Fehler aufgedeckt -> Benachteiligung
Hallo,
folgendes ist passiert: Ich habe letztes Semester entdeckt, dass ich irrtümlicherweise mein (elektronisches) Vordiplom erhalten habe, obwohl mir noch eine bestandene Prüfung fehlte.
Ich habe das Prüfungsamt informiert, und man erklärte, dass es aufgrund eines Programmierfehlers dazu gekommen ist. Vordiplom wurde zurückgezogen.
Jetzt habe ich die ausstehende Prüfung geschrieben und nicht bestanden. Kann ich jetzt dennoch mein Vordiplom fordern, da man ja lt. eines Grundsatzes den Studenten nicht benachteiligen darf.
Wie z.B. in den Klausuren. Wenn ich einen Fehler entdecke, aufgrund falscher Korrektur wird er nachträglich berechtigt. Erkenne ich jedoch, dass mir grundlos mehr Punkte angerechnet wurden, darf dies wiederum nicht zum Nachteil des Studenten ausgelegt werden.
Ich hoffe jmd. kann mir weiterhelfen... mein Bafög steht auf dem Spiel!!!
Gruß
Anna