Ceterum censeo schrieb am 09.11.2021:
Hannes schrieb am 08.11.2021:
Ich habe eine konkrete Frage, die meines Erachtens so noch nicht beantwortet wurde. Das Thema steuerliches Absetzen von dem MBA wurde jedoch schon oft diskutiert.
Folgendes Szenario:
Angenommen ich starte mein MBA in 2023, dann würden die Studienkosten bereits im Jahr 2022 zu zahlen sein. (Denn für den MBA, den ich mir anschaue, zahlt man im Voraus).
Wenn ich nun einen VerlustNACHTRAG anstrebe, dann muss ich die anzufallenden Kosten mit dem Einkommen des Jahres 2022 gegenrechnen oder mit dem Einkommen von 2023? Im Umkehrschluss kann ich die gemachten Zahlungen sogar mit 2021 generierten Einkommen gegenrechnen und somit einen Verlustnachtrag geltend machen?
Um es kurz zu machen: Es wurde schon mehrfach beantwortet und die Antwort lässt wenig Spielraum zu: Die entstandenen Kosten sind im Jahr des Mittelabflusses (hier 2022) als Werbungskosten anzusetzen. Erst wenn hierdurch ein steuerlicher Verlust entsteht (also deine Aufwendungen deine Einnahmen in Gänze übersteigen), ist das Thema Verlustrücktrag (auf Antrag) oder Verlustvortrag (von Amts wegen) relevant.
Liebe Grüße
Vielen Dank. Das würde mir tatsächlich in die Hände spielen. Ich spiele mit dem Gedanken, im April 2022 zu kündigen und somit würde meine Ausgaben für den anstehenden MBA auf alle Fälle die Einnahmen aus 2022 überschreiten.
-
a) Wenn ich es korrekt verstanden habe, kann ich demnach dann die 2022 bezahlten Steuern zurückerstattet bekommen und die übrigen MBA Werbungskosten mit Einnahmen aus 2021 verrechnen, sofern ich es beantrage (Verlustrücktrag). Das würde ich machen, da ein Verlustvortrag keinen Sinn macht. Denn ich plane nicht, nach dem MBA in Deutschland zu arbeiten und ein gemachter Verlustvortrag würde verfallen.
- b) Um ganz genau zu sein, stimmt das anfängliche Szenario nicht ganz. Die MBA Studienkosten muss ich nämlich nicht komplett in 2022 zahlen, sondern wie folgt:
Erste Zahlung: Mai 2022 ca. 10% Kosten
Zweite Zahlung: November 2022. ca. 60% Kosten
Dritte Zahlung: Januar 2023. ca 30% Kosten
Unter Anbetracht dessen, dass ich ja lieber einen Verlustrücktrag beantragen will, wie würde ich am besten diese Zahlungen steuerlich geltend machen?
Ich würde mich auf freuen, wenn mich einer an existierende verwandte Posts verweisen könnte.
Danke nochmals und einen schönen Abend.
antworten