Nob die Banken ermitteln bei selbstgenutzen Immobilien (das was du gekauft hast) einen Wert nach einem Bewertungsverfahren der BelWertV gem § 4 BelWertV (nur für das Gebäude - Grund u. Boden geht nach Bodenrichtwerten) da geht es um die regulatorische Anrechnung von Sicherheiten - die Marktbewertung die Banken auch vornehmen in den Gutachten kann hiervon aber deutlich abweichen.
Das Bewertungsverhfahren der Banken bei selbstgenutzten Immobilien ist üblicherweise das Sachwertverfahren gem § 14 ff BelwertV - du referenzierts auf das Sachvertverfahren aus der steuerlichen Sicht nach dem BewG die heißen zwar gleich kommen aber im Regelfall zu anderen Werten.
Multiples machen übrigens bei EFH nur begrenzt Sinn zu Beurteilung, da das eine Maßgröße ist für Vermietungsobjekte die über Ertragswertverfahren bewertet werden. Bei EFH wird in der Regel eben das Ertragswertverfahren nicht angewendet weil hier eben die Ermittlung einer marktüblichen Miete nur schwer möglich ist (da die meisten EFH von Selbstnutzern bewohnt werden).
Du kannst gerne hier weiter mit Pseudowissen um dich schmeißen. Übrigens widersprichst du dir im letzten Absatz, dein Sachwert des Gebäudes kann ja nach deiner Logik nicht über den von dir investierten Betrag steigen (inkl. Modernisierung) wenn die Baupreise fallen / gleich bleiben, denn nur dann würde der Sachwert (abzgl. Abnutzungen für Altersminderung über 30ig Jahre) steigen.
WiWi Gast schrieb am 09.11.2022:
Wenn Du meinst ...
Auf einer sehr ähnlichen Grundlage ermitteln die Banken den Sachwert von Immobilien - und wenn es hart auf hart kommt, ist ein Haus oder eine Wohnung für den Eigentümer nicht mehr wert, so einfach ist das. Man kommt damit übrigens auf Multiples von ca. 25, früher galt das als OBERGRENZE für akzeptable Kaufpreise ...
Natürlich kann man alternativ fröhlich Mondpreise bezahlen und sich zu einem Vervielfacher von 40 und mehr Eigentum ans Bein binden (sofern man das Geld dazu hat).
Meine Frau und ich haben zwischen 2017 und 2020 ca. 20 Häuser besichtigt, deren Angebotspreise zumindest HALBWEGS in Relation zu dem so ermittelten Sachwert standen. Natürlich war der Druck auf diese Häuser sehr groß, aber 2020 sind wir bei einem Objekt schließlich zum Zuge gekommen.
Hätten wir damals ein Haus mit einem Multiple von 40 oder mehr gekauft, würde ich mir jetzt ernsthaft Gedanken machen. So bin ich mir ziemlich sicher, dass wir das Haus auch im Falle einer Notsituation mindestens zu dem damals von uns investierten Geld verkaufen könnten (für unser Haus komme ich mit dem Rechner aktuell sogar auf einen deutlich höheren Wert, als wir vor zwei Jahren inkl. sämtlicher Kaufnebenkosten und Modernisierungsmaßnahmen gelöhnt haben).
WiWi Gast schrieb am 08.11.2022:
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