Bewertung Arbeitszeugnis Großkanzlei
Ich war relativ lange wiss. Mit. in einer Großkanzlei und das Zeugnis ist insgesamt wohl eine 2. Ich wollte euch fragen, ob es versteckte Formulierungen gibt, die das Zeugnis ab- oder aufwerten? Arbeitsrecht ist nicht mein Schwerpunkt ;-).Vielen Dank schon mal.
Herr xy hat im genannten Zeitraum praktische Fälle vornehmlich aus dem Rechtsgebiet xy bearbeitet. Er zeigte großes Interesse an seiner Tätigkeit (ist das nicht eine 6?) und arbeitete sich stets in die verschiedenen Rechtsgebiete zügig ein. Dann kommen die Aufgaben, die ich weglasse.
Herr xy verfügt über überdurchschnittliche Kenntnisse, die er stets gut in die Praxis umzusetzen weiß. Er hat die Fähigkeit, sich rasch in neue Fälle einzuarbeiten, Sachverhalte schnell zu erfassen sowie auch komplexe Fragestellungen gut aufzuarbeiten und sich dabei mit den Rechtsproblemen intensiv auseinanderzusetzen. Er erfasst auch die wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge, die den einzelnen Sachverhalten zugrunde liegen, rasch und zutreffend und ist in der Lage, sie interessengerecht in seinen schriftlichen und mündlichen Ausarbeitungen zu berücksichtigen.
Herr xy besitzt eine gute Auffassungsgabe und ist in der Lage, mandantengerechte Lösungen zu xy-rechtlichen Problemen in der anwaltlichen Praxis zu entwickeln. Daneben verfügt er über ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen und eine präzise juristische Argumentationsfähigkeit, die er auch in fachlichen DIskussionen gut einzusetzen wusste. Herr xy konnte seine guten englischen Sprachkenntnisse in der Mandatsarbeit nutzen.
Die ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr xy stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Die Ausarbeitungen waren stets hilfreich und konnten in der Regel mit nur geringfügigen Änderungen übernommen werden.
Die Zusammenarbeit mit Herrn xy war nicht nur fachlich, sondern auch persönlich sehr angenehm. Herr xy hat bei uns sehr engagiert und tatkräftig mitgearbeitet. Anregungen und Kritik nahm er stets positiv auf und setze sie konstruktiv um. Sein Verhalten war stets höflich und korrekt, er war ein gern gesehener Mitarbeiter und von den Partnern sowie juristischen und nichtjuristischen Mitarbeitern gleichermaßen anerkannt und geschätzt.
Insgesamt halte ich (Partner) Herrn xy für die anwaltliche Tätigkeit für gut gearbeitet.
Wir alle danken Herrn xy für seine stets gut Mitarbeit und wünschen ihm weiterhin viel Erfolgt und persönlich alles Gute.
(Das Bedauern fehlt und die Tatsache, dass ich gekündigt habe, auch. Ist es wichtig, dass drinsteht, dass ich gekündigt habe?)