlung Aufgabe erst mal Themen tiefer zu prüfen, die man in den Kursen wenn überhaupt streift. Über die persönliche Anwendbarkeit macht man sich weniger bei Umwandlungen und Vorfeld Gedanken, außer welcher der Paragrafen eben Anwendung findet und nicht ob überhaupt einer passt.

Und dann war es ja beim 20er Entnahme im Rückwirkungszeitraum, die zur Aufdeckung von Reserven und Korrekturposten führte und jedenfalls in meiner Lösung dann nicht zu einem Einbringungsgewinn sondern zu negativen AK führten, die dann erst bei späterer Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Das alles für 25 Punkte zu verarbeiten war halt harter Tobak.

Gefühlt hat jeder den Fall anders gelöst. Die einen sagen, UmwStG war gar nicht anwendbar, die nächsten sagen es ist nur für den deutschen anwendbar aber nicht für den Inder, andere sagen, 20 UmwStG anwendbar aber Buchwerte nur für den einen, wieder andere sagen Buchwerte für beide, du sagt es lag eine Entnahme vor, usw. Jede mögliche Konstellation wurde wahrscheinlich von mind. einem Prüfling hingeschrieben :D
Mich würde wirklich interessieren, wie die Musterlösung und Bepunktung aussieht... Schade, dass die offiziellen Lösungen nie herausgegeben werden.

Das war kein Formwechsel sondern eine Ausgliederung. Ich glaube du solltest dich nochmal ransetzen :). Aj aj aj. Ebenso musste der Inder wegen dem DBA nicht die stillen Reserven aufdecken, da der Gewinn in DE versteuert werden kann (Art. 13 des DBA).

Made my Evening :), bitte denk erst mal nach bevor du hier kommentierst.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Würde gerne wissen bei welchen Prüfern die Arbeiten die hier behaupten WPs beraten ihre Mandanten auch steuerlich. Das sind bestimmt solche die bei ihren Mandanten den Abschluss erstellen und 4 Wochen später prüfen :). Von denen liest man dann immer auf der Seite der APAS wenn’s um Pflichtverletzungen geht :). Vermute die kennen sich zu gut im Steuerrecht aus und zu wenig im WP Berufsrecht weil sie zu viel Erbschaftsteuer lernen mussten, haha 😅

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Die WPK ist halt auch nicht euer Gegner, sondern die anderen Prüflinge.
Es bestehen immer ungefähr 2/3, egal ob es jetzt eine vermeintlich einfache oder schwere Klausur ist.
Es wird dann halt entsprechend strenger oder weniger streng korrigiert.
Es wird also gar nicht von euch erwartet alles richtig zu machen, ihr müsst nur die Person rechts oder links von euch ausstechen und entsprechend mehr zu Papier bringen.

Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Immerhin werden die Examen doch an verschiedenste Korrektoren versendet. Und dann noch je Examen noch Zweitkorrektor. Ich denke nicht, dass da was abgesprochen wird wie streng korrigiert werden soll, wie denn auch?

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Auffallend ist, dass hier einige Leute kommentieren die offensichtlich in kleinen Praxen tätig sind. Die Tendenz ist eindeutig: Beraten, (Erstellen) und den erstellten Abschluss auch prüfen - das hinterlässt ein ziemliches Geschmäckle. Berufsrecht wird nicht groß geschrieben.

Sehe das so oft, dass mittelgroße PersG bspw für 8.000€ geprüft werden bei 200h. Die Marge wird dann über die Beratung reingeholt. Und da muss logischerweise als WP dann auch Kenntnis hinsichtlich des Steuerrechts vorhanden sein, welches tiefgreifend sein muss.

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Prüferehre

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Das ist absoluter bullshit. Examen 01/2022 haben 40% bestanden. Der WP ist nicht komparativ

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Die WPK ist halt auch nicht euer Gegner, sondern die anderen Prüflinge.
Es bestehen immer ungefähr 2/3, egal ob es jetzt eine vermeintlich einfache oder schwere Klausur ist.
Es wird dann halt entsprechend strenger oder weniger streng korrigiert.
Es wird also gar nicht von euch erwartet alles richtig zu machen, ihr müsst nur die Person rechts oder links von euch ausstechen und entsprechend mehr zu Papier bringen.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ich hab lediglich das TBM zur Anwendbarkeit von 20 UmwStG genannt und ergänzt, dass auch der Formwechsel darunter fällt. Ob das bei Euch jetzt in der Aufgabe der WP-Prüfung eine Einbringung, Ausgliederung oder sonst was war, ist mir eigentlich ziemlich wumpe.

Irgendein DBA hat übrigens auch rein gar nichts mit der Frage der Anwendbarkeit vom UmwStG und der grds Aufdeckung der stillen Reserven zu tun, selbst wenn Deutschland das Besteuerungsrecht zusteht und der Inder beschränkt steuerpflichtig ist . 20 UmwStG ist nicht anwendbar und somit sind die stillen Reserven grds aufzudecken. Per Gesetz. Ende.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Und genau das zeigt, wie schlecht (und ich meine wirklich schlecht) vorbereitet die Leute sind. 1 (4) Nr. 2 a) aa) UmwStG : regelt die Anwendbarkeit für 20 UmwStG. Sofern der Inder nicht in EU / EWR wohnt, werden für ihn die stillen Reserven aufgedeckt. Für die anderen ist 20 UmwStG anwendbar sofern alle funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in eine KapGes gegen Gesellschaftsrechte eingebracht werden, was bei einem Formwechsel vorliegt. Das ist thematisch der aller erste Fall, den ich zu 20 UmwStG in den Übungsaufgaben gemacht habe…

Wer schon mit der Frage der Anwendbarkeit Probleme hat, hat das Ganze System (Aufdeckung stiller Reserven - ja/nein?) nicht verstanden.

Genau das meinte ich zuvor. Fangt bitte früher an, auch ohne Freistellung kann man 6 Monate vorher am Wochenende Samstags und Sonntags jeden Tag für 1h Übungsaufgaben machen - zumindest zu den wichtigen Fällen.

Das Steuermodul im WP ist von der Breite inhaltsgleich mit dem Steuerberaterexamen, wer nicht Personengesellschaften lernt und keine einzige Ergänzungsbilanz aufstellen kann, mit der Begründung man würde ja ohnehin nur KapGes prüfen, darf zurecht nochmal ran. Sorry aber ist so.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Naja hast du die Sachverhalte gelesen und die Fallen gesehen?
Zb war bei der Umwandlung Aufgabe erst mal Themen tiefer zu prüfen, die man in den Kursen wenn überhaupt streift. Über die persönliche Anwendbarkeit macht man sich weniger bei Umwandlungen und Vorfeld Gedanken, außer welcher der Paragrafen eben Anwendung findet und nicht ob überhaupt einer passt.

Und dann war es ja beim 20er Entnahme im Rückwirkungszeitraum, die zur Aufdeckung von Reserven und Korrekturposten führte und jedenfalls in meiner Lösung dann nicht zu einem Einbringungsgewinn sondern zu negativen AK führten, die dann erst bei späterer Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Das alles für 25 Punkte zu verarbeiten war halt harter Tobak.

Gefühlt hat jeder den Fall anders gelöst. Die einen sagen, UmwStG war gar nicht anwendbar, die nächsten sagen es ist nur für den deutschen anwendbar aber nicht für den Inder, andere sagen, 20 UmwStG anwendbar aber Buchwerte nur für den einen, wieder andere sagen Buchwerte für beide, du sagt es lag eine Entnahme vor, usw. Jede mögliche Konstellation wurde wahrscheinlich von mind. einem Prüfling hingeschrieben :D
Mich würde wirklich interessieren, wie die Musterlösung und Bepunktung aussieht... Schade, dass die offiziellen Lösungen nie herausgegeben werden.

Das war kein Formwechsel sondern eine Ausgliederung. Ich glaube du solltest dich nochmal ransetzen :). Aj aj aj. Ebenso musste der Inder wegen dem DBA nicht die stillen Reserven aufdecken, da der Gewinn in DE versteuert werden kann (Art. 13 des DBA).

