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Freunde und Bekannte nebenberuflich selbstständig beraten oder als Mandant meines Arbeitgebers gewinnen?

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esistwieesist

Freunde und Bekannte nebenberuflich selbstständig beraten oder als Mandant meines Arbeitgebers gewinnen?

Hallo,

ich habe derzeit folgendes Problem. Der große Teil meiner Freunde ist selbstständig und im Rahmen einer Familienpersonengesellschaft organisiert. Meine Freunde verfügen nur über rudimentäre Deutschkenntnisse, möchten aber zum Teil die Geschäftsvorfälle in unserer Muttersprache erklärt haben. Bisher war es so, dass ich die Personen aus meinem Umfeld immer wieder kostenlos beraten habe und für einen sehr engen Freund auch den Jahresabschluss erstellt habe. Meine Freunde sind alle bei einem Berater, weil dort eine Auszubildende arbeitet, die unsere Muttersprache spricht. Dort war es so, dass der Jahresabschluss etc immer nach der mittleren Gebühr abgerechnet wurde. Die Buchführung wurde mit 100 Euro pro Stunde abgerechnet. (Netto versteht sich) Mittlerweile habe ich mit meinen Freunden und Bekannten vereinbart, dass ich ab nächsten Jahr das nur noch entgeltlich mache. In diesem Zuge stellen sich 2 Fragen:

  1. Soll ich mich nebenberuflich selbstständig machen?
  2. Wenn ich diese zu meinem Arbeitgeber mitbringe, werde ich hierfür bezahlt? Wenn ja, wie hoch? Schließlich werde ich nicht dafür bezahlt, Mandate zu adquirieren.
antworten
Ceterum censeo

Freunde und Bekannte nebenberuflich selbstständig beraten oder als Mandant meines Arbeitgebers gewinnen?

  1. Bist du zur uneingeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt? Dann kannst du diese Vorgänge über eine selbstständige Tätigkeit (inkl. aller Vorraussetzungen hierfür) abbilden. Bist du hierzu nicht befugt, erbringst dennoch diese Leistungen, wird sich ziemlich zügig eine Kammer bei dir melden und die Unterlassung fordern. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
  2. Das ist Verhandlungssache und zuvorderst mit deinem Arbeitgeber zu klären. Ein gesetzlicher Anspruch entstünde hier nicht.

Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Freunde und Bekannte nebenberuflich selbstständig beraten oder als Mandant meines Arbeitgebers gewinnen?

Du darfst auch nebenberuflich nicht in Konkurrenz zu Deinem Arbeitgeber auftreten. Es besteht IMMER ein arbeitsrechtliches vertragliches Wettbewerbsverbot (anders als bei einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot muss dies auch nicht explizit im Vertragstext stehen, sondern gilt generell).

antworten
esistwieesist

Freunde und Bekannte nebenberuflich selbstständig beraten oder als Mandant meines Arbeitgebers gewinnen?

Ceterum censeo schrieb am 13.07.2023:

  1. Bist du zur uneingeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt? Dann kannst du diese Vorgänge über eine selbstständige Tätigkeit (inkl. aller Vorraussetzungen hierfür) abbilden. Bist du hierzu nicht befugt, erbringst dennoch diese Leistungen, wird sich ziemlich zügig eine Kammer bei dir melden und die Unterlassung fordern. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
  2. Das ist Verhandlungssache und zuvorderst mit deinem Arbeitgeber zu klären. Ein gesetzlicher Anspruch entstünde hier nicht.

Liebe Grüße

Hallo,
ich bin zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt, weil ich als zugelassener EU-Anwalt in Deutschland niedergelassen bin (§ 3 Nr. 1 Var. 4 StBerG). Danke aber dennoch für den Hinweis.
Ich habe vor knapp ein Jahr gesehen, dass in Ebay Kleinanzeigen ein Steuerfachangestellte geworben hat ("zukünftiger Steuerberater macht ihre Grundsteuererklärung"). Weil diese Anzeige nach knapp 3 Wochen gelöscht war, nehme ich an, dass sich da auch die Kammer eingeschaltet hat.

Mir ist es auch klar, dass ich eine Zustimmung meines AG brauche.
Allerdings stellt sich jetzt nun die Frage, ob ich mich überhaupt nebenberuflich selbstständig mache. Da ein Großteil der Freunde selbstständig sind und ihrerseits Angestellte haben, glaube ich nicht, dass ich diese alleine betreuen kann. Ich bräuchte so eine Angestellte die 20h pro Woche arbeitet. Aber ich sehe es ja bei meinem Arbeitgeber. Es gibt einfach zu wenige Fachangestellte.

