Artikel zu Insolvenzrecht
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wird von den Experten positiv angenommen. Die Instrumente des ESUG hätten die Erwartungen der befragten Teilnehmer erfüllt. Dennoch wünschen sich die Experten ein europaweites vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren, zeigen die Umfrageergebnisse der aktuellen Studie ESUG-Studie 2016 der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und der Unternehmensberatung Roland Berger.
Sanierungs- und Insolvenzexperten stellen dem deutschen Insolvenzrecht drei Jahre nach der Reform ein überwiegend gutes Zeugnis aus. Einschätzungen ausländischer Experten fallen kritischer aus, wie die aktuelle „Insolvenz-Studie 2015“ der Wirtschaftskanzlei Noerr und der Unternehmensberatung McKinsey & Company zeigt.
Im vierten Jahr nach der Einführung nehmen die Erfahrung im Umgang mit ESUG Insolvenzrecht zu. Über 90 Prozent der Befragten haben 2014 in ein bis fünf Insolvenzfällen das ESUG angewendet. Das ESUG kommt bei den Insolvenzexperten gut an. Das Insolvenzkonzept und die Insolvenzplanung sind wichtige Erfolgsfaktoren. Die größte Hürde ist die Antragstellung mit einem vollständigen Sanierungskonzept.
Zwei Jahre Praxiserfahrung mit dem ESUG: Die neuen gesetzlichen Regelungen des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen erhöhen die Erfolgsaussichten bei Unternehmenssanierungen. Erweiterte Mitbestimmungsrechte für die Gläubiger halten Dreiviertel der Sanierungsexperten für wichtig.
In der ESUG-Studie befragte Roland Berger 2.100 Entscheider zum neuen Insolvenzrecht. Rund 90 Prozent der Befragten sehen ihre Erwartungen erfüllt. Die Schutzschirmverfahren werden gut angenommen, doch die Verfahren werden komplexer und die Gläubiger kritischer. Die Unternehmensinsolvenzen steigen in Deutschland leicht, dennoch stellen wenige einen Antrag auf Eigenverwaltung.
Die Unternehmenssanierung über das Schutzschirmverfahren setzt eine Bescheinigung der Sanierungseignung voraus. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater und sein Fachverband Sanierungs- und Insolvenzberatung haben einen Leitfaden zur Struktur eines Grobkonzeptes im Rahmen des Schutzschirmverfahrens veröffentlicht.
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Auch bei einer unwirksamen Versetzung kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes eine Erstattung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Für jeden gefahrenen Kilometer ist nach § 287 Abs. 1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ein Kilometergeld iHv. 0,30 Euro zu zahlen ist. So lautet das Urteil vom Bundesarbeitsgericht am 28. November 2019 - 8 AZR 125/18.
Ein Aufhebungsvertrag löst einen Arbeitsvertrag auf und beendet das Arbeitsverhältnissen. Im Gegensatz zu einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig beendet. Durch Aufhebungsverträge wird der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht umgangen. Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main bietet als Microsoft Word Vorlage zum kostenlosen Download einen Muster-Aufhebungsvertrag an.
Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.
Der erste Arbeitstag rückt näher und Fragen kommen auf: Werde ich mich integrieren können? Welche Anforderungen kommen auf mich zu? In der Probezeit müssen sich Arbeitnehmer behaupten, aber auch herausfinden, ob die Position im Unternehmen das Richtige ist. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 2 mit interessanten Tipps für den erfolgreichen Start in die Probezeit.
Werde ich mit den neuen Aufgaben zurechtkommen? Kann ich mich in das Team integrieren? Vor dem ersten Arbeitstag ist die Aufregung groß – denn nun heißt es, ab ins kalte Wasser und sich behaupten. Die Probezeit ist ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, im Unternehmen seinen Platz zu finden oder nicht. Der WiWi-Treff befasst sich im Teil 1 mit relevanten arbeitsrechtlichen Grundlagen und Pflichten die das Thema Probezeit umfassen.
Die Vereinbarung von Rückzahlungskosten in Verträgen unterliegen einer Angemessenheitskontrolle. Beim vorzeitigem Beenden einer Ausbildung wollen somit viele Arbeitgeber die Ausgaben zurückerstattet bekommen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dennoch entschieden, dass diese Rückzahlungsklauseln an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind und somit oft als unwirksam gelten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Bei der Besetzung einer Führungsposition muss die Schwerbehindertenvertretung nicht immer am Besetzungsverfahren beteiligt werden. Es sei denn, dass die Führungsanforderungen auch schwerbehindertenspezifische Aufgaben – wie die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen - beinhaltet.
In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?