Made my Evening :), bitte denk erst mal nach bevor du hier kommentierst.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Für den Inder war § 20 UmwStG nicht anwendbar, wie soll er denn dann die Buchwerte fortführen? Hmmm

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Und genau das zeigt, wie schlecht (und ich meine wirklich schlecht) vorbereitet die Leute sind. 1 (4) Nr. 2 a) aa) UmwStG : regelt die Anwendbarkeit für 20 UmwStG. Sofern der Inder nicht in EU / EWR wohnt, werden für ihn die stillen Reserven aufgedeckt. Für die anderen ist 20 UmwStG anwendbar sofern alle funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in eine KapGes gegen Gesellschaftsrechte eingebracht werden, was bei einem Formwechsel vorliegt. Das ist thematisch der aller erste Fall, den ich zu 20 UmwStG in den Übungsaufgaben gemacht habe…

Wer schon mit der Frage der Anwendbarkeit Probleme hat, hat das Ganze System (Aufdeckung stiller Reserven - ja/nein?) nicht verstanden.

Genau das meinte ich zuvor. Fangt bitte früher an, auch ohne Freistellung kann man 6 Monate vorher am Wochenende Samstags und Sonntags jeden Tag für 1h Übungsaufgaben machen - zumindest zu den wichtigen Fällen.

Das Steuermodul im WP ist von der Breite inhaltsgleich mit dem Steuerberaterexamen, wer nicht Personengesellschaften lernt und keine einzige Ergänzungsbilanz aufstellen kann, mit der Begründung man würde ja ohnehin nur KapGes prüfen, darf zurecht nochmal ran. Sorry aber ist so.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Naja hast du die Sachverhalte gelesen und die Fallen gesehen?
Zb war bei der Umwandlung Aufgabe erst mal Themen tiefer zu prüfen, die man in den Kursen wenn überhaupt streift. Über die persönliche Anwendbarkeit macht man sich weniger bei Umwandlungen und Vorfeld Gedanken, außer welcher der Paragrafen eben Anwendung findet und nicht ob überhaupt einer passt.

Und dann war es ja beim 20er Entnahme im Rückwirkungszeitraum, die zur Aufdeckung von Reserven und Korrekturposten führte und jedenfalls in meiner Lösung dann nicht zu einem Einbringungsgewinn sondern zu negativen AK führten, die dann erst bei späterer Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Das alles für 25 Punkte zu verarbeiten war halt harter Tobak.

Gefühlt hat jeder den Fall anders gelöst. Die einen sagen, UmwStG war gar nicht anwendbar, die nächsten sagen es ist nur für den deutschen anwendbar aber nicht für den Inder, andere sagen, 20 UmwStG anwendbar aber Buchwerte nur für den einen, wieder andere sagen Buchwerte für beide, du sagt es lag eine Entnahme vor, usw. Jede mögliche Konstellation wurde wahrscheinlich von mind. einem Prüfling hingeschrieben :D
Mich würde wirklich interessieren, wie die Musterlösung und Bepunktung aussieht... Schade, dass die offiziellen Lösungen nie herausgegeben werden.

Das war kein Formwechsel sondern eine Ausgliederung. Ich glaube du solltest dich nochmal ransetzen :). Aj aj aj. Ebenso musste der Inder wegen dem DBA nicht die stillen Reserven aufdecken, da der Gewinn in DE versteuert werden kann (Art. 13 des DBA).

Made my Evening :), bitte denk erst mal nach bevor du hier kommentierst.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Doch, § 20 war für den Inder auch anwendbar, da nach § 1 abs. 4 nr. 2 b) ausreicht, dass die erhaltenen Anteile an der GmbH in DE steuerverstrickt sind bei einem späteren Verkauf. Das ist über den DBA wegen der Ansässigkeit der GmbH in Deutschland gegeben, daher kann er grds. die BW fortführen.

Es ist aber auch keine Ausgliederung wie der andere Kollege meinte, da die OHG nicht mehr existieren sollte…spricht eigentlich für eine Verschmelzung zur Aufnahme in eine neue GmbH

WiWi Gast schrieb am 27.08.2023:

Für den Inder war § 20 UmwStG nicht anwendbar, wie soll er denn dann die Buchwerte fortführen? Hmmm

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Und genau das zeigt, wie schlecht (und ich meine wirklich schlecht) vorbereitet die Leute sind. 1 (4) Nr. 2 a) aa) UmwStG : regelt die Anwendbarkeit für 20 UmwStG. Sofern der Inder nicht in EU / EWR wohnt, werden für ihn die stillen Reserven aufgedeckt. Für die anderen ist 20 UmwStG anwendbar sofern alle funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in eine KapGes gegen Gesellschaftsrechte eingebracht werden, was bei einem Formwechsel vorliegt. Das ist thematisch der aller erste Fall, den ich zu 20 UmwStG in den Übungsaufgaben gemacht habe…

Wer schon mit der Frage der Anwendbarkeit Probleme hat, hat das Ganze System (Aufdeckung stiller Reserven - ja/nein?) nicht verstanden.

Genau das meinte ich zuvor. Fangt bitte früher an, auch ohne Freistellung kann man 6 Monate vorher am Wochenende Samstags und Sonntags jeden Tag für 1h Übungsaufgaben machen - zumindest zu den wichtigen Fällen.

Das Steuermodul im WP ist von der Breite inhaltsgleich mit dem Steuerberaterexamen, wer nicht Personengesellschaften lernt und keine einzige Ergänzungsbilanz aufstellen kann, mit der Begründung man würde ja ohnehin nur KapGes prüfen, darf zurecht nochmal ran. Sorry aber ist so.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Naja hast du die Sachverhalte gelesen und die Fallen gesehen?
Zb war bei der Umwandlung Aufgabe erst mal Themen tiefer zu prüfen, die man in den Kursen wenn überhaupt streift. Über die persönliche Anwendbarkeit macht man sich weniger bei Umwandlungen und Vorfeld Gedanken, außer welcher der Paragrafen eben Anwendung findet und nicht ob überhaupt einer passt.

Und dann war es ja beim 20er Entnahme im Rückwirkungszeitraum, die zur Aufdeckung von Reserven und Korrekturposten führte und jedenfalls in meiner Lösung dann nicht zu einem Einbringungsgewinn sondern zu negativen AK führten, die dann erst bei späterer Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Das alles für 25 Punkte zu verarbeiten war halt harter Tobak.

Gefühlt hat jeder den Fall anders gelöst. Die einen sagen, UmwStG war gar nicht anwendbar, die nächsten sagen es ist nur für den deutschen anwendbar aber nicht für den Inder, andere sagen, 20 UmwStG anwendbar aber Buchwerte nur für den einen, wieder andere sagen Buchwerte für beide, du sagt es lag eine Entnahme vor, usw. Jede mögliche Konstellation wurde wahrscheinlich von mind. einem Prüfling hingeschrieben :D
Mich würde wirklich interessieren, wie die Musterlösung und Bepunktung aussieht... Schade, dass die offiziellen Lösungen nie herausgegeben werden.

Das war kein Formwechsel sondern eine Ausgliederung. Ich glaube du solltest dich nochmal ransetzen :). Aj aj aj. Ebenso musste der Inder wegen dem DBA nicht die stillen Reserven aufdecken, da der Gewinn in DE versteuert werden kann (Art. 13 des DBA).

Made my Evening :), bitte denk erst mal nach bevor du hier kommentierst.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Du kannst nicht mal in §1 (4) Nr. 2 das Wort ODER lesen bzw. anwenden und belehrst andere :D

Für den 20er muss ENTWEDER der Inder § 1 (4) Nr 2 a) erfüllen, ODER nach § 1 (4) Nr 2 b) zumindest seine Anteile an der GmbH über den DBA später in Deutschland zu versteuern sein. Zweiteres ist erfüllt, sodass §20 auch für den Inder anwendbar war.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Und genau das zeigt, wie schlecht (und ich meine wirklich schlecht) vorbereitet die Leute sind. 1 (4) Nr. 2 a) aa) UmwStG : regelt die Anwendbarkeit für 20 UmwStG. Sofern der Inder nicht in EU / EWR wohnt, werden für ihn die stillen Reserven aufgedeckt. Für die anderen ist 20 UmwStG anwendbar sofern alle funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in eine KapGes gegen Gesellschaftsrechte eingebracht werden, was bei einem Formwechsel vorliegt. Das ist thematisch der aller erste Fall, den ich zu 20 UmwStG in den Übungsaufgaben gemacht habe…

Wer schon mit der Frage der Anwendbarkeit Probleme hat, hat das Ganze System (Aufdeckung stiller Reserven - ja/nein?) nicht verstanden.

