WiWi Gast schrieb am 09.08.2023:
Durch eine Rückmeldung eines Sozialversicherungsträgers dürfte dieser Schwindel nicht auffliegen, eine solche Rückmeldung gibt es nicht.
Wenn aber irgendwie anders - durch irgendeinen Zufall, gemeinsame Bekannte, eigenes Verplappern oder sonstwie Deine Schwindelei (deren Hintergründe wir nicht kennen, aber aus irgendeinem Grunde scheinst Du ja was verbergen zu müssen) auffliegt, hast Du ein Problem mit dem entstandenen Vertrauensschaden.
Und grundsätzlich sind derartige Lügen im Bewerbungsprozess ein arbeitsrechtlich anerkannter Kündigungsgrund. Ich selbst würde als Dein Vorgesetzter komplett das Vertrauen in Deine Ehrlichkeit verlieren. Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht mehr.
Auch bei vermeintlich harmlosen sonstigen Themen (z.B. verbleibender Jahres-Resturlaub, Übertrag o.ä.) drohen möglicherweise Fallstricke, z.B. Bescheinigung des vorherigen Arbeitgebers gem. § 5 BUrlG … .
Als der Themenstarter hast Du Dich in ein Dilemma hinein manövriert und musst das nun durchziehen mit dem Verschweigen. Allen anderen kann man nur dringend raten, im Bewerbungs-/Einstellungsprozess bei den nachprüfbaren Fakten immer ehrlich zu bleiben.
Vielen Dank für die Auskunft.
Ich bin mir bewusst, dass das kein ehrliches Vorgehen ist. Leider bin ich zum ersten Mal mit so einem Problem konfrontiert. Dieses Problem ist auch nur entstanden, weil mich mein letzter AG angelogen und vieles im VG versprochen und im Nachhinein nicht eingehalten hat.
Mein Hintergrund ist, dass ich leider sehr kurzfristig einen AG wechseln musste und dies sich schlecht auf meinen Lebenslauf macht, der bislang hervorragend ist. Daher wollte ich lieber auf Arbeitsuche gelten als kurzfristig AG gewechselt.
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