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Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob eine Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsprüfung in der Schweiz für die Zulassung zur Prüfung zum Wirtschaftsprüfer in Deutschland angerechnet werden kann.

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

9 Abs 3 Nr.10 WpO gibt dir hier kein klares Nein aber auch kein klares Ja. Ich vermute das hängt von deinen AG ab.

Eine seriöse Antwort kann dir nur die Prüfungsgeschäftsstelle geben.

Viel Erfolg.

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

WiWi Gast schrieb am 12.08.2025:

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob eine Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsprüfung in der Schweiz für die Zulassung zur Prüfung zum Wirtschaftsprüfer in Deutschland angerechnet werden kann.

Ruf am besten mal bei der WPK an. Sollte aber kein Problem sein. Das wichtige ist, dass man unter der Aufsicht eines mit einem deutschen WP vergleichbaren Berufsträgers gearbeitet hat. Das dürfte in der Schweiz mit ziemlicher Sicherheit gegeben sein.

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

WiWi Gast schrieb am 13.08.2025:

9 Abs 3 Nr.10 WpO gibt dir hier kein klares Nein aber auch kein klares Ja. Ich vermute das hängt von deinen AG ab.

Eine seriöse Antwort kann dir nur die Prüfungsgeschäftsstelle geben.

Viel Erfolg.

Die Nr. 10 gibt es nicht. Was du meinst ist sicherlich die Nr. 8.
Dort wird von EU- oder EWR-Abschlussprüfern gesprochen. Die Schweiz ist nicht Mitglied des EWR. Damit greift die genannte Nr. 8 auch nicht.

Die WPK ist bekannt dafür, die Normen sehr strikt auszulegen.

Ganz wichtig: Bei positiver Vorabauskunft unbedingt den Antrag nach § 6 WPO stellen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

WiWi Gast schrieb am 13.08.2025:

Die Nr. 10 gibt es nicht. Was du meinst ist sicherlich die Nr. 8.
Dort wird von EU- oder EWR-Abschlussprüfern gesprochen. Die Schweiz ist nicht Mitglied des EWR. Damit greift die genannte Nr. 8 auch nicht.

Die WPK ist bekannt dafür, die Normen sehr strikt auszulegen.

Ganz wichtig: Bei positiver Vorabauskunft unbedingt den Antrag nach § 6 WPO stellen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.

In § 9 Abs. 3 Nr. 8 WPO heißt es: ‚… oder dort zugelassenen Prüfungsgesellschaften (EU- oder EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften)‘. Daher sollte die Anrechnung der Berufserfahrung grundsätzlich unproblematisch sein.

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

WiWi Gast schrieb am 13.08.2025:

In § 9 Abs. 3 Nr. 8 WPO heißt es: ‚… oder dort zugelassenen Prüfungsgesellschaften (EU- oder EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften)‘. Daher sollte die Anrechnung der Berufserfahrung grundsätzlich unproblematisch sein.

Die Schweiz ist ja eben nicht Teil der EU oder des EWR. Das ist das, was zu Problemen führen könnte.

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

WiWi Gast schrieb am 13.08.2025:

Die Schweiz ist ja eben nicht Teil der EU oder des EWR. Das ist das, was zu Problemen führen könnte.

Der Absatz findet Anwendung, wenn die Prüfungsgesellschaft, bei der die Berufserfahrung gesammelt wurde, in einem EU- oder EWR-Staat zugelassen ist – auch wenn der Einsatzort außerhalb der EU/EWR liegt, z. B. in der Schweiz.

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

WiWi Gast schrieb am 13.08.2025:

Der Absatz findet Anwendung, wenn die Prüfungsgesellschaft, bei der die Berufserfahrung gesammelt wurde, in einem EU- oder EWR-Staat zugelassen ist – auch wenn der Einsatzort außerhalb der EU/EWR liegt, z. B. in der Schweiz.

Kann mir nur schwer vorstellen, dass EU-EWR-Gesellschaften in der Schweiz tätig sind. Meist handelt es sich dann um originäre schweizer Unternehmen, die eine schweizer Zulassung haben (auf die Nr. 8 keine Anwendung findet).

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

WiWi Gast schrieb am 13.08.2025:

Die Schweiz ist ja eben nicht Teil der EU oder des EWR. Das ist das, was zu Problemen führen könnte.

Gab bei mir auch keine Probleme bei Tätigkeit im außereuropäischen Ausland. Wurde alles problemlos anerkannt.

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

WiWi Gast schrieb am 13.08.2025:

Kann mir nur schwer vorstellen, dass EU-EWR-Gesellschaften in der Schweiz tätig sind. Meist handelt es sich dann um originäre schweizer Unternehmen, die eine schweizer Zulassung haben (auf die Nr. 8 keine Anwendung findet).

BDO, Mazars

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WiWi Gast

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

WiWi Gast schrieb am 13.08.2025:

Die Schweiz ist ja eben nicht Teil der EU oder des EWR. Das ist das, was zu Problemen führen könnte.

Es stellt sich die Frage, weshalb Berufserfahrung, die im Rahmen vergleichbarer Tätigkeiten in Luxemburg oder Irland erworben wurde, in Deutschland anerkannt wird, während identische bzw. gleichwertige Berufserfahrung aus der Schweiz keine Anerkennung findet.

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RelictKornet

Berufserfahrung in der Schweiz – Anerkennung für deutsche WP-Zulassung

Hey, keine Ahnung, hab da auch nicht viel Energie für. Aber ich glaube, dass solche Tätigkeiten in der Regel angerechnet werden können. Am besten mal direkt bei der WPK nachfragen, die wissen das genau.

WiWi Gast schrieb am 12.08.2025:

Hallo zusammen,

ich würde gerne wissen, ob eine Tätigkeit im Bereich Wirtschaftsprüfung in der Schweiz für die Zulassung zur Prüfung zum Wirtschaftsprüfer in Deutschland angerechnet werden kann.

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WiWi Gast

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