1) Semesterticket trotz Vollzeitjob ist Betrug. Haben wir hier schon x-mal geklärt. Die Diskussion, dass das heute manchmal noch lasch kontrolliert wird, können wir uns sparen, denn das kann sich, analog Bafög Anfang der 2000er, kurzfristig ändern und ist auch schon im Gespräch. Dann allerdings gibt es eine 5-jährige und rückwirkende Verjährungsfrist. Geht es nur um das Ticket gibt es am Ende eine Geldstrafe, aber eben keine Vorstrafe. Ausnahme wäre, wenn man das schon zig Jahre macht, denn jedes neue Ticket gilt als neuer Betrugsfall. Geht es auch noch um die Krankenversicherung, dann war es das mit dem Führungszeugnis, wobei man da schon extrem dumm sein müsste, denn Krankenkasse und Arbeitsamt korrespondieren miteinander und eine Anmeldung als Student fällt immer auf.
2) Arbeitslosengeld I und Semesterticket ist ebenfalls Betrug und zwar noch eine Nummer heftiger. Das liegt daran, dass du beim ALG I (alternativ ALG II) Antrag deinen Status und deine Einkünfte offenlegen musst. Ein Semesterticket wäre aber eine Vergünstigung und damit praktisch Einkommen. Es handelt sich daher um mehrere Betrugsdelikte, die man bewusst schriftlich dokumentieren muss und da kann es dann schon eine Vorstrafe geben.
3) Jemand, der in der Probezeit gefeuert und vorher nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, hat kein Anrecht auf ALG I. Dafür muss man in den letzten 36 Monaten mindestens 12 Monaten aktiv gewesen sein. Nicht dazu zählen Praktika im Rahmen der schulischen Ausbildung usw..
4) Es bliebe dann ALG 2, wobei man natürlich kein Vermögen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben darf. Faustregel: Vermögensgrenze 300 Euro x Lebensalter. Dazu zählen auch Sachgegenstände oder Autos. Die Kontrolle ist hier wesentlich umfangreicher, als bei ALG I. Im Übrigen sollte man die Punkte 1 und 2 beachten. Nach ca. 6 Monaten wird man von der Arge als Ungelernter geführt, wenn man vor dem Studium keine Ausbildung hat. Dann muss man jeden Job annehmen, der kommt.
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