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WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ok. Also bislang fand ich die Klausuren auch alle in Ordnung und fair aber heute steuern das war ja ein richtiger f“ck.
Waren das die Klausuren für Steuerberater?????

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 24.08.2021:

Ok. Also bislang fand ich die Klausuren auch alle in Ordnung und fair aber heute steuern das war ja ein richtiger f“ck.
Waren das die Klausuren für Steuerberater?????

Was wurde den gefragt?

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 24.08.2021:

Ok. Also bislang fand ich die Klausuren auch alle in Ordnung und fair aber heute steuern das war ja ein richtiger f“ck.
Waren das die Klausuren für Steuerberater?????

War doch ganz entspannt?

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 24.08.2021:

Ok. Also bislang fand ich die Klausuren auch alle in Ordnung und fair aber heute steuern das war ja ein richtiger f“ck.
Waren das die Klausuren für Steuerberater?????

Was wurde den gefragt?

Also ich empfande die Prüfung heute auch als heftig. Aufgabe 1 zu 60 Punkte (oder so ungefähr)...
Ein relativ kleiner Sachverhalt aber die Aufgabenstellung: Bilanzsteuerlich, Gewerbe- und KsT-lich lösen und sämtliche Ust Vorfälle darlegen. Daneben noch sämtliche steuerlichen Auswirkung auf alle im Sachverhalt genannten Personen.... Also natürliche Personen die Est, die Kapitalgesellschaften noch die Ust, Kst,..... usw. (so genau hab ich es nicht mehr im Kopf)
Also einmal komplett alles an Steuern was geht. Wenn man sich bewusst ist was da alles dahinter steckt an Vorgängen dann war das nicht zu schaffen in 6 Stunden, nicht mal Aufgabe 1!!!!
Dazu noch die Organschaft beachten...

Aufgabe 2: Grunderwerbssteuer + Umsatzsteuerliche Sachverhalte. Waren okey, leichtsinnige Fehler gemacht im Stress aber Grunderwerbssteuer schaut sich halt auch niemand an.

Aufgabe 3 die Umwandlung war auch in Ordnung, aber keine Zeit dafür gehabt! Dafür gab es halt auch nur 15 Punkte oder so....

Das fiese an den Aufgaben: Die Aufgabenstellung war sehr umfangreich, die Hinweise kamen immer nach der Aufgabenstellung auf einer eigenen Seite, die hat man schnell übersehen weil damit dann niemand mehr rechnet (Seite umblättern und dann auf einmal : ABER Achtung, haha.... Das ist übrigens noch zu beachten bzw. anders als normal).
Gerade bei Aufgabe 1 hat mich der Hinweis dann richtig überrumpelt als ich dann zur Aufgabe 2 wollte. Richtig richtig fies, die Hinweise hätte man schon vorher bringen können bzw. nicht soviel Platz lassen nach der Aufgabe, da ist man davon ausgegangen dass nichts mehr kommt nach der Aufgabe wenn soviel Platz ist!

Dieses Jahr werden weniger bestehen als sonst. Morgen rechne ich dann mit FGO????? So abgedreht wie das Examen ist dieses Jahr.

Dann noch vermutlich die 6b in Aufgabe 1, latente Steuern beachten (hier war zumindest dann ein Hinweis gegeben, sofern man den gelesen hat). also man musste wirklich viel im Hinterkopf behalten bei der Bearbeitung weil es war soviel abgefragt und man hat so schnell Punkte verloren wenn man vergessen hat das ganze noch bilanzsteuerlich zu beachten, das ganze Kst und Gewerbesteuerlich zu beachten und die Auswirkung bei den anderen Personen und Gesellschaften und dann halt die UST nicht zu vergessen.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 24.08.2021:

Ok. Also bislang fand ich die Klausuren auch alle in Ordnung und fair aber heute steuern das war ja ein richtiger f“ck.
Waren das die Klausuren für Steuerberater?????

War doch ganz entspannt?

Dann hast du wahrscheinlich die ganzen Probleme nicht erkannt :)

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 24.08.2021:

Ok. Also bislang fand ich die Klausuren auch alle in Ordnung und fair aber heute steuern das war ja ein richtiger f“ck.
Waren das die Klausuren für Steuerberater?????

War doch ganz entspannt?

Was wurde denn gefragt?😂🙈

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Schlimmste Prüfung bisher
War das in Umsatzsteuer ein Reifengeschäft oder innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Weiß den Sachverhalt leider nicht mehr ganz

WiWi Gast schrieb am 24.08.2021:

Ok. Also bislang fand ich die Klausuren auch alle in Ordnung und fair aber heute steuern das war ja ein richtiger f“ck.
Waren das die Klausuren für Steuerberater?????

War doch ganz entspannt?

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Was war heute dran?
Kam AO?

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Im Steuererlass zu Teilwerten wird unter Finanzanlagevermögen darauf eingegangen. Dann noch Anwendung des TEV. Zumindest habe ich es so gelöst.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Aktienfonds Investmentfondsbesterungsgesetz

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Auch wenn ich heute nicht in der Klausur saß bin ich mir 100% sicher dass das Investmentsteuergesetz niemals in einer WP Klausur drankommen würde. BTW mit einem „ Investmentfondsbesterungsgesetz“ wirst du so oder so nicht weit kommen.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Aktienfonds Investmentfondsbesterungsgesetz

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ne Einzelunternehmer und Personengesellschaften
War fast alles Bilanzsteuer

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Was war heute dran?
Kam AO?

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ne das war auf den Fall gar nicht anwendbar… aber ich glaube wer den Erlass hier nicht gefunden hat war hier eh verloren

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Auch wenn ich heute nicht in der Klausur saß bin ich mir 100% sicher dass das Investmentsteuergesetz niemals in einer WP Klausur drankommen würde. BTW mit einem „ Investmentfondsbesterungsgesetz“ wirst du so oder so nicht weit kommen.

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Aktienfonds Investmentfondsbesterungsgesetz

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Investmentsteuergesetz ist mMn Hot-Topic fürs StB-Examen, da 2018 reformiert und Erlass gerade veröffentlicht, kam auch 2019 im StB-Examen dran, Teilfreistellungen, Vorabpauschale und Regelung für Altanteile (56 InvStG) können schon dran kommen, zugegebenermaßen fürs WP-Examen schon sehr speziell und undankbar…

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Auch wenn ich heute nicht in der Klausur saß bin ich mir 100% sicher dass das Investmentsteuergesetz niemals in einer WP Klausur drankommen würde. BTW mit einem „ Investmentfondsbesterungsgesetz“ wirst du so oder so nicht weit kommen.

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Aktienfonds Investmentfondsbesterungsgesetz

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Also Tag 2 fand ich wirklich fair im Gegensatz zu Tag 1.
Dass eine Mitunternehmerschaft kommt war abzusehen wenn diese an Tag 1 nicht kommt.

Das waren alles klassische Themen und Erlasse! Wirklich wirklich super fair. Teil 2 hingegen mit der Betriebsaufspaltung und der 6b Rücklage im SBV und die Übertragbarkeit war aber dann wirklich die Spitze des Eisbergs. Aber ansonsten echt machbar! Auch zeitlich, ok. Tag 1 war für mich wirklich weitaus schlimmer.

Sachverhalt 1 (Einzelunternehmen): Aufgabe: Sachverhalte nach Bilanzsteuerrecht+Einkommensteuerrecht würdigen.

  1. Publikumsfonds: Hier war der Teilwerterlass 1 6/12 anzuwenden (Erlasse gerade aus dem Kopf, kann auch ein anderer sein)
    Dafür 25 Punkte war heftig, vielleicht war noch was anderes zu beachten? Ich war relativ schnell fertig und habe auch gedacht da muss man das Investmentsteuergesetz anwenden aber inzwischen bin ich auch eher gegen eine Anwendung! Die Vorabpauschale wäre die einzige Anwendung aber die wurde explizit ausgeschlossen lt. Sachverhaltshinweisen.

  2. Mietereinbauten -> Erlass 1 § 7/1 Hier sollte man die Rolltreppen als WG (wirtschaftliches Eigentum) bilanzieren und über die Mietdauer abschreiben!

  3. R 6.6 Rücklage und 7g Investitionsabzug: Hier sollte man ein abgebranntes KFZ in zwei Jahren begutachten und entsprechend in der Steuerbilanz den R6.6. und 7g darstellen.

  4. ERP Softwarebilanzierung (Erlass 1 § 5/irgendwas???? Weiss ich im Kopf gerade nicht). Lediglich darstellen dass Software+Implementierung als Anschaffungskosten gelten.

Teil 2: Mitunternehmerschaft
Hier war eine GmbH & Co. KG gegeben mit zwei Kommanditisten die zu 50/50 jeweils an der KG und der GmbH beteiligt waren wobei die GmbH Als geschäftsführer der KG galt und eine Person als GF der GmbH.

Aufgabe: Würdigen der Sachverhalte einkommensteuerrechtlich für die beiden Kommanditisten/Gesellschafter.

Dabei war ein Grundstück aus der Gesamthandsbilanz der KG an den GF-Geschäftsführer verkauft worden (R). Dieser hatte das dann natürlich an die KG vermietet zu betrieblichen Zwecken und dann selbst für seine selbstständige Tätigkeit genutzt.

R hatte insgesamt Einkünfte aus § 15 I Nr, 1, Nr. 2 aus der KG und als Mitunternehmer sowie aus dem Sonderbetriebsvermögen (GmbH Anteile, Grundstück,....)
§ 18 aus selbstständiger Arbeit als Ingenieur,
19 EstG wg. angestellter Geschäftsführer
und Abgrenzung dass er keine § 20 und 21 und 22 hatte (Dividende, Miete und Veräußerungsgeschäft Grundstück).

Der andere Kommanditist hingegen war einfach nur § 15 ESTG aus KG und Mitunternehmerschaft sowie Sondervergütung GmbH Anteile.

Hut ab an die 6b Übertragung im SBV und die Aufteilung zwischen den Gesellschaftern. Da bin ich mir unsicher aber insgesamt sollte es auch ohne die 6b Sache machbar gewesen sein.

Teil 1 war mit 50 Punkte durch Klassiker gut machbar. Teil 2 mit 50 Punkten war machbar wenn man die Grundlage einer Mitunternehmerschaft verstanden hat (Sonderbetriebsvermögen und Betriebsaufspaltung).

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Hat schon jemand Post erhalten aus den Juni Klausuren? Die Absagen müssten jetzt langsam kommen lt. WPK

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Leider nein :(
Wieder mal Einkommensteuerrecht / Bilanzsteuer.
Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, diverse Erlasse abarbeiten,6b Rücklagen und 7g EstG.

Manche glauben auch Investmentsteuergesetz aber ich habe das bis jetzt nicht verstanden wie man darauf kommen soll, bei mir kam das nicht zur Anwendung

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Was war heute dran?
Kam AO?

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Kommen die Absagen nicht mit den Absagen vom August zusammen?

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Hat schon jemand Post erhalten aus den Juni Klausuren? Die Absagen müssten jetzt langsam kommen lt. WPK

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Kommen die Absagen nicht mit den Absagen vom August zusammen?

Ist auch meine letzte Info. Hatte jedenfalls Dr. Klemz (WPK) bei den Juni Klausuren gesagt.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Laut WPK werden die Juni-Termine zuerst bearbeitet und die Negativ-Bescheide gehen in dieser Woche raus. Danach gehen nach und nach langsam die Positiv-Bescheide mit Prüfungstermin raus, voraussichtlich aber erst ab Mitte September.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Kommen die Absagen nicht mit den Absagen vom August zusammen?

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Hat schon jemand Post erhalten aus den Juni Klausuren? Die Absagen müssten jetzt langsam kommen lt. WPK

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Also Tag 2 fand ich wirklich fair im Gegensatz zu Tag 1.
Dass eine Mitunternehmerschaft kommt war abzusehen wenn diese an Tag 1 nicht kommt.

Das waren alles klassische Themen und Erlasse! Wirklich wirklich super fair. Teil 2 hingegen mit der Betriebsaufspaltung und der 6b Rücklage im SBV und die Übertragbarkeit war aber dann wirklich die Spitze des Eisbergs. Aber ansonsten echt machbar! Auch zeitlich, ok. Tag 1 war für mich wirklich weitaus schlimmer.

Sachverhalt 1 (Einzelunternehmen): Aufgabe: Sachverhalte nach Bilanzsteuerrecht+Einkommensteuerrecht würdigen.

  1. Publikumsfonds: Hier war der Teilwerterlass 1 6/12 anzuwenden (Erlasse gerade aus dem Kopf, kann auch ein anderer sein)
    Dafür 25 Punkte war heftig, vielleicht war noch was anderes zu beachten? Ich war relativ schnell fertig und habe auch gedacht da muss man das Investmentsteuergesetz anwenden aber inzwischen bin ich auch eher gegen eine Anwendung! Die Vorabpauschale wäre die einzige Anwendung aber die wurde explizit ausgeschlossen lt. Sachverhaltshinweisen.

  2. Mietereinbauten -> Erlass 1 § 7/1 Hier sollte man die Rolltreppen als WG (wirtschaftliches Eigentum) bilanzieren und über die Mietdauer abschreiben!

  3. R 6.6 Rücklage und 7g Investitionsabzug: Hier sollte man ein abgebranntes KFZ in zwei Jahren begutachten und entsprechend in der Steuerbilanz den R6.6. und 7g darstellen.

  4. ERP Softwarebilanzierung (Erlass 1 § 5/irgendwas???? Weiss ich im Kopf gerade nicht). Lediglich darstellen dass Software+Implementierung als Anschaffungskosten gelten.

Teil 2: Mitunternehmerschaft
Hier war eine GmbH & Co. KG gegeben mit zwei Kommanditisten die zu 50/50 jeweils an der KG und der GmbH beteiligt waren wobei die GmbH Als geschäftsführer der KG galt und eine Person als GF der GmbH.

Aufgabe: Würdigen der Sachverhalte einkommensteuerrechtlich für die beiden Kommanditisten/Gesellschafter.

Dabei war ein Grundstück aus der Gesamthandsbilanz der KG an den GF-Geschäftsführer verkauft worden (R). Dieser hatte das dann natürlich an die KG vermietet zu betrieblichen Zwecken und dann selbst für seine selbstständige Tätigkeit genutzt.

R hatte insgesamt Einkünfte aus § 15 I Nr, 1, Nr. 2 aus der KG und als Mitunternehmer sowie aus dem Sonderbetriebsvermögen (GmbH Anteile, Grundstück,....)
§ 18 aus selbstständiger Arbeit als Ingenieur,
19 EstG wg. angestellter Geschäftsführer
und Abgrenzung dass er keine § 20 und 21 und 22 hatte (Dividende, Miete und Veräußerungsgeschäft Grundstück).

Der andere Kommanditist hingegen war einfach nur § 15 ESTG aus KG und Mitunternehmerschaft sowie Sondervergütung GmbH Anteile.

Hut ab an die 6b Übertragung im SBV und die Aufteilung zwischen den Gesellschaftern. Da bin ich mir unsicher aber insgesamt sollte es auch ohne die 6b Sache machbar gewesen sein.

Teil 1 war mit 50 Punkte durch Klassiker gut machbar. Teil 2 mit 50 Punkten war machbar wenn man die Grundlage einer Mitunternehmerschaft verstanden hat (Sonderbetriebsvermögen und Betriebsaufspaltung).

SBV hat Vorrang vor BAS bei PersG, einzige Ausnahme Schwester-PersG bei Entgeltlichkeit und GF bei Komplementär-GmbH ist SBE 15

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Also Tag 2 fand ich wirklich fair im Gegensatz zu Tag 1.
Dass eine Mitunternehmerschaft kommt war abzusehen wenn diese an Tag 1 nicht kommt.

Das waren alles klassische Themen und Erlasse! Wirklich wirklich super fair. Teil 2 hingegen mit der Betriebsaufspaltung und der 6b Rücklage im SBV und die Übertragbarkeit war aber dann wirklich die Spitze des Eisbergs. Aber ansonsten echt machbar! Auch zeitlich, ok. Tag 1 war für mich wirklich weitaus schlimmer.

Sachverhalt 1 (Einzelunternehmen): Aufgabe: Sachverhalte nach Bilanzsteuerrecht+Einkommensteuerrecht würdigen.

  1. Publikumsfonds: Hier war der Teilwerterlass 1 6/12 anzuwenden (Erlasse gerade aus dem Kopf, kann auch ein anderer sein)
    Dafür 25 Punkte war heftig, vielleicht war noch was anderes zu beachten? Ich war relativ schnell fertig und habe auch gedacht da muss man das Investmentsteuergesetz anwenden aber inzwischen bin ich auch eher gegen eine Anwendung! Die Vorabpauschale wäre die einzige Anwendung aber die wurde explizit ausgeschlossen lt. Sachverhaltshinweisen.

  2. Mietereinbauten -> Erlass 1 § 7/1 Hier sollte man die Rolltreppen als WG (wirtschaftliches Eigentum) bilanzieren und über die Mietdauer abschreiben!

  3. R 6.6 Rücklage und 7g Investitionsabzug: Hier sollte man ein abgebranntes KFZ in zwei Jahren begutachten und entsprechend in der Steuerbilanz den R6.6. und 7g darstellen.

  4. ERP Softwarebilanzierung (Erlass 1 § 5/irgendwas???? Weiss ich im Kopf gerade nicht). Lediglich darstellen dass Software+Implementierung als Anschaffungskosten gelten.

Teil 2: Mitunternehmerschaft
Hier war eine GmbH & Co. KG gegeben mit zwei Kommanditisten die zu 50/50 jeweils an der KG und der GmbH beteiligt waren wobei die GmbH Als geschäftsführer der KG galt und eine Person als GF der GmbH.

