Hier der TE:
Ich bin jetzt kein Fachmann in Personalfragen.
Bei uns war es so, dass Referenten mit entsprechender Berufserfahrung auch als E14 eingestellt wurden. Als dann nach einem Jahr die Verbeamtung anstand, wurden diese aber mit A13 verbeamtet. Die Stufen A13 bis A15 müssen in der Regel durchlaufen werden und können nicht übersprungen werden. Je nach Berufserfahrung wird man dann aber schneller zu A14 befördert.
Ob und wann man A15 wird, hängt von der Behörde ab. In einem Bundesministerium wird jeder früher oder später A15. Teilweise muss man jedoch gewisse Bedingungen erfüllen, wie z. B. zwei unterschiedliche Referate. Wie es in anderen Bundesbehörden ausschaut, weiß ich nicht. Aber vielleicht kann man sich mal im Haushaltsgesetz den Stellenplan anschauen. Dort sind ja die A13, A14 und A15-Stellen aufgeführt. Dann sieht man ja, wie groß das Beförderungspotential ist.
Bis A14 geht es normalerweise schnell, danach wird es eng. Deswegen stellt sich der Personalrat auch quer, wenn externe A15-Beamte in die Behörde versetzt werden sollen, weil diese dann den eigenen Leuten eine Planstelle wegnehmen. Wenn man wechseln will, dann am besten noch als A14er.
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