"Zunächst gibt es die Lücke, dass man nach Abgabe seiner Abschlussarbeit eine Werkstudententätigkeit auf 40Std./ Wochen Basis machen kann. Ganz einfach, wenn man noch immatrikuliert ist, da man sein Abschlusszeugnis erst im nächsten Semester erhält aber keine Vorlesungen mehr hat. Sprich man ist in einer vorlesungsfreien Zeit ... und mein schlauer Vorredner weiß sicherlich was das bedeutet, denn Studenten dürfen in der vorlesungsfreien Zeit 40 Std./Woche arbeiten ."
IMMATRIKULIERT bleibt IMMATRIKULIERT (und wenn es ein zweitstudium wäre)
NACH Studienabschluss bleibt NACH Studienabschluss.
NACH Studienabschluss bekommst du KEINEN "Werkstudentischen Job".
Und viele Unis haben früher beim Diplom nur verlangt, es in der Regelstudienzeit bis zur Anmeldung der DA zu schaffen, ohne Immatrikualtion diese zuende zu schreiben war problemlos möglich.
Auch gibt es seit Unzeiten schon Regeln, dass man bei Krankenkassen, (Im Falle das:)ohne immatrikuliert (!) zu sein, bis der Abschluss wirklich vorliegt über 130 Euro monatlich zahlen muss. Vergünstigter Tarif. Denn mit der Exmatrikulation zum Studienende ist die Familienversicherung sofort dahin.
Wenn man also KEIN Student mehr ist, ein Praktikum macht, Lohnnebenkosten abziehen muss, Krankenkasse selber zahlt und die Bewerbungskosten aus eigener tasche zahlen / vorlegen muss etc rechnet sich so gut wie kein Praktikum .
Ja, du hast recht, ich sitze nicht in der compensation, ich bin seit 2010 Teamleiter zbV im DAX-Unternehmen.
Daher sage ich dir, wenn du in einem Unternehmen bist, das ABSOLVENTEN in Werkstudentischer Tätigkeit einsetzt, zeige ich euch beim Zoll an.
Zu Praktika kann ich feststellen was Exkommilitonen bei der Krise machten, da waren bei TOP-unternehmen meist 500-750 Euro (letzteres im exzellent zahlenden Finanzsektor) drin.
Die Endgelte haben sich nicht ver
PS:
Du kannst erzählen soviel du willst, unabhängig von der klausel mit den "Semesterferien" (welche nur dann gilt, wenn diese im jeweiligen Bundesland an der Uni oder Fh gelten, VORLESUNGSFREI mangels Vorlesung ist nicht gleich SEMESTERFERIEN) hast du Höchstgrenzen des Verdienstes die du bei 4x20 Wochenstunden und weniger als 10 Euro pro Stunde schon ohne Probleme auf das jahr hochgerechnet verletzen kannst (zzgl Arbeit in den Semesterferien).
Und ich halt mich da lieber an Aussagen des Finanzamtes und nicht an dritte, die den Strafbefehl nicht bezahlen müssten.
Darüber hinaus wird der Job mit allen verrechnet was du im selben Steuerjahr verdient hast.
Auch hier sagen Krankenkasse und Vater Staat sehr schnell, dass das Arbeitsverhältnis offensichtlich Vorrang vor (der Beendigung des) Studium(s) hat und du verlierst den studentischen Status.
Ernsthafte Firmen erstatten die Fahrtkosten, klar, aber ich musste bei Großunternehmen schon mal fast 2 Monate warten und ich ging nicht nur einmal im Monat in VGs / ACs und auch nicht nur in der Nachbarschaft, sondern auch zu Landesgeselschaften ins Ausland.
Die wenigsten die als Studenten jobbten, die ich kannte, haben nach dem Studium die Kröten in der Hand hunderte von Euros mal eben wochenlang auszulegen.
Erst recht nicht wenn du im Praktikum bei hoher Bezahlung evtl 600 Euro NETTO raushast
Wer da keinen doppelten Boden hat, schneidet sich mit einem Praktikum ins eigene Fleisch:
kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Fahrtkostenertattung/Zuschuss, Bewerbungskostenerstattung usw.
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