mdmd schrieb am 16.08.2019:
Hallo,
habe eine schriftliche Zusage für einen Job erhalten und wurde dort gefragt, ob ich den Job annehme, habe schriftlich bestätigt. Der Vertrag und alles vorbereitet und ich soll in knapp zwei Wochen unterschreiben.
Jetzt habe ich eine Einladung zum Gespräch bei meinem Traumjob bekommen, leider erst in einer Woche, allerdings wissen die, dass ich dann sofort eine Antwort brauche.
Können irgendwelche Konsequenzen auf mich zukommen wenn ich den ersten Job wieder absage (da ich ja schriftlich zugesagt habe)?
Naja, du bist durch die Zusage vermutlich gesetzlich gebunden. Ob dein Arbeitgeber dann darauf besteht, dass du bei ihnen anfängst, ist aber fraglich. Da du dich ja vermutlich in der Probezeit befindest, müsstest du schlimmstenfalls sofort deine Kündigung einreichen, einen Monat dort arbeiten udn könntest danach erst deinen Traumjob beginnen.
Ich bezweifle aber dann, dass der potenzielle unerwünschte Arbeitgeber dich einen Monat lang einarbeiten will, wenn du danach sicher gehst.
Kurz:
Wahrscheinlich wird dein kommender Arbeitgeber auf deinen Arbeitsantritt verzichten.
Vielleicht wäre es aber gut, bei deinem Traumarbeitgeber kurz Bescheid zu sagen, dass du woanders "vorläufig zugesagt" hättest und ob schlimmstenfalls dein Einstieg auch nach einem Monat möglich wäre.
antworten