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ImmobilienVermietung

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Hi zusammen,

Ich bin 24 und überlege mir gerade eine Eigentumswohnung zu kaufen. Es ist jedoch perspektivisch so, dass es möglich ist, dass ich in ca. 3 bis 4 Jahren für ca. 2 Jahre im Ausland arbeiten würde. Daher würde ich meine Eigentumswohnung für diese 2 Jahre, also meine Zeit im Ausland vermieten.
Aber kann ich es so machen, dass ich den Mieter dann wieder problemlos raus bekomme?
Wo kann ich mich da informieren?

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Du kannst hier einen Zeitmietvertrag abschließen und auf diese Weise Deine Wohnung temporär möbliert vermieten.

Je nach Ort und Lage wäre auch eine Vermietung als temporäre Unterkunft per Airbnb denkbar, wenn sich jemand vor Ort findet, der Dir hilft, diese kurzfristigen Vermietungen abzuwickeln.

Andererseits blockierst und verschwendest Du auf diese Weise Eigenkapital und ggf. Bonität (bei teilweiser Fremdfinanzierung), vor allen Dingen wenn Du mit Mietern Probleme hast oder später doch nicht weiter in dieser Wohnung leben willst.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Keine gute Idee. Nach 2 Jahren Vermietung wirst du die Wohnung von Grund auf renovieren wollen, damit Du Dich da wieder wohl fühlen kannst. Und das für 2 Jahre Mieteinnahme? Ich würde sie nicht vermieten.

WiWi Gast schrieb am 05.06.2020:

Hi zusammen,

Ich bin 24 und überlege mir gerade eine Eigentumswohnung zu kaufen. Es ist jedoch perspektivisch so, dass es möglich ist, dass ich in ca. 3 bis 4 Jahren für ca. 2 Jahre im Ausland arbeiten würde. Daher würde ich meine Eigentumswohnung für diese 2 Jahre, also meine Zeit im Ausland vermieten.
Aber kann ich es so machen, dass ich den Mieter dann wieder problemlos raus bekomme?
Wo kann ich mich da informieren?

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Befristete Vermietung

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

WiWi Gast schrieb am 06.06.2020:

Keine gute Idee. Nach 2 Jahren Vermietung wirst du die Wohnung von Grund auf renovieren wollen, damit Du Dich da wieder wohl fühlen kannst. Und das für 2 Jahre Mieteinnahme? Ich würde sie nicht vermieten.

WiWi Gast schrieb am 05.06.2020:

Hi zusammen,

Ich bin 24 und überlege mir gerade eine Eigentumswohnung zu kaufen. Es ist jedoch perspektivisch so, dass es möglich ist, dass ich in ca. 3 bis 4 Jahren für ca. 2 Jahre im Ausland arbeiten würde. Daher würde ich meine Eigentumswohnung für diese 2 Jahre, also meine Zeit im Ausland vermieten.
Aber kann ich es so machen, dass ich den Mieter dann wieder problemlos raus bekomme?
Wo kann ich mich da informieren?

Von wieviel Miete sprechen wir denn? Bei nur 24 x 400 = 9600 Euro Mieteinnahmen, lohnt sich das wirklich nicht besonders... Bei 24 x 2000 sieht das schon etwas anders aus.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

WiWi Gast schrieb am 06.06.2020:

Keine gute Idee. Nach 2 Jahren Vermietung wirst du die Wohnung von Grund auf renovieren wollen, damit Du Dich da wieder wohl fühlen kannst. Und das für 2 Jahre Mieteinnahme? Ich würde sie nicht vermieten.

Ok, Justus. Warum nicht direkt neu bauen? Abgesehen davon ist absichtlicher Leerstand in einigen Städten strafbar.

@TE: In den Zwischenmietvertrag solltest du aufnehmen, dass du den Vertrag wegen Eigenbedarfs (nach deiner Rückkehr) befristet hast.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Leerstand ist nicht gegeben, wenn die Wohnung eingerichtet verbleibt und der Wohnungsinhaber zeitlich befristet im Ausland ist. Man kann nicht dazu verpflichtet werden, seine Wohnung an Fremde zu vermieten, wenn man da wieder einziehen will. Sehr wahrscheinlich würde er unter der Adresse sogar gemeldet bleiben. Es gibt viele Wohnungseigentümer, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und trotzdem eine ETW in Deutschland besitzen, die sie ein paar Wochen pro Jahr benutzen. Die Wohnung unter mir ist so ein Fall.