Genau das meinte ich zuvor. Fangt bitte früher an, auch ohne Freistellung kann man 6 Monate vorher am Wochenende Samstags und Sonntags jeden Tag für 1h Übungsaufgaben machen - zumindest zu den wichtigen Fällen.

Das Steuermodul im WP ist von der Breite inhaltsgleich mit dem Steuerberaterexamen, wer nicht Personengesellschaften lernt und keine einzige Ergänzungsbilanz aufstellen kann, mit der Begründung man würde ja ohnehin nur KapGes prüfen, darf zurecht nochmal ran. Sorry aber ist so.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Naja hast du die Sachverhalte gelesen und die Fallen gesehen?
Zb war bei der Umwandlung Aufgabe erst mal Themen tiefer zu prüfen, die man in den Kursen wenn überhaupt streift. Über die persönliche Anwendbarkeit macht man sich weniger bei Umwandlungen und Vorfeld Gedanken, außer welcher der Paragrafen eben Anwendung findet und nicht ob überhaupt einer passt.

Und dann war es ja beim 20er Entnahme im Rückwirkungszeitraum, die zur Aufdeckung von Reserven und Korrekturposten führte und jedenfalls in meiner Lösung dann nicht zu einem Einbringungsgewinn sondern zu negativen AK führten, die dann erst bei späterer Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Das alles für 25 Punkte zu verarbeiten war halt harter Tobak.

Gefühlt hat jeder den Fall anders gelöst. Die einen sagen, UmwStG war gar nicht anwendbar, die nächsten sagen es ist nur für den deutschen anwendbar aber nicht für den Inder, andere sagen, 20 UmwStG anwendbar aber Buchwerte nur für den einen, wieder andere sagen Buchwerte für beide, du sagt es lag eine Entnahme vor, usw. Jede mögliche Konstellation wurde wahrscheinlich von mind. einem Prüfling hingeschrieben :D
Mich würde wirklich interessieren, wie die Musterlösung und Bepunktung aussieht... Schade, dass die offiziellen Lösungen nie herausgegeben werden.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Halte ich auch für ein Gerücht und habe noch nie verstanden, woher das kommt.

Wenn 50% komplett am Thema vorbeischreiben, bestehen nicht die anderen 50% automatisch weil hoch korrigiert wird. Sieht man ja auch daran, dass es tatsächlich gute einfache Jahre gibt, wo die Bestehensquote dann nach oben und in schweren Jahren nach unten gehen.

Korrigiert wird nach einem Kurz-Korrekturbogen (nicht Lang-Musterlösung) und wenn Paragraph plus Aussage aus dem Korrekturbogen in der Lösung nicht steht, gibts keinen Punkt, völlig egal ob die Sitznachbarn noch größeren Stuss geschrieben haben.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Die WPK ist halt auch nicht euer Gegner, sondern die anderen Prüflinge.
Es bestehen immer ungefähr 2/3, egal ob es jetzt eine vermeintlich einfache oder schwere Klausur ist.
Es wird dann halt entsprechend strenger oder weniger streng korrigiert.
Es wird also gar nicht von euch erwartet alles richtig zu machen, ihr müsst nur die Person rechts oder links von euch ausstechen und entsprechend mehr zu Papier bringen.

Das glaube ich ehrlich gesagt nicht. Immerhin werden die Examen doch an verschiedenste Korrektoren versendet. Und dann noch je Examen noch Zweitkorrektor. Ich denke nicht, dass da was abgesprochen wird wie streng korrigiert werden soll, wie denn auch?

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Entspannt euch mal mit dem Inder haha
Hatte dazu quasi gar keine Ahnung aber in der UmwSt-Erlassen steht der Fall doch fast 1:1 drin.
Anwendbarkeit ist gegeben, da steuerverstrickt (Siehe oben) und Buchwerte gehen auch, da das Besteuerungsrecht von DE nicht im DBA ausgeschlossen/eingeschränkt wird.
Aber für eine 5.0 wird’s dennoch nicht reichen bei mir aufgrund der ganzen AO und komischen EStG Aufgaben

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Beeindruckend wie man aufgrund eigenem mangelnden Fachwissen anderen eine Verletzung des Berufsrechts vorwirft. Du solltest dringend dein Verhalten reflektieren.

WiWi Gast schrieb am 27.08.2023:

Auffallend ist, dass hier einige Leute kommentieren die offensichtlich in kleinen Praxen tätig sind. Die Tendenz ist eindeutig: Beraten, (Erstellen) und den erstellten Abschluss auch prüfen - das hinterlässt ein ziemliches Geschmäckle. Berufsrecht wird nicht groß geschrieben.

Sehe das so oft, dass mittelgroße PersG bspw für 8.000€ geprüft werden bei 200h. Die Marge wird dann über die Beratung reingeholt. Und da muss logischerweise als WP dann auch Kenntnis hinsichtlich des Steuerrechts vorhanden sein, welches tiefgreifend sein muss.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Herrlich :D.
Ich schließe mich den Kollegen an, dass über 1 (4) 2. b) der 20 umwstg anwendbar war.

Denn wir haben einen FORMWECHSEL, 1 (3) Nr. 3.
Dem arroganten „Kollegen“ sei mal ein Blick in das UmwG empfohlen. Dort wird man nämlich lesen können dass es weder eine Verschmelzung zur Gründung sein kann, da hierfür 2 oder mehr bestehende Rechtsträger in einen neuen rechtsträger verschmolzen werden.
Liegt hier nicht vor da aus einer OHG eine GmbH wird. Das hat steuerlich nichts mit der Einbringung von 2 MU Anteilen zu tun.

Es liegt auch keine Ausgliederung vor.
Das macht aus mehreren gründen keinen Sinn. Zum einen wurden hier nicht Teile der ohg ausgegliedert, sondern im Wege der Gesamtrechtsnachfolge geht alles in die GmbH über. Bei der Ausgliederung würde auch die ohg Anteile an der GmbH erhalten, die ohg würde also weiter existieren.

Das war einfach ein formwechsel.
Von daher vielleicht lieber selber mal nochmal bisschen lernen. Scheinbar hat dir als gescheiterter Stb Anwärter aus dem Vorjahr die Zeit immer noch nicht gereicht, das Umwandlungsrecht zu durchdringen?
Aber Hauptsache „uns“ mangelnde Vorbereitung vorwerfen. Lächerlich

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ich stimme den Vorrednern zu, dass man die Anwendbarkeit des UmwstG durch § 1 (4) Nr. 2 b UmwstG bejahen konnte. Scheinbar scheinst du derjenige zu sein, der sich nochmals mehr mit dem Steuerrecht beschäftigen sollte? Schade, dass scheinbar deine gescheiterte Stb-Vorbereitung des Vorjahres hierfür noch nicht gereicht hat.

Außerdem ist es keine Ausgliederung sondern eben ein Formwechsel. Trotz deines süffisanten Untertons demonstrierst du damit auch fehlende Kenntnis des UmwG. WR noch nicht geschrieben? Gerne helfe ich dir deshalb auf die Sprünge.

Eine Verschmelzung (siehe andere Vorposter) zur Neugründung scheitert hier daran, dass hier keine 2 bestehenden Rechtsträger in einen neu gegründenten Rechträger verschmolzen werden, § 2 Nr. 2 UmwG. Es wird nur der Rechtsträger OHG in eine GmbH umgewandelt.
Natürlich handelt es sich umwandlungssteuerlich um die Einbringung von 2 MU Anteilen, aber der umwandlungsrechtliche Vorgang bezieht sich hier auf die OHG selbst.

Eine Ausgliederung nach § 123 (3) Nr. 2 kann auch nicht vorliegen, da hier kein Rechtsträger etwas ausgliedert und dabei selbst weiter fortbesteht. Bei einer Ausgliederung erhält zudem der übertragende Rechtsträger die Anteile an der GmbH. Im Klausurfall jedoch die MU. Merkste langsam selber nicht war? :)

Zudem noch die Anmerkung zur Entnahme im Rückwirkungszeitraum. Hier war wie ich im Nachhinein gelesen habe, scheinbar das BFH Urteil vom 07.03.2018 geprüft worden.
Folglich waren wie ich bereits oben schrieb stille Reserven aufzudecken, ein Veräußerungsgewinn ergab aber auch für den MU mit der Entnahme ein Wert von 0. Die AK seiner GmbH Anteile damit -100, sodass im Falle eines künftiges Verkaufs der Veräußerungsgewinn um 100 erhöht wird.

