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externe Dienstleistungen auf Kleinunternehmer-Rechnung

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WiWi Gast

externe Dienstleistungen auf Kleinunternehmer-Rechnung

Hallo zusammen, ich habe mich als Grafikdesignerin nebenberuflich selbstständig gemacht. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung. Auf meinen Rechnungen, die ich für den Kunden erstelle, weise ich also keine MwSt aus. Wenn ich jetzt aber bei einer Druckerei Produkte für den Kunden bestelle, bekomme ich von der Druckerei eine Rechnung, die ich bezahle. Wie muss ich dann aber diesen Betrag auf meine Rechnung für den Kunden ausweisen? Da ist ja MwSt. enthalten.

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WiWi Gast

externe Dienstleistungen auf Kleinunternehmer-Rechnung

WiWi Gast schrieb am 02.08.2023:

Hallo zusammen, ich habe mich als Grafikdesignerin nebenberuflich selbstständig gemacht. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung. Auf meinen Rechnungen, die ich für den Kunden erstelle, weise ich also keine MwSt aus. Wenn ich jetzt aber bei einer Druckerei Produkte für den Kunden bestelle, bekomme ich von der Druckerei eine Rechnung, die ich bezahle. Wie muss ich dann aber diesen Betrag auf meine Rechnung für den Kunden ausweisen? Da ist ja MwSt. enthalten.

Du musst mwst an die druckerei zahlen, darfst die mwst aber nicht als vorsteuer geltend machen.

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WiWi Gast

externe Dienstleistungen auf Kleinunternehmer-Rechnung

Wenn du mit den Kosten den Kunden weiterbelastest, dann nimm den Bruttobetrag aus der Rechnung von der Druckerei.

WiWi Gast schrieb am 02.08.2023:

Hallo zusammen, ich habe mich als Grafikdesignerin nebenberuflich selbstständig gemacht. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung. Auf meinen Rechnungen, die ich für den Kunden erstelle, weise ich also keine MwSt aus. Wenn ich jetzt aber bei einer Druckerei Produkte für den Kunden bestelle, bekomme ich von der Druckerei eine Rechnung, die ich bezahle. Wie muss ich dann aber diesen Betrag auf meine Rechnung für den Kunden ausweisen? Da ist ja MwSt. enthalten.

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WiWi Gast

externe Dienstleistungen auf Kleinunternehmer-Rechnung

Bei entsprechender Vertragsgestaltung im Dreieckverhältnis Druckerei/Grafikdesign/Endkunde (d.h. durch Vereinbarung als „durchlaufender Posten“/DuPo) könnte Dir zumindest zukünftig § 10 Abs. 1 Satz 5 helfen, die von Dir an die Druckerei zu bezahlenden („ausgelegten“) 19% USt von Deinem Kunden erstattet zu bekommen.

Dieser wiederum kann die 19% vorsteuerlich geltend machen, sodass ihm kein Nachteil entstünde. Der Druckerei kann‘s auch egal sein.

Muss aber jedenfalls vorab (!) so schriftlich im Vertrag vereinbart sein, ansonsten wird‘s nicht als DuPo anerkannt.

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