Euro-GmbH boomt - Rechtsanwälte empfehlen die Limited
Eine Limited ist ohne bürokratischen Gewaltakt schnell gegründet, sie verlangt statt vorgeschriebener hoher Kapitalbindung ein Stammkapital in frei wählbarer Höhe und ist dennoch in allen Rechten und Pflichten der GmbH gleichgestellt.
Was für die GmbH gilt, gilt auch für die LimitedMichael Silberberger, Limitedexperte und Chef des Consultingunternehmens Go Ahead veranstaltet Unternehmerseminare zu Rechts- und Steuerfragen in Sachen Limited. Einen Satz sagt er bei Fragen der Teilnehmer immer wieder: »Was für die GmbH gilt, gilt auch für die Limited.« Das bestätigt auch der Leipziger Anwalt Günther Hantke und beruhigt Skeptiker, die einen Missbrauch fürchten: »Nach einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg ist so wie bei einer GmbH auch bei der Euro-GmbH bei Missbrauch die Durchgriffshaftung möglich. Das Urteil verhilft der innovativen Gesellschaftsform zu dem Ansehen, das sie verdient.« Es macht deutlich, dass »eine Limited sich genau so wenig wie andere Gesellschaftsformen dazu eignet, sich rechtsmissbräuchlich im Handelsverkehr zu verhalten«, führt Rechtsanwalt Christoph Bieker weiter aus.
»Die Rechtslage ist eindeutig. Unternehmer können und sollten jetzt ihr Haftungsrisiko minimieren,« empfiehlt Hantke.
www.go-limited.de