Bevor du hier das nächste Mal Leute verhöhnst, lieber erst Mal selber nochmal in deine Unterlagen schauen ;)

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Und genau das zeigt, wie schlecht (und ich meine wirklich schlecht) vorbereitet die Leute sind. 1 (4) Nr. 2 a) aa) UmwStG : regelt die Anwendbarkeit für 20 UmwStG. Sofern der Inder nicht in EU / EWR wohnt, werden für ihn die stillen Reserven aufgedeckt. Für die anderen ist 20 UmwStG anwendbar sofern alle funktional wesentliche Betriebsgrundlagen in eine KapGes gegen Gesellschaftsrechte eingebracht werden, was bei einem Formwechsel vorliegt. Das ist thematisch der aller erste Fall, den ich zu 20 UmwStG in den Übungsaufgaben gemacht habe…

Wer schon mit der Frage der Anwendbarkeit Probleme hat, hat das Ganze System (Aufdeckung stiller Reserven - ja/nein?) nicht verstanden.

Genau das meinte ich zuvor. Fangt bitte früher an, auch ohne Freistellung kann man 6 Monate vorher am Wochenende Samstags und Sonntags jeden Tag für 1h Übungsaufgaben machen - zumindest zu den wichtigen Fällen.

Das Steuermodul im WP ist von der Breite inhaltsgleich mit dem Steuerberaterexamen, wer nicht Personengesellschaften lernt und keine einzige Ergänzungsbilanz aufstellen kann, mit der Begründung man würde ja ohnehin nur KapGes prüfen, darf zurecht nochmal ran. Sorry aber ist so.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 26.08.2023:

Sorry aber vorweggenommene Erbfolge ist im EStG eigentlich DER Klassiker neben BAS, der auch regelmäßig in jedem StB-Lehrgang ausführlichst besprochen wird. Auch der Insolvenzfall mit stehen gelassenem Darlehen - 17 (2a) EStG - wurde von jedem StB Vorbereitungskurs angesprochen, weil es hier 2022 das BMF Schreiben gab. Wer sich das nicht angeguckt hat, hat entweder zu spät angefangen zu lernen oder der Vorbereitungskurs war mies.

UmwStG und Internationales StR sind seit den letzten 3-4 Jahren regelmäßig jeweils mit 20+ Punkten im StB-Examen drin und auch im WP-Examen sicherlich keine Überraschung. Hier würde ich sowohl im WP als auch im StB ganz klar Fokus drauflegen. Statistik und vergangene Entwicklung spricht für sich. Auch das wurde in meinem Vorbereitungskurs mehrmals betont.

Es liest sich erschreckend, was hier alles als „Randthemen“ bezeichnet und sich darüber echauffiert wird, dass ErbStG abgefragt wird, weil man auf Lücke gelernt habt. Sorry, aber wenn man ein ganzes Themengebiet (Bewertungsrecht und ErbStG) im Steuermodul des WP auf Lücke lernt, was fester Bestandteil im StB-Examen ist, muss man sich nicht wundern. Das Steuermodul ist nichts anderes als das StB-Examen nur halt in abgespeckter Form.

Abgesehen von AO ohne Einspruch / Korrekturverfahren waren das alles „normale“ Themen. Hier wird so getan als wurde Bauabzugssteuer, Lohnsteuerpauschalierung oder wie letztes Jahr im StB 25a UStG abgefragt.

Nächstes mal halt 3 Monate vorher anfangen zu lernen und nicht nur 6 Wochen, dann hat man auch genug Zeit, Grundlagen wie BMF 7/3, 17 EStG, Bilanzierung PKW / Software und UmwStG / IStR zu beherrschen.

Naja hast du die Sachverhalte gelesen und die Fallen gesehen?
Zb war bei der Umwandlung Aufgabe erst mal Themen tiefer zu prüfen, die man in den Kursen wenn überhaupt streift. Über die persönliche Anwendbarkeit macht man sich weniger bei Umwandlungen und Vorfeld Gedanken, außer welcher der Paragrafen eben Anwendung findet und nicht ob überhaupt einer passt.

Und dann war es ja beim 20er Entnahme im Rückwirkungszeitraum, die zur Aufdeckung von Reserven und Korrekturposten führte und jedenfalls in meiner Lösung dann nicht zu einem Einbringungsgewinn sondern zu negativen AK führten, die dann erst bei späterer Veräußerung den Gewinn erhöhen.

Das alles für 25 Punkte zu verarbeiten war halt harter Tobak.

Gefühlt hat jeder den Fall anders gelöst. Die einen sagen, UmwStG war gar nicht anwendbar, die nächsten sagen es ist nur für den deutschen anwendbar aber nicht für den Inder, andere sagen, 20 UmwStG anwendbar aber Buchwerte nur für den einen, wieder andere sagen Buchwerte für beide, du sagt es lag eine Entnahme vor, usw. Jede mögliche Konstellation wurde wahrscheinlich von mind. einem Prüfling hingeschrieben :D
Mich würde wirklich interessieren, wie die Musterlösung und Bepunktung aussieht... Schade, dass die offiziellen Lösungen nie herausgegeben werden.

Das war kein Formwechsel sondern eine Ausgliederung. Ich glaube du solltest dich nochmal ransetzen :). Aj aj aj. Ebenso musste der Inder wegen dem DBA nicht die stillen Reserven aufdecken, da der Gewinn in DE versteuert werden kann (Art. 13 des DBA).

Made my Evening :), bitte denk erst mal nach bevor du hier kommentierst.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Wenn sich ein Gesellschafter der Liquidität der Gesellschaft für private Zwecke bedienten, dafür aber eine Forderung eingebucht wird, kann man mE nicht von meiner Entnahme sprechen. Das ist letztlich nichts anderes als ein "Darlehen" der Gesellschaft gegenübergestellt dem Gesellschafter. Nennt es wie ihr es wollt. :-)
Im Umkehrschluss wäre sonst jedes fremdüblich verzinste Gesellschafterdarlehen eine Einlage des Gesellschafters.

§20 war auf den Inder anwendbar. Ich hoffe ihr habt dann auch alle brav auf die relevanten Normen des EStG verwiesen, auf Basis derer dann später ein Beteiligungsverkauf durch den Inder besteuert wird. Kann man in der Hektik schonmal vergessen.

Verschmelzung zur Aufnahme war hier mE einschlägig. So wie ich ey gelesen habe, sollten die MU-Anteile in eine existierende GmbH eingebracht werden. Vielleicht habe ich aber sich ein wirt überlesen, dass auf einen Formwechsel hingedeutet hat.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 27.08.2023:

Wenn sich ein Gesellschafter der Liquidität der Gesellschaft für private Zwecke bedienten, dafür aber eine Forderung eingebucht wird, kann man mE nicht von meiner Entnahme sprechen. Das ist letztlich nichts anderes als ein "Darlehen" der Gesellschaft gegenübergestellt dem Gesellschafter. Nennt es wie ihr es wollt. :-)
Im Umkehrschluss wäre sonst jedes fremdüblich verzinste Gesellschafterdarlehen eine Einlage des Gesellschafters.

§20 war auf den Inder anwendbar. Ich hoffe ihr habt dann auch alle brav auf die relevanten Normen des EStG verwiesen, auf Basis derer dann später ein Beteiligungsverkauf durch den Inder besteuert wird. Kann man in der Hektik schonmal vergessen.

Verschmelzung zur Aufnahme war hier mE einschlägig. So wie ich ey gelesen habe, sollten die MU-Anteile in eine existierende GmbH eingebracht werden. Vielleicht habe ich aber sich ein wirt überlesen, dass auf einen Formwechsel hingedeutet hat.

Ich soll es nennen wie ich will?
Dann nenne ich es Tz. 20.16 Umwandlungserlass i.V.m. BFH, Urteil vom 07.03.2018, I R 12/16. Ein Darlehensvertrag kann im Rückwirkungszeitraum nicht wirksam zum 1.1.23 geschlossen worden sein. Die Barentnahme fand jedoch trotzdem statt. Folglich muss man diesen Korrekturposten bilden, der hier aber für den Entnehmer zu einem negativen KK führen würde, sodass hier anteilig stille R. aufgedeckt werden mussten.

