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Semesterticket & Arbeitslosengeld

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

Hallo zusammen,

ich habe 2,5 Jahre BE und wechsel bald den Arbeitgeber.

Da der neue Arbeitgeber weiter entfernt von mir sitzt und ich ÖPNV nutze, würden die Kosten für das Monatsticket ÖPNV stark ansteigen.

Daher überlege ich, mich wieder als Student einzuschreiben um das wesentlich günstigere Semesterticket nutzen zu können.

Nun habe ich gelesen, dass man als Student keinen Anspruch auf ALG I hat. Sprich, würde mich der neue Arbeitgeber in der Probezeit entlassen, dann hätte ich keinen Anspruch auf ALG I? Kann mir das bitte jemand bestätigen oder ist mein Gedankengang Unsinn und ich hätte doch Anspruch auf ALG I?

Danke und LG

P.S. Bitte keine Moraldiskussion über die Nutzung von Semesterticket als Arbeitnehmer starten, danke :)

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

Google ALG 1 und lass es.

WiWi Gast schrieb am 12.02.2020:

Hallo zusammen,

ich habe 2,5 Jahre BE und wechsel bald den Arbeitgeber.

Da der neue Arbeitgeber weiter entfernt von mir sitzt und ich ÖPNV nutze, würden die Kosten für das Monatsticket ÖPNV stark ansteigen.

Daher überlege ich, mich wieder als Student einzuschreiben um das wesentlich günstigere Semesterticket nutzen zu können.

Nun habe ich gelesen, dass man als Student keinen Anspruch auf ALG I hat. Sprich, würde mich der neue Arbeitgeber in der Probezeit entlassen, dann hätte ich keinen Anspruch auf ALG I? Kann mir das bitte jemand bestätigen oder ist mein Gedankengang Unsinn und ich hätte doch Anspruch auf ALG I?

Danke und LG

P.S. Bitte keine Moraldiskussion über die Nutzung von Semesterticket als Arbeitnehmer starten, danke :)

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

Diese 200€ Ersparnis für das Semesterticket sind es mir nicht wert. Da du bei einem Master oder MBA alle Exmatrikulationsbescheinigungen vorzeigen musst. Und da habe ich kein Bock die Unis hinterherzurennen und vorallen Fomulare auszufüllen um mich zu immatrikulieren.

Du kannst dich zu jederzeit exmatrikulieren lassen.

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

Deine Krankenkasse wird davon Wind bekommen und höchstwahrscheinlich deinen Arbeitgeber anschreiben und fragen, warum du nicht als Student angerechnet wirst.

Haben wir erst vor 2 Monaten gehabt; allerdings lag da ein anderes Problem vor.

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

Das ist natürlich nicht möglich. Entweder ALG oder Semesterticket.

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

WiWi Gast schrieb am 13.02.2020:

Deine Krankenkasse wird davon Wind bekommen und höchstwahrscheinlich deinen Arbeitgeber anschreiben und fragen, warum du nicht als Student angerechnet wirst.

Haben wir erst vor 2 Monaten gehabt; allerdings lag da ein anderes Problem vor.

Lass mich raten, der Kollege hatte immer noch keinen Abschluss

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

1) Semesterticket trotz Vollzeitjob ist Betrug. Haben wir hier schon x-mal geklärt. Die Diskussion, dass das heute manchmal noch lasch kontrolliert wird, können wir uns sparen, denn das kann sich, analog Bafög Anfang der 2000er, kurzfristig ändern und ist auch schon im Gespräch. Dann allerdings gibt es eine 5-jährige und rückwirkende Verjährungsfrist. Geht es nur um das Ticket gibt es am Ende eine Geldstrafe, aber eben keine Vorstrafe. Ausnahme wäre, wenn man das schon zig Jahre macht, denn jedes neue Ticket gilt als neuer Betrugsfall. Geht es auch noch um die Krankenversicherung, dann war es das mit dem Führungszeugnis, wobei man da schon extrem dumm sein müsste, denn Krankenkasse und Arbeitsamt korrespondieren miteinander und eine Anmeldung als Student fällt immer auf.

2) Arbeitslosengeld I und Semesterticket ist ebenfalls Betrug und zwar noch eine Nummer heftiger. Das liegt daran, dass du beim ALG I (alternativ ALG II) Antrag deinen Status und deine Einkünfte offenlegen musst. Ein Semesterticket wäre aber eine Vergünstigung und damit praktisch Einkommen. Es handelt sich daher um mehrere Betrugsdelikte, die man bewusst schriftlich dokumentieren muss und da kann es dann schon eine Vorstrafe geben.

