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ImmobilienVermietung

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir (meine Frau und ich) sind deutsche Staatsbürger, leben jedoch seit 6 Jahren in der Schweiz. Dort ist unser einziger Wohnsitz, somit haben wir keinen Wohnsitz in der Schweiz. Wir möchten nun eine kleine Wohnung in Deutschland kaufen und diese permanent an meinen Vater vermieten. Wie verhält sich das steuerrechtlich? Da wir keinen Wohnsitz und auch kein Einkommen in Deutschland haben, sind lediglich die Mieteinnahmen zu versteuern und diese werden wohl in einer Höhe von ca. 6000 EUR / Jahr sein. Somit müssen wir in Deutschland zwar eine Einkommensteuererklärung machen, jedoch lediglich die Mieteinnahmen deklarieren und da diese so gering sind, fallen keine weiteren Steuern an. Ist das so korrekt?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Geht am besten zum Steuerberater. Würde mich wundern, wenn Ihr darauf keine Steuern zahlen muss. Vermute (weiß es aber nicht ) wird Deutschland nach den Einkünften in der Schweiz fragen und diesen für den Progressionsvorbehalt nutzten. Das heißt evtl. landet man bei einem eher höheren Steuersatz.

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung. Das wäre dann aber nur für die Mieteinnahmen der Fall ja? Ich meine, lediglich die Mieteinnahmen werden versteuert und nicht zusätzlich noch ein Teil meiner Einkünfte (Gehalt). Oder?

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Ceterum censeo

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Ich würde hier auch professionelle Hilfestellung anraten, sind doch einige Punkte zu beachten. Diese Mär, es müssten keine Steuern gezahlt werden, möchte ich jedoch direkt entkräften: Der Grundfreibetrag ist auf beschränkt steuerpflichtige (euer Fall) schlicht nicht anzuwenden.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Warum sollte Deutschland nach den Einkünften der Schweiz fragen? Eher umgekehrt.

Das ist doch ein klassischer Fall der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland mangels Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt. Besteuert werden in Deutschland dann nur die inl. Einkünfte (hier Miete) nach 49 EStG iVm. 21 EStG.

In der Schweiz werdet ihr unbeschränkt steuerpflichtig sein, dh. grds. auch mit den deutschen Einkünften - würde mich aber wundern, wenn die Schweiz per DBA nicht auf das Besteuerungsrecht verzichtet.

Ohne Gewähr, ohne Rechtsberatung und auf die Gefahr hin, dass mir Ceterum Censeo auf den Deckel haut.

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Geht am besten zum Steuerberater. Würde mich wundern, wenn Ihr darauf keine Steuern zahlen muss. Vermute (weiß es aber nicht ) wird Deutschland nach den Einkünften in der Schweiz fragen und diesen für den Progressionsvorbehalt nutzten. Das heißt evtl. landet man bei einem eher höheren Steuersatz.

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Besteuert wird in Deutschland nur die deutsche Miete, allerdings hängt der angewandte Steuersatz von Gesamteinkommen, inkl. ausländischer Einkünfte ab.

Grundsätzlich ist es das sinnvollste, das Ganze mit einem StB abzuklären

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Warum sollte Deutschland nach den Einkünften der Schweiz fragen? Eher umgekehrt.

Das ist doch ein klassischer Fall der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland mangels Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt. Besteuert werden in Deutschland dann nur die inl. Einkünfte (hier Miete) nach 49 EStG iVm. 21 EStG.

In der Schweiz werdet ihr unbeschränkt steuerpflichtig sein, dh. grds. auch mit den deutschen Einkünften - würde mich aber wundern, wenn die Schweiz per DBA nicht auf das Besteuerungsrecht verzichtet.

Ohne Gewähr, ohne Rechtsberatung und auf die Gefahr hin, dass mir Ceterum Censeo auf den Deckel haut.

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Geht am besten zum Steuerberater. Würde mich wundern, wenn Ihr darauf keine Steuern zahlen muss. Vermute (weiß es aber nicht ) wird Deutschland nach den Einkünften in der Schweiz fragen und diesen für den Progressionsvorbehalt nutzten. Das heißt evtl. landet man bei einem eher höheren Steuersatz.