Aufgabe: Würdigen der Sachverhalte einkommensteuerrechtlich für die beiden Kommanditisten/Gesellschafter.

Dabei war ein Grundstück aus der Gesamthandsbilanz der KG an den GF-Geschäftsführer verkauft worden (R). Dieser hatte das dann natürlich an die KG vermietet zu betrieblichen Zwecken und dann selbst für seine selbstständige Tätigkeit genutzt.

R hatte insgesamt Einkünfte aus § 15 I Nr, 1, Nr. 2 aus der KG und als Mitunternehmer sowie aus dem Sonderbetriebsvermögen (GmbH Anteile, Grundstück,....)
§ 18 aus selbstständiger Arbeit als Ingenieur,
19 EstG wg. angestellter Geschäftsführer
und Abgrenzung dass er keine § 20 und 21 und 22 hatte (Dividende, Miete und Veräußerungsgeschäft Grundstück).

Der andere Kommanditist hingegen war einfach nur § 15 ESTG aus KG und Mitunternehmerschaft sowie Sondervergütung GmbH Anteile.

Hut ab an die 6b Übertragung im SBV und die Aufteilung zwischen den Gesellschaftern. Da bin ich mir unsicher aber insgesamt sollte es auch ohne die 6b Sache machbar gewesen sein.

Teil 1 war mit 50 Punkte durch Klassiker gut machbar. Teil 2 mit 50 Punkten war machbar wenn man die Grundlage einer Mitunternehmerschaft verstanden hat (Sonderbetriebsvermögen und Betriebsaufspaltung).

SBV hat Vorrang vor BAS außer bei Schwester-PersG und Entgeltlichkeit & kein 19 bei Komplementär-GF Gehalt, da SBV II

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Kommen die Absagen nicht mit den Absagen vom August zusammen?

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Hat schon jemand Post erhalten aus den Juni Klausuren? Die Absagen müssten jetzt langsam kommen lt. WPK

Ne juli Ergebnisse kommen früher

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Hi,

grundsätzlich gebe ich dir recht, aber zum 2. Tag 2. Teil die Einkünfte als Geschäftsführer sind keine §19 Einkünfte sondern auch §15 (steht in der Richtlinie), außerdem war mMn hier der Schwerpunkt in dem Ansatz der Lagerhalle in der Sonderbilanz (§6(5) - Buchwertfortführung zu 50% und Kaufpreis zu 50%) zu beachten, inkl Ergänzungsbilanz. Die Betriebsaufspaltung habe ich nicht gesehen, Sonderbetriebsvermögen geht vor Betriebsaufspaltung.

§6b-Rücklage durfte entsprechend auch nur zu 50% gebildet werden, und sollte mMn im Anschluss abgelehnt werden, wegen der 6%-Verzinsung. Es bestand keine Absicht etwas neues zu kaufen.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Also Tag 2 fand ich wirklich fair im Gegensatz zu Tag 1.
Dass eine Mitunternehmerschaft kommt war abzusehen wenn diese an Tag 1 nicht kommt.

Das waren alles klassische Themen und Erlasse! Wirklich wirklich super fair. Teil 2 hingegen mit der Betriebsaufspaltung und der 6b Rücklage im SBV und die Übertragbarkeit war aber dann wirklich die Spitze des Eisbergs. Aber ansonsten echt machbar! Auch zeitlich, ok. Tag 1 war für mich wirklich weitaus schlimmer.

Sachverhalt 1 (Einzelunternehmen): Aufgabe: Sachverhalte nach Bilanzsteuerrecht+Einkommensteuerrecht würdigen.

  1. Publikumsfonds: Hier war der Teilwerterlass 1 6/12 anzuwenden (Erlasse gerade aus dem Kopf, kann auch ein anderer sein)
    Dafür 25 Punkte war heftig, vielleicht war noch was anderes zu beachten? Ich war relativ schnell fertig und habe auch gedacht da muss man das Investmentsteuergesetz anwenden aber inzwischen bin ich auch eher gegen eine Anwendung! Die Vorabpauschale wäre die einzige Anwendung aber die wurde explizit ausgeschlossen lt. Sachverhaltshinweisen.

  2. Mietereinbauten -> Erlass 1 § 7/1 Hier sollte man die Rolltreppen als WG (wirtschaftliches Eigentum) bilanzieren und über die Mietdauer abschreiben!

  3. R 6.6 Rücklage und 7g Investitionsabzug: Hier sollte man ein abgebranntes KFZ in zwei Jahren begutachten und entsprechend in der Steuerbilanz den R6.6. und 7g darstellen.

  4. ERP Softwarebilanzierung (Erlass 1 § 5/irgendwas???? Weiss ich im Kopf gerade nicht). Lediglich darstellen dass Software+Implementierung als Anschaffungskosten gelten.

Teil 2: Mitunternehmerschaft
Hier war eine GmbH & Co. KG gegeben mit zwei Kommanditisten die zu 50/50 jeweils an der KG und der GmbH beteiligt waren wobei die GmbH Als geschäftsführer der KG galt und eine Person als GF der GmbH.

Aufgabe: Würdigen der Sachverhalte einkommensteuerrechtlich für die beiden Kommanditisten/Gesellschafter.

Dabei war ein Grundstück aus der Gesamthandsbilanz der KG an den GF-Geschäftsführer verkauft worden (R). Dieser hatte das dann natürlich an die KG vermietet zu betrieblichen Zwecken und dann selbst für seine selbstständige Tätigkeit genutzt.

R hatte insgesamt Einkünfte aus § 15 I Nr, 1, Nr. 2 aus der KG und als Mitunternehmer sowie aus dem Sonderbetriebsvermögen (GmbH Anteile, Grundstück,....)
§ 18 aus selbstständiger Arbeit als Ingenieur,
19 EstG wg. angestellter Geschäftsführer
und Abgrenzung dass er keine § 20 und 21 und 22 hatte (Dividende, Miete und Veräußerungsgeschäft Grundstück).

Der andere Kommanditist hingegen war einfach nur § 15 ESTG aus KG und Mitunternehmerschaft sowie Sondervergütung GmbH Anteile.

Hut ab an die 6b Übertragung im SBV und die Aufteilung zwischen den Gesellschaftern. Da bin ich mir unsicher aber insgesamt sollte es auch ohne die 6b Sache machbar gewesen sein.

Teil 1 war mit 50 Punkte durch Klassiker gut machbar. Teil 2 mit 50 Punkten war machbar wenn man die Grundlage einer Mitunternehmerschaft verstanden hat (Sonderbetriebsvermögen und Betriebsaufspaltung).

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Fonds:
Bei den Fondsanteilen war auch grundsätzlich die Zugehörigkeit zum BV zu würdigen, da erst durch Kreditgrundlage und Liquiditätsreserve als gewillk. BV anzusetzen nach EStR/H.

Danach die Sonderbestimmungen im 6/12 beachten. Es war explizit nur auf das EStG einzugehen lt. Hinweisen, keine anderen Steuergesetze.

TW-AfA notwendig, da über Bagatellgrenze. Zuschreibung jedoch dann nur bis AHK.

Zudem 3 Nr. 40 und 3c beachten. In Summe somit sehr viel zu würdigen und 25 Punkte i.O.

Software:
Hier nach dem 7g-Erlass nicht auf Software anwendbar, obwohl abnutzbar, beweglich und AV. AHK bestimmen und grundsätzlich darauf eingehen, dass Aktivierungsverbot nur bei selbst erstellten WG greift. Kaufpreis und Implementierung als AHK, dann jedoch TW-AfA nach dem Erlass.

LKW:
Hier R 6.6 EStR mit der Besonderheit, eine Rücklage zu bilden, da erst im darauffolgenden Jahr Ersatz-WG. sR waren im vollen Umfang übertragbar. Danach noch IAB.

Rolltreppe:
Nur durch entsprechenden Erlass WG mit AfA über Mietdauer. Nach EStR wäre es aufgrund des einheitlichen Funktionszusammenhanges mit dem Gebäude kein selbstständiges WG, keine Mietereinbauten.

In Summe war der Teil sehr fair, wenn man die Besonderheiten kannte.

PersG:
Einfacher und großzügiger allgemeiner Teil mit der entsprechenden Klassifizierung der Anteile an der GmbH als SBV II;

Danach Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben und wieder -einnahmen aufgrund der GF-Tätigkeit der GmbH und dann des GF.

Betriebsaufspaltung habe ich aufgrund der fehlenden personellen Verflechtung nicht gesehen (nur 50 %, keine Mehrheit der Stimmrechte, keine faktische Mehrheit).

6b habe ich nicht als gegeben angesehen (sollte neuer GruBo angeschafft werden?).

Hier war mE das "Problem" der Ansatz iVm 6 (5) und darauf folgend die AfA sowie die Anschaffungsnebenkosten Notar, Grunderwerbssteuer

Danach wieder 6 (5)? Erfinder kein Gewerbe, Selbstständige Tätigkeit, da Ingenieur (da gab es auch eine Fundstelle in den EStR/H.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Rolltreppe (Aufgabe 1): Das Wirtschaftsgut ist nach den geltenden Vorschriften abzuschreiben, d.h. auf die Nutzungsdauer von 25 Jahren und nicht auf die Mietzeit von 10 Jahren (vgl. BFH Beschluss vom 19.6.2015, III B 2/14, BFH/NV 2015, 1385–1386), da die Rolltreppe am Ende der Pachtdauer nicht wirtschaftlich verbraucht ist, wenn der Verpächter den Zeitwert zu vergüten hat.

Bei Beendigung des Mietvertrages nach 10 Jahren muss der Restbuchwert der Rolltreppe erfolgswirksam über Aufwand ausgebucht werden. Die Entschädigung ist beim Mieter als Ertrag zu erfassen (war nicht mehr Teil der Aufgabe).

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Genau, das ist so blöd im BMF Schreiben geschrieben. Dort wird auf die Mietdauer verwiesen aber das habe ich durchgestrichen^^

WiWi Gast schrieb am 27.08.2021:

Rolltreppe (Aufgabe 1): Das Wirtschaftsgut ist nach den geltenden Vorschriften abzuschreiben, d.h. auf die Nutzungsdauer von 25 Jahren und nicht auf die Mietzeit von 10 Jahren (vgl. BFH Beschluss vom 19.6.2015, III B 2/14, BFH/NV 2015, 1385–1386), da die Rolltreppe am Ende der Pachtdauer nicht wirtschaftlich verbraucht ist, wenn der Verpächter den Zeitwert zu vergüten hat.

Bei Beendigung des Mietvertrages nach 10 Jahren muss der Restbuchwert der Rolltreppe erfolgswirksam über Aufwand ausgebucht werden. Die Entschädigung ist beim Mieter als Ertrag zu erfassen (war nicht mehr Teil der Aufgabe).

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Hatte NRW nicht sogar schon absagen BWL vor Prüfungswesen verschickt?

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Kommen die Absagen nicht mit den Absagen vom August zusammen?

Hat schon jemand Post erhalten aus den Juni Klausuren? Die Absagen müssten jetzt langsam kommen lt. WPK

Ne juli Ergebnisse kommen früher

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Also in Berlin hat jemand Anfang der Woche eine Absage in BWL erhalten.

WiWi Gast schrieb am 27.08.2021:

Hatte NRW nicht sogar schon absagen BWL vor Prüfungswesen verschickt?

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Kommen die Absagen nicht mit den Absagen vom August zusammen?

Hat schon jemand Post erhalten aus den Juni Klausuren? Die Absagen müssten jetzt langsam kommen lt. WPK

Ne juli Ergebnisse kommen früher

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Die wpk hat im Steuer Examen gesagt dass die Absagen jetzt raus gehen in dieser Woche. Für den Juni Termin. Egal wo geschrieben.

WiWi Gast schrieb am 27.08.2021:

Hatte NRW nicht sogar schon absagen BWL vor Prüfungswesen verschickt?

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Kommen die Absagen nicht mit den Absagen vom August zusammen?

Hat schon jemand Post erhalten aus den Juni Klausuren? Die Absagen müssten jetzt langsam kommen lt. WPK

Ne juli Ergebnisse kommen früher

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ach krass. Hat dann irgend jemand schon etwas aus dem Juni Termin in München gehört? Im besten Fall zu Recht?

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 27.08.2021:

Die wpk hat im Steuer Examen gesagt dass die Absagen jetzt raus gehen in dieser Woche. Für den Juni Termin. Egal wo geschrieben.

Ich dachte, die Ergebnisse werden nicht an einem bestimmten Stichtag verschickt sondern immer dann, wenn bei der jeweilig zu prüfenden Person bekannt war, dass diese Person nicht bestanden hat. So zumindet das was mir in meiner Prüfung BWL August 2021 / II gesagt wurde.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 27.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2021:

Die wpk hat im Steuer Examen gesagt dass die Absagen jetzt raus gehen in dieser Woche. Für den Juni Termin. Egal wo geschrieben.

Ich dachte, die Ergebnisse werden nicht an einem bestimmten Stichtag verschickt sondern immer dann, wenn bei der jeweilig zu prüfenden Person bekannt war, dass diese Person nicht bestanden hat. So zumindet das was mir in meiner Prüfung BWL August 2021 / II gesagt wurde.

Schaut euch mal in Ruhe die WPK Ergebnisse der Vorjahre an, es kommt so gut wie nicht vor, dass jemand die schriftliche BWL und WR nicht mit mindestens 5,0 „besteht“.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 28.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 27.08.2021:

Die wpk hat im Steuer Examen gesagt dass die Absagen jetzt raus gehen in dieser Woche. Für den Juni Termin. Egal wo geschrieben.

Ich dachte, die Ergebnisse werden nicht an einem bestimmten Stichtag verschickt sondern immer dann, wenn bei der jeweilig zu prüfenden Person bekannt war, dass diese Person nicht bestanden hat. So zumindet das was mir in meiner Prüfung BWL August 2021 / II gesagt wurde.

Schaut euch mal in Ruhe die WPK Ergebnisse der Vorjahre an, es kommt so gut wie nicht vor, dass jemand die schriftliche BWL und WR nicht mit mindestens 5,0 „besteht“.

Dennoch gibt es die Leute… und mit einer 5,0 ins mündliche ist auch nicht grade geil…

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Die wpk sagte bei unserer Prüfung Steuerrecht ebenfalls dass die absagen jetzt raus gehen für die Juni Klausuren bwl und recht.

Aber ganz ehrlich. 10 Prozent oder so bestehen nicht. Also locker bleiben

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

100% Sicher? Sei mal vorsichtig dass Du Dir nicht die Finger verbrennst, die Aufgabenkommission ist dermaßen weltfremd dass mich bei denen gar nichts mehr wundert.

Aufgabe 1 vom zweiten Tag war 1:1 aus einem Beispiel im Investmentsteuergesetz-Erlass abgeleitet, Tz. 56.irgendwas . Nichtmal die Zahlen hatten sie verändert. Fiktive Veräußerung Ende 2017, dann TWA 2018, Wertaufholung 2019, Abbildung über Rücklage bzw. Verteilung Wertaufholung auf de Rücklage und den erfolgswirksamen Teil der TWA.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Auch wenn ich heute nicht in der Klausur saß bin ich mir 100% sicher dass das Investmentsteuergesetz niemals in einer WP Klausur drankommen würde. BTW mit einem „ Investmentfondsbesterungsgesetz“ wirst du so oder so nicht weit kommen.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Aktienfonds Investmentfondsbesterungsgesetz

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Danke für deine Warnung, allerdings bin ich schon bestellter WP ;) - Anyway, anscheinend wurde tatsächlich InvStG mal in der WP Klausur abgefragt. Bin gespannt, wenn die Klausuren mal veröffentlicht werden. Allerdings sollte auch der WPK klar sein, dass niemand sich ernsthaft auf diese Feinheiten vorbereitet hat.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2021:

100% Sicher? Sei mal vorsichtig dass Du Dir nicht die Finger verbrennst, die Aufgabenkommission ist dermaßen weltfremd dass mich bei denen gar nichts mehr wundert.

Aufgabe 1 vom zweiten Tag war 1:1 aus einem Beispiel im Investmentsteuergesetz-Erlass abgeleitet, Tz. 56.irgendwas . Nichtmal die Zahlen hatten sie verändert. Fiktive Veräußerung Ende 2017, dann TWA 2018, Wertaufholung 2019, Abbildung über Rücklage bzw. Verteilung Wertaufholung auf de Rücklage und den erfolgswirksamen Teil der TWA.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Auch wenn ich heute nicht in der Klausur saß bin ich mir 100% sicher dass das Investmentsteuergesetz niemals in einer WP Klausur drankommen würde. BTW mit einem „ Investmentfondsbesterungsgesetz“ wirst du so oder so nicht weit kommen.

WiWi Gast schrieb am 25.08.2021:

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Aktienfonds Investmentfondsbesterungsgesetz

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Werde ich morgen mal nachlesen aber war klar dass bei 25 Punkte Investmentsteuergesetz dran kommen muss. Nur teilwert wäre zu Easy. Haha am Ende war Tag 2 schlimmer als Tag 1 mit der Ausnahme dass man es nicht gemerkt hat wie man reingeritten wird.

WiWi Gast schrieb am 29.08.2021:

100% Sicher? Sei mal vorsichtig dass Du Dir nicht die Finger verbrennst, die Aufgabenkommission ist dermaßen weltfremd dass mich bei denen gar nichts mehr wundert.