3) Jemand, der in der Probezeit gefeuert und vorher nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, hat kein Anrecht auf ALG I. Dafür muss man in den letzten 36 Monaten mindestens 12 Monaten aktiv gewesen sein. Nicht dazu zählen Praktika im Rahmen der schulischen Ausbildung usw..

4) Es bliebe dann ALG 2, wobei man natürlich kein Vermögen haben oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben darf. Faustregel: Vermögensgrenze 300 Euro x Lebensalter. Dazu zählen auch Sachgegenstände oder Autos. Die Kontrolle ist hier wesentlich umfangreicher, als bei ALG I. Im Übrigen sollte man die Punkte 1 und 2 beachten. Nach ca. 6 Monaten wird man von der Arge als Ungelernter geführt, wenn man vor dem Studium keine Ausbildung hat. Dann muss man jeden Job annehmen, der kommt.

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

WiWi Gast schrieb am 12.02.2020:

Hallo zusammen,

ich habe 2,5 Jahre BE und wechsel bald den Arbeitgeber.

Da der neue Arbeitgeber weiter entfernt von mir sitzt und ich ÖPNV nutze, würden die Kosten für das Monatsticket ÖPNV stark ansteigen.

Daher überlege ich, mich wieder als Student einzuschreiben um das wesentlich günstigere Semesterticket nutzen zu können.

Nun habe ich gelesen, dass man als Student keinen Anspruch auf ALG I hat. Sprich, würde mich der neue Arbeitgeber in der Probezeit entlassen, dann hätte ich keinen Anspruch auf ALG I? Kann mir das bitte jemand bestätigen oder ist mein Gedankengang Unsinn und ich hätte doch Anspruch auf ALG I?

Danke und LG

P.S. Bitte keine Moraldiskussion über die Nutzung von Semesterticket als Arbeitnehmer starten, danke :)

Es wäre Sozialbetrug. Fliegt es auf, kann es einen Eintrag im Führungszeugnis geben und wehe du musst dich dann wo bewerben, wo du eines brauchst. Schon ein Scheinstudium an sich ist Betrug. Haben wir hier aber umfangreich geklärt und die entsprechenden juristischen Stellungnahmen verlinkt. Wie im alten Thread kann man nur sagen: Ja, es wird im Moment noch etwas nachlässig kontrolliert, aber wer sagt, dass das morgen auch noch so sein muss? So schnell verjährt ein Betrug nicht, aber das weißt du bestimmt selbst.

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

Das nennt man Sozialbetrug. Na ja, wenn du die Probezeit schaffst, dann brauchst du vielleicht kein Führungszeugnis mehr. Hoffentlich.

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

M.W.n. dürfte es kein Problem geben, wenn du immatrikuliert bist & parallel ALG1 beziehen möchtest. Du musst dem Arbeitsmarkt einfach nur "zur Verfügung" stehen, was genau die Definition hiervon ist, würde ich noch mal recherchieren. Sonst einfach mal bei'm Jobcenter anrufen und nachfragen :)
WiWi Gast schrieb am 12.02.2020:

Hallo zusammen,

ich habe 2,5 Jahre BE und wechsel bald den Arbeitgeber.

Da der neue Arbeitgeber weiter entfernt von mir sitzt und ich ÖPNV nutze, würden die Kosten für das Monatsticket ÖPNV stark ansteigen.

Daher überlege ich, mich wieder als Student einzuschreiben um das wesentlich günstigere Semesterticket nutzen zu können.

Nun habe ich gelesen, dass man als Student keinen Anspruch auf ALG I hat. Sprich, würde mich der neue Arbeitgeber in der Probezeit entlassen, dann hätte ich keinen Anspruch auf ALG I? Kann mir das bitte jemand bestätigen oder ist mein Gedankengang Unsinn und ich hätte doch Anspruch auf ALG I?

Danke und LG

P.S. Bitte keine Moraldiskussion über die Nutzung von Semesterticket als Arbeitnehmer starten, danke :)

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

Die Krankenkasse wird zwangsläufig Wind davon bekommen und es melden. Du musst bei Immatrikulation ein Formular von der Krankenkasse beilegen und dazu deinen Versicherungsstatus auf "Student" ändern. Gleichzeitig hat dich das AA noch nicht bei denen abgemeldet und überweist weiter Geld an sie.

Zweithörer wäre drin, aber dann gibt es kein Ticket. Manchmal ist Soziabetrug echt ein bisschen tricky...

antworten
WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

Was laberst du. Man muss mitnichten den Versicherungsstatus Student haben, um zu studieren. Oder wie machen die ganzen nebenberuflichen Studenten so?

Aber ja, mit ALG1 wird es tricky. Offiziell bist du als nebenberuflicher Student sozialversicherungspflichtig und zahlst deine entsprechenden beiträge. Sobald du arbeitslos wirst, könnte dir aber unterstellt werden, dass du dann ein vollzeitstudent bist und entsprechend keinen alg Anspruch hättest.