WiWi Gast schrieb am 06.06.2020:

Keine gute Idee. Nach 2 Jahren Vermietung wirst du die Wohnung von Grund auf renovieren wollen, damit Du Dich da wieder wohl fühlen kannst. Und das für 2 Jahre Mieteinnahme? Ich würde sie nicht vermieten.

Ok, Justus. Warum nicht direkt neu bauen? Abgesehen davon ist absichtlicher Leerstand in einigen Städten strafbar.

@TE: In den Zwischenmietvertrag solltest du aufnehmen, dass du den Vertrag wegen Eigenbedarfs (nach deiner Rückkehr) befristet hast.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

WiWi Gast schrieb am 06.06.2020:

Keine gute Idee. Nach 2 Jahren Vermietung wirst du die Wohnung von Grund auf renovieren wollen, damit Du Dich da wieder wohl fühlen kannst. Und das für 2 Jahre Mieteinnahme? Ich würde sie nicht vermieten.

...weil in dieser Wohnung niemals zuvor jemand anderes gelebt hat? Ich habe meine möblierte Wohnung mal für ein halbes Jahr untervermietet, während ich im Ausland war. Und natürlich bin ich nachher wieder eingezogen und fühle mich wohl, ich hatte ja eine nette und ordentliche Untermieterin ausgesucht. Wenn einem 10-20k Euro für zwei Jahre finanziell nichts ausmachen, kann man natürlich auch drauf verzichten... ich würde das Geld aber eher in ein paar Urlaube stecken.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

WiWi Gast schrieb am 06.06.2020:

Keine gute Idee. Nach 2 Jahren Vermietung wirst du die Wohnung von Grund auf renovieren wollen, damit Du Dich da wieder wohl fühlen kannst. Und das für 2 Jahre Mieteinnahme? Ich würde sie nicht vermieten.

Musst du deine Wohnung auch alle zwei Jahre von Grund auf renovieren wenn du selber drin wohnst? Renovierst du auch ein Hotelzimmer bevor du dich darin wohlfühlst? Normalerweise sollte eine gründliche Reinigung (kostet ca. 100 €) ausreichen. Falls man möbliert vermietet hat kann man noch alle Textilien und die Matratze tauschen. Von mir aus auch noch die Klobrille. Aber dann sollte man sich wirklich wieder wohl fühlen. Ansonsten sollte man sich eventuell zum Psychologen begeben.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Im Hotelzimmer ist mir das egal, weil es nicht meine Wohnung ist. Eine fremde Person in meiner Wohnung? Dann muss wirklich alles raus, nicht nur die Klobrille.

WiWi Gast schrieb am 07.06.2020:

Keine gute Idee. Nach 2 Jahren Vermietung wirst du die Wohnung von Grund auf renovieren wollen, damit Du Dich da wieder wohl fühlen kannst. Und das für 2 Jahre Mieteinnahme? Ich würde sie nicht vermieten.

Musst du deine Wohnung auch alle zwei Jahre von Grund auf renovieren wenn du selber drin wohnst? Renovierst du auch ein Hotelzimmer bevor du dich darin wohlfühlst? Normalerweise sollte eine gründliche Reinigung (kostet ca. 100 €) ausreichen. Falls man möbliert vermietet hat kann man noch alle Textilien und die Matratze tauschen. Von mir aus auch noch die Klobrille. Aber dann sollte man sich wirklich wieder wohl fühlen. Ansonsten sollte man sich eventuell zum Psychologen begeben.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

WiWi Gast schrieb am 07.06.2020:

Sehr wahrscheinlich würde er unter der Adresse sogar gemeldet bleiben. Es gibt viele Wohnungseigentümer, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und trotzdem eine ETW in Deutschland besitzen, die sie ein paar Wochen pro Jahr benutzen. Die Wohnung unter mir ist so ein Fall.

Nur weil man es recht leicht umgehen kann, ist es trotzdem illegal (und asozial).

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Nein, das ist nicht illegal. Wenn Du eine Wohnung leer stehen lässt, wird man das als Spekulation ansehen. Eine voll eingerichtete Wohnung, die 2 oder 3 Wochen im Jahr genutzt wird, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Davon gibt es sehr viele. Häufig kommt eine Putzfrau einmal wöchentlich, die auch mal das Wasser laufen lässt. Auch Deutsche haben Häuser und Wohnungen im In- und Ausland, die maximal 4 Wochen im Jahr genutzt werden. Das alles ist kein Leerstand. Einige Städte erheben dafür eine Zweitwohnungssteuer.