Aufgabe 1 vom zweiten Tag war 1:1 aus einem Beispiel im Investmentsteuergesetz-Erlass abgeleitet, Tz. 56.irgendwas . Nichtmal die Zahlen hatten sie verändert. Fiktive Veräußerung Ende 2017, dann TWA 2018, Wertaufholung 2019, Abbildung über Rücklage bzw. Verteilung Wertaufholung auf de Rücklage und den erfolgswirksamen Teil der TWA.

Auch wenn ich heute nicht in der Klausur saß bin ich mir 100% sicher dass das Investmentsteuergesetz niemals in einer WP Klausur drankommen würde. BTW mit einem „ Investmentfondsbesterungsgesetz“ wirst du so oder so nicht weit kommen.

Heute war nicht besser.

Hat jemand eine Idee für Teil 1 Tz. 1 ?
25 Punkte Investmentanteile im BV

Aktienfonds Investmentfondsbesterungsgesetz

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CaroWP90

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Zu Aufgabe 1 / Tag 1:
Bei der ersten Aufgabe am ersten Tag (25 Punkte) konnte man am besten mit dem Steuererlass 1 §6/12 "Schreiben beetr. Teilwertabschreibungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG; Voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot" punkten, nämlich Randziffer 17-19 sowie Randziffer 24+25 sowie 27 des Erlasses. Innerhalb des Erlasses kann man dann auf den § 8 Abs. 3 InvStG lesen, auf den man hier verweisen kann.
Grundsätzlich war die Aufgabe mit diesem Erlass lösbar (dauerhafte Wertminderung liegt vor, da Bagatellgrenze (5%) erreicht, somit steuerliches Wahlrecht zur Abschreibung auf niedrigeren Teilwert, da steuerlich niedriger Gewinn gewünscht, später dann aber Wertaufholungsgebot!).

Zu Aufgabe mit Rolltreppe:
Hier konnte man sich mithilfe des Steuererlasses 1 §7/1 Beck'sche Steuererlasse richtig schön entlang hangeln. Hier Randziffer 1-4, sowie Randziffer 5. Da steht eigentlich alles drin.
Rolltreppe ist kein Scheinbestandteil, ist keine Betriebsvorrichtung sondern sonstiger Mietereinbau!

Zu Aufgabe mit ERP-Software:
Auch hier konnte man die meisten Infos einfach aus dem Steuererlass 1 §5/9 Beck'sche Steuererlasse abschreiben (Randziffer 3 + 4 (keine wesentliche Änderung am Quellcode!)
ERP-Software ist ein aktivierungspflichtiger Anschaffungsvorgang. Die erforderliche Implementierung der Software macht diese NICHT zu einer Individualsoftware und führt damit NICHT zu einem Herstellungsvorgang.

Zu Aufgabe mit LKW
Die Versicherungsleistung ist Betriebseinnahme, also ertragsteuerlich zu versteuern!
LKW bis Zerstörung "normal abschreiben" und dann aufgrund Brand komplett ausbuchen.
Versicherungsleistung als Ertrag einbuchen
Für die Anschaffung des neuen PKW ist die Sonderabschreibung gem. § 7g EStG zu beachten gewesen neben der "normalen AfA". Keine degressive Afa möglich gewesen gem. § 7 Abs. 2, da LKW nicht nach dem 31.12.2019 angeschafft wurde!

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Dem Lösungsvorschlag kann ich mich nur anschließen. Das habe ich tatsächlich sehr identisch gelöst. Bei der 25 Punkte-Aufgabe war ich tatsächlich schneller als die rechnerischen 90 Minuten fertig, weßhalb ich sehr unsicher war, ob ich den Haken übersehen habe. Allerdings waren die Vorabpauschalen ja lt. Hinweis nicht zu bearbeiten.

Insgesamt fand ich die Klausuren durchaus lösbar. Der Teufel war hier aber oft im Detail versteckt. Lassen wir uns mal überraschen was rauskommt - schlimmer als die Quote letztes Jahr kann es kaum werden.

Viele Grüße

CaroWP90 schrieb am 31.08.2021:

Zu Aufgabe 1 / Tag 1:
Bei der ersten Aufgabe am ersten Tag (25 Punkte) konnte man am besten mit dem Steuererlass 1 §6/12 "Schreiben beetr. Teilwertabschreibungen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG; Voraussichtlich dauernde Wertminderung, Wertaufholungsgebot" punkten, nämlich Randziffer 17-19 sowie Randziffer 24+25 sowie 27 des Erlasses. Innerhalb des Erlasses kann man dann auf den § 8 Abs. 3 InvStG lesen, auf den man hier verweisen kann.
Grundsätzlich war die Aufgabe mit diesem Erlass lösbar (dauerhafte Wertminderung liegt vor, da Bagatellgrenze (5%) erreicht, somit steuerliches Wahlrecht zur Abschreibung auf niedrigeren Teilwert, da steuerlich niedriger Gewinn gewünscht, später dann aber Wertaufholungsgebot!).

Zu Aufgabe mit Rolltreppe:
Hier konnte man sich mithilfe des Steuererlasses 1 §7/1 Beck'sche Steuererlasse richtig schön entlang hangeln. Hier Randziffer 1-4, sowie Randziffer 5. Da steht eigentlich alles drin.
Rolltreppe ist kein Scheinbestandteil, ist keine Betriebsvorrichtung sondern sonstiger Mietereinbau!

Zu Aufgabe mit ERP-Software:
Auch hier konnte man die meisten Infos einfach aus dem Steuererlass 1 §5/9 Beck'sche Steuererlasse abschreiben (Randziffer 3 + 4 (keine wesentliche Änderung am Quellcode!)
ERP-Software ist ein aktivierungspflichtiger Anschaffungsvorgang. Die erforderliche Implementierung der Software macht diese NICHT zu einer Individualsoftware und führt damit NICHT zu einem Herstellungsvorgang.

Zu Aufgabe mit LKW
Die Versicherungsleistung ist Betriebseinnahme, also ertragsteuerlich zu versteuern!
LKW bis Zerstörung "normal abschreiben" und dann aufgrund Brand komplett ausbuchen.
Versicherungsleistung als Ertrag einbuchen
Für die Anschaffung des neuen PKW ist die Sonderabschreibung gem. § 7g EStG zu beachten gewesen neben der "normalen AfA". Keine degressive Afa möglich gewesen gem. § 7 Abs. 2, da LKW nicht nach dem 31.12.2019 angeschafft wurde!

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ja, was die sich im letzten Jahr gedacht haben, ist mir bis heute ein Raetsel. Da ist dieses Jahr, im Vergleich, ja ein Spaziergang.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Habt ihr schon Meldung von den Juni-Terminen erhalten?????

Bei mir kam gerade der Brief zu BWL. 5,5+5,0.
Unternehmensbewertung hat mich wirklich zerstört...

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Die Halle wurde doch zum Verkehrswert an den Kdt. verkauft??; also fand doch bei der Veräußerung 6 V keinen Ansatz, sondern es wurde der Verkehrswert als AK angesetzt in der SoBi? Erst später bei der Überführung ins EU aus dem SBV kam dann 6 V meinem Verständnis nach; eine MU-BAS hab ich nicht gesehen, es fehlt die Schwester PersGes?

Ich habe 6b RL in den Ergänzungsbilanzen gebildet und dann auch den Teil aufs Grundstück vom Kdt. übertragen in dessen SoBi; nicht aufs Gebäude, damit sich die AfA Grundlage nicht verringert. Ich habe die 6% auch erläutert und den Nachteil daraus, aber dann dargestellt, dass in der Periode 20/21 der geringste Gewinn gesucht ist und deswegen erstmal gebildet wird.

Hinsichtlich Tag 1 wird mir immer mehr mein (Komplett)Versagen bewusst. Habt ihr an Tag 1 den 22/23 EStG gesehen?

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Hi,

grundsätzlich gebe ich dir recht, aber zum 2. Tag 2. Teil die Einkünfte als Geschäftsführer sind keine §19 Einkünfte sondern auch §15 (steht in der Richtlinie), außerdem war mMn hier der Schwerpunkt in dem Ansatz der Lagerhalle in der Sonderbilanz (§6(5) - Buchwertfortführung zu 50% und Kaufpreis zu 50%) zu beachten, inkl Ergänzungsbilanz. Die Betriebsaufspaltung habe ich nicht gesehen, Sonderbetriebsvermögen geht vor Betriebsaufspaltung.

§6b-Rücklage durfte entsprechend auch nur zu 50% gebildet werden, und sollte mMn im Anschluss abgelehnt werden, wegen der 6%-Verzinsung. Es bestand keine Absicht etwas neues zu kaufen.

WiWi Gast schrieb am 26.08.2021:

Also Tag 2 fand ich wirklich fair im Gegensatz zu Tag 1.
Dass eine Mitunternehmerschaft kommt war abzusehen wenn diese an Tag 1 nicht kommt.

Das waren alles klassische Themen und Erlasse! Wirklich wirklich super fair. Teil 2 hingegen mit der Betriebsaufspaltung und der 6b Rücklage im SBV und die Übertragbarkeit war aber dann wirklich die Spitze des Eisbergs. Aber ansonsten echt machbar! Auch zeitlich, ok. Tag 1 war für mich wirklich weitaus schlimmer.

Sachverhalt 1 (Einzelunternehmen): Aufgabe: Sachverhalte nach Bilanzsteuerrecht+Einkommensteuerrecht würdigen.

  1. Publikumsfonds: Hier war der Teilwerterlass 1 6/12 anzuwenden (Erlasse gerade aus dem Kopf, kann auch ein anderer sein)
    Dafür 25 Punkte war heftig, vielleicht war noch was anderes zu beachten? Ich war relativ schnell fertig und habe auch gedacht da muss man das Investmentsteuergesetz anwenden aber inzwischen bin ich auch eher gegen eine Anwendung! Die Vorabpauschale wäre die einzige Anwendung aber die wurde explizit ausgeschlossen lt. Sachverhaltshinweisen.

  2. Mietereinbauten -> Erlass 1 § 7/1 Hier sollte man die Rolltreppen als WG (wirtschaftliches Eigentum) bilanzieren und über die Mietdauer abschreiben!

  3. R 6.6 Rücklage und 7g Investitionsabzug: Hier sollte man ein abgebranntes KFZ in zwei Jahren begutachten und entsprechend in der Steuerbilanz den R6.6. und 7g darstellen.

  4. ERP Softwarebilanzierung (Erlass 1 § 5/irgendwas???? Weiss ich im Kopf gerade nicht). Lediglich darstellen dass Software+Implementierung als Anschaffungskosten gelten.

Teil 2: Mitunternehmerschaft
Hier war eine GmbH & Co. KG gegeben mit zwei Kommanditisten die zu 50/50 jeweils an der KG und der GmbH beteiligt waren wobei die GmbH Als geschäftsführer der KG galt und eine Person als GF der GmbH.

Aufgabe: Würdigen der Sachverhalte einkommensteuerrechtlich für die beiden Kommanditisten/Gesellschafter.

Dabei war ein Grundstück aus der Gesamthandsbilanz der KG an den GF-Geschäftsführer verkauft worden (R). Dieser hatte das dann natürlich an die KG vermietet zu betrieblichen Zwecken und dann selbst für seine selbstständige Tätigkeit genutzt.

R hatte insgesamt Einkünfte aus § 15 I Nr, 1, Nr. 2 aus der KG und als Mitunternehmer sowie aus dem Sonderbetriebsvermögen (GmbH Anteile, Grundstück,....)
§ 18 aus selbstständiger Arbeit als Ingenieur,
19 EstG wg. angestellter Geschäftsführer
und Abgrenzung dass er keine § 20 und 21 und 22 hatte (Dividende, Miete und Veräußerungsgeschäft Grundstück).

Der andere Kommanditist hingegen war einfach nur § 15 ESTG aus KG und Mitunternehmerschaft sowie Sondervergütung GmbH Anteile.

Hut ab an die 6b Übertragung im SBV und die Aufteilung zwischen den Gesellschaftern. Da bin ich mir unsicher aber insgesamt sollte es auch ohne die 6b Sache machbar gewesen sein.

Teil 1 war mit 50 Punkte durch Klassiker gut machbar. Teil 2 mit 50 Punkten war machbar wenn man die Grundlage einer Mitunternehmerschaft verstanden hat (Sonderbetriebsvermögen und Betriebsaufspaltung).

antworten
darkbirdy

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ich sehe an Tag 1 Aufgabe 2 Persges nur einen 6 V EStG, nämlich bei Überführung ins EU am Ende. Vorher wurde es doch zu Marktwert verkauft an den Kdt. der es in sein SBV 1 packt, ich sehe da keinen Raum für das "soweit" des 6 V??; keine MU BAS, da es an Schwester Personen Ges auf jeden Fall fehlt??
6b RL in Ergänzungsbilanzen gebildet und bei Kdt. im SBV aufs Grundstück (anteilig) übertragen; hier musste man aufpassen mit den Kaufnebenkosten und die sauber aufteilen!? Hier hatte ich erläutert, dass wg. der 6% auch Nachteile bestehen, gefragt war jedoch zunächst der geringste Gewinn in 20/21, deswegen hatte ich dennoch gebildet mit dieser Begründung und das auch so dargestellt. Probleme hatte ich - wie immer - das ganze am Ende in einer Tabelle darzustellen...mit 1. Ebene und 2. Ebene.

An Tag 1 gab es ja meine ich einen Veräußerungstatbestand in der ersten Aufgabe iwo mit § 22/23 EStG; hat den auch jemand gesehen?

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

darkbirdy schrieb am 01.09.2021:

Ich sehe an Tag 1 Aufgabe 2 Persges nur einen 6 V EStG, nämlich bei Überführung ins EU am Ende. Vorher wurde es doch zu Marktwert verkauft an den Kdt. der es in sein SBV 1 packt, ich sehe da keinen Raum für das "soweit" des 6 V??; keine MU BAS, da es an Schwester Personen Ges auf jeden Fall fehlt??
6b RL in Ergänzungsbilanzen gebildet und bei Kdt. im SBV aufs Grundstück (anteilig) übertragen; hier musste man aufpassen mit den Kaufnebenkosten und die sauber aufteilen!? Hier hatte ich erläutert, dass wg. der 6% auch Nachteile bestehen, gefragt war jedoch zunächst der geringste Gewinn in 20/21, deswegen hatte ich dennoch gebildet mit dieser Begründung und das auch so dargestellt. Probleme hatte ich - wie immer - das ganze am Ende in einer Tabelle darzustellen...mit 1. Ebene und 2. Ebene.

An Tag 1 gab es ja meine ich einen Veräußerungstatbestand in der ersten Aufgabe iwo mit § 22/23 EStG; hat den auch jemand gesehen?

Das war doch eine GmbH, also alles 15er Einkünfte?

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

war ja ein geschäft mit einem gesellschafter der gmbh an tag 1? Und der gesellschafter hatte dadurch einen veräusserungstatbestand?

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

darkbirdy schrieb am 01.09.2021:

Ich sehe an Tag 1 Aufgabe 2 Persges nur einen 6 V EStG, nämlich bei Überführung ins EU am Ende. Vorher wurde es doch zu Marktwert verkauft anden Kdt. der es in sein SBV 1 packt, ich sehe da keinen Raum für das "soweit" des 6 V??; keine MU BAS, da es an Schwester Personen Ges auf jeden Fall fehlt??
6b RL in Ergänzungsbilanzen gebildet und bei Kdt. im SBV aufs Grundstück (anteilig) übertragen; hier musste man aufpassen mit den Kaufnebenkosten und die sauber aufteilen!? Hier hatte ich erläutert, dass wg. der 6% auch Nachteile bestehen, gefragt war jedoch zunächst der geringste Gewinn in 20/21, deswegen hatte ich dennoch gebildet mit dieser Begründung und das auch so dargestellt. Probleme hatte ich - wie immer - das ganze am Ende in einer Tabelle darzustellen...mit 1. Ebene und 2. Ebene.

An Tag 1 gab es ja meine ich einen Veräußerungstatbestand in der ersten Aufgabe iwo mit § 22/23 EStG; hat den auch jemand gesehen?

Das war doch eine GmbH, also alles 15er Einkünfte?

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ich meint tag 2 aufgabe persges

Der verauesserungstatbestand bezieht si CH aber auf tag 1

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

darkbirdy schrieb am 01.09.2021:

Ich sehe an Tag 1 Aufgabe 2 Persges nur einen 6 V EStG, nämlich bei Überführung ins EU am Ende. Vorher wurde es doch zu Marktwert verkauft an den Kdt. der es in sein SBV 1 packt, ich sehe da keinen Raum für das "soweit" des 6 V??; keine MU BAS, da es an Schwester Personen Ges auf jeden Fall fehlt??
6b RL in Ergänzungsbilanzen gebildet und bei Kdt. im SBV aufs Grundstück (anteilig) übertragen; hier musste man aufpassen mit den Kaufnebenkosten und die sauber aufteilen!? Hier hatte ich erläutert, dass wg. der 6% auch Nachteile bestehen, gefragt war jedoch zunächst der geringste Gewinn in 20/21, deswegen hatte ich dennoch gebildet mit dieser Begründung und das auch so dargestellt. Probleme hatte ich - wie immer - das ganze am Ende in einer Tabelle darzustellen...mit 1. Ebene und 2. Ebene.

An Tag 1 gab es ja meine ich einen Veräußerungstatbestand in der ersten Aufgabe iwo mit § 22/23 EStG; hat den auch jemand gesehen?

Das war doch eine GmbH, also alles 15er Einkünfte?

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ja... Datum auf dem Brief: 31. August 2021, heute erhalten.