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Ceterum censeo

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Warum sollte Deutschland nach den Einkünften der Schweiz fragen? Eher umgekehrt.

Das ist doch ein klassischer Fall der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland mangels Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt. Besteuert werden in Deutschland dann nur die inl. Einkünfte (hier Miete) nach 49 EStG iVm. 21 EStG.

In der Schweiz werdet ihr unbeschränkt steuerpflichtig sein, dh. grds. auch mit den deutschen Einkünften - würde mich aber wundern, wenn die Schweiz per DBA nicht auf das Besteuerungsrecht verzichtet.

Ohne Gewähr, ohne Rechtsberatung und auf die Gefahr hin, dass mir Ceterum Censeo auf den Deckel haut.

Keine Sorge, hier habe ich nichts zu beanstanden und bin voll des Lobes. Ohne ein zweites Mal nachzuschauen wäre dies tatsächlich auch mein Ansatz. An den TE: Bitte nicht die Vorschriften zur Überschussermittlung vergessen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Ich habe mich mich mit dem Thema die letzten Tage beschäftigt, da ich in einer ähnlichen Situation bin. Mein Verständnis ist wie folgt.

Die 6000€ sind in Deutschland zu versteuern (beschränkt steuerpflichtig). Es gibt darauf auch keine Freibeträge. Bei dieser Summe wäre das ca. zwischen 14% und 16%.

Auch in deiner Schweizer Steuererklärung musst du diese Mieteinnahmen angeben. Angenommen du würdest 120k Franken verdienen und angenommen der Euro und Franken wären 1:1. Dann würde das schweizer Finanzamt deine 6k Mieteinnahmen auf deine 120K addieren. Du würdest aber nicht doppelt Steuern zahlen, sondern der Steuersatz der auf 126k angewendet wird, wird dann auf dein Gehalt von 120k angesetzt. So kann es sein, dass du tatsächlich noch etwas mehr Steuern in der Schweiz zahlen musst.

So ist mein Stand nach einigen Studenen googlen. Natürlich MUSS man einen Steuerberater aufsuchen, bevor man wirklich eine Wohnung kauft. Alles andere wäre fahrlässig...

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Kurzer Nachtrag, nicht 14 bis 16% sondern das Einkommen aus der Schweiz wird dazugerechnet. Sodass man für die Mieteinnahmen den Spitzensteuersatz zahlen muss bzw. min. 42%

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Kurzer Nachtrag, nicht 14 bis 16% sondern das Einkommen aus der Schweiz wird dazugerechnet. Sodass man für die Mieteinnahmen den Spitzensteuersatz zahlen muss bzw. min. 42%

...aber gleichzeitig kein Abzug vom Freibetrag?

Habe ich das wirklich richtig verstanden? Das wäre ja schon eine gute Frechheit. Andererseits hätte ich von Deutschland auch nicht weniger erwartet...

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Kurzer Nachtrag, nicht 14 bis 16% sondern das Einkommen aus der Schweiz wird dazugerechnet. Sodass man für die Mieteinnahmen den Spitzensteuersatz zahlen muss bzw. min. 42%

...aber gleichzeitig kein Abzug vom Freibetrag?

Habe ich das wirklich richtig verstanden? Das wäre ja schon eine gute Frechheit. Andererseits hätte ich von Deutschland auch nicht weniger erwartet...

Nun ja, finde es auch nicht gut aber schon plausibel. Wenn du die 120K in Deutschland verdienen würdest und durch deine Mieteinnahmen 6K wären, dann würden die 6K auch mit dem Spitzensteuersatz bewertet werden. Gleiches gilt in dem Fall, nur ist dein Wohnsitz im Ausland mit einem schweizer Gehalt. Ich habe mich aber wie gesagt nur etwas eingelesen. Es sollte definitiv ein Steuerberater aufgesucht werden.

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

WiWi Gast schrieb am 17.08.2023:

Kurzer Nachtrag, nicht 14 bis 16% sondern das Einkommen aus der Schweiz wird dazugerechnet. Sodass man für die Mieteinnahmen den Spitzensteuersatz zahlen muss bzw. min. 42%

...aber gleichzeitig kein Abzug vom Freibetrag?

