Also: Rechtlich gesehen hat der Bewerber bei einer nachweisbaren Einladung zum VG/AC das Recht auf eine Erstattung seiner Reisekosten. Deswegen ist es NICHT ok, dass Firmen so etwas im Vorfeld ausschließen. Wenn der Bewerber auf (ausdrücklichen) Wunsch des Arbeitgebers (= Einladung) kommt, muss der die Kosten (theoretisch) erstatten. Diese Kosten müssen allerdings nachweisbar und im Rahmen bleiben, beinhalten meist den kostengünstigen Weg (keine Zugfahrt 1. Klasse o.ä.).
Werden trotzdem keine Kosten übernommen, muss dies dem Bewerber VOR dem Termin ausdrücklich mitgeteilt werden (z.B. im Anschreiben, in der Stellenanzeige). Dann muss der Bewerber die Kosten selber tragen oder evtl. versuchen an anderer Stelle (z.B. Arbeitsagentur) sie wieder zu bekommen, dazu muss aber als arbeitssuchend gemeldet sein und braucht eine Bescheinigung, dass man zu dem Gespräch war, der Antrag auf Erstattung muss VOR dem Termin dem Arbeitsamt gemeldet und genehmigt sein.
Dass 2 sogar tlw. 3 Termine anstehen, ist keine Seltenheit. Alle Termine gehören zum Bewerbungsverfahren dazu. Deswegen ist die Erstattung der Fahrtkosten nicht abhängig vom Termin oder der Zahl.
Mein Rat:
Wenn man wirklich an der Position oder der Firma interessiert ist, sollte man erst mal die Kosten selbst tragen (soweit möglich). Wenn man dort die Kosten im Gespräch oder im Vorfeld anspricht, macht das eher einen schlechten Eindruck (worauf die meisten Firmen spekulieren). Andererseits finde ich es nicht ok, wenn die Firma von vorneherein die Kosten nicht übernehmen will und (der vielleicht arbeitslose) Bewerber alles selbst zahlen muss. Die Unternehmen nutzen damit die schwächere Lage des Bewerbers (moralische Bedenken wegen Kosten, Arbeitsplatzsuche) aus und haben eine breite Auswahl mit maximal vielen Bewerbern bei minimalen Kosten. Für mich eher ein schlechtes Zeichen und ein Anzeichen von Massenabfertigung. Wenn sie dem ausgewählten Bewerberkreis (= eingeladene Kandidaten) schon im Vorfeld die Fahrtkosten im angemessenen Rahmen nicht erstatten, wie ist das dann mit der
Gehaltshöhe und Sozialleistungen im Unternehmen? Für mich eher abschreckend...
Aber ich habe schon Stellenanzeigen gelesen, wo Bewerber sich
schriftlich bewerben und einen frankierten Rückumschlag für die Rücksendung der Unterlagen beilegen mussten.
antworten