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Verschweigen eines Arbeitgebers

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Emo

Verschweigen eines Arbeitgebers

Hallo zusammen,

ich bin in folgender Situation.

Ich habe meinen letzten Arbeitgeber verschwiegen und fange eine neue Stelle an. Mein Vertrag wurde bereits unterschrieben. Nun kam vom HR der Personalfragebogen, wo ich angeben musste, wie lange ich Erwerbslos war. Hier habe ich 4 Monate angegeben, statt 1 Monat, da ich meinen letzten Arbeitgeber verschwiegen habe. Nun habe ich die Besorgnis, dass die Sozialversicherung meinen neuen Arbeitgeber mitteilt, wie lange keine Beiträge erfolgt sind und dadurch auffliegt, dass ich 1 Monat statt 4 Erwerbslos war. Gern würde ich von euch wissen wollen, ob solch ein Austausch zwischen der Sozialversicherung und meinen neuen Arbeitgeber erfolgen kann?

Viele Grüße

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WiWi Gast

Verschweigen eines Arbeitgebers

Ich weiss es nicht genau, aber wuerde denken, dass es einen solchen Austausch nicht gibt, schone aus Datenschutzgruenden. Warum sollte das eigentlich fuer deinen neuen AG relevant sein.

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WiWi Gast

Verschweigen eines Arbeitgebers

Nein findet nicht statt. Der neue AG meldet dich lediglich zu Zeitpunkt X an. Ob oder wann du in der Vergangenheit angemeldet warst, kann und darf er nicht abfragen.

Ich und zahlreiche andere Kollegen haben schon mal kurzfristige Beschäftigungen (1-3 Monate) verschwiegen.
Ist nichts passiert und ist auch nicht aufgefallen.

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Emo

Verschweigen eines Arbeitgebers

WiWi Gast schrieb am 09.08.2023:

Ich weiss es nicht genau, aber wuerde denken, dass es einen solchen Austausch nicht gibt, schone aus Datenschutzgruenden. Warum sollte das eigentlich fuer deinen neuen AG relevant sein.

Könnte der neue AG nicht prüfen, welche Beiträge ich pro Monat bei der Sozialversicherung und Rentenversicherung geleistet habe? Grundsätzlich stimme ich zu, dass der neue AG eigentlich nur meine Anmeldung bei der SV und RV macht.

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WiWi Gast

Verschweigen eines Arbeitgebers

Emo schrieb am 09.08.2023:

Ich weiss es nicht genau, aber wuerde denken, dass es einen solchen Austausch nicht gibt, schone aus Datenschutzgruenden. Warum sollte das eigentlich fuer deinen neuen AG relevant sein.

Könnte der neue AG nicht prüfen, welche Beiträge ich pro Monat bei der Sozialversicherung und Rentenversicherung geleistet habe? Grundsätzlich stimme ich zu, dass der neue AG eigentlich nur meine Anmeldung bei der SV und RV macht.

Warum sollte dein AG das überhaupt überprüfen wollen? Das geht den a) nichts an und b) ist völlig irrelevant für den AG

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WiWi Gast

Verschweigen eines Arbeitgebers

Emo schrieb am 09.08.2023:

Ich weiss es nicht genau, aber wuerde denken, dass es einen solchen Austausch nicht gibt, schone aus Datenschutzgruenden. Warum sollte das eigentlich fuer deinen neuen AG relevant sein.

Könnte der neue AG nicht prüfen, welche Beiträge ich pro Monat bei der Sozialversicherung und Rentenversicherung geleistet habe? Grundsätzlich stimme ich zu, dass der neue AG eigentlich nur meine Anmeldung bei der SV und RV macht.

Ich wüsste nicht wie.

In Österreich wird verlangt einen Sozialversicherungsnachweis mitzuschicken, dort sind alle Arbeitgeber mit Zeiten, aber z.B. auch Arbeitslosenzeiten (sofern angezeigt) enthalten.

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WiWi Gast

Verschweigen eines Arbeitgebers

Emo schrieb am 09.08.2023:

Ich weiss es nicht genau, aber wuerde denken, dass es einen solchen Austausch nicht gibt, schone aus Datenschutzgruenden. Warum sollte das eigentlich fuer deinen neuen AG relevant sein.