Habe ich das wirklich richtig verstanden? Das wäre ja schon eine gute Frechheit. Andererseits hätte ich von Deutschland auch nicht weniger erwartet...

Warum solltest du einen Freibetrag erhalten? Der dient zur Entlastung bei niedrigeren Einkommen, aber das ist ja nicht nötig wenn du in einem anderen Land weit darüber verdienst. Schon etwas komisch das hier als "Frechheit" zu bezeichnen. Ist in der Form auch nicht Deutschland-spezfisch sondern in vielen DBAs so geregelt. Deswegen auch unverständlich wieso du hier über Deutschland rumheulst

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Hinzu kommt wahrscheinlich noch die Schweizer Vermögenssteuer.

In der Schweiz leben und in Deutschland vermieten ist leider sehr ungünstig

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Perfekt gesagt. Nichts zu ergänzen.

Bin selbst Steuerberater, wunder mich immer wie Leute solche Fragen in einem anonymem Forum stellen können. Da sind pauschal 80% der Antworten aus Unwissenheit oder Vorsatz falsch.

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Warum sollte Deutschland nach den Einkünften der Schweiz fragen? Eher umgekehrt.

Das ist doch ein klassischer Fall der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland mangels Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthalt. Besteuert werden in Deutschland dann nur die inl. Einkünfte (hier Miete) nach 49 EStG iVm. 21 EStG.

In der Schweiz werdet ihr unbeschränkt steuerpflichtig sein, dh. grds. auch mit den deutschen Einkünften - würde mich aber wundern, wenn die Schweiz per DBA nicht auf das Besteuerungsrecht verzichtet.

Ohne Gewähr, ohne Rechtsberatung und auf die Gefahr hin, dass mir Ceterum Censeo auf den Deckel haut.

WiWi Gast schrieb am 15.08.2023:

Geht am besten zum Steuerberater. Würde mich wundern, wenn Ihr darauf keine Steuern zahlen muss. Vermute (weiß es aber nicht ) wird Deutschland nach den Einkünften in der Schweiz fragen und diesen für den Progressionsvorbehalt nutzten. Das heißt evtl. landet man bei einem eher höheren Steuersatz.

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Die Mieteinnahmen in D müssen in der CH-Steuererklärung angegeben werden und sind dort (steuer-)satzbestimmend, werden aber nicht versteuert - das wurde weiter oben schon richtig erklärt.

In D gelten die Regeln für beschränkte Steuerpflicht, u.a. können den Miteinnahmen die dazugehörigen Auslagen und insbesondere AfA gegenrechnet werden. Damit dürften sich in den allermeisten Fällen die steuerlichen Abgaben massiv reduzieren.

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Gilt nicht zusätzlich die erweitert beschränkte Steuerpflicht? Was wären da die Konsequenzen? Ich meine man hat ein Haus und hat somit wirtschaftliche Interessen in Deutschland.

PS: Bin kein Experte aber hatte mich ein wenig in ASTG eingelesen und der Begriff erweitert beschränkte Steuerpflicht tritt immer wieder auf.

antworten
Ceterum censeo

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

WiWi Gast schrieb am 05.09.2023:

Gilt nicht zusätzlich die erweitert beschränkte Steuerpflicht? Was wären da die Konsequenzen? Ich meine man hat ein Haus und hat somit wirtschaftliche Interessen in Deutschland.

PS: Bin kein Experte aber hatte mich ein wenig in ASTG eingelesen und der Begriff erweitert beschränkte Steuerpflicht tritt immer wieder auf.

Aus der Ferne lässt sich dies nicht abschließend beurteilen. Ich finde jedoch im Sachverhalt keine Hinweise, dass § 2 AStG hier greifen würde, aber zahlreiche Hinweise (bei typisierenden Annahmen), die dagegen sprechen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

ist es nicht eher so, dass in deutschland nur umsatzsteuer zu zahlen sind, und der rest wird dann im ausland nach den gesetzen des auslands besteuert?

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach 2 AStG greift doch in der Regel nur im Wegzugsfall, wenn du zuvor im Inland unbeschränkt steuerpflichtig warst für einen bestimmten Zeitraum oder man in ein niedriges Besteuerungsland gezogen ist.

