Also grundsätzlich darf man als Hartz-IV-Empfänger nicht längere Zeit ins Ausland (mit Ausnahme der vorgeschriebenen Urlaubstage), da man ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muß.
ABER: das ganze ist die rein formal-rechtliche Regelung. Tatsächlich kenne ich viele, die sich darum einen feuchten Kehricht scheren und trotzdem ins Ausland gehen. Man brauch eben dann eine Vertrauensperson, die die Post durchsieht, ob da irgendetwas von der ARGE dabei ist. Und wenn es hart auf hart kommt, ist man eben krank oder ähnliches.
Ein Geheimtip (allerdings weiß ich nicht, ob das immer funktioniert): ich hatte nach meinem Studium auch HartzIV beantragt und wollte längere Zeit nach Brasilien. Ich hatte damals den Spieß vollständig umgedreht: ich bin zur Arge zu meiner Betreuerin gegangen und habe gesagt, ich hätte wichtige Bewerbungsgespräche dort (deren Belege ich dann nachweisen mußte, konnte ich aber dort leicht organisieren) - die haben mir dann sogar den kompletten Flug bezahlt (850 Euro). Sie hatte mich aber darauf hingewiesen, dass dies immer im Ermessen des Bearbeiters liegt, es gibt da keine grundsätzliche Regel für "Bewerbungsgespräche" im außereuropäischen Ausland.
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