Bildung schützt vor Erwerbslosigkeit
Auch ein Hochschulabschluss ist keine Arbeitsplatzgarantie, aber er senkt das Risiko der Erwerbslosigkeit nach Angaben des Statistischen Bundesamtes beträchtlich.
Bildung schützt vor Erwerbslosigkeit
Wiesbaden, 25.01.2005 (destatis) - Auch ein Hochschulabschluss ist keine Arbeitsplatzgarantie, aber er senkt das Risiko von Erwerbslosigkeit beträchtlich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im 2. Quartal des Jahres 2003 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU25) 12,3% der Erwerbspersonen mit einfachem Bildungsgrad erwerbslos, während zum gleichen Zeitpunkt nur 5% der höher Gebildeten erfolglos nach Arbeit suchten. Unter Personen mit mittlerer Bildung betrug die Erwerbslosenquote 9,6%.
Auch in Deutschland waren im Frühjahr 2003 5% der Akademiker erwerbslos, jedoch 10% der Erwerbspersonen mit mittlerem Abschluss und sogar 15,7% derer, die nur einen niedrigen Bildungsgrad vorweisen konnten.
Das Muster eines mit der Höhe des erworbenen Abschlusses deutlich sinkenden Erwerbslosigkeitsrisikos zeigt sich durchweg in allen EU-Staaten, für die entsprechende Daten vorliegen. Lediglich die Ausprägung dieses Zusammenhangs variiert teils deutlich: Während beispielsweise in Portugal der Abstand zwischen einfach und höher Gebildeten mit 5,3% gegenüber 6,1% gering ausfällt, ist in der Slowakischen Republik das Risiko einer Erwerbslosigkeit bei einfacher Bildung (47%) mehr als zehnmal so hoch wie mit einer höheren Bildung (4,4%). In mehreren osteuropäischen Staaten ist der Unterschied ähnlich drastisch. Diese Beobachtung deutet darauf hin, dass im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbruch befindliche, ehemals industriell geprägte Staaten besonders große Probleme dabei haben, niedrig Qualifizierten eine berufliche Perspektive zu bieten.
Unter einem einfachen Bildungsgrad wird bei diesen Angaben exemplarisch auf Deutschland bezogen höchstenfalls eine Schulbildung bis zur mittleren Reife ohne Abschluss einer Berufsausbildung im Dualen System oder einer Berufsfachschule verstanden. Eine Berufsbildung oder Abitur werden als mittleres, ein Hochschul- oder vergleichbarer Abschluss als höheres Bildungsniveau gewertet.