Wirtschaftsrecht 4,5 zum Glück.
BWL+VWL 5,5 + 5,0

Von wegen Corona-Bonus. Ich verstehe es nicht. Ich konnte zu jedem Thema etwas hinschreiben in BWL und hatte in den Vorbereitungskursen NIE eine schlechtere Note als 4,0. BWL Grundstudium, VWL Master.....

Aber wenn ich an die Klausur denke in Neuss und dass viele dabei waren die einen Spicker hatten oder auch ihre Lehrgangsunterlagen aus dem Rucksack geholt haben.... Kein Wunder dass die besser waren!

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Habt ihr schon Meldung von den Juni-Terminen erhalten?????

Bei mir kam gerade der Brief zu BWL. 5,5+5,0.
Unternehmensbewertung hat mich wirklich zerstört...

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Aus welchem Bundesland kommst du denn, wenn ich fragen darf?

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Habt ihr schon Meldung von den Juni-Terminen erhalten?????

Bei mir kam gerade der Brief zu BWL. 5,5+5,0.
Unternehmensbewertung hat mich wirklich zerstört...

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Welche Kammer ?

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Habt ihr schon Meldung von den Juni-Terminen erhalten?????

Bei mir kam gerade der Brief zu BWL. 5,5+5,0.
Unternehmensbewertung hat mich wirklich zerstört...

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Frankfurt

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Welche Kammer ?

Habt ihr schon Meldung von den Juni-Terminen erhalten?????

Bei mir kam gerade der Brief zu BWL. 5,5+5,0.
Unternehmensbewertung hat mich wirklich zerstört...

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Gerade habe ich einen Post geschrieben den ich zurücknehmen muss... Wirtschaftsrecht doch nicht bestanden, mein Freund hat mir den Brief vorgelesen gehabt und irgendwie eine 4,5 statt 5,5 gesagt....Ich habe nämlich nochmal angerufen und wollte wissen ob ein Termin für die mündliche da drinnen steht (normalerweise wird der doch mit dem Schreiben bekanntgegeben). Als kein Termin da war hab ich aus Spaß gefragt ob ich wirklich bestanden habe....Tadaaaa... Danke für nichts.

Also Bwl+Recht durchgefallen... Der Brief kam von der Kammer Frankfurt, Examen Juni in Neuss.

Ich verstehe beides nicht so richtig... Jetzt habe ich für Prüfungswesen und Steuern keine Hoffnung mehr, wenn man sogar in den "Einfachsten" Prüfungen durchfällt. Bei Recht hatte ich ein gutes Gefühl, die Themen waren wie in der Vorbereitung, ich habe mein Schema eingehalten. WAS WOLLEN DIE VON UNS???? Sollen wir Rechtsanwälte werden?

BWL finde ich auch fragwürdig wie ich da zwei mal nicht bestehen konnte obwohl ich wirklich überall etwas hinschreiben konnte und mir sicher bin dass es richtig ist??????

Ich bin auf die Klausureinsicht gespannt. Wann sind die? Steht sicherlich auch auf dem Schreiben aber ich warte jetzt bis ich daheim bin und schaue selbst nach.

Vielleicht haben die auch in den Foren gelesen dass es "soooooooooooo einfach war" und sich gedacht denen zeigen wir mal wo der Hammer hängt...

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ich bin auf die Klausureinsicht gespannt. Wann sind die? Steht sicherlich auch auf dem Schreiben aber ich warte jetzt bis ich daheim bin und schaue selbst nach.

Du liest das was auf der Absage draufsteht unten und legst Rechtsmittel ein und beantragst Akteneinsicht.

Die scannen dann alles was Du geschrieben hast, du bekommst das mitsamt der Aufgabe / Sachverhalt.

Zurücknehmen kannste das Rechtsmittel immer noch.

Kopf hoch.

BTW: Welchen Werdegang bist denn gegangen ? BWL studiert ? Jura ? Welches Repetitorium hast besucht ?

antworten
CaroWP90

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Gerade habe ich einen Post geschrieben den ich zurücknehmen muss... Wirtschaftsrecht doch nicht bestanden, mein Freund hat mir den Brief vorgelesen gehabt und irgendwie eine 4,5 statt 5,5 gesagt....Ich habe nämlich nochmal angerufen und wollte wissen ob ein Termin für die mündliche da drinnen steht (normalerweise wird der doch mit dem Schreiben bekanntgegeben). Als kein Termin da war hab ich aus Spaß gefragt ob ich wirklich bestanden habe....Tadaaaa... Danke für nichts.

Also Bwl+Recht durchgefallen... Der Brief kam von der Kammer Frankfurt, Examen Juni in Neuss.

Ich verstehe beides nicht so richtig... Jetzt habe ich für Prüfungswesen und Steuern keine Hoffnung mehr, wenn man sogar in den "Einfachsten" Prüfungen durchfällt. Bei Recht hatte ich ein gutes Gefühl, die Themen waren wie in der Vorbereitung, ich habe mein Schema eingehalten. WAS WOLLEN DIE VON UNS???? Sollen wir Rechtsanwälte werden?

BWL finde ich auch fragwürdig wie ich da zwei mal nicht bestehen konnte obwohl ich wirklich überall etwas hinschreiben konnte und mir sicher bin dass es richtig ist??????

Ich bin auf die Klausureinsicht gespannt. Wann sind die? Steht sicherlich auch auf dem Schreiben aber ich warte jetzt bis ich daheim bin und schaue selbst nach.

Vielleicht haben die auch in den Foren gelesen dass es "soooooooooooo einfach war" und sich gedacht denen zeigen wir mal wo der Hammer hängt...

Hey...lass den Kopf nicht hängen...auch wenn sich das blöd anhört! Verfolge dein Ziel weiter und gib nicht auf!! Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ich kann deinen Unmut da wirklich verstehen - tut mir wirklich leid, dass du es nicht geschafft hast.

Nimm dir erstmal ein paar Tage um das zu verdauen und dann schau dir deine Klausur unbedingt an und achte v.a. darauf was du besser machen solltest.
Beim nächsten Mal klappts dann bestimmt!

Viel Erfolg weiterhin!

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Gerade habe ich einen Post geschrieben den ich zurücknehmen muss... Wirtschaftsrecht doch nicht bestanden, mein Freund hat mir den Brief vorgelesen gehabt und irgendwie eine 4,5 statt 5,5 gesagt....Ich habe nämlich nochmal angerufen und wollte wissen ob ein Termin für die mündliche da drinnen steht (normalerweise wird der doch mit dem Schreiben bekanntgegeben). Als kein Termin da war hab ich aus Spaß gefragt ob ich wirklich bestanden habe....Tadaaaa... Danke für nichts.

Also Bwl+Recht durchgefallen... Der Brief kam von der Kammer Frankfurt, Examen Juni in Neuss.

Ich verstehe beides nicht so richtig... Jetzt habe ich für Prüfungswesen und Steuern keine Hoffnung mehr, wenn man sogar in den "Einfachsten" Prüfungen durchfällt. Bei Recht hatte ich ein gutes Gefühl, die Themen waren wie in der Vorbereitung, ich habe mein Schema eingehalten. WAS WOLLEN DIE VON UNS???? Sollen wir Rechtsanwälte werden?

BWL finde ich auch fragwürdig wie ich da zwei mal nicht bestehen konnte obwohl ich wirklich überall etwas hinschreiben konnte und mir sicher bin dass es richtig ist??????

Ich bin auf die Klausureinsicht gespannt. Wann sind die? Steht sicherlich auch auf dem Schreiben aber ich warte jetzt bis ich daheim bin und schaue selbst nach.

Vielleicht haben die auch in den Foren gelesen dass es "soooooooooooo einfach war" und sich gedacht denen zeigen wir mal wo der Hammer hängt...

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Damit anderen Leuten nicht auch so ein Missverständnis passiert: momentan werden nur Absagen rausgeschickt, Zusagen kommen frühestens Ende September. Üblicherweise werden die letzten Absagen bis Anfang Oktober versendet; letztes Jahr wegen Corona allerdings noch bis Ende Oktober. Grundsätzlich schickt eine GS erstmal die Absagen und danach erst die Zusagen für ein Modul raus.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Damit anderen Leuten nicht auch so ein Missverständnis passiert: momentan werden nur Absagen rausgeschickt, Zusagen kommen frühestens Ende September. Üblicherweise werden die letzten Absagen bis Anfang Oktober versendet; letztes Jahr wegen Corona allerdings noch bis Ende Oktober. Grundsätzlich schickt eine GS erstmal die Absagen und danach erst die Zusagen für ein Modul raus.

Gem Aussagen der MA werden auch die Zusagen für die Juni Termine momentan versendet …

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Damit anderen Leuten nicht auch so ein Missverständnis passiert: momentan werden nur Absagen rausgeschickt, Zusagen kommen frühestens Ende September. Üblicherweise werden die letzten Absagen bis Anfang Oktober versendet; letztes Jahr wegen Corona allerdings noch bis Ende Oktober. Grundsätzlich schickt eine GS erstmal die Absagen und danach erst die Zusagen für ein Modul raus.

sonst wäre in ca. 3 Wochen ja auch schon die mündliche Prüfung ..

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Wiwi studiert auf Master.
Bei econect jede Klausur bestanden. Das richtige Examen war aber einfach anders als die Übungen. Viel schwerer und ich glaube man braucht wirklich 50 Prozent der Punkte für eine 5,0.
vom Gefühl hatte ich bei den beiden bwl Klausuren zumindest die Hälfte gewusst. Bei den Unternehmensbewertungen und cashflow Zeug war ich mir sicher dass ich das nicht drauf habe. Und da Punkte liegen lasse aber das waren maximal 30 Prozent????

Danke und viel Erfolg euch.

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Ich bin auf die Klausureinsicht gespannt. Wann sind die? Steht sicherlich auch auf dem Schreiben aber ich warte jetzt bis ich daheim bin und schaue selbst nach.

Du liest das was auf der Absage draufsteht unten und legst Rechtsmittel ein und beantragst Akteneinsicht.

Die scannen dann alles was Du geschrieben hast, du bekommst das mitsamt der Aufgabe / Sachverhalt.

Zurücknehmen kannste das Rechtsmittel immer noch.

Kopf hoch.

BTW: Welchen Werdegang bist denn gegangen ? BWL studiert ? Jura ? Welches Repetitorium hast besucht ?

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Damit anderen Leuten nicht auch so ein Missverständnis passiert: momentan werden nur Absagen rausgeschickt, Zusagen kommen frühestens Ende September. Üblicherweise werden die letzten Absagen bis Anfang Oktober versendet; letztes Jahr wegen Corona allerdings noch bis Ende Oktober. Grundsätzlich schickt eine GS erstmal die Absagen und danach erst die Zusagen für ein Modul raus.

1) für welchen Termin gilt das oben gesagte ? Juni oder August ?

2) Wann sind denn die Mündlichen geplant für die Termine Juni bzw. August ?

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Kostet das was? Ich schreib einfach der wpk eine Mail dass ich eine Einsicht will?

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Ich bin auf die Klausureinsicht gespannt. Wann sind die? Steht sicherlich auch auf dem Schreiben aber ich warte jetzt bis ich daheim bin und schaue selbst nach.

Du liest das was auf der Absage draufsteht unten und legst Rechtsmittel ein und beantragst Akteneinsicht.

Die scannen dann alles was Du geschrieben hast, du bekommst das mitsamt der Aufgabe / Sachverhalt.

Zurücknehmen kannste das Rechtsmittel immer noch.

Kopf hoch.

BTW: Welchen Werdegang bist denn gegangen ? BWL studiert ? Jura ? Welches Repetitorium hast besucht ?

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Ceterum censeo

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Also Bwl+Recht durchgefallen... Der Brief kam von der Kammer Frankfurt, Examen Juni in Neuss.

Es tut mir leid für dich persönlich, dass es dieses mal nicht gereicht hat. Wenngleich ich derzeitigen Gefühle vollends verstehen kann, muss ich doch ein paar Aussagen zur Einordnung treffen

Ich verstehe beides nicht so richtig... Jetzt habe ich für Prüfungswesen und Steuern keine Hoffnung mehr, wenn man sogar in den "Einfachsten" Prüfungen durchfällt. Bei Recht hatte ich ein gutes Gefühl, die Themen waren wie in der Vorbereitung, ich habe mein Schema eingehalten. WAS WOLLEN DIE VON UNS???? Sollen wir Rechtsanwälte werden?

BWL finde ich auch fragwürdig wie ich da zwei mal nicht bestehen konnte obwohl ich wirklich überall etwas hinschreiben konnte und mir sicher bin dass es richtig ist??????

Ich bin auf die Klausureinsicht gespannt. Wann sind die? Steht sicherlich auch auf dem Schreiben aber ich warte jetzt bis ich daheim bin und schaue selbst nach.

Nach meinen Beobachtungen haben insb. 2 verschiedene Arten von Kandidaten nach der Prüfung ein "gutes Gefühl": Die tatsächlich deutlich überdurchschnittlichen Teilnehmer, da sie die Probleme erkannt haben und adäquat zu lösen im Stande waren und die Kandidaten am unteren Ende der Skala, da sie die Probleme gar nicht erst erkannten. Ich erinnere mich gut an eine Kollegin im Examen vor vielen Jahren. Noch deutlich vor dem Ende der Bearbeitungszeit gab sie ab und prahlte, wie leicht ihr das ganze Examen doch gefallen sei. Das Ergebnis brachte jedoch einen glatten 6,0er-Schnitt zu Tage.

Vielleicht haben die auch in den Foren gelesen dass es "soooooooooooo einfach war" und sich gedacht denen zeigen wir mal wo der Hammer hängt...

Das kann ich ausschließen. Ähnliche Gerüchte gibt es auch jährlich bzgl. des StB-Examens (z. B. im NWB-Blog), gestimmt hat es jedoch nie. Die Anforderungen an eine Klausur stehen bereits im Vorfeld fest und werden nicht aufgrund anonymer Internet-Beiträge verändert. Es ist aber ein altbekanntes Phänomen, dass jeder Examens-Jahrgang denkt, sein Examen sei das härteste und schwerste, die Anforderungen dieses Jahr besonders hoch, die Bewertung besonders streng. ;-)
Die Kollegen der Aufgabenkommission verrichten Ihre Tätigkeit jedoch schon einige Jahre und bemühen sich hier stets, ein ähnliches Niveau zu wahren. Ob es der ein oder andere Jahrgang dann als schwierig empfindet, hängt oftmals stark von den in der Vorbereitung gesetzten Schwerpunkten (auch durch die Lehrgangsanbieter) ab.

Nichtsdestotrotz wünsche ich dir alles Gute und viel Erfolg beim nächsten Mal!
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Das gilt für alle Module egal wann geschrieben. Die Mündlichen beginnen um den 8. Oktober und gehen bis 20. Dezember. Ausnahmsweise auch in den Januar, das drohte letzte Jahr aber hat doch noch vor Weihnachten geklappt. In der Regel starten die mit den Juni-Klausuren im Oktober (BWL und Recht im Abstand weniger Tage), dann Ende Oktober mit PW und die August-Klausuren in BWL und Recht und nochmal deutlich später (Mitte November) mit Steuern. Absagen können jederzeit kommen aber üblicherweise in einem Schwung kurz vor dem Versand der ersten Zusagen bzw jetzt für die Juni Klausuren.

Alle Angaben ohne Gewähr und auch nur für Hessen. Die anderen GS gehen da aber sehr ähnlich vor, auch wenn es mal in Einzelfällen abweichen kann. Eine GS hat bspw. mal Steuern deutlich vorgezogen, wahrscheinlich weil der Prüfer sonst nicht konnte.

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Damit anderen Leuten nicht auch so ein Missverständnis passiert: momentan werden nur Absagen rausgeschickt, Zusagen kommen frühestens Ende September. Üblicherweise werden die letzten Absagen bis Anfang Oktober versendet; letztes Jahr wegen Corona allerdings noch bis Ende Oktober. Grundsätzlich schickt eine GS erstmal die Absagen und danach erst die Zusagen für ein Modul raus.

1) für welchen Termin gilt das oben gesagte ? Juni oder August ?

2) Wann sind denn die Mündlichen geplant für die Termine Juni bzw. August ?

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Klar das Niveau ist immer hoch. Es kommt immer auf die Aufgaben an. Bringen die Exoten wie "FISG" dann fehlen einem eben schonmal 120 Punkte von 300. Mit den 180 restlichen Punkten muss dann 150 holen für ne 4,0, wahrscheinlich 120 für ne 5,0.... Da wird es schon heftig!

Genau wie bei BWL. Kommt Unternehmensbewertung, CashFlow oder Finanzkennzahlen und man hat dazu wirklich nichts gelernt dann sind schonmal 50 % der punkte nicht erreichbar. So erklärt sich mir die 5,0....

Im Studium haben wir die Themen zwar überwiegend gehabt aber niemals so heftig im Detail. Das war in meiner Vorbereitung bei e-conect an manchen Stellen bewusst geworden aber da ich dort jede Klausur wirklich gut bestanden habe hatte ich mir keine Sorgen gemacht und bin in die Klausur mit dem Gedanken dass es echt machbar ist ne 4,0 zu holen und besser mit dem Studium+Vorbereitung.

Aber das Examen war wirklich komplett schlimmer als die Übungsklausuren....
Nächstes Jahr muss ich einfach viel mehr lernen und einen anderen Anbieter nehmen der diese notwendigen Detailwissen auch vermittelt. Insbesondere in der Theorie und nicht nur stumpf das rechnen lehrt.

Haben noch mehr Leute absagen erhalten?

Ceterum censeo schrieb am 02.09.2021:

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Also Bwl+Recht durchgefallen... Der Brief kam von der Kammer Frankfurt, Examen Juni in Neuss.

