WiWi Gast schrieb am 28.06.2023:
Wie lange hat man denn Zeit nach bestandenem Examen bis man spätestens berufen werden muss bevor das bestandene Examen verfällt?
Ich hab nach dem Studium (Wiwi Master) 2 Jahre relevante Berufserfahrung und bin zum Examen dieses Jahr zugelassen und bereite mich seit Mai Vollzeit darauf vor.
Allerdings liegt meine Berufserfahrung >10 Jahre zurück, da ich nicht nur Wiwi sondern auch MINTler bin (auch Master) und in den letzten 10 Jahren Karriere im MINT Bereich gemacht habe.
Nun habe ich keine Lust mehr auf die weitere Karriere im technischen Bereich, aus diversen Gründen, und StB erschien mir als gute Alternative insbesondere im Hinblick auf eine (relativ) sichere Selbstständigkeit.
Jedoch war meine Überlegung nach dem Examen erstmal ein Jahr so (also nur als Wiwi aber ohne StB Titel, z.B. Steuerassistent) zu arbeiten um mich auch in der Praxis wieder auf Stand zu bringen, bevor ich mich bestellen lasse.
Gibt es da eine Frist?
Nein, es gibt keine bestimmte Frist. Eine Bestellung kann jedoch versagt werden, z. B. wenn der Antragsteller aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein wird, die Tätigkeit auszuüben. Faktisch ergibt sich hieraus also ein gewisser Druck, in deinem Fall sollte dies jedoch nicht relevant sein.
Liebe Grüße
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