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Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

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WiWi Gast

Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

Ich war relativ lange wiss. Mit. in einer Großkanzlei und das Zeugnis ist insgesamt wohl eine 2. Ich wollte euch fragen, ob es versteckte Formulierungen gibt, die das Zeugnis ab- oder aufwerten? Arbeitsrecht ist nicht mein Schwerpunkt ;-).Vielen Dank schon mal.

Herr xy hat im genannten Zeitraum praktische Fälle vornehmlich aus dem Rechtsgebiet xy bearbeitet. Er zeigte großes Interesse an seiner Tätigkeit (ist das nicht eine 6?) und arbeitete sich stets in die verschiedenen Rechtsgebiete zügig ein. Dann kommen die Aufgaben, die ich weglasse.
Herr xy verfügt über überdurchschnittliche Kenntnisse, die er stets gut in die Praxis umzusetzen weiß. Er hat die Fähigkeit, sich rasch in neue Fälle einzuarbeiten, Sachverhalte schnell zu erfassen sowie auch komplexe Fragestellungen gut aufzuarbeiten und sich dabei mit den Rechtsproblemen intensiv auseinanderzusetzen. Er erfasst auch die wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge, die den einzelnen Sachverhalten zugrunde liegen, rasch und zutreffend und ist in der Lage, sie interessengerecht in seinen schriftlichen und mündlichen Ausarbeitungen zu berücksichtigen.
Herr xy besitzt eine gute Auffassungsgabe und ist in der Lage, mandantengerechte Lösungen zu xy-rechtlichen Problemen in der anwaltlichen Praxis zu entwickeln. Daneben verfügt er über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen und eine präzise juristische Argumentationsfähigkeit, die er auch in fachlichen DIskussionen gut einzusetzen wusste. Herr xy konnte seine guten englischen Sprachkenntnisse in der Mandatsarbeit nutzen.
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr xy stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Die Ausarbeitungen waren stets hilfreich und konnten in der Regel mit nur geringfügigen Änderungen übernommen werden.
Die Zusammenarbeit mit Herrn xy war nicht nur fachlich, sondern auch persönlich sehr angenehm. Herr xy hat bei uns sehr engagiert und tatkräftig mitgearbeitet. Anregungen und Kritik nahm er stets positiv auf und setze sie konstruktiv um. Sein Verhalten war stets höflich und korrekt, er war ein gern gesehener Mitarbeiter und von den Partnern sowie juristischen und nichtjuristischen Mitarbeitern gleichermaßen anerkannt und geschätzt.
Insgesamt halte ich (Partner) Herrn xy für die anwaltliche Tätigkeit für gut gearbeitet.
Wir alle danken Herrn xy für seine stets gut Mitarbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolgt und persönlich alles Gute.
(Das Bedauern fehlt und die Tatsache, dass ich gekündigt habe, auch. Ist es wichtig, dass drinsteht, dass ich gekündigt habe?)

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WiWi Gast

Re: Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

Der Kündigungsgrund muss auf jeden Fall rein.

Auf ein "Bedauern" hast du kein Recht. Wenn es fehlt, ist es aber auch nicht schlimm. Sie wünschen dir zumindest mal alles gute und "weiterhin" viel Erfolg.

Das Zeugnis müsste eine Zwei sein nach der Standardformulierung. Bei den ganzen Beschreibungen können wir die wohl nicht weiterhelfen, da das je nach Beruf und Branche ganz unterschiedlich ist. Das ist hier ein BWL-Forum. Die allermeisten arbeiten hier auch im Unternehmen und nicht in einer Großkanzlei.

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WiWi Gast

Re: Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

Es ist kein gutes Zeugnis und wie oft da deine Auffassungsgabe genannt wird, ist nicht mehr feierlich.

Lounge Gast schrieb:

Ich war relativ lange wiss. Mit. in einer Großkanzlei und das
Zeugnis ist insgesamt wohl eine 2. Ich wollte euch fragen, ob
es versteckte Formulierungen gibt, die das Zeugnis ab- oder
aufwerten? Arbeitsrecht ist nicht mein Schwerpunkt ;-).Vielen
Dank schon mal.