Könnte der neue AG nicht prüfen, welche Beiträge ich pro Monat bei der Sozialversicherung und Rentenversicherung geleistet habe? Grundsätzlich stimme ich zu, dass der neue AG eigentlich nur meine Anmeldung bei der SV und RV macht.

Nein, eine solche Information kann ein Arbeitgeber nicht abrufen.

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Emo

Verschweigen eines Arbeitgebers

WiWi Gast schrieb am 09.08.2023:

Nein findet nicht statt. Der neue AG meldet dich lediglich zu Zeitpunkt X an. Ob oder wann du in der Vergangenheit angemeldet warst, kann und darf er nicht abfragen.

Ich und zahlreiche andere Kollegen haben schon mal kurzfristige Beschäftigungen (1-3 Monate) verschwiegen.
Ist nichts passiert und ist auch nicht aufgefallen.

Vielen Dank für die Antwort.

Mir war nur komisch, weil der neue AG im Personalfragebogen gefragt hat, wie lange ich im folgenden Kalenderjahr Erwerbslos war.

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WiWi Gast

Verschweigen eines Arbeitgebers

Hallo Emo,

mach dir keine Sorgen. Der neue AG kann auf gar keinen Fall irgendwo einsehen, wo du vorher gearbeitet hast. Weder anhand deiner Sozialversicherungsdaten noch an sonst irgend etwas. Es ist alles gut. Die Angaben auf dem Personalbogen deines neuen AGs dienen nur zur Berechnung deines Resturlaubes. Wenn du evtl. noch ungenutzte Urlaubstage aus der alten Firma hast, werden dir diese in der neuen Firma mit angerechnet. Das gilt ausschließlich für das laufende Kalenderjahr. Du könntest auch dieses Feld frei lassen - das machen die meisten.

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WiWi Gast

Verschweigen eines Arbeitgebers

Selbst wenn er es tatsächlich können sollte, dürfte er es nur mit deiner Vollmacht (aus Datenschutzgründen).

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WiWi Gast

Verschweigen eines Arbeitgebers

Durch eine Rückmeldung eines Sozialversicherungsträgers dürfte dieser Schwindel nicht auffliegen, eine solche Rückmeldung gibt es nicht.

Wenn aber irgendwie anders - durch irgendeinen Zufall, gemeinsame Bekannte, eigenes Verplappern oder sonstwie Deine Schwindelei (deren Hintergründe wir nicht kennen, aber aus irgendeinem Grunde scheinst Du ja was verbergen zu müssen) auffliegt, hast Du ein Problem mit dem entstandenen Vertrauensschaden.

Und grundsätzlich sind derartige Lügen im Bewerbungsprozess ein arbeitsrechtlich anerkannter Kündigungsgrund. Ich selbst würde als Dein Vorgesetzter komplett das Vertrauen in Deine Ehrlichkeit verlieren. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht mehr.

Auch bei vermeintlich harmlosen sonstigen Themen (z.B. verbleibender Jahres-Resturlaub, Übertrag o.ä.) drohen möglicherweise Fallstricke, z.B. Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers gem. § 5 BUrlG … .

Als der Themenstarter hast Du Dich in ein Dilemma hinein manövriert und musst das nun durchziehen mit dem Verschweigen. Allen anderen kann man nur dringend raten, im Bewerbungs-/Einstellungsprozess bei den nachprüfbaren Fakten immer ehrlich zu bleiben.

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Emo

Verschweigen eines Arbeitgebers

WiWi Gast schrieb am 09.08.2023:

Hallo Emo,

mach dir keine Sorgen. Der neue AG kann auf gar keinen Fall irgendwo einsehen, wo du vorher gearbeitet hast. Weder anhand deiner Sozialversicherungsdaten noch an sonst irgend etwas. Es ist alles gut. Die Angaben auf dem Personalbogen deines neuen AGs dienen nur zur Berechnung deines Resturlaubes. Wenn du evtl. noch ungenutzte Urlaubstage aus der alten Firma hast, werden dir diese in der neuen Firma mit angerechnet. Das gilt ausschließlich für das laufende Kalenderjahr. Du könntest auch dieses Feld frei lassen - das machen die meisten.

Alles klar vielen Dank für die Antwort:)

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Emo

Verschweigen eines Arbeitgebers

WiWi Gast schrieb am 09.08.2023:

Durch eine Rückmeldung eines Sozialversicherungsträgers dürfte dieser Schwindel nicht auffliegen, eine solche Rückmeldung gibt es nicht.