Es tut mir leid für dich persönlich, dass es dieses mal nicht gereicht hat. Wenngleich ich derzeitigen Gefühle vollends verstehen kann, muss ich doch ein paar Aussagen zur Einordnung treffen

Ich verstehe beides nicht so richtig... Jetzt habe ich für Prüfungswesen und Steuern keine Hoffnung mehr, wenn man sogar in den "Einfachsten" Prüfungen durchfällt. Bei Recht hatte ich ein gutes Gefühl, die Themen waren wie in der Vorbereitung, ich habe mein Schema eingehalten. WAS WOLLEN DIE VON UNS???? Sollen wir Rechtsanwälte werden?

BWL finde ich auch fragwürdig wie ich da zwei mal nicht bestehen konnte obwohl ich wirklich überall etwas hinschreiben konnte und mir sicher bin dass es richtig ist??????

Ich bin auf die Klausureinsicht gespannt. Wann sind die? Steht sicherlich auch auf dem Schreiben aber ich warte jetzt bis ich daheim bin und schaue selbst nach.

Nach meinen Beobachtungen haben insb. 2 verschiedene Arten von Kandidaten nach der Prüfung ein "gutes Gefühl": Die tatsächlich deutlich überdurchschnittlichen Teilnehmer, da sie die Probleme erkannt haben und adäquat zu lösen im Stande waren und die Kandidaten am unteren Ende der Skala, da sie die Probleme gar nicht erst erkannten. Ich erinnere mich gut an eine Kollegin im Examen vor vielen Jahren. Noch deutlich vor dem Ende der Bearbeitungszeit gab sie ab und prahlte, wie leicht ihr das ganze Examen doch gefallen sei. Das Ergebnis brachte jedoch einen glatten 6,0er-Schnitt zu Tage.

Vielleicht haben die auch in den Foren gelesen dass es "soooooooooooo einfach war" und sich gedacht denen zeigen wir mal wo der Hammer hängt...

Das kann ich ausschließen. Ähnliche Gerüchte gibt es auch jährlich bzgl. des StB-Examens (z. B. im NWB-Blog), gestimmt hat es jedoch nie. Die Anforderungen an eine Klausur stehen bereits im Vorfeld fest und werden nicht aufgrund anonymer Internet-Beiträge verändert. Es ist aber ein altbekanntes Phänomen, dass jeder Examens-Jahrgang denkt, sein Examen sei das härteste und schwerste, die Anforderungen dieses Jahr besonders hoch, die Bewertung besonders streng. ;-)
Die Kollegen der Aufgabenkommission verrichten Ihre Tätigkeit jedoch schon einige Jahre und bemühen sich hier stets, ein ähnliches Niveau zu wahren. Ob es der ein oder andere Jahrgang dann als schwierig empfindet, hängt oftmals stark von den in der Vorbereitung gesetzten Schwerpunkten (auch durch die Lehrgangsanbieter) ab.

Nichtsdestotrotz wünsche ich dir alles Gute und viel Erfolg beim nächsten Mal!
Liebe Grüße

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Kostet das was? Ich schreib einfach der wpk eine Mail dass ich eine Einsicht will?

Kostet nichts, Du kannst ja um einen Hinweis bitten, bevor Kosten enstehen.

Aber: Es dauert ca. 2 Wochen bis Du Akteneinsicht hast; wenn dann die Frist für die Anfechtung (läuft ab dem Zugang des Schreibens mit dem Du die Absage bekommen hast) rum ist, kannst das Ergebnis nicht mehr anfechten.

Deswegen: Akteneinsicht mit Anfechtung verknüpfen, die Anfechtung kannst nach Akteneinsicht einfach zurück nehmen; du kannst auch hier um Hinweis vor dem Entstehen der Kosten bitten.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Hat schon jemand eine Info von der WP Kammer in Hamburg? Oder in Hamburg schon Briefe erhalten?

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Für eine 5,0 braucht man 30 %. 50 % gilt für eine 4,0.

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Wiwi studiert auf Master.
Bei econect jede Klausur bestanden. Das richtige Examen war aber einfach anders als die Übungen. Viel schwerer und ich glaube man braucht wirklich 50 Prozent der Punkte für eine 5,0.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ich meinte natürlich das FITS (Finanzinformationstechnologiesystem oder wie das hieß)

WiWi Gast schrieb am 02.09.2021:

Klar das Niveau ist immer hoch. Es kommt immer auf die Aufgaben an. Bringen die Exoten wie "FISG" dann fehlen einem eben schonmal 120 Punkte von 300. Mit den 180 restlichen Punkten muss dann 150 holen für ne 4,0, wahrscheinlich 120 für ne 5,0.... Da wird es schon heftig!

Genau wie bei BWL. Kommt Unternehmensbewertung, CashFlow oder Finanzkennzahlen und man hat dazu wirklich nichts gelernt dann sind schonmal 50 % der punkte nicht erreichbar. So erklärt sich mir die 5,0....

Im Studium haben wir die Themen zwar überwiegend gehabt aber niemals so heftig im Detail. Das war in meiner Vorbereitung bei e-conect an manchen Stellen bewusst geworden aber da ich dort jede Klausur wirklich gut bestanden habe hatte ich mir keine Sorgen gemacht und bin in die Klausur mit dem Gedanken dass es echt machbar ist ne 4,0 zu holen und besser mit dem Studium+Vorbereitung.

Aber das Examen war wirklich komplett schlimmer als die Übungsklausuren....
Nächstes Jahr muss ich einfach viel mehr lernen und einen anderen Anbieter nehmen der diese notwendigen Detailwissen auch vermittelt. Insbesondere in der Theorie und nicht nur stumpf das rechnen lehrt.

Haben noch mehr Leute absagen erhalten?

Ceterum censeo schrieb am 02.09.2021:

WiWi Gast schrieb am 01.09.2021:

Also Bwl+Recht durchgefallen... Der Brief kam von der Kammer Frankfurt, Examen Juni in Neuss.

Es tut mir leid für dich persönlich, dass es dieses mal nicht gereicht hat. Wenngleich ich derzeitigen Gefühle vollends verstehen kann, muss ich doch ein paar Aussagen zur Einordnung treffen

Ich verstehe beides nicht so richtig... Jetzt habe ich für Prüfungswesen und Steuern keine Hoffnung mehr, wenn man sogar in den "Einfachsten" Prüfungen durchfällt. Bei Recht hatte ich ein gutes Gefühl, die Themen waren wie in der Vorbereitung, ich habe mein Schema eingehalten. WAS WOLLEN DIE VON UNS???? Sollen wir Rechtsanwälte werden?

BWL finde ich auch fragwürdig wie ich da zwei mal nicht bestehen konnte obwohl ich wirklich überall etwas hinschreiben konnte und mir sicher bin dass es richtig ist??????

Ich bin auf die Klausureinsicht gespannt. Wann sind die? Steht sicherlich auch auf dem Schreiben aber ich warte jetzt bis ich daheim bin und schaue selbst nach.

Nach meinen Beobachtungen haben insb. 2 verschiedene Arten von Kandidaten nach der Prüfung ein "gutes Gefühl": Die tatsächlich deutlich überdurchschnittlichen Teilnehmer, da sie die Probleme erkannt haben und adäquat zu lösen im Stande waren und die Kandidaten am unteren Ende der Skala, da sie die Probleme gar nicht erst erkannten. Ich erinnere mich gut an eine Kollegin im Examen vor vielen Jahren. Noch deutlich vor dem Ende der Bearbeitungszeit gab sie ab und prahlte, wie leicht ihr das ganze Examen doch gefallen sei. Das Ergebnis brachte jedoch einen glatten 6,0er-Schnitt zu Tage.

Vielleicht haben die auch in den Foren gelesen dass es "soooooooooooo einfach war" und sich gedacht denen zeigen wir mal wo der Hammer hängt...

Das kann ich ausschließen. Ähnliche Gerüchte gibt es auch jährlich bzgl. des StB-Examens (z. B. im NWB-Blog), gestimmt hat es jedoch nie. Die Anforderungen an eine Klausur stehen bereits im Vorfeld fest und werden nicht aufgrund anonymer Internet-Beiträge verändert. Es ist aber ein altbekanntes Phänomen, dass jeder Examens-Jahrgang denkt, sein Examen sei das härteste und schwerste, die Anforderungen dieses Jahr besonders hoch, die Bewertung besonders streng. ;-)
Die Kollegen der Aufgabenkommission verrichten Ihre Tätigkeit jedoch schon einige Jahre und bemühen sich hier stets, ein ähnliches Niveau zu wahren. Ob es der ein oder andere Jahrgang dann als schwierig empfindet, hängt oftmals stark von den in der Vorbereitung gesetzten Schwerpunkten (auch durch die Lehrgangsanbieter) ab.

Nichtsdestotrotz wünsche ich dir alles Gute und viel Erfolg beim nächsten Mal!
Liebe Grüße

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Bei mir kam heute ebenfalls ein Negativbescheid (BWL Juni in Neuss - LGS Hessen).
Ich habe direkt bei der LGS angerufen und folgende Info erhalten:

eMail schreiben mit der Bitte zur Akteneinsicht (Angabe der Klausur, Datum, Aktenzeichen etc). dann wird die Klausur sofort kopiert und an meine Adresse per Post geschickt.

Kosten entstehen dabei keine!

Im Falle eines Widerspruchs muss ich innerhalb eines Monats einen solchen bei der LGS geltend machen. Ich müsste dann im Anschluss eine Stellungnahme schreiben, die WPK fordert dann Stellung der Klausurenprüfer an und fällt ein Urteil. Auch hier entstehen keine Kosten, würde sich aber natürlich hinziehen. Ob die mündliche dann noch in diesem Jahr gemacht werden kann ist fraglich.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 02.09.2021:

Klar das Niveau ist immer hoch. Es kommt immer auf die Aufgaben an. Bringen die Exoten wie "FISG"

Der Satz disqualifiziert Dich leider - wenn Du das FISG nicht auf dem Radar hattest dann war die Vorbereitung mies. Das war ein Geschenk und spätestens für die Mündliche Prüfung hättest Du das eh können müssen.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 24.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 23.08.2021:

Leider waren die Unterlagen bei e-conect wirklich sehr fehlerbehaftet.
Im Kurs zu Unternehmensbewertung hatte der Dozent auch diverse Fehler gemerkt und meinte "Also das ist falsch, bitte so nicht anwenden", bei einem Verfahren ware das wirklich heftig, da waren knapp 2 volle Seiten die wir besprochen haben und dann der Dozent ganz trocken "das bitte niemals anwenden, das ist alt, das könnt ihr streichen".... Da denkt man sich auch nur WHAT THE F****?????

Bei der Bearbeitung der Übungsaufgaben haben sich die Lösungswege teilweise sehr unterschieden und überhaupt nicht nachvollziehbar, da waren auch offensichtlich viele Fehler....
Ein Dozent wurde mal ausfällig weil man nachgefragt hatte ob das so überhaupt richtig sein kann, die Antwort war "Im Examen sitzen Sie alleine dort und müssen irgendeinen Weg finden, da können Sie nicht nachfragen, dann nehmen Sie eben Ihren"

War das der Crash Kurs econect oder Präsenzkurs econect und welches Modul ? PW ? BWL ?

Mich wundert, dass die Betriebswirte, die zumeist Kursteilnehmer sind, alles mit sich machen lassen, auch wenn es ihr eigenes Geld ist.

Was sind denn die Erfahrungen von denen, die sich bei econect gemeldet haben ? Gibt es ein feedback oder ignoriert man das einfach ?

wie ist es bei AKS ?

Ganz ehrlich, zumindest in Prüfungswesen kann man sich auch den AKS-Lehrgang schenken. Es würde reichen, Internationale Rechnungslegung, Konzernrechnungslegung und die IDW S1-Rechnerei zu lehren. Die restlichen Veranstaltungen und Materialien sind in Anbetracht dessen, was im Examen tatsächlich gefordert wird, rein irreführend. Es subsumiert eine Komprimierung der Sachverhalte, am Ende wäre es aber ehrlicher zu sagen: „Lernt alles! Standards, Hinweise und vor allem auch Positionspapiere.“ Dafür brauche ich aber keinen Lehrgangsanbieter, sondern nur fünf Jahre Zeit.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Und in den 5 Jahren kommen dann nochmal drölfzig Verlautbarungen und Positionspapiere dazu 😉

WiWi Gast schrieb am 04.09.2021:

Leider waren die Unterlagen bei e-conect wirklich sehr fehlerbehaftet.
Im Kurs zu Unternehmensbewertung hatte der Dozent auch diverse Fehler gemerkt und meinte "Also das ist falsch, bitte so nicht anwenden", bei einem Verfahren ware das wirklich heftig, da waren knapp 2 volle Seiten die wir besprochen haben und dann der Dozent ganz trocken "das bitte niemals anwenden, das ist alt, das könnt ihr streichen".... Da denkt man sich auch nur WHAT THE F****?????

Bei der Bearbeitung der Übungsaufgaben haben sich die Lösungswege teilweise sehr unterschieden und überhaupt nicht nachvollziehbar, da waren auch offensichtlich viele Fehler....
Ein Dozent wurde mal ausfällig weil man nachgefragt hatte ob das so überhaupt richtig sein kann, die Antwort war "Im Examen sitzen Sie alleine dort und müssen irgendeinen Weg finden, da können Sie nicht nachfragen, dann nehmen Sie eben Ihren"

War das der Crash Kurs econect oder Präsenzkurs econect und welches Modul ? PW ? BWL ?

Mich wundert, dass die Betriebswirte, die zumeist Kursteilnehmer sind, alles mit sich machen lassen, auch wenn es ihr eigenes Geld ist.

Was sind denn die Erfahrungen von denen, die sich bei econect gemeldet haben ? Gibt es ein feedback oder ignoriert man das einfach ?

wie ist es bei AKS ?

Ganz ehrlich, zumindest in Prüfungswesen kann man sich auch den AKS-Lehrgang schenken. Es würde reichen, Internationale Rechnungslegung, Konzernrechnungslegung und die IDW S1-Rechnerei zu lehren. Die restlichen Veranstaltungen und Materialien sind in Anbetracht dessen, was im Examen tatsächlich gefordert wird, rein irreführend. Es subsumiert eine Komprimierung der Sachverhalte, am Ende wäre es aber ehrlicher zu sagen: „Lernt alles! Standards, Hinweise und vor allem auch Positionspapiere.“ Dafür brauche ich aber keinen Lehrgangsanbieter, sondern nur fünf Jahre Zeit.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 04.09.2021:

Leider waren die Unterlagen bei e-conect wirklich sehr fehlerbehaftet.
Im Kurs zu Unternehmensbewertung hatte der Dozent auch diverse Fehler gemerkt und meinte "Also das ist falsch, bitte so nicht anwenden", bei einem Verfahren ware das wirklich heftig, da waren knapp 2 volle Seiten die wir besprochen haben und dann der Dozent ganz trocken "das bitte niemals anwenden, das ist alt, das könnt ihr streichen".... Da denkt man sich auch nur WHAT THE F****?????

Bei der Bearbeitung der Übungsaufgaben haben sich die Lösungswege teilweise sehr unterschieden und überhaupt nicht nachvollziehbar, da waren auch offensichtlich viele Fehler....
Ein Dozent wurde mal ausfällig weil man nachgefragt hatte ob das so überhaupt richtig sein kann, die Antwort war "Im Examen sitzen Sie alleine dort und müssen irgendeinen Weg finden, da können Sie nicht nachfragen, dann nehmen Sie eben Ihren"

War das der Crash Kurs econect oder Präsenzkurs econect und welches Modul ? PW ? BWL ?

Mich wundert, dass die Betriebswirte, die zumeist Kursteilnehmer sind, alles mit sich machen lassen, auch wenn es ihr eigenes Geld ist.

Was sind denn die Erfahrungen von denen, die sich bei econect gemeldet haben ? Gibt es ein feedback oder ignoriert man das einfach ?

wie ist es bei AKS ?

Ganz ehrlich, zumindest in Prüfungswesen kann man sich auch den AKS-Lehrgang schenken. Es würde reichen, Internationale Rechnungslegung, Konzernrechnungslegung und die IDW S1-Rechnerei zu lehren. Die restlichen Veranstaltungen und Materialien sind in Anbetracht dessen, was im Examen tatsächlich gefordert wird, rein irreführend. Es subsumiert eine Komprimierung der Sachverhalte, am Ende wäre es aber ehrlicher zu sagen: „Lernt alles! Standards, Hinweise und vor allem auch Positionspapiere.“ Dafür brauche ich aber keinen Lehrgangsanbieter, sondern nur fünf Jahre Zeit.

Das würde ich so unterschreiben, außer dass mit den fünf Jahren. In PW i.e.S. helfen weder die Veranstaltungen noch die Unterlagen, welche die Standards abschreiben oder vorgefertigte Schaubilder, die nie so gut sein können wie eigene. Konzernrechnungslegung, Unternehmensbewertung, internationale Rechnungslegung würde reichen, ja. Der Rest ist Standards pauken. Der EXIT war aber nochmal gut, um Fragen zu stellen oder Zusammenhänge zu bekommen.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ich war bei AKS in den Intensivkursen für PW und Steuerrecht (sogenannte EXIT Kurse von AKS).

Diese Kurse kann man sich definitiv schenken!
Besonders Steuerrecht war einfach nur lachhaft…da erzählte der Dozent locker flockig seine eigenen Geschichten, die er mal im Alltag erlebt hatte und stellt auf zig Powerpoint Folien aktuelle Rechtssprechungen dar, einfach schlecht gemacht!

Die Klausuren von AKS in PW sind ganz ok, aber sich nur auf diese zu konzentrieren ist auch nicht perfekt.