Herr xy hat im genannten Zeitraum praktische Fälle
vornehmlich aus dem Rechtsgebiet xy bearbeitet. Er zeigte
großes Interesse an seiner Tätigkeit (ist das nicht eine 6?)
und arbeitete sich stets in die verschiedenen Rechtsgebiete
zügig ein. Dann kommen die Aufgaben, die ich weglasse.
Herr xy verfügt über überdurchschnittliche Kenntnisse, die er
stets gut in die Praxis umzusetzen weiß. Er hat die
Fähigkeit, sich rasch in neue Fälle einzuarbeiten,
Sachverhalte schnell zu erfassen sowie auch komplexe
Fragestellungen gut aufzuarbeiten und sich dabei mit den
Rechtsproblemen intensiv auseinanderzusetzen. Er erfasst auch
die wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge, die den
einzelnen Sachverhalten zugrunde liegen, rasch und zutreffend
und ist in der Lage, sie interessengerecht in seinen
schriftlichen und mündlichen Ausarbeitungen zu berücksichtigen.
Herr xy besitzt eine gute Auffassungsgabe und ist in der
Lage, mandantengerechte Lösungen zu xy-rechtlichen Problemen
in der anwaltlichen Praxis zu entwickeln. Daneben verfügt er
über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
und eine präzise juristische Argumentationsfähigkeit, die er
auch in fachlichen DIskussionen gut einzusetzen wusste. Herr
xy konnte seine guten englischen Sprachkenntnisse in der
Mandatsarbeit nutzen.
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr xy stets zu
unserer vollen Zufriedenheit. Die Ausarbeitungen waren stets
hilfreich und konnten in der Regel mit nur geringfügigen
Änderungen übernommen werden.
Die Zusammenarbeit mit Herrn xy war nicht nur fachlich,
sondern auch persönlich sehr angenehm. Herr xy hat bei uns
sehr engagiert und tatkräftig mitgearbeitet. Anregungen und
Kritik nahm er stets positiv auf und setze sie konstruktiv
um. Sein Verhalten war stets höflich und korrekt, er war ein
gern gesehener Mitarbeiter und von den Partnern sowie
juristischen und nichtjuristischen Mitarbeitern gleichermaßen
anerkannt und geschätzt.
Insgesamt halte ich (Partner) Herrn xy für die anwaltliche
Tätigkeit für gut gearbeitet.
Wir alle danken Herrn xy für seine stets gut Mitarbeit und
wünschen ihm weiterhin viel Erfolgt und persönlich alles Gute.
(Das Bedauern fehlt und die Tatsache, dass ich gekündigt
habe, auch. Ist es wichtig, dass drinsteht, dass ich
gekündigt habe?)

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WiWi Gast

Re: Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

Wo denn z.B.?

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WiWi Gast

Re: Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

Frag in einem Juristenforum nach! Instinktiv würde ich sagen 2 bis 2- von den Allgemeinformulierungen her. Was das spezifische angeht: Würde so ein Satz wie

"Die Ausarbeitungen waren stets

hilfreich und konnten in der Regel mit nur geringfügigen
Änderungen übernommen werden"

in einem WiWi-Zeugnis stehen, wäre es inhaltlich eine 6-.

Ich denke aber, dass die Formulierungsspanne zwischen WiWi und Jura einfach zu groß ist und der o.g. Satz sogar für Juristen positiv ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

Schlappe 3x in den ersten 10 Zeilen.... erkannbar an Worten wie "Auffassungsgabe" oder "erfassen" ;)

Lounge Gast schrieb:

Wo denn z.B.?

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WiWi Gast

Re: Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

Lounge Gast schrieb:

Frag in einem Juristenforum nach! Instinktiv würde ich sagen
2 bis 2- von den Allgemeinformulierungen her. Was das
spezifische angeht: Würde so ein Satz wie

"Die Ausarbeitungen waren stets

hilfreich und konnten in der Regel mit nur geringfügigen
Änderungen übernommen werden"

in einem WiWi-Zeugnis stehen, wäre es inhaltlich eine 6-.