Beides ist nicht einschlägig, oder was meinst du?

WiWi Gast schrieb am 05.09.2023:

Gilt nicht zusätzlich die erweitert beschränkte Steuerpflicht? Was wären da die Konsequenzen? Ich meine man hat ein Haus und hat somit wirtschaftliche Interessen in Deutschland.

PS: Bin kein Experte aber hatte mich ein wenig in ASTG eingelesen und der Begriff erweitert beschränkte Steuerpflicht tritt immer wieder auf.

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WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

Ich bin einer sehr ähnlichen Situation (vermietetes Haus in Deutschland); Beschäftigung und Wohnsitz in der Schweiz.

Die Steuererklärung wurde damals von KPMG Deutschland/Schweiz erarbeitet.

Wie oben beschrieben:

  1. Schweiz: Die Mieteinnahmen gehen “satzbestimmend” in die Steuererklärung ein. Das heisst, es werden keine Einkommensssteuern auf die Einnahmen in der Schweiz gezahlt, aber der Steuersatz erhöht sich. Zahlreiche Kantone haben Steuerrechner online, mit denen man den Effekt berechnen kann (“Steuerausscheidung”). Bei der Vermögenssteuer gilt der gleiche Ansatz, d.h., der Wert der Immobilie geht satzbestimmend ein, es wird aber keine Vermögenssteuer gezahlt
  2. Deutschland: Es besteht beschränkte Steuerpflicht. Die Einnahmen sind zu versteuern, natürlich nach Abzug der Kosten (d.h., Abschreibungen, Instandhaltungskosten, …). Ein Freibetrag besteht nicht. Ein Progressionsvorbehalt besteht in meinem Fall auch nicht, d.h., das Schweizer Einkommen wird bei der Berechnung des Steuersatzes nicht berücksichtigt. Insofern sollte der Steuersatz bei 6000 EUR Einnahmen abzüglich Kosten sehr niedrig ausfallen.

Gegebenenfalls bestehen zusätzliche Anforderungen bei der Vermietung an Familienangehörige.

antworten
WiWi Gast

Steuern in Deutschland bezahlen für Vermietung, aber Wohnsitz in der Schweiz

WiWi Gast schrieb am 06.09.2023:

Ich bin einer sehr ähnlichen Situation (vermietetes Haus in Deutschland); Beschäftigung und Wohnsitz in der Schweiz.

Die Steuererklärung wurde damals von KPMG Deutschland/Schweiz erarbeitet.

Wie oben beschrieben:

  1. Schweiz: Die Mieteinnahmen gehen “satzbestimmend” in die Steuererklärung ein. Das heisst, es werden keine Einkommensssteuern auf die Einnahmen in der Schweiz gezahlt, aber der Steuersatz erhöht sich. Zahlreiche Kantone haben Steuerrechner online, mit denen man den Effekt berechnen kann (“Steuerausscheidung”). Bei der Vermögenssteuer gilt der gleiche Ansatz, d.h., der Wert der Immobilie geht satzbestimmend ein, es wird aber keine Vermögenssteuer gezahlt
  2. Deutschland: Es besteht beschränkte Steuerpflicht. Die Einnahmen sind zu versteuern, natürlich nach Abzug der Kosten (d.h., Abschreibungen, Instandhaltungskosten, …). Ein Freibetrag besteht nicht. Ein Progressionsvorbehalt besteht in meinem Fall auch nicht, d.h., das Schweizer Einkommen wird bei der Berechnung des Steuersatzes nicht berücksichtigt. Insofern sollte der Steuersatz bei 6000 EUR Einnahmen abzüglich Kosten sehr niedrig ausfallen.

Gegebenenfalls bestehen zusätzliche Anforderungen bei der Vermietung an Familienangehörige.

So kenne ich das auch. Aber in China.
Im Transition Jahr wird das Einkommen in China zur Ermittlung des Steuersatzes in Deutschland herangezogen. Es wird aber nur die Mieteinnahme aus Deutschland in Deutschland versteuert (wenn beschränkt steuerpflichtig).
In China wird dann das lokale Gehalt normal versteuert ohne Berücksichtigung der Mieteinnahmen in Deutschland.

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