Die Vorbereitungskurse auf die mündliche Prüfung sind am aller schlechtesten von AKS.

Ich kenne aber auch einige, die zunächst den Paragraph 8a WPO Master in Mannheim gemacht hatten und direkt im Anschluss dann über Econect Kurse und da sind auch wirklich einige durch gefallen….

Leider wird man echt ziemlich alleine gelassen mit allem…

WiWi Gast schrieb am 04.09.2021:

WiWi Gast schrieb am 24.08.2021:

WiWi Gast schrieb am 23.08.2021:

Leider waren die Unterlagen bei e-conect wirklich sehr fehlerbehaftet.
Im Kurs zu Unternehmensbewertung hatte der Dozent auch diverse Fehler gemerkt und meinte "Also das ist falsch, bitte so nicht anwenden", bei einem Verfahren ware das wirklich heftig, da waren knapp 2 volle Seiten die wir besprochen haben und dann der Dozent ganz trocken "das bitte niemals anwenden, das ist alt, das könnt ihr streichen".... Da denkt man sich auch nur WHAT THE F****?????

Bei der Bearbeitung der Übungsaufgaben haben sich die Lösungswege teilweise sehr unterschieden und überhaupt nicht nachvollziehbar, da waren auch offensichtlich viele Fehler....
Ein Dozent wurde mal ausfällig weil man nachgefragt hatte ob das so überhaupt richtig sein kann, die Antwort war "Im Examen sitzen Sie alleine dort und müssen irgendeinen Weg finden, da können Sie nicht nachfragen, dann nehmen Sie eben Ihren"

War das der Crash Kurs econect oder Präsenzkurs econect und welches Modul ? PW ? BWL ?

Mich wundert, dass die Betriebswirte, die zumeist Kursteilnehmer sind, alles mit sich machen lassen, auch wenn es ihr eigenes Geld ist.

Was sind denn die Erfahrungen von denen, die sich bei econect gemeldet haben ? Gibt es ein feedback oder ignoriert man das einfach ?

wie ist es bei AKS ?

Ganz ehrlich, zumindest in Prüfungswesen kann man sich auch den AKS-Lehrgang schenken. Es würde reichen, Internationale Rechnungslegung, Konzernrechnungslegung und die IDW S1-Rechnerei zu lehren. Die restlichen Veranstaltungen und Materialien sind in Anbetracht dessen, was im Examen tatsächlich gefordert wird, rein irreführend. Es subsumiert eine Komprimierung der Sachverhalte, am Ende wäre es aber ehrlicher zu sagen: „Lernt alles! Standards, Hinweise und vor allem auch Positionspapiere.“ Dafür brauche ich aber keinen Lehrgangsanbieter, sondern nur fünf Jahre Zeit.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Hat in der Zwischenzeit irgendwer aus NRW noch was bekommen? Hier fangen mündliche am 18.10 an, also kommen erste Ladungen dann vermutlich Ende September oder?

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Hi,
bislang als stiller Mitleser muss ich mich auch mal zu Wort melden:
Ich habe dieses Jahr alle Module geschrieben (Juni/August) und muss sagen dass es an manchen Stellen echt detailreich war aber man konnte mit einem breiten Wissen sicherlich bestehen!

Gerade im Prüfungswesen... Gut das Finanzinformationstechnologiesystem hat wohl kaum jemand gekannt, aber mit dem Rest konnte man doch gut arbeiten (alleine mit den IFRS Texten konnte man viel lösen).

Bei Steuern muss ich sagen dass es nicht tief war am 1. Tag aber breit, man musste eben wirklich steuerlich beraten können und sämtliche Auswirkungen analysieren die ein Geschäftsvorfall mit sich bringt (Entnahme: Auswirkung in Bilanz, Ust, Est, ....). Wirklich schöne Aufgaben!

Tag 2: Gut Investmentsteuergesetz am Anfang war schon ein nervlicher Killer, viele haben direkt abgeschaltet. Aber es ging "nur" um das Beispiel aus dem Erlass, Tz 56.55 ff. Das war 1:1 das Beispiel, dieser verweist auf den Teilwert-Erlass und wenn man den gefunden hat dann war man doch zumindest mit der Hälfte richtig!

Alles andere im SV 1 waren nur Standard-Erlasse (Mietereinbau/Erhaltungsaufwand/nachtr. AK,.... ERP Software,... was war da noch? Wirklich Standard).
SV 2 war halt die Mitunternehmerschaft, die MUSS wirklich immer kommen, da geht kein Weg dran vorbei. Klassischer Fall einer GmbH & Co. KG bei dem natürlich die Kommanditisten auch Gesellschafter der GmbH sind und NATÜRLICH wird ein Grundstück rumgereicht.... Sonderbetriebsvermögen spielt eine wichtige Rolle, die 6b Rücklage war mit Sicherheit zu diskutieren.

Aber man konnte in diesen beiden Tagen rein mit Standardwissen locker eine 5,0 holen!

Also Kopf hoch!

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Bei mir kam heute die Einsicht BWL aus der Juni Klausur, in der 2. Hatte ich 5,5 und konnte es nicht fassen. Durch die Einsicht bin ich auch nicht schlauer geworden bzw kann die Note nicht nachvollziehen. Die Klausur wurde von zwei Prof.Dr. (Uni-Prof: Personalmanagement und Organisation und der andere macht FH Prof für Rechnungslegung) korrigiert und die wenigen Kommentare sind mehr als deprimierend und die Benotung absolut nicht nachvollziehbar.

Ich will kein Diplom/Master/Doktor in BWL sondern einfach nur mein WP Examen... Vielleicht sollte man das mal überdenken und die Korrektur durch angemessene Leute durchführen lassen und sich in die Lage der Leute reinversetzen dass die nicht ein Semester Zeit hatten für ein Dean-Modell.

z.B. gab es 35 Punkte auf die Aufstellung des Finanzplans, ich habe diesen aufgestellt und bereits nach der Klausur mit sehr vielen Teilnehmern gesprochen und wir hatten ALLE +/- paar Euro das gleiche Ergebnis. Ich kann mir nicht vorstellen dass soviele falsch liegen und fast keine Punkte bekommen haben....

Ich habe diese Aufgabe auch mit meinen Übungsklausuren verglichen und das Vorgehen war richtig, ich rechne es nochmal in Ruhe nach aber ganz ehrlich... Selbst wenn es irgendwo einen Rundungsfehler gibt dann sollte das nicht zu fast 90% Punktverlust kommen?

Am Ende das Mit der Boston und McKinsey Analyse habe ich einfach von 60 Punkten 15 erhalten. Ich habe die KOMPLETTE Theorie hingeschrieben der Modelle, Die Berechnung war korrekt und dann überall rote Haken bis zur Matrix. Da stehen dann teilweise "Größe der Kreise falsch" und dafür gibt es 45 Punkte Abzug???? Wirklich??? reine willkür.

Das Dean-Modell...Das kann ich wirklich mehr als gut, besser als BCG und McKinsey!!!! Alleine mit diesem Modell war ich mir sicher dass ich die KLausur mit einer 4 bestanden habe weil ich Finanzplan, BCG +MCKinsey sowie Dean Modell bis zum Teufel komm raus gelernt habe und die Theorie und die Berechnungsschritte auswendig konnte.

Naja beim DeanModell auch überall Haken, die Theorie komplett richtig und dann habe ich bei der Berechnung der % Investitionshöhe bei einer Investition die Zahlen im Stress vertauscht und einen Fehler gemacht und bekomme dann 5 / 17 Punkten mit der Begründung "Berechnung teilweise falsch"... Teilweise...Wieder eine von (ich glaube) 6 Zahlen und dann fast keine Punkte??? lächerlich, zumal es an der Reihenfolge nichts geändert hat!

Die Bewertung war meines Erachtens reine willkür und komplett abgehoben. Auch an anderen Stellen sieht man wirklich nur rote Haken und dann am Ende eine eingekreiste Zahl "3/20" mit der Begründung "Berechnung teilweise falsch" und immer wieder liegt es an einem minimalen Bruchteil an Zahlen und der große Teil ist richtig (z.B. Finanzplan von irgendwie 50 Zahlen waren 40 richtig, eine Zeile hab ich verpatzt.. Da würde ich erwarten dass ich mindestens 80 % der Punkte bekomme oder habe ich immer die eine Berechnung falsch die die Masse an Punkten gibt?... Also wirklich nicht.
Zweitkorrektor hat komischerweise immer 1:1 die gleichen Punkte gegeben... Als ob sich das Ding noch jemand zweites angesehen hätte (an beiden Tagen das selbe Phänomen). Das wurde einfach durchgereicht und fertig.

Dass ich keine 1, 2 oder 3 bekomme war mir klar, dafür habe ich große Themen wie die Unternehmensbewertung einfach verkackt, das wusste ich, aber mit dem Rest sollte eine 4 drinnen gewesen sein, aber wenn es eben gefühlt Abzugspunkte gibt für eine falsche Zahl dann wundert es mich dass es keine Klausuren mit insgesamt -40 Punkte gibt
Ich bin echt richtig richtig sauer über diese Bewertung, lasse die von einem anderen BWL Prof prüfen und gehe auf jeden Fall dagegen vor.

Ich kann es langsam nachvollziehen dass soviele in BWL durchgefallen sind wie hier geschrieben wird, bei dieser total willkürlichen Benotung.

antworten
darkbirdy

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Ich selbst habe PW schon bestanden und nur noch Steuern offen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du nach dem FITS mit 105? Punkten bei Nicht-Wissen schon "angeschossen".
Eine mündliche Prüfung mit 4,5 oder schlechter ist kein Selbstläufer, ich weiß wovon ich spreche.
Ich habe speziell in Prüfungswesen den Eindruck, dass das Ziel der WP Ausbildung in der Ausbildung zur Sprechpuppe besteht; System- sowie grundsätzliches Verständnis werden da weder geprüft, noch erwartet. Schade und wirklich erschreckend.

Zu den Steuerklausuren; was bringt es Dir da mit 5,0 rauszugehen? Mit 5,0 besteht man nur in Ausnahmefällen im mdl. Prüfung und zwar dann, wenn man Ahnung hat. Hätte man die steuerlich gehabt, wäre man nicht mit 5,0 raus gegangen.
Warten wir mal ab, ob in 2 Monaten der Sensenmann kommt oder es in der mündlichen Prüfung heißt: Gnade vor Recht - haha

WiWi Gast schrieb am 06.09.2021:

Hi,
bislang als stiller Mitleser muss ich mich auch mal zu Wort melden:
Ich habe dieses Jahr alle Module geschrieben (Juni/August) und muss sagen dass es an manchen Stellen echt detailreich war aber man konnte mit einem breiten Wissen sicherlich bestehen!

Gerade im Prüfungswesen... Gut das Finanzinformationstechnologiesystem hat wohl kaum jemand gekannt, aber mit dem Rest konnte man doch gut arbeiten (alleine mit den IFRS Texten konnte man viel lösen).

Bei Steuern muss ich sagen dass es nicht tief war am 1. Tag aber breit, man musste eben wirklich steuerlich beraten können und sämtliche Auswirkungen analysieren die ein Geschäftsvorfall mit sich bringt (Entnahme: Auswirkung in Bilanz, Ust, Est, ....). Wirklich schöne Aufgaben!

Tag 2: Gut Investmentsteuergesetz am Anfang war schon ein nervlicher Killer, viele haben direkt abgeschaltet. Aber es ging "nur" um das Beispiel aus dem Erlass, Tz 56.55 ff. Das war 1:1 das Beispiel, dieser verweist auf den Teilwert-Erlass und wenn man den gefunden hat dann war man doch zumindest mit der Hälfte richtig!

Alles andere im SV 1 waren nur Standard-Erlasse (Mietereinbau/Erhaltungsaufwand/nachtr. AK,.... ERP Software,... was war da noch? Wirklich Standard).
SV 2 war halt die Mitunternehmerschaft, die MUSS wirklich immer kommen, da geht kein Weg dran vorbei. Klassischer Fall einer GmbH & Co. KG bei dem natürlich die Kommanditisten auch Gesellschafter der GmbH sind und NATÜRLICH wird ein Grundstück rumgereicht.... Sonderbetriebsvermögen spielt eine wichtige Rolle, die 6b Rücklage war mit Sicherheit zu diskutieren.

Aber man konnte in diesen beiden Tagen rein mit Standardwissen locker eine 5,0 holen!

Also Kopf hoch!

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 06.09.2021:

Hi,
bislang als stiller Mitleser muss ich mich auch mal zu Wort melden:
Ich habe dieses Jahr alle Module geschrieben (Juni/August) und muss sagen dass es an manchen Stellen echt detailreich war aber man konnte mit einem breiten Wissen sicherlich bestehen!

Gerade im Prüfungswesen... Gut das Finanzinformationstechnologiesystem hat wohl kaum jemand gekannt, aber mit dem Rest konnte man doch gut arbeiten (alleine mit den IFRS Texten konnte man viel lösen).

Bei Steuern muss ich sagen dass es nicht tief war am 1. Tag aber breit, man musste eben wirklich steuerlich beraten können und sämtliche Auswirkungen analysieren die ein Geschäftsvorfall mit sich bringt (Entnahme: Auswirkung in Bilanz, Ust, Est, ....). Wirklich schöne Aufgaben!

Tag 2: Gut Investmentsteuergesetz am Anfang war schon ein nervlicher Killer, viele haben direkt abgeschaltet. Aber es ging "nur" um das Beispiel aus dem Erlass, Tz 56.55 ff. Das war 1:1 das Beispiel, dieser verweist auf den Teilwert-Erlass und wenn man den gefunden hat dann war man doch zumindest mit der Hälfte richtig!

Alles andere im SV 1 waren nur Standard-Erlasse (Mietereinbau/Erhaltungsaufwand/nachtr. AK,.... ERP Software,... was war da noch? Wirklich Standard).
SV 2 war halt die Mitunternehmerschaft, die MUSS wirklich immer kommen, da geht kein Weg dran vorbei. Klassischer Fall einer GmbH & Co. KG bei dem natürlich die Kommanditisten auch Gesellschafter der GmbH sind und NATÜRLICH wird ein Grundstück rumgereicht.... Sonderbetriebsvermögen spielt eine wichtige Rolle, die 6b Rücklage war mit Sicherheit zu diskutieren.

Aber man konnte in diesen beiden Tagen rein mit Standardwissen locker eine 5,0 holen!

Also Kopf hoch!

Toll wie du es geschafft hast locker alle 4 Prüfungen dieses Jahr zu schreiben und dann auch noch vor der Notenbekanntgabe hier ein so lockeres Gefühl zu bereiten. Du musst wirklich ziemlich viel drauf haben. Ganz bestimmt! ;-)

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 06.09.2021:

Bei mir kam heute die Einsicht BWL aus der Juni Klausur, in der 2. Hatte ich 5,5 und konnte es nicht fassen. Durch die Einsicht bin ich auch nicht schlauer geworden bzw kann die Note nicht nachvollziehen. Die Klausur wurde von zwei Prof.Dr. (Uni-Prof: Personalmanagement und Organisation und der andere macht FH Prof für Rechnungslegung) korrigiert und die wenigen Kommentare sind mehr als deprimierend und die Benotung absolut nicht nachvollziehbar.

Ich will kein Diplom/Master/Doktor in BWL sondern einfach nur mein WP Examen... Vielleicht sollte man das mal überdenken und die Korrektur durch angemessene Leute durchführen lassen und sich in die Lage der Leute reinversetzen dass die nicht ein Semester Zeit hatten für ein Dean-Modell.

z.B. gab es 35 Punkte auf die Aufstellung des Finanzplans, ich habe diesen aufgestellt und bereits nach der Klausur mit sehr vielen Teilnehmern gesprochen und wir hatten ALLE +/- paar Euro das gleiche Ergebnis. Ich kann mir nicht vorstellen dass soviele falsch liegen und fast keine Punkte bekommen haben....

Ich habe diese Aufgabe auch mit meinen Übungsklausuren verglichen und das Vorgehen war richtig, ich rechne es nochmal in Ruhe nach aber ganz ehrlich... Selbst wenn es irgendwo einen Rundungsfehler gibt dann sollte das nicht zu fast 90% Punktverlust kommen?

Am Ende das Mit der Boston und McKinsey Analyse habe ich einfach von 60 Punkten 15 erhalten. Ich habe die KOMPLETTE Theorie hingeschrieben der Modelle, Die Berechnung war korrekt und dann überall rote Haken bis zur Matrix. Da stehen dann teilweise "Größe der Kreise falsch" und dafür gibt es 45 Punkte Abzug???? Wirklich??? reine willkür.

Das Dean-Modell...Das kann ich wirklich mehr als gut, besser als BCG und McKinsey!!!! Alleine mit diesem Modell war ich mir sicher dass ich die KLausur mit einer 4 bestanden habe weil ich Finanzplan, BCG +MCKinsey sowie Dean Modell bis zum Teufel komm raus gelernt habe und die Theorie und die Berechnungsschritte auswendig konnte.

Naja beim DeanModell auch überall Haken, die Theorie komplett richtig und dann habe ich bei der Berechnung der % Investitionshöhe bei einer Investition die Zahlen im Stress vertauscht und einen Fehler gemacht und bekomme dann 5 / 17 Punkten mit der Begründung "Berechnung teilweise falsch"... Teilweise...Wieder eine von (ich glaube) 6 Zahlen und dann fast keine Punkte??? lächerlich, zumal es an der Reihenfolge nichts geändert hat!