Die Formulierungen und deren echte Bedeutugen sind bei allen Berufsgruppen/Facrhrichtungen gleich .... warum sollte sich das unterscheiden ? Welche Begründung sollte es dafür geben ?

Ich denke aber, dass die Formulierungsspanne zwischen WiWi
und Jura einfach zu groß ist und der o.g. Satz sogar für
Juristen positiv ist.

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WiWi Gast

Re: Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

Dass die Formulierungen und deren echte Bedeutung überall gleich sind, stimmt nur in Bezug auf die Standardfloskeln "zu unserer vollsten Zufriedenheit" etc.

Die eigentlichen Ausführungen können je nach Beruf sehr unterschiedlich sein. Z. B. bei einem Buchhalter muss rein, dass er verschwiegen ist. Ein Buchhalter kriegt sehr viele interne Sachen mit und da will man nicht, dass er das überall ausplaudert. Für den Vertrieb wäre das eine völlig unpassende Aussage.

Ich kann mir schon vorstellen, dass bei einem Juristen Ausführungen zur Auffassungsgabe rein müssen. Die beschäftigen sich ja häufig mit komplizierten Sachverhalten. Wenn der Beruf dagegen keine Erfassung komplizierter Sachverhalte beinhaltet, würde die Formulierung nur bedeuten, dass der Mitarbeiter dumm ist.

antworten
WiWi Gast

Re: Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

Ich würde auch empfehlen, in einem dem Beruf entsprechenden Forum oder eben bei einem Anwalt um Rat zu fragen.
Wenn du ein schlechtes Gefühl hast, solltest du das Geld in letztgenannten investieren, allein um für dich selbst einen positiven Abschluss zu erreichen.

antworten
WiWi Gast

Re: Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei

Ich schrieb den Post auf den du dich beziehst und erkläre es dir gerne.

Der Nachposter mit dem Beispiel Buchhalter liegt richtig. Wir reden hier allerdings nicht nur von der Spanne zwischen zwei Tätigkeiten (Buchhalter/Vertrieb), sondern von unterschiedlichen, nicht vergleichbaren Fachrichtungen. Das juristische Benotungssystem ist anders: sehr gut - gut- befriedigend - vollbefriedigend- ausreichend - mangelhaft - ungenügend.

Bereits mit der Note vollbefriedigend ist man schon äußerst gut und braucht sich für die Jobsuche keine Sorgen zu machen. Die Note "sehr gut" ist Statistiken zufolge nur in 0,2% der Fälle erreicht. Die juristische Materie ist einfach zu komplex, um die Noten sehr gut und gut zu erreichen. Ähnlich kann es bei den Fachformulierungen in juristischen Zegnissen sein. Um auf das Beispiel zurückzukommen: in einem WiWi- Zeugnis wären "Ergebnisse, die nur mit geringfügigen Änderungen übernommen werden" ein nahezu vernichtendes Urteil. Jura ist komplexer und erlaubt solche Wordings eher.

Glaub mir, deren Materie ist ungemein komplexer als unser bißchen Bilanzenzeichnen- und lesen + "Marketing". ;)

Lounge Gast schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Frag in einem Juristenforum nach! Instinktiv würde ich
sagen
2 bis 2- von den Allgemeinformulierungen her. Was das
spezifische angeht: Würde so ein Satz wie

"Die Ausarbeitungen waren stets

hilfreich und konnten in der Regel mit nur
geringfügigen
Änderungen übernommen werden"

in einem WiWi-Zeugnis stehen, wäre es inhaltlich eine
6-.

Die Formulierungen und deren echte Bedeutugen sind bei allen
Berufsgruppen/Facrhrichtungen gleich .... warum sollte sich
das unterscheiden ? Welche Begründung sollte es dafür geben ?

Ich denke aber, dass die Formulierungsspanne zwischen WiWi
und Jura einfach zu groß ist und der o.g. Satz sogar für
Juristen positiv ist.

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