Überfüllte Unis: Studenten können Teilnahme an Lehrveranstaltungen einfordern
Egal wie überfüllt die Universitäten sind, sie sind verpflichtet, den Studenten den Besuch der Lehrveranstaltungen zu ermöglichen, die im Curriculum vorgesehen sind. Das erklärt Uni-Rechts-Experte Dr. Christian Birnbaum in der aktuellen Ausgabe UNICUM (01/2014).
Überfüllte Unis: Studenten können Teilnahme an Lehrveranstaltungen einfordern
Bochum, 30.01.2014(unic) - Unis können Fachstudenten nicht einfach aus einem überfüllten Kurs verweisen, sondern müssen wenn nötig eine Alternativveranstaltung anbieten. Dies gelte auch für Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen. Ein Ausschluss sei nur aus zwingenden Gründen möglich, etwa bei einer beschränkten Anzahl von Laborarbeitsplätzen. In der Realität laufe es jedoch häufig anders. Im Ernstfall hilft dann wirklich nur die gerichtliche Auseinandersetzung, so Birnbaum. Ob einem der Seminarplatz das wert ist, muss jeder für sich entscheiden, doch sind die meisten dieser Fälle in den letzten Jahren zu Gunsten des Klägers ausgegangen.