Art der Umwandlung: Im Aufgabentext stand, dass die OHG aufhört zu existieren und die GmbH erst dadurch entsteht -> Formwechsel

Anwendbarkeit mit DBA:
wie oben andere schrieben über § 1 (4) war die persönliche Anwendbarkeit gegeben. Die Möglichkeit grundsätzlich im §20 einen Buch- oder Zwischenwertansatz zu wählen konnte man zu dem Punkt Besteuerungsrecht der BRD darf nicht bei der übernehmenden Gesellschaft eingeschränkt sein. Das ging meines Erachtens auch easy einfach über § 1 KStG, aber "zur Sicherheit" habe ich das zB auch nochmal mit dem DBA geklärt.

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Ceterum censeo

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Nachdem ich hier in den letzten Tagen viel gelesen habe, möchte ich hier doch gerne auch einmal Stellung beziehen.

Ich kann hier mit jedem enttäuschten Kandidaten mitfühlen und verstehe natürlich auch, dass Frust und Unmut sich hier Bahn brechen, daher bewerte ich dies hier ausdrücklich nicht. Auch ist meine Perspektive sicherlich nicht repräsentativ für das Gros der hier anwesenden, gehöre ich doch wohl schon zu den "Silberrücken" des Berufsstandes (um die faunistische Analogie des Kollegen zu bedienen).

Der große Kritikpunkt der Vorposter war, dass Anspruchsniveau des Moduls sei zu hoch, es sei ja schließlich "nur" das WP-Examen. Dem möchte ich entgegenhalten: Wirtschaftsprüfer haben - wie Steuerberater - die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen. Diese besondere Befugnis erfordert natürlich auch ein besonderes Maß an Qualifikation. Daher dürfen, werden und müssen hier bestimmte Anforderungen an die Kandidaten gestellt werden und selbstverständlich im Examen abgeprüft werden. Auch wenn es nicht so erscheint: Anspruch und Bewertung des Moduls unterschreiten das StB-Examen auch weiterhin - wenngleich mir hier jetzt sicherlich gleich 5 Leute ihre abweichende persönliche Einschätzung, basierend auf anekdotischer Evidenz, darlegen werden.
Die Breite des Stoffes ist klar abgegrenzt und darf soweit erwartet werden. Wer sich natürlich in der Vorbereitung nur auf den Stoff der Vorjahre beschränkt, der macht es schlicht falsch. Die Aufgabenkommission - und das habe ich bereits an anderer Stelle einmal erwähnt - ist zu jedem Termin bemüht, etwas Neues einzubauen.
Sich nur auf Körperschaftsteuer, etc. zu beschränken, wäre nicht angemessen. In der späteren beruflichen Tätigkeit beschränken sich die zu überblickenden Fragestellungen auch nicht auf die Themengebiete, die einem ggf. liegen.
Das hier vermittelte Bild, dass der gemeine WP mit Privatpersonen nie konfrontiert wird bzw. mit Steuern insgesamt, ist leider schlicht unzutreffend. Entgegen der landläufigen Meinung arbeitet der Großteil der Wirtschaftsprüfer in Deutschland nicht (!) bei einer der vier großen Gesellschaften.
50% des Berufsstandes sind in eigener Praxis registriert, hiervon haben jedoch weniger als 1/3 angezeigt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen. Diese erzielen ihre Umsätze daher mit anderen Prüfungsleistungen und - ganz überwiegend - Steuerberatungsleistungen. Auch der breite Bauch der mittelständischen Kanzleien bearbeitet auch heute noch beide Felder.
All diese Personen - die im Übrigen den Großteil des Berufsstandes ausmachen - benötigen all diese Themenfelder daher im Tagesgeschäft. Dies betrifft auch die zahlreichen Big4-WP, die nach einigen Berufsjahren dann in den vormals so verpönten Mittelstand wechseln.
Das Argument, man bekäme hier ja nur X Tage Freistellung ggü. Y Tage für das StB-Examen, daher habe sich der Stoff anzupassen, ist - bei aller Liebe - schlichter Unfug. Es gibt Kollegen, die haben 100 Tage Freistellung, andere 10; mancher bräuchte 200, ein anderer nur 2 - Auswirkungen auf das Examensniveau darf dies alles nicht haben.

Der Ansatz, Steuerrecht komplett zu streichen, bildet daher - wie beschrieben - den Berufsstand mEn nicht zutreffend ab. Dies mag dem Big4-Jung-WP ganz pfiffig erscheinen, fragt man jedoch jetzt einmal eine repräsentative Gruppe am Ende ihres Berufslebens, würden diese sicherlich nahezu einhellig dankbar sein für die genannte Befugnis.
Außerdem: Spätestens, wenn mein Lieblingsthema latente Steuern in PW abgefragt wird, z. B. im Falle eines prüfungspflichtigen Einzelunternehmers (PublG), benötigt man dieses Wissen ohnehin.

Auch dem Thema Informationsweitergabe an Econect kann ich eine klare Absage erteilen. Diese Gerüchte gibt es alle paar Jahre, zu fast jedem Anbieter. Die Kollegen der Lehrgangswerke sind natürlich auch geübt und erstellen Aufgaben, die sie für realistisch halten. Bei der Vielzahl dieser Aufgaben liegt es nunmal in der Natur der Sache, dass ab un an einer richtig rät und eine ähnliche Aufgabe bereits in der Vorbereitung behandelt.

Liebe Grüße

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ceterum censeo schrieb am 28.08.2023:

Nachdem ich hier in den letzten Tagen viel gelesen habe, möchte ich hier doch gerne auch einmal Stellung beziehen.

Ich kann hier mit jedem enttäuschten Kandidaten mitfühlen und verstehe natürlich auch, dass Frust und Unmut sich hier Bahn brechen, daher bewerte ich dies hier ausdrücklich nicht. Auch ist meine Perspektive sicherlich nicht repräsentativ für das Gros der hier anwesenden, gehöre ich doch wohl schon zu den "Silberrücken" des Berufsstandes (um die faunistische Analogie des Kollegen zu bedienen).

Der große Kritikpunkt der Vorposter war, dass Anspruchsniveau des Moduls sei zu hoch, es sei ja schließlich "nur" das WP-Examen. Dem möchte ich entgegenhalten: Wirtschaftsprüfer haben - wie Steuerberater - die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen. Diese besondere Befugnis erfordert natürlich auch ein besonderes Maß an Qualifikation. Daher dürfen, werden und müssen hier bestimmte Anforderungen an die Kandidaten gestellt werden und selbstverständlich im Examen abgeprüft werden. Auch wenn es nicht so erscheint: Anspruch und Bewertung des Moduls unterschreiten das StB-Examen auch weiterhin - wenngleich mir hier jetzt sicherlich gleich 5 Leute ihre abweichende persönliche Einschätzung, basierend auf anekdotischer Evidenz, darlegen werden.
Die Breite des Stoffes ist klar abgegrenzt und darf soweit erwartet werden. Wer sich natürlich in der Vorbereitung nur auf den Stoff der Vorjahre beschränkt, der macht es schlicht falsch. Die Aufgabenkommission - und das habe ich bereits an anderer Stelle einmal erwähnt - ist zu jedem Termin bemüht, etwas Neues einzubauen.
Sich nur auf Körperschaftsteuer, etc. zu beschränken, wäre nicht angemessen. In der späteren beruflichen Tätigkeit beschränken sich die zu überblickenden Fragestellungen auch nicht auf die Themengebiete, die einem ggf. liegen.
Das hier vermittelte Bild, dass der gemeine WP mit Privatpersonen nie konfrontiert wird bzw. mit Steuern insgesamt, ist leider schlicht unzutreffend. Entgegen der landläufigen Meinung arbeitet der Großteil der Wirtschaftsprüfer in Deutschland nicht (!) bei einer der vier großen Gesellschaften.
50% des Berufsstandes sind in eigener Praxis registriert, hiervon haben jedoch weniger als 1/3 angezeigt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen. Diese erzielen ihre Umsätze daher mit anderen Prüfungsleistungen und - ganz überwiegend - Steuerberatungsleistungen. Auch der breite Bauch der mittelständischen Kanzleien bearbeitet auch heute noch beide Felder.
All diese Personen - die im Übrigen den Großteil des Berufsstandes ausmachen - benötigen all diese Themenfelder daher im Tagesgeschäft. Dies betrifft auch die zahlreichen Big4-WP, die nach einigen Berufsjahren dann in den vormals so verpönten Mittelstand wechseln.
Das Argument, man bekäme hier ja nur X Tage Freistellung ggü. Y Tage für das StB-Examen, daher habe sich der Stoff anzupassen, ist - bei aller Liebe - schlichter Unfug. Es gibt Kollegen, die haben 100 Tage Freistellung, andere 10; mancher bräuchte 200, ein anderer nur 2 - Auswirkungen auf das Examensniveau darf dies alles nicht haben.

