Ich hatte §13b WPO vorgeschlagen, vllt. deshalb nochmal ein paar Worte dazu:
Ja, die Studiengänge nach § 13b spezialisieren sich oftmals stark auf Recht und BWL/VWL. Warum? Weil man genau dise beiden Prüfungsgebiete anrechnen lassen kann und hier ein gewisser Mindestumfang zu erfüllen ist. Wo dann noch ein paar SWS übrig sind, werden Steuer- und Rechnungslegungsveranstaltungen angeboten, aber da diese nicht angerechnet werden können, liegt hierauf kein Fokus. Diese Stsudiengänge sind primär im Hinblick auf das Examen zu empfehlen, die Grundkenntnisse ins StB/WP muss man schon aus ddem Bachelor kennen (insb. im Hinblick auf den Berufseinstieg).
Möchtest du dich nun primär fachlich weiterbilden und das Examen ist eher unwichtig, könnte evtl. ein anderer Studiengang sinnvoller sein.
Zu den Standorten:
Als ich von Köln sprach, meinte ich den Studiengang an der Uni Köln als Alternative zu § 13b. Du sprichst gerade von der TH Köln (!), welche den § 13b-Studiengang anbietet! 2 verschiedene Hochschulen!
Und von Siegen kann ich im Hinblick auf die Annerkennung nur DRINGEND abraten. Die Akkreditierung bzw. die Annerkennung durch die WPK dauert normalerweise kein halbes Jahr, im Fall Siegen läuft das Verfahren seit über 3 Jahren, ohne einen einzigen positiven Bescheid bislang. Die WPK führt Siegen schon gar nicht mehr auf ihrer neusten Liste.
Also, lass dich nicht blenden, in Siegen kannst du die Annerkennung vergessen. Gerne empfehle ich dir hier den zuständigen Referatsleiter bei der WPK in Berlin, der wird dies (wenn auf inoffiziell) bestätigen.
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