WiWi Gast schrieb am 23.05.2020:
Interessante Entwicklung des Threads. Ich will ihn nicht kapern, aber eine Frage stellen:
Was heißt "auf Grundeis gegangen"? Ich hoffe du hast nicht gleich wieder verkauft?
Habe seit mehreren Jahren Aktien im Depot und am 10. und 11. März noch mal kräftig (50k) zugekauft. Am 12. und 13. März ist mir der Arsch dann auch kräftig auf Grundeis gegangen ;-)
Meine Frage ist aber die folgende: Habe auch einige Leichen im Deopt: K+S, CoBa und DeuBa, jeweils mit einem 4stelligen Verlustbetrag im Vergleich zum Ankaufskurs. Gleichzeitig hab ich eine Zurich und VW mal günstig (Zurich zu 190, VW zu 95) vor einigen Jahren gekauft.
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Lohnt es sich objektiv (ich will keine Aktienempfehlung, sondern die _steuerliche_ Betrachtung), die Verlustaktien (teilweise) zu verkaufen und die Gewinner zu "drehen", d.h. zu verkaufen und direkt wiederzukaufen?
- Gilt eine eventuelle Verlustverrechnungen auch zwischen Aktien und ETF/Fonds/Anleihen bzw. untereinander?
Die Frage lässt sich nicht losgelöst von einer Aktienempfehlung betrachten. Wenn du den Verlustaktien auch zukünftig keine oder nur eine unterdurchschnittliche Wertsteigerung zutraust, dann solltest du sie - ganz unabhängig von steuerlichen Gesichtspunkten - verkaufen und in Werte investieren, die eine bessere Gewinnsteigerung erwarten lässt. Aus Steuersicht dürfte es egal sein, ob du eine solche Transaktion jetzt oder irgendwann in der Zukunft durchführst.
Realisierte Aktienverluste, sofern du sie nicht mit Gewinnen verrechnen kannst, bleiben in einem durch die Depotbank geführten Verlustverrechnungstopf erhalten, auch über das Jahresende hinaus.
Insofern besteht da zumindest keine Eile, weil der Inhalt dieses Topfes nicht verfällt.
Wie bereits jemand geschrieben hat, können Aktienverluste (leider) nur mit Aktiengewinnen, jedoch keinerlei anderen Ertragsarten verrechnet werden (Zinsen, Dividenden, ETF-Ausschüttungen etc.).
Die zeitliche Strategie zur Realisierung von Gewinnen sollte so gewählt werden, dass immer mindestens der allgemeine Pauschbetrag vollständig verbraucht wird - da nicht verbrauchter Freibetrag - im Gegensatz zu anderen Verrechnungstöpfen - am Jahresende verfällt. Darüberhinausgehende Gewinne können dann, sofern vorhanden, mit anderen Verlusttöpfen verrechnet werden. Andernfalls werden sie besteuert.
Der einfachste Fall ist die Verrechnung innerhalb des Depots bei ein und derselben Bank. Denn die Bank kennt natürlich nur die eigenen Verrechnungstöpfe und deren "Füllstand". Etwas schwieriger wird es, wenn du bspw. bei Bank/Depot 1 realiserte Aktienverluste mit bei Bank/Depot 2 realisierten Aktiengewinnen verrechnen willst. Bank 2 führt dann zunächst die Steuer auf den Gewinn ab. Bei Bank 1 musst du zum Jahresende eine Verlustbescheinigung beantragen und zusammen mit der Bescheinigung der durch Bank 2 besteuerten Erträge deiner Steuererklärung beifügen.
Die Verrechnung erfolgt dann erst durch das Finanzamt.
Da das mehr Papierkram ist, empfiehlt es sich nicht allzu viele Depots bei unterschiedlichen Banken zu führen oder zumindest genügend Gelegenheiten zur Verrechnung innerhalb eines Depots zu schaffen.
Wie sich Verluste und Erträge aus direkt gehaltenen Anleihen (Zins, Kursgewinn) mit anderen Ertragsarten verrechnen lassen, kann ich dir leider nicht genau beantworten, da ich keine solchen Anleihen im Depot halte.
Bei ETFs/Fonds ist das mit dem Verrechnen deutlich leichter und mit weniger Einschränkungen versehen. Beide Ertragsarten (egal ob Ausschüttung oder realisierter Kursgewinn) können mit realisierten Kursverlusten verrechnet werden, und das ganze auch unabhängig davon ob es sich um einen Aktien- oder Anleihen-ETF handelt.
Meine Bank (ING) führt (neben dem Pauschbetrag) insgesamt 3 Verrechnungstöpfe:
- Verrechnungstopf allgemein
- Verrechnungstopf Aktien
- Verrechnungstopf Quellensteuer
Diese Aufteilung spricht dafür, dass im Wesentlichen Aktienverluste von allen übrigen Erträgen separiert werden und nicht damit verrechnet werden dürfen, während alle anderen Verluste im allgemeinen Topf erfasst werden und mit allerlei verschiedenen Ertragsarten (u.a. auch Aktiendividenden) verrechnet werden dürfen
Vielen Dank
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