WiWi Gast schrieb am 08.06.2020:

Sehr wahrscheinlich würde er unter der Adresse sogar gemeldet bleiben. Es gibt viele Wohnungseigentümer, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben und trotzdem eine ETW in Deutschland besitzen, die sie ein paar Wochen pro Jahr benutzen. Die Wohnung unter mir ist so ein Fall.

Nur weil man es recht leicht umgehen kann, ist es trotzdem illegal (und asozial).

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bwlnothx

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

WiWi Gast schrieb am 07.06.2020:

Keine gute Idee. Nach 2 Jahren Vermietung wirst du die Wohnung von Grund auf renovieren wollen, damit Du Dich da wieder wohl fühlen kannst. Und das für 2 Jahre Mieteinnahme? Ich würde sie nicht vermieten.

Musst du deine Wohnung auch alle zwei Jahre von Grund auf renovieren wenn du selber drin wohnst? Renovierst du auch ein Hotelzimmer bevor du dich darin wohlfühlst? Normalerweise sollte eine gründliche Reinigung (kostet ca. 100 €) ausreichen. Falls man möbliert vermietet hat kann man noch alle Textilien und die Matratze tauschen. Von mir aus auch noch die Klobrille. Aber dann sollte man sich wirklich wieder wohl fühlen. Ansonsten sollte man sich eventuell zum Psychologen begeben.

So ist es. Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände raus. Das sollte eigentlich alles in Umzugskisten und ein Kellerabteil passen (ggf. auch extern anmieten über self storage). Wenn die Wohnung möglichst blanko übergeben wird, sehe ich auch keine großen Probleme.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Ich war vor ein paar Jahren auch für 2 Jahre im Ausland und habe meine Eigentumswohnung auch möbliert ungenutzt gelassen weil ich keine Lust hatte das jemand alles anfasst oder schlicht sich in den Räumen aufhält. In der Zeit war ich vielleicht 2 Wochen pro Jahr in der Wohnung wenn ich auf Geschäftsreise am Heimatort war.

antworten
WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Zuerst und vor allem die steuerliche Situation prüfen!

Eine Wohnung im Inland, zu der du mehr oder weniger unbeschränkten Zugriff hast und die im weitesten Sinne bewohnbar ist (Strom/Wasser angemeldet) begründet einen deutschen Steuersitz. Völlig egal, wo deine Firma Steuern für dich abführt oder wo du amtlich gemeldet bist.
Würde deine Firma da mitmachen? In gefühlten 99% aller Länder dieser Welt werden weniger Steuern als in D bezahlt. Du würdest dann quasi den deutschen Steuersatz bezahlen (also im Ausland die normale Steuer und dann über eine Ausgleichsrechnung eben in D das nachzahlen was du im Gegensatz zur deutschen Steurer im Ausland nicht bezahlt hast).

Mieteinnahmen in D müssen auch in D versteuert werden, aber das ist nicht so schlimm, solange du mit dem Rest eben nicht in D steuerpflichtig bist.

Letztendlich hängt das konkret von den Umständen ab, zu denen du ins Ausland gehst. Das kann sich mehr oder weniger lohnen mit der ETW oder eben nicht.

Ich würde ganz konkret die Möglichkeit von anderen Anlageformen gegenprüfen!

ZB wenn du im Ausland steuerpflichtig wirst, wie sieht das Doppelbesteuerungsabkommen aus, welche Art von Steuern werden erhoben, sind Vermögenswerte VOR der neuen Steuerpflicht von der Steuer befreit, ....

Würdest du beispielsweise nach Brasilien gehen, dann wärst du dort steuerpflichtig und zwar mit deinem Welteinkommen. Auch mit den Mieteinnahmen, aber die könnte man gegenrechnen, dafür müsstest du ja in D Steuern bezahlen.
ABER die Kapitalertragssteuer liegt dort bei Pauschal 15% (im Gegensatz zu 26,x% wie in D). Dazu kommt, dass Bestandsvermögen welches sich in deinem Besitz fand, VOR der brasilianischen Steuerpflicht nicht durch die Brasilianer versteuert wird. Auf gut Deutsch: Hast du ein Depot, welches einen Wert von zb. 100.000€ hat, wobei 50.000€ durch Kursgewinne und Dividenden zustande kamen, dann versteuerst du beim Verkauf in D 26,x% von 50.000€, in Brasilien nichts.
In anderen Ländern kann das anders aussehen, manches steht in den Doppelbesteuerungsabkommen drinnen.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

WiWi Gast schrieb am 11.06.2020:

Zuerst und vor allem die steuerliche Situation prüfen!