Würde mir den Stress also nicht geben.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2020:

Die Krankenkasse wird zwangsläufig Wind davon bekommen und es melden. Du musst bei Immatrikulation ein Formular von der Krankenkasse beilegen und dazu deinen Versicherungsstatus auf "Student" ändern. Gleichzeitig hat dich das AA noch nicht bei denen abgemeldet und überweist weiter Geld an sie.

Zweithörer wäre drin, aber dann gibt es kein Ticket. Manchmal ist Soziabetrug echt ein bisschen tricky...

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

Nein, im Bogen für ALG I wird man explizirt gefragt, ob man studiert. Studiert man, bekommt man kein ALG I. Studiert man nicht, bekommt man kein Semesterticket. Klar, kann man versuchen, beides zu kombinieren, aber das wäre dann halt Betrug und fliegt zielsicher auf, sobald Krankenkasse und Finanzamt noch ins Spiel kommen.

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

WiWi Gast schrieb am 13.02.2020:

Was laberst du. Man muss mitnichten den Versicherungsstatus Student haben, um zu studieren. Oder wie machen die ganzen nebenberuflichen Studenten so?

Aber ja, mit ALG1 wird es tricky. Offiziell bist du als nebenberuflicher Student sozialversicherungspflichtig und zahlst deine entsprechenden beiträge. Sobald du arbeitslos wirst, könnte dir aber unterstellt werden, dass du dann ein vollzeitstudent bist und entsprechend keinen alg Anspruch hättest.

Würde mir den Stress also nicht geben.

Die Krankenkasse wird zwangsläufig Wind davon bekommen und es melden. Du musst bei Immatrikulation ein Formular von der Krankenkasse beilegen und dazu deinen Versicherungsstatus auf "Student" ändern. Gleichzeitig hat dich das AA noch nicht bei denen abgemeldet und überweist weiter Geld an sie.

Zweithörer wäre drin, aber dann gibt es kein Ticket. Manchmal ist Soziabetrug echt ein bisschen tricky...

  1. Als nebenberuflicher Student hat man aber kein Anrecht auf die typischen studentischen Leistungen wie Semesterticket oder Krankenkasse. Die hat man nur als Vollzeitstudent.

  2. Das Problem beim ALG I ist noch viel tiefer, denn du musst dem Amt bestätigen, dass du eben weder mehr als 15 Stunden arbeitest oder Student bist. Machst du hier falsche Angaben ist es Betrug, den du eidestaatlich dem Amt auch noch mit deiner Unterschrift bestätigt hast. Oder einfacher: Du musst das ausfüllen, denn es ist Teil des ALG-Antrages.
    Bist du aber Student, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung und bekommst kein Geld.

-> So oder so. Die Sache, wie sie der TE beschreibt, endet immer im Betrug, den er sowieso schon begeht, wenn er ein Semesterticket bezieht und parallel Vollzeit arbeitet.

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WiWi Gast

Semesterticket & Arbeitslosengeld

WiWi Gast schrieb am 13.02.2020:

M.W.n. dürfte es kein Problem geben, wenn du immatrikuliert bist & parallel ALG1 beziehen möchtest. Du musst dem Arbeitsmarkt einfach nur "zur Verfügung" stehen, was genau die Definition hiervon ist, würde ich noch mal recherchieren. Sonst einfach mal bei'm Jobcenter anrufen und nachfragen :)

Hallo zusammen,

ich habe 2,5 Jahre BE und wechsel bald den Arbeitgeber.

Da der neue Arbeitgeber weiter entfernt von mir sitzt und ich ÖPNV nutze, würden die Kosten für das Monatsticket ÖPNV stark ansteigen.

Daher überlege ich, mich wieder als Student einzuschreiben um das wesentlich günstigere Semesterticket nutzen zu können.

Nun habe ich gelesen, dass man als Student keinen Anspruch auf ALG I hat. Sprich, würde mich der neue Arbeitgeber in der Probezeit entlassen, dann hätte ich keinen Anspruch auf ALG I? Kann mir das bitte jemand bestätigen oder ist mein Gedankengang Unsinn und ich hätte doch Anspruch auf ALG I?

Danke und LG

P.S. Bitte keine Moraldiskussion über die Nutzung von Semesterticket als Arbeitnehmer starten, danke :)

Mit einem Studentenstatus steht man dem Arbeitsmarkt aber per Definition nicht zur Verfügung und ohne Studentenstatus bekommt man kein Semesterticket. Man kann sich auch nicht rausreden, weil man im Antrag explizit danach gefragt wird. Das wäre demnach Sozialbetrug.

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