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Re: Nebenjob ratsam?

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WiWi Gast

Nebenjob ratsam?

Hallo zusammen,

ich stehe seit knappen einem Jahr mitten im Berufsleben und möchte durch einen Nebenjob mein Gehalt etwas aufstocken.

Durch den Nebenjob hätte ich eine 7 Tage Woche mit ungefähr 65 Std. Es klingt zwar sehr anstrengend aber ich könnte in der Zeit ca. 3k monatlich zur Seite legen. Dies würde ich maximal 2 Jahre durchziehen wollen. Meine Sorge ist jedoch, dass meine Performance bei meiner Haupttätigkeit nachlässt und ich dadurch meine Karriere gefährde.

Meine Frage: Hat jemand von euch bereits 2 Jobs zur gleichen Zeit ausgeführt? Falls ja, wäre ich euch dankbar, wenn Ihr mir kurz darüber berichtet, ob der Zweitjob irgendwelche negativen Folgen auf eurer Haupttätigkeit hatte.

Besten Dank im Voraus!
Roy

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WiWi Gast

Re: Nebenjob ratsam?

Würde mich auch interessieren. Vor allem auch das Thema, inwiefern man neben dem Hauptjob ein kleines eigenes Business aufbauen darf (nicht direkt in der Branche natürlich).

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WiWi Gast

Re: Nebenjob ratsam?

Ei­ne Ne­bentätig­keit kann oh­ne wei­te­res, d.h. oh­ne dass es hier­zu auf ta­rif­li­che oder ver­trag­li­che Re­ge­lun­gen an­kommt, un­zulässig sein, wenn der Ar­beit­neh­mer durch die Ne­bentätig­keit so sehr be­an­sprucht wird, daß er sei­nen (Haupt-)Ar­beits­ver­trag nicht oder nicht aus­rei­chend erfüllen kann, weil er z.B. ständig zu müde ist.

Der Ar­beit­neh­mer darf sei­nem Ar­beit­ge­ber während der Dau­er des Ar­beits­verhält­nis­ses, d.h. auch nach Aus­spruch ei­ner Kündi­gung bis zum letz­ten Tag der Kündi­gungs­frist, kei­ne Kon­kur­renz ma­chen. Das heißt ins­be­son­de­re, dass er in dem Geschäfts­zweig sei­nes Ar­beit­ge­bers kei­ne Geschäfte ma­chen darf.

WICHTIG: Das Arb­ZG schreibt zum Schutz der Ge­sund­heit der Ar­beit­neh­mer be­stimm­te zeit­li­che Höchst­gren­zen vor, in­ner­halb de­ren man als Ar­beit­neh­mer, d.h. im Rah­men ei­nes Ar­beits­verhält­nis­ses, ar­bei­ten darf. Im all­ge­mei­nen lie­gen die­se Gren­zen bei acht St­un­den pro Tag, und das bei ei­ner ge­setz­lich zulässi­gen Sechs­ta­ge­wo­che von Mon­tag bis Sams­tag. Es er­gibt sich so ei­ne 48-St­un­den­wo­che. Da die tägli­che Ar­beits­zeit vorüber­ge­hend und bei Gewährung ei­nes Zeit­aus­gleichs im Aus­nah­me­fall auf zehn St­un­den verlängert wer­den darf, kann - vorüber­ge­hend bzw. im Aus­nah­me­fall bei Zeit­aus­gleich - wöchent­lich bis ma­xi­mal 60 St­un­den ge­ar­bei­tet wer­den.

Ei­ne wei­te­re recht­li­che Gren­ze für Ne­bentätig­kei­ten kann sich aus den Be­stim­mun­gen des Bun­des­ur­laubs­ge­set­zes (BUrlG) er­ge­ben. § 8 BUrlG schreibt nämlich vor, dass der Ar­beit­neh­mer während des Ur­laubs kei­ne "dem Ur­laubs­zweck wi­der­spre­chen­de" Er­werbstätig­keit leis­ten darf.

Quelle: https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Nebentaetigkeit.html#tocitem3
und www.gidf.de

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WiWi Gast

Re: Nebenjob ratsam?

65 Stunden/Woche schafft kein normaler Mensch auf Dauer.

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WiWi Gast

Re: Nebenjob ratsam?

WiWi Gast schrieb am 24.01.2018:

65 Stunden/Woche schafft kein normaler Mensch auf Dauer.

Für wirklichen Erfolg sollten es schon 80+ sein

Mo-Do je 9-23 = 60
Fr-Sa 9-19 = 20, abends frei zum netzwerken
Sonntag frei für Weiterbildung, lesen, lernen

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