Eine Wohnung im Inland, zu der du mehr oder weniger unbeschränkten Zugriff hast und die im weitesten Sinne bewohnbar ist (Strom/Wasser angemeldet) begründet einen deutschen Steuersitz. Völlig egal, wo deine Firma Steuern für dich abführt oder wo du amtlich gemeldet bist.
Würde deine Firma da mitmachen? In gefühlten 99% aller Länder dieser Welt werden weniger Steuern als in D bezahlt. Du würdest dann quasi den deutschen Steuersatz bezahlen (also im Ausland die normale Steuer und dann über eine Ausgleichsrechnung eben in D das nachzahlen was du im Gegensatz zur deutschen Steurer im Ausland nicht bezahlt hast).

Mieteinnahmen in D müssen auch in D versteuert werden, aber das ist nicht so schlimm, solange du mit dem Rest eben nicht in D steuerpflichtig bist.

Letztendlich hängt das konkret von den Umständen ab, zu denen du ins Ausland gehst. Das kann sich mehr oder weniger lohnen mit der ETW oder eben nicht.

Ich würde ganz konkret die Möglichkeit von anderen Anlageformen gegenprüfen!

ZB wenn du im Ausland steuerpflichtig wirst, wie sieht das Doppelbesteuerungsabkommen aus, welche Art von Steuern werden erhoben, sind Vermögenswerte VOR der neuen Steuerpflicht von der Steuer befreit, ....

Würdest du beispielsweise nach Brasilien gehen, dann wärst du dort steuerpflichtig und zwar mit deinem Welteinkommen. Auch mit den Mieteinnahmen, aber die könnte man gegenrechnen, dafür müsstest du ja in D Steuern bezahlen.
ABER die Kapitalertragssteuer liegt dort bei Pauschal 15% (im Gegensatz zu 26,x% wie in D). Dazu kommt, dass Bestandsvermögen welches sich in deinem Besitz fand, VOR der brasilianischen Steuerpflicht nicht durch die Brasilianer versteuert wird. Auf gut Deutsch: Hast du ein Depot, welches einen Wert von zb. 100.000€ hat, wobei 50.000€ durch Kursgewinne und Dividenden zustande kamen, dann versteuerst du beim Verkauf in D 26,x% von 50.000€, in Brasilien nichts.
In anderen Ländern kann das anders aussehen, manches steht in den Doppelbesteuerungsabkommen drinnen.

Moment! Er hätte seine Wohnung in Deutschland ja nachweislich vermietet und sich dort abgemeldet. Also keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, deshalb dort auch nicht mehr steuerpflichtig. Sonst könnte ja kein Ausländer in Deutschland Immobilien besitzen und vermieten, ohne dort unbeschränkt steuerpflichtig zu werden...

Was richtig ist, dass er die Mieteinnahmen in Deutschland versteuern muss. Aber ansonsten verbreitet dein Post ein bissl unangebrachte Panik.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Teilzitate reichen dicke und nein, keine "unangebrachte Panik". Ich bin seit fast einem Jahrzehnt im außereuropäischen Ausland unterwegs und es ist eben ein gut gemeinter Rat, wenn man sich VORHER um die steuerliche Situation kümmert.
Außerdem werden wohl zwei Dinge "vermengt":

  1. Steuerlicher Wohnsitz: Sollte die Wohnung vermietet sein und man ist abgemeldet, dann würde man erstmal sagen, dass man auch nicht mehr steuerpflichtig in D ist. Kommt aber im Detail eben drauf an. Dazu gibt es aber genug Literatur, einfach googeln.
    Es wurden hier aber auch andere "Beispiele" genannt, wie in dem Beitrag über meinem. Also die Wohnung leer stehen lassen, man hat aber einen Schlüssel und kann rein und dann denken, dass man nicht steuerpflichtig ist, ist eben ein Fehler.

Also vorher prüfen, ansonsten geht es einem wie dem Becker oder dem Wendler, weil man sich vorher irgendwas ausgedacht hat und dann einfach macht und sich dann wundert, wenn das FA kommt und gerne eine Steuernachzahlung hätte.