Der Ansatz, Steuerrecht komplett zu streichen, bildet daher - wie beschrieben - den Berufsstand mEn nicht zutreffend ab. Dies mag dem Big4-Jung-WP ganz pfiffig erscheinen, fragt man jedoch jetzt einmal eine repräsentative Gruppe am Ende ihres Berufslebens, würden diese sicherlich nahezu einhellig dankbar sein für die genannte Befugnis.
Außerdem: Spätestens, wenn mein Lieblingsthema latente Steuern in PW abgefragt wird, z. B. im Falle eines prüfungspflichtigen Einzelunternehmers (PublG), benötigt man dieses Wissen ohnehin.

Auch dem Thema Informationsweitergabe an Econect kann ich eine klare Absage erteilen. Diese Gerüchte gibt es alle paar Jahre, zu fast jedem Anbieter. Die Kollegen der Lehrgangswerke sind natürlich auch geübt und erstellen Aufgaben, die sie für realistisch halten. Bei der Vielzahl dieser Aufgaben liegt es nunmal in der Natur der Sache, dass ab un an einer richtig rät und eine ähnliche Aufgabe bereits in der Vorbereitung behandelt.

Liebe Grüße

Stimme dir zu, dass viel WP eher beraten als prüfen. Bei diesen muss man genau hinschauen, da viele erstellen und den erstellten Abschluss prüfen. Berufsrecht wird dort klein geschrieben. Unabhängigkeit ein Fremdwort.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ceterum censeo schrieb am 28.08.2023:

Nachdem ich hier in den letzten Tagen viel gelesen habe, möchte ich hier doch gerne auch einmal Stellung beziehen.

Ich kann hier mit jedem enttäuschten Kandidaten mitfühlen und verstehe natürlich auch, dass Frust und Unmut sich hier Bahn brechen, daher bewerte ich dies hier ausdrücklich nicht. Auch ist meine Perspektive sicherlich nicht repräsentativ für das Gros der hier anwesenden, gehöre ich doch wohl schon zu den "Silberrücken" des Berufsstandes (um die faunistische Analogie des Kollegen zu bedienen).

Der große Kritikpunkt der Vorposter war, dass Anspruchsniveau des Moduls sei zu hoch, es sei ja schließlich "nur" das WP-Examen. Dem möchte ich entgegenhalten: Wirtschaftsprüfer haben - wie Steuerberater - die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen. Diese besondere Befugnis erfordert natürlich auch ein besonderes Maß an Qualifikation. Daher dürfen, werden und müssen hier bestimmte Anforderungen an die Kandidaten gestellt werden und selbstverständlich im Examen abgeprüft werden. Auch wenn es nicht so erscheint: Anspruch und Bewertung des Moduls unterschreiten das StB-Examen auch weiterhin - wenngleich mir hier jetzt sicherlich gleich 5 Leute ihre abweichende persönliche Einschätzung, basierend auf anekdotischer Evidenz, darlegen werden.
Die Breite des Stoffes ist klar abgegrenzt und darf soweit erwartet werden. Wer sich natürlich in der Vorbereitung nur auf den Stoff der Vorjahre beschränkt, der macht es schlicht falsch. Die Aufgabenkommission - und das habe ich bereits an anderer Stelle einmal erwähnt - ist zu jedem Termin bemüht, etwas Neues einzubauen.
Sich nur auf Körperschaftsteuer, etc. zu beschränken, wäre nicht angemessen. In der späteren beruflichen Tätigkeit beschränken sich die zu überblickenden Fragestellungen auch nicht auf die Themengebiete, die einem ggf. liegen.
Das hier vermittelte Bild, dass der gemeine WP mit Privatpersonen nie konfrontiert wird bzw. mit Steuern insgesamt, ist leider schlicht unzutreffend. Entgegen der landläufigen Meinung arbeitet der Großteil der Wirtschaftsprüfer in Deutschland nicht (!) bei einer der vier großen Gesellschaften.
50% des Berufsstandes sind in eigener Praxis registriert, hiervon haben jedoch weniger als 1/3 angezeigt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen. Diese erzielen ihre Umsätze daher mit anderen Prüfungsleistungen und - ganz überwiegend - Steuerberatungsleistungen. Auch der breite Bauch der mittelständischen Kanzleien bearbeitet auch heute noch beide Felder.
All diese Personen - die im Übrigen den Großteil des Berufsstandes ausmachen - benötigen all diese Themenfelder daher im Tagesgeschäft. Dies betrifft auch die zahlreichen Big4-WP, die nach einigen Berufsjahren dann in den vormals so verpönten Mittelstand wechseln.
Das Argument, man bekäme hier ja nur X Tage Freistellung ggü. Y Tage für das StB-Examen, daher habe sich der Stoff anzupassen, ist - bei aller Liebe - schlichter Unfug. Es gibt Kollegen, die haben 100 Tage Freistellung, andere 10; mancher bräuchte 200, ein anderer nur 2 - Auswirkungen auf das Examensniveau darf dies alles nicht haben.

Der Ansatz, Steuerrecht komplett zu streichen, bildet daher - wie beschrieben - den Berufsstand mEn nicht zutreffend ab. Dies mag dem Big4-Jung-WP ganz pfiffig erscheinen, fragt man jedoch jetzt einmal eine repräsentative Gruppe am Ende ihres Berufslebens, würden diese sicherlich nahezu einhellig dankbar sein für die genannte Befugnis.
Außerdem: Spätestens, wenn mein Lieblingsthema latente Steuern in PW abgefragt wird, z. B. im Falle eines prüfungspflichtigen Einzelunternehmers (PublG), benötigt man dieses Wissen ohnehin.

Auch dem Thema Informationsweitergabe an Econect kann ich eine klare Absage erteilen. Diese Gerüchte gibt es alle paar Jahre, zu fast jedem Anbieter. Die Kollegen der Lehrgangswerke sind natürlich auch geübt und erstellen Aufgaben, die sie für realistisch halten. Bei der Vielzahl dieser Aufgaben liegt es nunmal in der Natur der Sache, dass ab un an einer richtig rät und eine ähnliche Aufgabe bereits in der Vorbereitung behandelt.

Liebe Grüße

Lieber CC

Der AO Fall war 1:1 der den econect hatte. Die Personen hießen sogar gleich.
Entweder das war eine Altklausur bspw von den Steuerberatern oder es war ein Fall aus einem Lehrbuch. Falls beides nicht zutrifft gibt es einen Maulwurf bei der Prüfungskommission.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

AKS hatte auch einen ähnlichen Umwandlungsfall mit internationaler Beteiligung im Klausurenkurs. Hieraus eine Behauptung zu drehen, ein Lehrgangsanbieter hätte einen guten Draht zur WPK ist doch quatsch.

Ich persönlich hätte mir im Rahmen der Modularisierung eine echte Reform beider Examen gewünscht. Der StB für steuerliche Beratung/Prüfung. Der WP für wirtschaftliche Beratung/Prüfung. Das würde m.M.n. die Qualifikationen klarer trennen und der Außenwirkung der Titel gerecht werden.

Aber sind wir ehrlich. Die Politik (und auch die meisten WPs) haben auf Revolution keine Lust. Selbst Evolution ist schon mühsam (siehe Syndikus-WP). Wir sollten uns hier keine Hoffnung machen und uns stattdessen mit den aktuellen Spielregeln vertraut machen und diese akzeptieren und das beste draus machen.
Der Umfang und die Anforderungen des Examens sind seit Jahren bekannt. Dass Glück dazu gehört, ist (leider) auch bekannt und aufgrund der Breite der Themen und der begrenzten Vorbereitungsmöglichkeit wohl auch nicht zu ändern. Wenn man gut vorbereitet ist, sollte aber bei 3 Versuchen das Glück nicht mehr entscheidend sein. Und dass das eigene Examen immer das schwierigste und unfairste ist, hört man jedes halbe Jahr. Von daher bleibt bitte ruhig, wartet die Ergebnisse ab und meldet euch ggf. vorsorglich für den Februar-Termin an.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 28.08.2023:

AKS hatte auch einen ähnlichen Umwandlungsfall mit internationaler Beteiligung im Klausurenkurs. Hieraus eine Behauptung zu drehen, ein Lehrgangsanbieter hätte einen guten Draht zur WPK ist doch quatsch.

