Neue Minijobs - Tipps für Studierende
Brutto wie netto: Seit dem 1. April gelten neue Regelungen für geringfügige Beschäftigungen - Studierende können bis zu 400 Euro monatlich ohne Abgaben verdienen
Begrenzung der Arbeitszeit Die Höchstgrenze von 15 Stunden gilt nicht mehr, eine neue Begrenzung wurde nicht festgelegt. Aber Achtung: Mehr als 20 Stunden sollten es auf keinen Fall sein, weil dann
- die studentische Familienversicherung nicht mehr greift und
- auch die Stundenlöhne nicht mehr akzeptabel sind.
Krankenversicherung
Seit dem 1. April gilt hier entsprechend: Eine studentische Krankenversicherung über die Familienversicherung bleibt bestehen, wenn 400 Euro monatlich nicht überschritten werden.
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