Hallo zusammen. Iist das richtig? Man muß nur in die Rentenkasse eingezahlt haben, um ALG beantragen zu können? oder meinten Sie die Arbeitslosenvericherung? ich habe kontinuierlich während meines Studiums gearbeitet und somit zwar, wie es für studentische Positionen üblich ist, in die Rentenkasse eingezahlt, nicht jedoch in die Arbeitslosenversicherung. Für mich gab es nie eine entsetzlichere Vorstellung als auf irgendwelche staatliche Hilfe zurückgreifen zu müssen. Jetzt aber habe ich das Gefühl, daß sich dieser demütigende Schritt nicht mehr vermeiden läßt. Meine Bewerbungen seit Juli 2004 blieben erfolglos. Ein Existenzminimum sichert mir nur noch meine weiterhin studentische Tätigkeit, die ich ausüben kann, da ich im Promotionsstudiengang immatrikuliert bin. Hat irgendjemand einen Tip, ob man vielleicht irgendwo einfach nur eine Art einmaliges Überbrückungsgeld beziehen könnte, um zu vermeiden, daß einem Strom & Telefon abgestellt werden? Vielleicht eher einen Kredit, denn ich sträube mich noch immer, etwas geschenkt zu bekommen. Das Verrückte ist, während meines Studiums gelang es mir gut, meinen Sohn und mich über die Runden zu bringen (ohne BAFÖG!) und jetzt mit einem akademischen Abschluß muß ich Angst vor dem sozialen Abstieg haben.
Freue mich über jeden Hinweis. (auch darüber, wo man seriöse Info bekäme). Vielen Dank, Tess
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