McCloy-Stipendium für zweijähriges Masterstudium in Harvard
Studieren in Harvard mit einem Stipendium von fast 150.000 Dollar - Die Studienstiftung des deutschen Volkes vergibt seit über 30 Jahren das McCloy-Stipendium für ein zweijähriges Masterstudium in Harvard. Jährlich werden bis zu sechs Stipendien vergeben. Bewerbungen für den Studienbeginn im Herbst 2016 sind noch bis zum 1. November 2015 möglich.
Bewerbung für das McCloy-Stipendium in Harvard
Das Bewerbungsverfahren im McCloy-Programm verläuft dreistufig: Die Vorauswahl und die Endauswahl erfolgt durch die deutsche McCloy-Kommission, die über die Vergabe der Stipendien entscheidet. Die davon unabhängige Bewerbung an der Harvard Kennedy School (HKS) und deren Erfolg entscheidet letztlich über den Antritt des Stipendiums. Bewerbungsunterlagen können auf der Homepage der Studienstiftung heruntergeladen werden.
http://www.studienstiftung.de/pool/sdv/public/documents/McCloy_Bewerbungsmappe_2015.doc
- Die Bewerbungsunterlagen sind in elektronischer Form einzuschicken.
- Die Gutachten sind im Original und in einem versiegelten Umschlag einzusenden.
- Nach der Vorauswahl anhand der schriftlichen Unterlagen findet ein Auswahlseminar in Berlin statt, bei dem die deutsche McCloy-Kommission über die Vergabe der Stipendien entscheidet.
- Bewerber müssen sich selbständig um einen Studienplatz an der Harvard Kennedy School bewerben.
Bis zum 1. November 2015 müssen die Bewerbungsunterlagen vollständig bei der Studienstiftung des deutschen Volkes vorliegen. Die Unterlagen umfassen:
- Ausgefülltes Bewerbungsformular inkl. Anlagen
- Lebenslauf
- Zeugniskopien
- Studienpläne
- Antworten auf die Essay Questions
- Gutachten
Kandidatinnen und Kandidaten ohne deutsche Staatsangehörigkeit können sich bewerben, wenn sie ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben ("Bildungsinländer") oder gemäß den in §8 BAföG genannten Voraussetzungen Deutschen gleichgestellt sind oder aber ihren letzten Hochschulabschluss (Bachelor/Master/Diplom/Staatsexamen) in Deutschland erworben haben und die Staatsangehörigkeit eines EU-Staats oder der Schweiz besitzen.