Die Bewertung war meines Erachtens reine willkür und komplett abgehoben. Auch an anderen Stellen sieht man wirklich nur rote Haken und dann am Ende eine eingekreiste Zahl "3/20" mit der Begründung "Berechnung teilweise falsch" und immer wieder liegt es an einem minimalen Bruchteil an Zahlen und der große Teil ist richtig (z.B. Finanzplan von irgendwie 50 Zahlen waren 40 richtig, eine Zeile hab ich verpatzt.. Da würde ich erwarten dass ich mindestens 80 % der Punkte bekomme oder habe ich immer die eine Berechnung falsch die die Masse an Punkten gibt?... Also wirklich nicht.
Zweitkorrektor hat komischerweise immer 1:1 die gleichen Punkte gegeben... Als ob sich das Ding noch jemand zweites angesehen hätte (an beiden Tagen das selbe Phänomen). Das wurde einfach durchgereicht und fertig.

Dass ich keine 1, 2 oder 3 bekomme war mir klar, dafür habe ich große Themen wie die Unternehmensbewertung einfach verkackt, das wusste ich, aber mit dem Rest sollte eine 4 drinnen gewesen sein, aber wenn es eben gefühlt Abzugspunkte gibt für eine falsche Zahl dann wundert es mich dass es keine Klausuren mit insgesamt -40 Punkte gibt
Ich bin echt richtig richtig sauer über diese Bewertung, lasse die von einem anderen BWL Prof prüfen und gehe auf jeden Fall dagegen vor.

Ich kann es langsam nachvollziehen dass soviele in BWL durchgefallen sind wie hier geschrieben wird, bei dieser total willkürlichen Benotung.

Ganz ehrlich, ich kann zwar dein Frust verstehen, aber dagegen vorgehen brauchst du gar nicht erst versuchen. Eine Benotung ist immer willkürlich, das liegt an der Natur der Sache. Es gibt nicht einen dokumentierten Fall bei dem das „Vorgehen“ zu einem anderen Ergebnis geführt hätte. Gibt mehre Urteile dazu, dass sich die Benotung nicht komplett nachvollziehbar gestalten muss. Es wird dich nur Geld kosten, aber dir nix bringen.

Ich kenne auch das Gefühl, sitze gerade in der StB Vorbereitung und in den Probeklausuren bekommt man zum Teil auch nicht nachvollziehbare Noten. Da hat man das richtige Ergebnis sogar hingeschrieben, aber bekommt trotzdem nicht den Punkt, da die Lösung nicht übersichtlich genug aufgebaut ist, um in der Kürze der Korrekturzeit die Lösung schnell und gut zu erkennen. Ich nehme an, dass wird auch bei dir ein Problem sein.

Das ist halt leider so. Das erste was man uns zu verstehen gegeben hat, dass die Korrektur zum Teil komplett willkürlich ist, daher arbeiten einige Vorbereitungsanbieter so sehr daran, dass man eine Lösungsstruktur erarbeitet, die nicht zu Punktabzügen führen kann, weil der strukturierte Aufbau etc nicht ausreichend ist für die Korrekturen.

In den Examen geht es halt nicht nur darum es richtig zu machen, sondern auch leicht nachvollziehbar, gut strukturiert und logisch die Lösung aufzubauen.
Im Zweifel gibt es bei Nichtbeachtung auf richtige Lösung keinen Punkt, habe ich leider selbst erlebt.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

I.

1) Ich frage mich, worum es bei BWL geht:

Es gibt doch nur eine Lösung, die mathematisch richtig sein kann bzw. muß oder es gibt diverses Wiedergabewissen, das auch feststehen muß. Der Rechenweg der Lösung wird ersichtlich sein müssen.

2) Der Prüfungmaßstab bzw. die Grundlage der Bepunktung kann damit nur durch Punkt 1) definiert sein.

3) Soweit es um eine Berechnung geht in der Fehler sein könnten, ist die Frage, ob und inwieweit der Fehler ersichtlich ist: Je detaillierter die Berechnung in der Lösung, desto leichter wird er Fehler einzugrenzen sein mit der Folge, daß Du für einen kleinen Fehler weniger Punkte verlieren solltest als für den Wegfall der kompletten Lösung.

4) Die Nachvollziehbarkeit der Bepunktung ... hmm ... ich denke mal, ein Problem wird sein, daß derjenige, der alle Aufgaben bearbeitet, weniger Zeit hat und weniger Fehler macht als der, der gleich Aufgaben liegen läßt und zu denen gar nichts schreibt. Also sind die Kürzungen bei Leuten, die nicht alle Aufgaben bearbeiten, wegen des gleichen Fehlers wohl größer als bei Leuten, die alle Aufgaben bearbeitet haben.

5) Ich denke, man sollte die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen, doch ist das Problem schon die Lösung, die objektiv richtig sein muß. Hier würde ich ansetzen bei der Anfechtung, d. h. die WPK sollte erst einmal das liefern was aus Sicht der WPK die richtige Lösung ist: Es gibt kein Ermessen, etwas so oder anders zu machen, es gibt nur eine Liste von Punkten, die in der Lösung einfach drin sein müssen und die zwingend zu den Punkten führen müssen.

Sollte die WPK die Informationen nicht liefern, würde ich die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht bringen.

II.

Man ist wieder beim eigentlichen Problem der WP - Vorbereitung: Es gibt keine Quelle für die richtige Lösung, es gibt kein brauchbares Lehrmaterial, es gibt einfach nichts, woran man sich festhalten kann:

Das Material der bekannten Anbieter ist zu oft einfach nur Pfusch, dem kein Vertrauen entgegen gebracht werden kann, das für die Aneignung als Lermaterial taugt: Wie kommt man vom Problem zur Lösung, welche Schritte sind wichtig und welches sind die zentralen Rechenschritte ?

Die Anbieter arbeiten teilweise mit Originalklausuren, zeigen bei der Lösung der Originalklausuren im Modul BWL aber zu oft keine Struktur und keine Rechenwege auf. Woher soll WP cand dann die Struktur nehmen um in der Prüfung bei Fehlern eine ordentliche Struktur zu haben um nicht zu viele Punkte zu verlieren ?

Es würde viel helfen, die Original - Klausuren hochzuladen und den gerade sich vorbereitenden Personen die Diskussion über diese Aufgaben zu ermöglichen. Wenn dann 5 - 10 Personen jeweils für sich die Fälle gelöst haben, sollte am Ende eine Musterlösung rauskommen, die was taugt. Repetitorien braucht man dazu nicht.

Aber man ist wieder bei der Frage wie Betriebwirte lernen ... auswendig lernen ohne Fälle lösen und ohne eigene Berechnungen darzustellen wird kaum zum Ziel führen.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Hey zusammen,
Es wäre top wenn jemand der eine Zusage/Ladung zur Mündlichen hat, mal kurz hier schreibt, von welcher Kammer diese gekommen ist, sodass wir uns schonmal darauf einstellen können. Wichtig wäre dann auch, ob es sich um Juni oder August handelt. Danke und viel Erfolg weiterhin.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 06.09.2021:

I.

1) Ich frage mich, worum es bei BWL geht:

Es gibt doch nur eine Lösung, die mathematisch richtig sein kann bzw. muß oder es gibt diverses Wiedergabewissen, das auch feststehen muß. Der Rechenweg der Lösung wird ersichtlich sein müssen.

2) Der Prüfungmaßstab bzw. die Grundlage der Bepunktung kann damit nur durch Punkt 1) definiert sein.

3) Soweit es um eine Berechnung geht in der Fehler sein könnten, ist die Frage, ob und inwieweit der Fehler ersichtlich ist: Je detaillierter die Berechnung in der Lösung, desto leichter wird er Fehler einzugrenzen sein mit der Folge, daß Du für einen kleinen Fehler weniger Punkte verlieren solltest als für den Wegfall der kompletten Lösung.

4) Die Nachvollziehbarkeit der Bepunktung ... hmm ... ich denke mal, ein Problem wird sein, daß derjenige, der alle Aufgaben bearbeitet, weniger Zeit hat und weniger Fehler macht als der, der gleich Aufgaben liegen läßt und zu denen gar nichts schreibt. Also sind die Kürzungen bei Leuten, die nicht alle Aufgaben bearbeiten, wegen des gleichen Fehlers wohl größer als bei Leuten, die alle Aufgaben bearbeitet haben.

5) Ich denke, man sollte die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen, doch ist das Problem schon die Lösung, die objektiv richtig sein muß. Hier würde ich ansetzen bei der Anfechtung, d. h. die WPK sollte erst einmal das liefern was aus Sicht der WPK die richtige Lösung ist: Es gibt kein Ermessen, etwas so oder anders zu machen, es gibt nur eine Liste von Punkten, die in der Lösung einfach drin sein müssen und die zwingend zu den Punkten führen müssen.

Sollte die WPK die Informationen nicht liefern, würde ich die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht bringen.

II.

Man ist wieder beim eigentlichen Problem der WP - Vorbereitung: Es gibt keine Quelle für die richtige Lösung, es gibt kein brauchbares Lehrmaterial, es gibt einfach nichts, woran man sich festhalten kann:

Das Material der bekannten Anbieter ist zu oft einfach nur Pfusch, dem kein Vertrauen entgegen gebracht werden kann, das für die Aneignung als Lermaterial taugt: Wie kommt man vom Problem zur Lösung, welche Schritte sind wichtig und welches sind die zentralen Rechenschritte ?

Die Anbieter arbeiten teilweise mit Originalklausuren, zeigen bei der Lösung der Originalklausuren im Modul BWL aber zu oft keine Struktur und keine Rechenwege auf. Woher soll WP cand dann die Struktur nehmen um in der Prüfung bei Fehlern eine ordentliche Struktur zu haben um nicht zu viele Punkte zu verlieren ?

Es würde viel helfen, die Original - Klausuren hochzuladen und den gerade sich vorbereitenden Personen die Diskussion über diese Aufgaben zu ermöglichen. Wenn dann 5 - 10 Personen jeweils für sich die Fälle gelöst haben, sollte am Ende eine Musterlösung rauskommen, die was taugt. Repetitorien braucht man dazu nicht.

Aber man ist wieder bei der Frage wie Betriebwirte lernen ... auswendig lernen ohne Fälle lösen und ohne eigene Berechnungen darzustellen wird kaum zum Ziel führen.

Verstehe ich nicht ganz. BWL ist doch im Wesentlichen das Rechnen alter Aufgaben und ein bisschen theoretisches Fundament?! Das machen alle Anbieter so.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Verstehe ich nicht ganz. BWL ist doch im Wesentlichen das Rechnen alter Aufgaben und ein bisschen theoretisches Fundament?! Das machen alle Anbieter so.

  1. Schau Dir das Material von den Anbietern an, das Du im Bereich BWL bekommst: Taugt das was ? Sind die Rechenwege so aufgezeigt, dass man die Rechenwege sieht ? Die Struktur ? Haben mehrere Personen die Aufgaben unabhängig von einander gerechnet, sodass keine Fehler mehr drin sind ?
    Das Upload der Aufgaben und die Diskussion der lernenden Personen über die Aufgaben würde Fehler in der Lösung eliminieren: Ist in der Lösung ein Fehler drin, wird der Fehler idenzifiziert und die Lösung aktualisiert.

  2. Der Repetitor kostet einen Batzen Geld im Bereich BWL - warum nicht die Originalklausuren hochladen und durch die community lösen lassen ? Ist um mehrere Tausend Euro billiger als der Besuch der Anbieter.
antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 07.09.2021:

  1. Der Repetitor kostet einen Batzen Geld im Bereich BWL - warum nicht die Originalklausuren hochladen und durch die community lösen lassen ? Ist um mehrere Tausend Euro billiger als der Besuch der Anbieter.

-----------------------------
Verstehe ich nicht ganz. Und wer soll das organisieren? Die Anbieter haben daran sicher kein Interesse da sie damit nicht verdienen. Und die WPK hat vermutlich daran kein Interesse weil es, falls sie sowas organisieren, es Geld kostet.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 07.09.2021:

  1. Der Repetitor kostet einen Batzen Geld im Bereich BWL - warum nicht die Originalklausuren hochladen und durch die community lösen lassen ? Ist um mehrere Tausend Euro billiger als der Besuch der Anbieter.

-----------------------------
Verstehe ich nicht ganz. Und wer soll das organisieren? Die Anbieter haben daran sicher kein Interesse da sie damit nicht verdienen. Und die WPK hat vermutlich daran kein Interesse weil es, falls sie sowas organisieren, es Geld kostet.

Es bräuchte jemand, der das macht und der dafür einen kleinen Obulus verlangt zur Deckung der Kosten der Kosten des Forums und der Administration - sollte doch für Wirtschaftswissenschaftler kein Problem sein.

Wenn das im Modul BWL klappt, erweitert man es auf die übrigen Module, Recht, Prüfungswesen und Steuern.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Warum sollte sich dafür jemand bereit erklären sowas für einen kleinen Obolus zu machen? Noch dazu das hier überhaupt keine Qualitätssicherung zwischen geschaltet ist, wenn ausschließlich "Studenten" mit wenig Berufserfahrung und keiner ausgewiesenen tiefen Expertise die Aufgaben lösen.

Ich kann deine Verärgerung verstehen, stimme auch zu, dass die Kurse nicht perfekt sind und vielleicht auch eine Anpassung an die Modularisierung notwendig ist.

Aber aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass es zum Bestehen keinen perfekten Plan gibt. Manches weiß man erst nach einiger Zeit und kann es entsprechend anpassen und dass beinhaltet auch mal einen Zweitversuch.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Nicht bös gemeint aber du wirkst so als liegen deine Stärken eher im rhetorischen Bereich und liebst es, viel und ausgiebig mit dem Dozenten über den Sinn und Zweck einer Aufgabe zu diskutieren. Damit gewinnst du im Examen (wie sich gezeigt hat) aber keinen Blumentopf. Für BWL musst du in der Lage sein, Knallhart und zielorientiert ein Set an Aufgaben in kurzer Zeit lösen zu können.

Die meisten Kandidaten bestehen BWL, weil sie stumpf den BWL Ordner vom Lehrgang von vorne bis hinten durchrechnen und nicht weil die gerne mit Dozenten diskutieren. So habe ich zumindest eine 3,0 geholt, auch wenn ich mir sicher bin, viele Flüchtigkeitsfehler gemacht zu haben.

WiWi Gast schrieb am 07.09.2021:

Verstehe ich nicht ganz. BWL ist doch im Wesentlichen das Rechnen alter Aufgaben und ein bisschen theoretisches Fundament?! Das machen alle Anbieter so.

  1. Schau Dir das Material von den Anbietern an, das Du im Bereich BWL bekommst: Taugt das was ? Sind die Rechenwege so aufgezeigt, dass man die Rechenwege sieht ? Die Struktur ? Haben mehrere Personen die Aufgaben unabhängig von einander gerechnet, sodass keine Fehler mehr drin sind ?
    Das Upload der Aufgaben und die Diskussion der lernenden Personen über die Aufgaben würde Fehler in der Lösung eliminieren: Ist in der Lösung ein Fehler drin, wird der Fehler idenzifiziert und die Lösung aktualisiert.

  2. Der Repetitor kostet einen Batzen Geld im Bereich BWL - warum nicht die Originalklausuren hochladen und durch die community lösen lassen ? Ist um mehrere Tausend Euro billiger als der Besuch der Anbieter.
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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

So einfach würde ich das nicht sagen. Ja es stimmt, grds. sind die Probleme die Gleichen und es gibt dazu auch mindestens einen Weg die zu lösen! ABER es gibt eben auch verschiedene Wege eine Lösung herbeizuführen. Da müsste es in den Aufgabenstellungen entsprechende Hinweise geben welchen Ansatz man nehmen muss (z.B. Unternehmensbewertung: Es gibt verschiedene Möglichkeiten den (gleichen!) Unternehmenswert zu ermitteln, man muss entsprechend darauf hinweisen nach welcher Methode es gefordert wird sonst müsste man theoretisch einen Weg nehmen oder ALLE damit es keinen möglichen Punktabzug gibt. Gerade auch in statistischen und mathematischen Vorgehen kann es verschiedene Ansätze geben die aber sehr kompliziert sein können und umständlich.

Schaue ich mir z.B. die Klausuren von E-Connect an dann habe ich in den Fallsammlungen oftmals Beispiele die sich wiederholen aber mit anderen Zahlen. Da sind dann aber teilweise andere Lösungsvorgänge dargestellt, leider jedoch immer nur abgehackt und nur mit stumpfen Formeln, ohne Beschreibung zum Vorgehen.

In einem Beispiel habe ich die Lösungen verglichen und einfach nur die Zahlen auf die andere Aufgabe übertragen sodass theoretisch auch das gleiche Ergebnis kommen müsste. Das war aber nicht der Fall. Somit ergibt sich bei mir die innere Rückfrage: Ist das überhaupt logisch? Wenn es zwei verschiedene Ansätze gibt dann müssen die doch zwingend zum gleichen Ergebnis führen, aber nein so ist es nicht. Kann natürlich auch sein dass die irgendetwas kürzen und zusammenfassen in der einen Lösung aber ich habe keine Chance das nachzuvollziehen. Man muss diese Lösung auswendig lernen und im Examen haut man voll daneben weil man den Vorgang nicht verstanden hat.

Im Studium war das alles wirklich viel einfacher, die BWL Profs hatten ihre Fallsammlung und dazu gab es in der Vorlesung ausführliche Beschreibungen und auch in der Fallsammlung waren die Schritte erläutert. Bei den WP Anbietern ist es ganz banal: Aufgabe - Lösung, nächste Aufgabe + Lösung.

WiWi Gast schrieb am 07.09.2021:

I.