Ich persönlich hätte mir im Rahmen der Modularisierung eine echte Reform beider Examen gewünscht. Der StB für steuerliche Beratung/Prüfung. Der WP für wirtschaftliche Beratung/Prüfung. Das würde m.M.n. die Qualifikationen klarer trennen und der Außenwirkung der Titel gerecht werden.

Aber sind wir ehrlich. Die Politik (und auch die meisten WPs) haben auf Revolution keine Lust. Selbst Evolution ist schon mühsam (siehe Syndikus-WP). Wir sollten uns hier keine Hoffnung machen und uns stattdessen mit den aktuellen Spielregeln vertraut machen und diese akzeptieren und das beste draus machen.
Der Umfang und die Anforderungen des Examens sind seit Jahren bekannt. Dass Glück dazu gehört, ist (leider) auch bekannt und aufgrund der Breite der Themen und der begrenzten Vorbereitungsmöglichkeit wohl auch nicht zu ändern. Wenn man gut vorbereitet ist, sollte aber bei 3 Versuchen das Glück nicht mehr entscheidend sein. Und dass das eigene Examen immer das schwierigste und unfairste ist, hört man jedes halbe Jahr. Von daher bleibt bitte ruhig, wartet die Ergebnisse ab und meldet euch ggf. vorsorglich für den Februar-Termin an.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

An beiden Tagen gab es bei den Klausurteilen Übereinstimmungen mit Klausuren von verschiedenen Anbietern. Das ist aber ehrlich gesagt jedes Jahr so, gleichwohl dann immer die selbe Diskussion. Jeder Anbieter behauptet er hätte den Super-Draht zur WPK. Ich glaub da nicht daran... Wird schon schiefgehen.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Komische Diskussion, entweder zu wenig Orientierung am Standard, anderen ist es dann wieder zu viel; die Arbeiten folgend häufig den Aufgaben aus der StB Prüfung der letzten Jahre, aber ganz ehrlich hier für alle drei Fächer der StB Prüfung 20 Jahre anzuschauen macht 60 Klausuren (wenn man denn drankommt) - Wahnsinn. Unterm Strich wird der Schmitt sein wie immer.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Man kann auch nur erstellen und steuerlich Beraten. Zu behaupten eine Vielzahl an WPs verstößt gegen Berufsrecht ist schlichtweg falsch.

WiWi Gast schrieb am 28.08.2023:

Ceterum censeo schrieb am 28.08.2023:

Nachdem ich hier in den letzten Tagen viel gelesen habe, möchte ich hier doch gerne auch einmal Stellung beziehen.

Ich kann hier mit jedem enttäuschten Kandidaten mitfühlen und verstehe natürlich auch, dass Frust und Unmut sich hier Bahn brechen, daher bewerte ich dies hier ausdrücklich nicht. Auch ist meine Perspektive sicherlich nicht repräsentativ für das Gros der hier anwesenden, gehöre ich doch wohl schon zu den "Silberrücken" des Berufsstandes (um die faunistische Analogie des Kollegen zu bedienen).

Der große Kritikpunkt der Vorposter war, dass Anspruchsniveau des Moduls sei zu hoch, es sei ja schließlich "nur" das WP-Examen. Dem möchte ich entgegenhalten: Wirtschaftsprüfer haben - wie Steuerberater - die Befugnis zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen. Diese besondere Befugnis erfordert natürlich auch ein besonderes Maß an Qualifikation. Daher dürfen, werden und müssen hier bestimmte Anforderungen an die Kandidaten gestellt werden und selbstverständlich im Examen abgeprüft werden. Auch wenn es nicht so erscheint: Anspruch und Bewertung des Moduls unterschreiten das StB-Examen auch weiterhin - wenngleich mir hier jetzt sicherlich gleich 5 Leute ihre abweichende persönliche Einschätzung, basierend auf anekdotischer Evidenz, darlegen werden.
Die Breite des Stoffes ist klar abgegrenzt und darf soweit erwartet werden. Wer sich natürlich in der Vorbereitung nur auf den Stoff der Vorjahre beschränkt, der macht es schlicht falsch. Die Aufgabenkommission - und das habe ich bereits an anderer Stelle einmal erwähnt - ist zu jedem Termin bemüht, etwas Neues einzubauen.
Sich nur auf Körperschaftsteuer, etc. zu beschränken, wäre nicht angemessen. In der späteren beruflichen Tätigkeit beschränken sich die zu überblickenden Fragestellungen auch nicht auf die Themengebiete, die einem ggf. liegen.
Das hier vermittelte Bild, dass der gemeine WP mit Privatpersonen nie konfrontiert wird bzw. mit Steuern insgesamt, ist leider schlicht unzutreffend. Entgegen der landläufigen Meinung arbeitet der Großteil der Wirtschaftsprüfer in Deutschland nicht (!) bei einer der vier großen Gesellschaften.
50% des Berufsstandes sind in eigener Praxis registriert, hiervon haben jedoch weniger als 1/3 angezeigt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen. Diese erzielen ihre Umsätze daher mit anderen Prüfungsleistungen und - ganz überwiegend - Steuerberatungsleistungen. Auch der breite Bauch der mittelständischen Kanzleien bearbeitet auch heute noch beide Felder.
All diese Personen - die im Übrigen den Großteil des Berufsstandes ausmachen - benötigen all diese Themenfelder daher im Tagesgeschäft. Dies betrifft auch die zahlreichen Big4-WP, die nach einigen Berufsjahren dann in den vormals so verpönten Mittelstand wechseln.
Das Argument, man bekäme hier ja nur X Tage Freistellung ggü. Y Tage für das StB-Examen, daher habe sich der Stoff anzupassen, ist - bei aller Liebe - schlichter Unfug. Es gibt Kollegen, die haben 100 Tage Freistellung, andere 10; mancher bräuchte 200, ein anderer nur 2 - Auswirkungen auf das Examensniveau darf dies alles nicht haben.

Der Ansatz, Steuerrecht komplett zu streichen, bildet daher - wie beschrieben - den Berufsstand mEn nicht zutreffend ab. Dies mag dem Big4-Jung-WP ganz pfiffig erscheinen, fragt man jedoch jetzt einmal eine repräsentative Gruppe am Ende ihres Berufslebens, würden diese sicherlich nahezu einhellig dankbar sein für die genannte Befugnis.
Außerdem: Spätestens, wenn mein Lieblingsthema latente Steuern in PW abgefragt wird, z. B. im Falle eines prüfungspflichtigen Einzelunternehmers (PublG), benötigt man dieses Wissen ohnehin.

Auch dem Thema Informationsweitergabe an Econect kann ich eine klare Absage erteilen. Diese Gerüchte gibt es alle paar Jahre, zu fast jedem Anbieter. Die Kollegen der Lehrgangswerke sind natürlich auch geübt und erstellen Aufgaben, die sie für realistisch halten. Bei der Vielzahl dieser Aufgaben liegt es nunmal in der Natur der Sache, dass ab un an einer richtig rät und eine ähnliche Aufgabe bereits in der Vorbereitung behandelt.

Liebe Grüße

Stimme dir zu, dass viel WP eher beraten als prüfen. Bei diesen muss man genau hinschauen, da viele erstellen und den erstellten Abschluss prüfen. Berufsrecht wird dort klein geschrieben. Unabhängigkeit ein Fremdwort.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 28.08.2023:

Komische Diskussion, entweder zu wenig Orientierung am Standard, anderen ist es dann wieder zu viel; die Arbeiten folgend häufig den Aufgaben aus der StB Prüfung der letzten Jahre, aber ganz ehrlich hier für alle drei Fächer der StB Prüfung 20 Jahre anzuschauen macht 60 Klausuren (wenn man denn drankommt) - Wahnsinn. Unterm Strich wird der Schmitt sein wie immer.