Wenn aber irgendwie anders - durch irgendeinen Zufall, gemeinsame Bekannte, eigenes Verplappern oder sonstwie Deine Schwindelei (deren Hintergründe wir nicht kennen, aber aus irgendeinem Grunde scheinst Du ja was verbergen zu müssen) auffliegt, hast Du ein Problem mit dem entstandenen Vertrauensschaden.

Und grundsätzlich sind derartige Lügen im Bewerbungsprozess ein arbeitsrechtlich anerkannter Kündigungsgrund. Ich selbst würde als Dein Vorgesetzter komplett das Vertrauen in Deine Ehrlichkeit verlieren. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht mehr.

Auch bei vermeintlich harmlosen sonstigen Themen (z.B. verbleibender Jahres-Resturlaub, Übertrag o.ä.) drohen möglicherweise Fallstricke, z.B. Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers gem. § 5 BUrlG … .

Als der Themenstarter hast Du Dich in ein Dilemma hinein manövriert und musst das nun durchziehen mit dem Verschweigen. Allen anderen kann man nur dringend raten, im Bewerbungs-/Einstellungsprozess bei den nachprüfbaren Fakten immer ehrlich zu bleiben.

Vielen Dank für die Auskunft.

Ich bin mir bewusst, dass das kein ehrliches Vorgehen ist. Leider bin ich zum ersten Mal mit so einem Problem konfrontiert. Dieses Problem ist auch nur entstanden, weil mich mein letzter AG angelogen und vieles im VG versprochen und im Nachhinein nicht eingehalten hat.

Mein Hintergrund ist, dass ich leider sehr kurzfristig einen AG wechseln musste und dies sich schlecht auf meinen Lebenslauf macht, der bislang hervorragend ist. Daher wollte ich lieber auf Arbeitsuche gelten als kurzfristig AG gewechselt.

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WiWi Gast

Verschweigen eines Arbeitgebers

Emo schrieb am 10.08.2023:

Durch eine Rückmeldung eines Sozialversicherungsträgers dürfte dieser Schwindel nicht auffliegen, eine solche Rückmeldung gibt es nicht.

Wenn aber irgendwie anders - durch irgendeinen Zufall, gemeinsame Bekannte, eigenes Verplappern oder sonstwie Deine Schwindelei (deren Hintergründe wir nicht kennen, aber aus irgendeinem Grunde scheinst Du ja was verbergen zu müssen) auffliegt, hast Du ein Problem mit dem entstandenen Vertrauensschaden.

Und grundsätzlich sind derartige Lügen im Bewerbungsprozess ein arbeitsrechtlich anerkannter Kündigungsgrund. Ich selbst würde als Dein Vorgesetzter komplett das Vertrauen in Deine Ehrlichkeit verlieren. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht mehr.

Auch bei vermeintlich harmlosen sonstigen Themen (z.B. verbleibender Jahres-Resturlaub, Übertrag o.ä.) drohen möglicherweise Fallstricke, z.B. Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers gem. § 5 BUrlG … .

Als der Themenstarter hast Du Dich in ein Dilemma hinein manövriert und musst das nun durchziehen mit dem Verschweigen. Allen anderen kann man nur dringend raten, im Bewerbungs-/Einstellungsprozess bei den nachprüfbaren Fakten immer ehrlich zu bleiben.

Vielen Dank für die Auskunft.

Ich bin mir bewusst, dass das kein ehrliches Vorgehen ist. Leider bin ich zum ersten Mal mit so einem Problem konfrontiert. Dieses Problem ist auch nur entstanden, weil mich mein letzter AG angelogen und vieles im VG versprochen und im Nachhinein nicht eingehalten hat.

Mein Hintergrund ist, dass ich leider sehr kurzfristig einen AG wechseln musste und dies sich schlecht auf meinen Lebenslauf macht, der bislang hervorragend ist. Daher wollte ich lieber auf Arbeitsuche gelten als kurzfristig AG gewechselt.

Ein früher begründeter Wechsel zerstört keinen Lebenslauf. Allerdings die Begründung, dass die Schuld nur bei deinem AG lag "angelogen". Das hat immer Geschmäckle.

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