1) Ich frage mich, worum es bei BWL geht:

Es gibt doch nur eine Lösung, die mathematisch richtig sein kann bzw. muß oder es gibt diverses Wiedergabewissen, das auch feststehen muß. Der Rechenweg der Lösung wird ersichtlich sein müssen.

2) Der Prüfungmaßstab bzw. die Grundlage der Bepunktung kann damit nur durch Punkt 1) definiert sein.

3) Soweit es um eine Berechnung geht in der Fehler sein könnten, ist die Frage, ob und inwieweit der Fehler ersichtlich ist: Je detaillierter die Berechnung in der Lösung, desto leichter wird er Fehler einzugrenzen sein mit der Folge, daß Du für einen kleinen Fehler weniger Punkte verlieren solltest als für den Wegfall der kompletten Lösung.

4) Die Nachvollziehbarkeit der Bepunktung ... hmm ... ich denke mal, ein Problem wird sein, daß derjenige, der alle Aufgaben bearbeitet, weniger Zeit hat und weniger Fehler macht als der, der gleich Aufgaben liegen läßt und zu denen gar nichts schreibt. Also sind die Kürzungen bei Leuten, die nicht alle Aufgaben bearbeiten, wegen des gleichen Fehlers wohl größer als bei Leuten, die alle Aufgaben bearbeitet haben.

5) Ich denke, man sollte die Angelegenheit nicht auf sich beruhen lassen, doch ist das Problem schon die Lösung, die objektiv richtig sein muß. Hier würde ich ansetzen bei der Anfechtung, d. h. die WPK sollte erst einmal das liefern was aus Sicht der WPK die richtige Lösung ist: Es gibt kein Ermessen, etwas so oder anders zu machen, es gibt nur eine Liste von Punkten, die in der Lösung einfach drin sein müssen und die zwingend zu den Punkten führen müssen.

Sollte die WPK die Informationen nicht liefern, würde ich die Angelegenheit vor das Verwaltungsgericht bringen.

II.

Man ist wieder beim eigentlichen Problem der WP - Vorbereitung: Es gibt keine Quelle für die richtige Lösung, es gibt kein brauchbares Lehrmaterial, es gibt einfach nichts, woran man sich festhalten kann:

Das Material der bekannten Anbieter ist zu oft einfach nur Pfusch, dem kein Vertrauen entgegen gebracht werden kann, das für die Aneignung als Lermaterial taugt: Wie kommt man vom Problem zur Lösung, welche Schritte sind wichtig und welches sind die zentralen Rechenschritte ?

Die Anbieter arbeiten teilweise mit Originalklausuren, zeigen bei der Lösung der Originalklausuren im Modul BWL aber zu oft keine Struktur und keine Rechenwege auf. Woher soll WP cand dann die Struktur nehmen um in der Prüfung bei Fehlern eine ordentliche Struktur zu haben um nicht zu viele Punkte zu verlieren ?

Es würde viel helfen, die Original - Klausuren hochzuladen und den gerade sich vorbereitenden Personen die Diskussion über diese Aufgaben zu ermöglichen. Wenn dann 5 - 10 Personen jeweils für sich die Fälle gelöst haben, sollte am Ende eine Musterlösung rauskommen, die was taugt. Repetitorien braucht man dazu nicht.

Aber man ist wieder bei der Frage wie Betriebwirte lernen ... auswendig lernen ohne Fälle lösen und ohne eigene Berechnungen darzustellen wird kaum zum Ziel führen.

Verstehe ich nicht ganz. BWL ist doch im Wesentlichen das Rechnen alter Aufgaben und ein bisschen theoretisches Fundament?! Das machen alle Anbieter so.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Die Marktpreise stehen fest für solche Vorbereitungskurse, da glaube ich nicht dass jemand mit der notwendigen Expertise das für einen schmalen Taler freiwillig in der Freizeit macht :)

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 07.09.2021:

Die Marktpreise stehen fest für solche Vorbereitungskurse, da glaube ich nicht dass jemand mit der notwendigen Expertise das für einen schmalen Taler freiwillig in der Freizeit macht :)

Was ist denn zu tun ?

Schritt 1: Forum einrichten

Schritt 2: Benutzerdaten einrichten

Schritt 3: Forum für allgemeine Diskussion zu den Aufgaben

Schritt 4: Mit der WPK reden ob man die Original - Klausuren hochladen darf

Schritt 5: Hochladen der Originalklausuren

Schritt 6: Es wird eine Datei Libre Office erstellt, mit der die Lösungen geschrieben wird.

Schritt 7: Wer einen Fall löst, schreibt seine Lösung mit der Vorlagendatei und schickt sie dem Administrator

Schritt 8: Der Administrator liest die Lösung gegen, lädt PDF und Libre Office Datei hoch.

Schritt 9: Meint jemand, dass die Lösung nicht richtig sei, lädt er die Libre Office Datei aus der die Lösung geschrieben wird und markiert die Änderungen

Schritt 10: Die korrigierte Datei Libre Office Datei wird dem Administrator geschickt - ab zu Schritt 8

Das ist die beste Vorbereitung auf das WP Examen ... vor allem werden die Lösungen nachgeechnet und hinterfragt

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 07.09.2021:

Die Marktpreise stehen fest für solche Vorbereitungskurse, da glaube ich nicht dass jemand mit der notwendigen Expertise das für einen schmalen Taler freiwillig in der Freizeit macht :)

Nachtrag: Die Marktpreise für die Anbieter korrelieren schon oft nicht zur Qualität dessen, was man von den einzelnen Anbietern bekommt und sind damit überhöht. Den Nutzen, den ein Forum (bei dem die Aufgaben nachgerechnet und diskutiert werden) bringt das Material der Anbieter eh nicht.

Also: Der Vergleichspreis der Anbieter ist zu hoch.

Und das Forum ? Der Administrator bereitet sich auf das WP - Examen vor, lernt also durch das Nacharbeiten der Aufgaben. Natürlich kann man sich jemand suchen, der höchste Qualifikation hat, doch hat das die Nachteile im Preis dieser Person und darin, dass man, je qualifizierter man ist, die Lösungen um so weniger erklärerisch darstellen kann. Also:

Administrator = Leute, die das WP Examen machen und die lernen wollen, das senkt die Kosten für die Administration

So erheblich sind die Kosten für das Einrichten und Betreiben der Foren auch nicht.

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

In einem Modul in dem mehr als 80 % die schriftliche Prüfung bestehen, hat man es selbst nicht geschafft und die Analyse warum das so ist fängt bei den Korrektoren und den Kursanbietern statt.

Ich erahne wo das Problem wirklich liegt.
Tipp: Als Wirtschaftsprüfer soll man EIGENVERANTWORTLICH tätig sein.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 07.09.2021:

So einfach würde ich das nicht sagen. Ja es stimmt, grds. sind die Probleme die Gleichen und es gibt dazu auch mindestens einen Weg die zu lösen! ABER es gibt eben auch verschiedene Wege eine Lösung herbeizuführen. Da müsste es in den Aufgabenstellungen entsprechende Hinweise geben welchen Ansatz man nehmen muss (z.B. Unternehmensbewertung: Es gibt verschiedene Möglichkeiten den (gleichen!) Unternehmenswert zu ermitteln, man muss entsprechend darauf hinweisen nach welcher Methode es gefordert wird sonst müsste man theoretisch einen Weg nehmen oder ALLE damit es keinen möglichen Punktabzug gibt. Gerade auch in statistischen und mathematischen Vorgehen kann es verschiedene Ansätze geben die aber sehr kompliziert sein können und umständlich.

Schaue ich mir z.B. die Klausuren von E-Connect an dann habe ich in den Fallsammlungen oftmals Beispiele die sich wiederholen aber mit anderen Zahlen. Da sind dann aber teilweise andere Lösungsvorgänge dargestellt, leider jedoch immer nur abgehackt und nur mit stumpfen Formeln, ohne Beschreibung zum Vorgehen.

In einem Beispiel habe ich die Lösungen verglichen und einfach nur die Zahlen auf die andere Aufgabe übertragen sodass theoretisch auch das gleiche Ergebnis kommen müsste. Das war aber nicht der Fall. Somit ergibt sich bei mir die innere Rückfrage: Ist das überhaupt logisch? Wenn es zwei verschiedene Ansätze gibt dann müssen die doch zwingend zum gleichen Ergebnis führen, aber nein so ist es nicht. Kann natürlich auch sein dass die irgendetwas kürzen und zusammenfassen in der einen Lösung aber ich habe keine Chance das nachzuvollziehen. Man muss diese Lösung auswendig lernen und im Examen haut man voll daneben weil man den Vorgang nicht verstanden hat.

Eben. Die gleiche Ausgangslage bzw. die gleiche Frage muß zum optisch und inhaltlich gleichen Rechenweg und zur gleichen Lösung führen, was aber zu oft nicht der Fall ist.

Das Problem zu eliminieren geht nur dadurch, daß mehrere Personen nacheinander die gleiche Aufgabe lösen und bei Unstimmigkeiten das Ergebnis online diskutieren. Ein Forum reicht dafür völlig, zumal Nachfragen bei Repetitorien oft unbeantwortet bleiben (dass ihre Lösung manchmal Pfusch ist, will keiner zugeben)

antworten
WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 06.09.2021:

Bei mir kam heute die Einsicht BWL aus der Juni Klausur, in der 2. Hatte ich 5,5 und konnte es nicht fassen. Durch die Einsicht bin ich auch nicht schlauer geworden bzw kann die Note nicht nachvollziehen. Die Klausur wurde von zwei Prof.Dr. (Uni-Prof: Personalmanagement und Organisation und der andere macht FH Prof für Rechnungslegung) korrigiert und die wenigen Kommentare sind mehr als deprimierend und die Benotung absolut nicht nachvollziehbar.

Ich will kein Diplom/Master/Doktor in BWL sondern einfach nur mein WP Examen... Vielleicht sollte man das mal überdenken und die Korrektur durch angemessene Leute durchführen lassen und sich in die Lage der Leute reinversetzen dass die nicht ein Semester Zeit hatten für ein Dean-Modell.

z.B. gab es 35 Punkte auf die Aufstellung des Finanzplans, ich habe diesen aufgestellt und bereits nach der Klausur mit sehr vielen Teilnehmern gesprochen und wir hatten ALLE +/- paar Euro das gleiche Ergebnis. Ich kann mir nicht vorstellen dass soviele falsch liegen und fast keine Punkte bekommen haben....

Ich habe diese Aufgabe auch mit meinen Übungsklausuren verglichen und das Vorgehen war richtig, ich rechne es nochmal in Ruhe nach aber ganz ehrlich... Selbst wenn es irgendwo einen Rundungsfehler gibt dann sollte das nicht zu fast 90% Punktverlust kommen?

Am Ende das Mit der Boston und McKinsey Analyse habe ich einfach von 60 Punkten 15 erhalten. Ich habe die KOMPLETTE Theorie hingeschrieben der Modelle, Die Berechnung war korrekt und dann überall rote Haken bis zur Matrix. Da stehen dann teilweise "Größe der Kreise falsch" und dafür gibt es 45 Punkte Abzug???? Wirklich??? reine willkür.

Das Dean-Modell...Das kann ich wirklich mehr als gut, besser als BCG und McKinsey!!!! Alleine mit diesem Modell war ich mir sicher dass ich die KLausur mit einer 4 bestanden habe weil ich Finanzplan, BCG +MCKinsey sowie Dean Modell bis zum Teufel komm raus gelernt habe und die Theorie und die Berechnungsschritte auswendig konnte.

Naja beim DeanModell auch überall Haken, die Theorie komplett richtig und dann habe ich bei der Berechnung der % Investitionshöhe bei einer Investition die Zahlen im Stress vertauscht und einen Fehler gemacht und bekomme dann 5 / 17 Punkten mit der Begründung "Berechnung teilweise falsch"... Teilweise...Wieder eine von (ich glaube) 6 Zahlen und dann fast keine Punkte??? lächerlich, zumal es an der Reihenfolge nichts geändert hat!

Die Bewertung war meines Erachtens reine willkür und komplett abgehoben. Auch an anderen Stellen sieht man wirklich nur rote Haken und dann am Ende eine eingekreiste Zahl "3/20" mit der Begründung "Berechnung teilweise falsch" und immer wieder liegt es an einem minimalen Bruchteil an Zahlen und der große Teil ist richtig (z.B. Finanzplan von irgendwie 50 Zahlen waren 40 richtig, eine Zeile hab ich verpatzt.. Da würde ich erwarten dass ich mindestens 80 % der Punkte bekomme oder habe ich immer die eine Berechnung falsch die die Masse an Punkten gibt?... Also wirklich nicht.
Zweitkorrektor hat komischerweise immer 1:1 die gleichen Punkte gegeben... Als ob sich das Ding noch jemand zweites angesehen hätte (an beiden Tagen das selbe Phänomen). Das wurde einfach durchgereicht und fertig.

Dass ich keine 1, 2 oder 3 bekomme war mir klar, dafür habe ich große Themen wie die Unternehmensbewertung einfach verkackt, das wusste ich, aber mit dem Rest sollte eine 4 drinnen gewesen sein, aber wenn es eben gefühlt Abzugspunkte gibt für eine falsche Zahl dann wundert es mich dass es keine Klausuren mit insgesamt -40 Punkte gibt
Ich bin echt richtig richtig sauer über diese Bewertung, lasse die von einem anderen BWL Prof prüfen und gehe auf jeden Fall dagegen vor.

Ich kann es langsam nachvollziehen dass soviele in BWL durchgefallen sind wie hier geschrieben wird, bei dieser total willkürlichen Benotung.

Hast du die Musterlösung einsehen können? Ist auch mM immer die Frage was der Anspruch ist und was wie viel bepunktet wird. Wer weiß was noch alles erwartet wurde, was in deiner Lösung nicht da ist und was entsprechend gar nicht bepunktet/ korrigiert werden konnte

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

WiWi Gast schrieb am 07.09.2021:

In einem Modul in dem mehr als 80 % die schriftliche Prüfung bestehen, hat man es selbst nicht geschafft und die Analyse warum das so ist fängt bei den Korrektoren und den Kursanbietern statt.

Ich erahne wo das Problem wirklich liegt.
Tipp: Als Wirtschaftsprüfer soll man EIGENVERANTWORTLICH tätig sein.

ich verstehe die Argumentationslinie nicht - in einem ersten Schritt sollte die Musterlösung verlangt werden; die Antwort hat ausgehend von der Musterlösung richtig oder falsch zu sein.

Eigenverantwortlichkeit gibt es nur innerhalb der vorstehenden Musterlösung, alles andere ist schlichtweg falsch

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Bevor man die Argumentation nachvollziehen möchte, sollte man zunächst den Beitrag richtig lesen und verstehen.

Für die Vorbereitung auf das Examen ist man selber verantwortlich. Wenn man nicht besteht, liegt das weder an den Kursanbietern noch an den Korrektoren.

Über 80 % kommen durch die schriftliche Prüfung und anstatt zu schwadronieren, sollte man sich damit beschäftigen was die, die bestanden haben, besser gemacht haben, damit es beim nächsten mal klappt.

Oder man zieht halt sein Ding durch und fällt noch 2 mal durch.

WiWi Gast schrieb am 07.09.2021:

In einem Modul in dem mehr als 80 % die schriftliche Prüfung bestehen, hat man es selbst nicht geschafft und die Analyse warum das so ist fängt bei den Korrektoren und den Kursanbietern statt.

Ich erahne wo das Problem wirklich liegt.
Tipp: Als Wirtschaftsprüfer soll man EIGENVERANTWORTLICH tätig sein.

ich verstehe die Argumentationslinie nicht - in einem ersten Schritt sollte die Musterlösung verlangt werden; die Antwort hat ausgehend von der Musterlösung richtig oder falsch zu sein.

Eigenverantwortlichkeit gibt es nur innerhalb der vorstehenden Musterlösung, alles andere ist schlichtweg falsch

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

Man erhält keine Muster Lösung. Man erhält nur die Aufgabenstellung und seine eigene Lösung mit den Anmerkungen der Korrektoren. Und die Anmerkungen sind sehr sehr sehr allgemein und dürftig. Kenne ich nur zu gut von meinem ersten Mal. Ab und an ein Haken und dann eine Punktzahl und ein launischer Kommentar „zu kurz“ „Rechenweg“ „unzureichend“.

Was man damit anfangen kann??? Keine Ahnung

Beim zweiten Mal ist es besser gelaufen.
Anders als im Steuerberater Examen. Da erhält man Musterlösung und den Korrekturbogen.

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WiWi Gast

WP Examen 2. Prüfungstermin 2021

hmm ... ich hab auch mal angefochten und dazu auch den Sachverhalt, die eigene Lösung und eine Checkliste bekommen, auf der alle zu vergebenden Punkte aufgelistet waren. Daneben war für jeden einzelnen Gliederungspunkt vermerkt, wie viel Punkte ich bekommen habe.

Beispiel:

Soll: 5 Punkte für .... (z. B. § 252 I Nr. 2 HGB: Rechtsproblem)
Ist: "Rechtsproblem gelöst, Vorschrift fehlt. 4 Punkte"

Es ist nicht Deine Aufgabe, die Soll - Lösung zu erarbeiten, die die WPK bei der Korrektur allen Prüflingen gleichermaßen gegenüber verwendet haben muss (irgend ein Vergleichsmaßstab muß her), daher würde ich diese bei der WPK anfordern. Ohne die Musterlösung ist eine Stellungnahme Deinerseits nicht möglich.

Hoffentlich bist rechtsschutzversichert wenn Du ggf. einen RA brauchst für das Thema.

Achte darauf, innerhalb der Frist eine Anfechtung vorzunehmen.

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