Glaube dieses Jahr werden so 60% zur mündlichen zugelassen und bestehen tuen davon 50%. Also Overall 70% packen es nicht.
Das war schon eine der anspruchsvollen Klausuren - vergleichbar mit Februar

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Jedes halbe Jahr die gleichen Geschichten. Augen zu und durchkämpfen. Wer es wirklich will, schreibt auch ein zweites Mal. Musste ich auch. War froh, dass erstmal die aussortiert worden sind, die nur halbherzig dabei waren. Klar bisschen Glück gehört dazu, aber mit einer breiten und tiefen Vorbereitung kann man das Glück auch stark reduzieren.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Dass einige Teilnehmer eine identische Kopie der Klausurfrage und die Lösung vor der Klausur vom Anbieter bekommen haben kam meiner meinung nach noch nie vor.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Jedes halbe Jahr die gleichen Geschichten. Augen zu und durchkämpfen. Wer es wirklich will, schreibt auch ein zweites Mal. Musste ich auch. War froh, dass erstmal die aussortiert worden sind, die nur halbherzig dabei waren. Klar bisschen Glück gehört dazu, aber mit einer breiten und tiefen Vorbereitung kann man das Glück auch stark reduzieren.

antworten
WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Das ist einfach Glück und kann durch eine breite Vorbereitung aufgegangen werden. Einfach die Unterlagen aller gängiger Vorbereitungsanbieter durchsehen oder einfach so gut vorbereitet sein, dass einen sowas überhaupt nicht stört.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Dass einige Teilnehmer eine identische Kopie der Klausurfrage und die Lösung vor der Klausur vom Anbieter bekommen haben kam meiner meinung nach noch nie vor.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Jedes halbe Jahr die gleichen Geschichten. Augen zu und durchkämpfen. Wer es wirklich will, schreibt auch ein zweites Mal. Musste ich auch. War froh, dass erstmal die aussortiert worden sind, die nur halbherzig dabei waren. Klar bisschen Glück gehört dazu, aber mit einer breiten und tiefen Vorbereitung kann man das Glück auch stark reduzieren.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Das ist einfach Glück und kann durch eine breite Vorbereitung aufgegangen werden. Einfach die Unterlagen aller gängiger Vorbereitungsanbieter durchsehen oder einfach so gut vorbereitet sein, dass einen sowas überhaupt nicht stört.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Dass einige Teilnehmer eine identische Kopie der Klausurfrage und die Lösung vor der Klausur vom Anbieter bekommen haben kam meiner meinung nach noch nie vor.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Jedes halbe Jahr die gleichen Geschichten. Augen zu und durchkämpfen. Wer es wirklich will, schreibt auch ein zweites Mal. Musste ich auch. War froh, dass erstmal die aussortiert worden sind, die nur halbherzig dabei waren. Klar bisschen Glück gehört dazu, aber mit einer breiten und tiefen Vorbereitung kann man das Glück auch stark reduzieren.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

Ich war bei Econect und habe nachgeschaut. Es war nicht 1:1 wortgleich. Sehr sehr wahrscheinlich wurde hier einfach ein Urteil nachgebastelt. Ich habe selbst mehrere econect Klausuren geschrieben, und mir exakt diese Aufgabe nicht angeschaut. Persönliches Pech :D. Aber am Ende muss man halt irgendwie auf 50 P überall kommen und da macht man am besten bei jeder Aufgabe "etwas". In Klausur 2 konnte man zB stattdessen mehr in die Umwandlungsaufgabe setzen, wo auch viel zu holen war. Auch bei der ErbstG Aufgabe war ich eigentlich blank,aber konnte zumindest mit den Richtlinien im Freestyle was bearbeiten.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Das ist einfach Glück und kann durch eine breite Vorbereitung aufgegangen werden. Einfach die Unterlagen aller gängiger Vorbereitungsanbieter durchsehen oder einfach so gut vorbereitet sein, dass einen sowas überhaupt nicht stört.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Dass einige Teilnehmer eine identische Kopie der Klausurfrage und die Lösung vor der Klausur vom Anbieter bekommen haben kam meiner meinung nach noch nie vor.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2023:

Jedes halbe Jahr die gleichen Geschichten. Augen zu und durchkämpfen. Wer es wirklich will, schreibt auch ein zweites Mal. Musste ich auch. War froh, dass erstmal die aussortiert worden sind, die nur halbherzig dabei waren. Klar bisschen Glück gehört dazu, aber mit einer breiten und tiefen Vorbereitung kann man das Glück auch stark reduzieren.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

An beiden Steuerrechtstagen kamen Aufgaben aus dem Steuerberaterexamen der letzten Jahre dran. Wer sich da jetzt überrascht zeigt erstaunlich. Ist doch ein offenen Geheimnis dass sich die Klausuren hieran orientieren.

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WiWi Gast

WP Examen Vorbereitung Steuermodul

WiWi Gast schrieb am 28.08.2023:

WiWi Gast schrieb am 28.08.2023:

AKS hatte auch einen ähnlichen Umwandlungsfall mit internationaler Beteiligung im Klausurenkurs. Hieraus eine Behauptung zu drehen, ein Lehrgangsanbieter hätte einen guten Draht zur WPK ist doch quatsch.

Ich persönlich hätte mir im Rahmen der Modularisierung eine echte Reform beider Examen gewünscht. Der StB für steuerliche Beratung/Prüfung. Der WP für wirtschaftliche Beratung/Prüfung. Das würde m.M.n. die Qualifikationen klarer trennen und der Außenwirkung der Titel gerecht werden.

Aber sind wir ehrlich. Die Politik (und auch die meisten WPs) haben auf Revolution keine Lust. Selbst Evolution ist schon mühsam (siehe Syndikus-WP). Wir sollten uns hier keine Hoffnung machen und uns stattdessen mit den aktuellen Spielregeln vertraut machen und diese akzeptieren und das beste draus machen.
Der Umfang und die Anforderungen des Examens sind seit Jahren bekannt. Dass Glück dazu gehört, ist (leider) auch bekannt und aufgrund der Breite der Themen und der begrenzten Vorbereitungsmöglichkeit wohl auch nicht zu ändern. Wenn man gut vorbereitet ist, sollte aber bei 3 Versuchen das Glück nicht mehr entscheidend sein. Und dass das eigene Examen immer das schwierigste und unfairste ist, hört man jedes halbe Jahr. Von daher bleibt bitte ruhig, wartet die Ergebnisse ab und meldet euch ggf. vorsorglich für den Februar-Termin an.

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Betriebliche Weiterbildung auf neuem Höchststand

In einem roten Wandkalender ist eine Woche für die Fortbildung mit dem Wort Seminar gekennzeichnet.

54 Prozent aller Betriebe in Deutschland haben im ersten Halbjahr 2014 die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter unterstützt – so viele wie nie zuvor. Das zeigt eine Befragung von rund 16.000 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Weiterbildungen für Kaufmänner und Kauffrauen - Diese Möglichkeiten gibt es

Weiterbildungen für Kaufleute: Eine Frau sitzt im Büro an einem Laptop.

Eine kaufmännische Ausbildung gilt als solider Einstieg in das Berufsleben. Auszubildende erhalten umfangreiche Einblicke in die wirtschaftlichen Abläufe von Unternehmen, die Branche und den gewählten Schwerpunkt. Dabei gibt es Kaufmänner und Kauffrauen für nahezu alle betrieblichen Bereiche. Die Ausbildung unterschiedet sich je nach Fachgebiet, in welchem zukünftig gearbeitet wird. Allen kaufmännischen Berufen ist jedoch eines gemein: Es bieten sich unzählige Weiterbildungsmöglichkeiten und damit auch Karriere- und Aufstiegschancen. Doch welche Art von kaufmännischen Ausbildungen gibt es und welche Möglichkeiten eröffnen sich danach?

IfW-Aufbaustudium »Internationale Wirtschaftsbeziehungen«

Das Kunstwerk einer Weltkugel vor einem Wolkenkratzer.

Das Institut für Weltwirtschaft an der Universität Kiel bietet wieder das zehnmonatige Aufbaustudium »Internationale Wirtschaftsbeziehungen« beziehungsweise »Advanced Studies in International Economic Policy Research« an. Die Studiengebühr beträgt 9.000 Euro. Die Bewerbung ist bis zum 15. März 2015 möglich.

bildungspraemie.info - Online-Portal zur Bildungsprämie

Ein Werbeplakat für das Sprachzentrum in Berlin mit verschiedenen Städtenamen z.B.Sydney und Fortbildungsarten z.B.Praktikum.

Mit der Bildungsprämie beteiligt sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung an der Hälfte der Kosten für die berufliche Weiterbildung bis zu einem Wert von maximal 500 Euro im Jahr. Gefördert werden Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und über ein Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro verfügen.

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