RaZe schrieb am 14.08.2023:
Ich hatte ein ähnliches Anliegen zu der WPK getragen, da ich 4 Jahre BE benötige und im August startet. Kann ich also den August Termin 4 Jahre später wahrnehmen?
Nein, die Praxiszeit muss zum Versenden der Einladung vorliegen z.B Ende Juli. Sind da nicht die 4 Jahre erreicht, hat man die Voraussetzung nicht. So war die freundliche und sachliche Antwort am Telefon.
Demzufolge kann ich erst den Termin nach 4,5 Jahren im Februar wahrnehmen.
Wenn du im August startest wirst du auch niemals die 4 Jahre voll haben im August nach 4 Jahren. Gehen wir vom Beispiel aus du kommst direkt aus dem Studium und hast keine Berufserfahrung, die du einbringen kannst. Somit sammelst du ab 01. August 2023 die notwendige Berufserfahrung. Die 4 Jahre wären theoretisch am 31. Juli 2027 voll.
Du musst aber ja noch folgende Zeiten abziehen die nicht als Berufserfahrung zählen (siehe Merkblatt der WPK):
- a) Schulungszeiten die mehr als ein paar Tage gehen (bspw die Einsteigerschulungen bei den Big4)
- b) Freistellungszeiten die du dir bspw durch Überstunden angesammelt hast --> Klassiche Freistellung fürs Examen
- c) Längere Krankheitszeiten, Elternzeit etc.
Das heißt ja, du hättest genau am 31. Juli 2027 die 4 Jahre voll. Aber aufgrund der Punkte a-c wirst du niemals die 4 Jahre voll haben können und somit dich erst für Februar 2028 anmelden können.
Um es nochmal klarzustellen: Du brauchst nicht die Berufserfahrung mit der Anmeldung sondern erst bis zu den Prüfungswesen Klausuren. Wenn du dich bspw im Juni 2027 für den Februar 2028 anmeldest hättest du ja auch noch nicht die entsprechende Berufserfahrung, sondern erst Ende Juli 2027.
Hoffe das macht das Ganze klarer.
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