  1. Steuerlicher Vorteil: Das war, worauf ich in meinem Beitrag eigentlich eingehen wollte. Es kann durchaus sein, dass es sich eben deutlich mehr lohnt, die Moneten anders zu investieren, weil man das ausländische Steuersystem nutzten kann, weil man dort anders behandelt wird.
    ABER auch das, kann wieder nur der, den es betrifft, weil nur er die eigene Situation kennt. ABER man muss es halt machen und sich nicht von anderen reinquatschen lassen.

Meine persönliche Erfahrung in Steuersachen ist: eine ausführliche Recherche lohnt sich und glaube niemals ungeprüft die Aussagen, die deine Kollegen treffen, auch wenn die schon >10Jahre in diesem Land leben. Die allerwenigsten kümmern sich im die steuerlichen Details.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

WiWi Gast schrieb am 08.06.2020:

Ich war vor ein paar Jahren auch für 2 Jahre im Ausland und habe meine Eigentumswohnung auch möbliert ungenutzt gelassen weil ich keine Lust hatte das jemand alles anfasst oder schlicht sich in den Räumen aufhält. In der Zeit war ich vielleicht 2 Wochen pro Jahr in der Wohnung wenn ich auf Geschäftsreise am Heimatort war.

Kannst du näher erläutern was genau dich stört oder wie du beeinträchtigt wirst? Ich will es wirklich verstehen.

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WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

WiWi Gast schrieb am 12.06.2020:

Ich war vor ein paar Jahren auch für 2 Jahre im Ausland und habe meine Eigentumswohnung auch möbliert ungenutzt gelassen weil ich keine Lust hatte das jemand alles anfasst oder schlicht sich in den Räumen aufhält. In der Zeit war ich vielleicht 2 Wochen pro Jahr in der Wohnung wenn ich auf Geschäftsreise am Heimatort war.

Kannst du näher erläutern was genau dich stört oder wie du beeinträchtigt wirst? Ich will es wirklich verstehen.

Ich wollte einfach nicht dass jemand die Wohnung nutzt und von der Ausstattung her war sie einfach nicht zur Vermietung gedacht, der Innenausbau hat Hunderttausende gekostet (teurer Parkett, Bäder und WCs in Marmor, 7000€ Washlet, alle Schränke etc. vom Schreiner, alle Möbel waren genau in die Fußleisten eingelassen, Küche für fast 60.000€ ...)

Die Badezimmer hätte ich danach komplett rausreißen können, keine Lust auf eine benutzte Dusche etc. zudem bin ich auch extrem pingelig was Gebrauchsspuren angeht mich stört der kleinste Kratzer, für mich ist das dann nicht mehr der Küchenschrank mit Kratzer sondern der Kratzer mit Schrank.

antworten
WiWi Gast

Vermietung Eigentumswohnung während Ausland

Kann ich sehr gut verstehen. Hatte auch mal 160.000 DM in eine 3 ZKBB als Sanierung investiert. Da hatte ich auch noch nie einen Mieter drinnen. Auch zu Zeiten der jahrelangen Nicht-Nutzung.

WiWi Gast schrieb am 12.06.2020:

WiWi Gast schrieb am 12.06.2020:

Ich war vor ein paar Jahren auch für 2 Jahre im Ausland und habe meine Eigentumswohnung auch möbliert ungenutzt gelassen weil ich keine Lust hatte das jemand alles anfasst oder schlicht sich in den Räumen aufhält. In der Zeit war ich vielleicht 2 Wochen pro Jahr in der Wohnung wenn ich auf Geschäftsreise am Heimatort war.

Kannst du näher erläutern was genau dich stört oder wie du beeinträchtigt wirst? Ich will es wirklich verstehen.

Ich wollte einfach nicht dass jemand die Wohnung nutzt und von der Ausstattung her war sie einfach nicht zur Vermietung gedacht, der Innenausbau hat Hunderttausende gekostet (teurer Parkett, Bäder und WCs in Marmor, 7000€ Washlet, alle Schränke etc. vom Schreiner, alle Möbel waren genau in die Fußleisten eingelassen, Küche für fast 60.000€ ...)

Die Badezimmer hätte ich danach komplett rausreißen können, keine Lust auf eine benutzte Dusche etc. zudem bin ich auch extrem pingelig was Gebrauchsspuren angeht mich stört der kleinste Kratzer, für mich ist das dann nicht mehr der Küchenschrank mit Kratzer sondern der Kratzer mit Schrank.

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