Ceterum censeo schrieb am 20.05.2021:
Streng genommen, ist dies leider etwas unsauber. Eine Verzinsung geschieht unabhängig von einer Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung und kommt sogar wesentlich häufiger bei Pflicht- als bei Antragsveranlagungen vor. Ich denke hier nur an fast jede steuerliche Außenprüfung, sonstige offene Veranlagungen unter einem VdN (§ 164 AO) oder ggf. einem Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO) sowie zahlreiche Fälle mit fehlerhaften Verwaltungsakten (§ 124 AO ff.). ;-)
Liebe Grüße
Okay, danke & wieder was gelernt. Meine etwas falsch mit "streng genommen" begonnene Aussage sollte eher die gelebte Praxis von Otto Normalsteuerzahler (oder auch "know-it-all") wiedergeben, der seine (wegen Steuerklasse III) verpflichtende Steuerklärung pünktlich in den ersten Monaten des neuen Jahres abgibt, und für den deswegen das Thema der Verzinsung gänzlich unrelevant ist.
Eine kleine Episode aus unseren privaten Finanzen:
Ich habe mit meiner Frau die "ungünstige" Steuerklassenkombination gewählt: sie III, ich V, obwohl ich mehr verdiene.
Wer sich fragt warum wir sowas "Blödes" machen: das dient als Absicherung für den (unwahrscheinlichen) Fall, dass mal jemand von uns Lohnersatzleistungen bezieht, die sich am letzten Nettolohn orientieren (ALG, Elterngeld, Kurzarbeitergeld). Sie bekäme durch das Steuerklassen-bedingte höhere Netto einfach deutlich mehr ausgezahlt, während das bei mir ohnehin durch den oberen Deckel begrenzt ist.
Dadurch zahlen wir natürlich deutlich mehr Steuern ab Lohn als eigentlich nötig. In Summe macht das nichts aus, da wir das mit der Steuererklärung wieder zurückbekommen. Es hat lediglich Auswirkungen auf die unterjährige Liquidität und wir geben dem Finanzamt de-facto einen kostenlosen befristeten Kredit.
Aufgrund der Wahl dieser Steuerklassen und von Nebeneinkünften aus einer Immobilienbeteiligung, sind wir zur Abgabe verpflichtet und können den überzahlten Betrag leider nicht (gut verzinst...) bis zum spätestmöglichen Abgabetermin für die freiwillige Abgabe (+4 Jahre?) liegen lassen. Das würde sich sonst richtig lohnen, denn wir bekommen vom Finanzamt immer hohe vierstellige Beträge zurück.
Falls jemand einen legalen Trick kennt, in dieser Konstellation die Abgabe unserer Steuererklärung für deutlich mehr als 15 Monate zu verzögern - ich bin ganz Ohr :-)
antworten