Was ist denn so üblich; ich meine bei Angestellten, die selbst zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind?

antworten
Ceterum censeo

Freunde und Bekannte nebenberuflich selbstständig beraten oder als Mandant meines Arbeitgebers gewinnen?

esistwieesist schrieb am 13.07.2023:

Hallo,
ich bin zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt, weil ich als zugelassener EU-Anwalt in Deutschland niedergelassen bin (§ 3 Nr. 1 Var. 4 StBerG). Danke aber dennoch für den Hinweis.

Dann bin ich ja beruhigt. Nur um sicherzugehen: Du hast auch eine berufliche Niederlassung im Inland begründet?

Mir ist es auch klar, dass ich eine Zustimmung meines AG brauche.

Dies würde ich nicht grundsätzlich als zwingend notwendig erachten. Die Rechtsprechung (insb. zu den "Küchentisch-StB") ist hier eigentlich recht liberal, trittst du nicht an Mandanten deines Arbeitgebers heran, hat dieser keinen Unterlassungsanspruch.

Allerdings stellt sich jetzt nun die Frage, ob ich mich überhaupt nebenberuflich selbstständig mache. Da ein Großteil der Freunde selbstständig sind und ihrerseits Angestellte haben, glaube ich nicht, dass ich diese alleine betreuen kann. Ich bräuchte so eine Angestellte die 20h pro Woche arbeitet. Aber ich sehe es ja bei meinem Arbeitgeber. Es gibt einfach zu wenige Fachangestellte.

Schwierig. Wenn hier dann auch Themen wie Lohnsteuer, USt-Anmeldungen, etc. betroffen sind, macht es kaum Sinn, dies in Eigenregie zu erledigen. Das kostet einfach zu viel Zeit.

Was ist denn so üblich; ich meine bei Angestellten, die selbst zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind?

Ganz unterschiedlich, ich persönlich empfinde jedoch in ähnlichen Fällen 1/2 der Deckungsbeiträge der Aufträge grundsätzlich als angemessen. Dein Arbeitgeber trägt das unternehmerische Risiko, möchte also auch entsprechend seinen Teil vom Kuchen.
Liebe Grüße

antworten
esistwieesist

Freunde und Bekannte nebenberuflich selbstständig beraten oder als Mandant meines Arbeitgebers gewinnen?

Ceterum censeo schrieb am 14.07.2023:

esistwieesist schrieb am 13.07.2023:

Hallo,
ich bin zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt, weil ich als zugelassener EU-Anwalt in Deutschland niedergelassen bin (§ 3 Nr. 1 Var. 4 StBerG). Danke aber dennoch für den Hinweis.

Dann bin ich ja beruhigt. Nur um sicherzugehen: Du hast auch eine berufliche Niederlassung im Inland begründet?

Mir ist es auch klar, dass ich eine Zustimmung meines AG brauche.

Dies würde ich nicht grundsätzlich als zwingend notwendig erachten. Die Rechtsprechung (insb. zu den "Küchentisch-StB") ist hier eigentlich recht liberal, trittst du nicht an Mandanten deines Arbeitgebers heran, hat dieser keinen Unterlassungsanspruch.

Allerdings stellt sich jetzt nun die Frage, ob ich mich überhaupt nebenberuflich selbstständig mache. Da ein Großteil der Freunde selbstständig sind und ihrerseits Angestellte haben, glaube ich nicht, dass ich diese alleine betreuen kann. Ich bräuchte so eine Angestellte die 20h pro Woche arbeitet. Aber ich sehe es ja bei meinem Arbeitgeber. Es gibt einfach zu wenige Fachangestellte.

Schwierig. Wenn hier dann auch Themen wie Lohnsteuer, USt-Anmeldungen, etc. betroffen sind, macht es kaum Sinn, dies in Eigenregie zu erledigen. Das kostet einfach zu viel Zeit.

Was ist denn so üblich; ich meine bei Angestellten, die selbst zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind?

Ganz unterschiedlich, ich persönlich empfinde jedoch in ähnlichen Fällen 1/2 der Deckungsbeiträge der Aufträge grundsätzlich als angemessen. Dein Arbeitgeber trägt das unternehmerische Risiko, möchte also auch entsprechend seinen Teil vom Kuchen.
Liebe Grüße

Danke für die Informationen.

Ja, ich bin in der Kammer eingetragen. Allerdings geht es ohne bereits dehalb nicht, weil eine "abhängige Beschäftigung" nie unter dem Begriff vorrübergehende Tätigkeit fallen kann. Im Übrigen bräuchte ich für eine Vertretung vor den Finanzgerichten immer einen Einvernehmensanwalt. Auch das ist nicht sonderlich vorteilhaft.

Meine Erfahrung ist halt, dass es wenig Personal gibt und auch die Ausbildung von neuem Personal risikoreich ist. Entweder man bildet die Leute bescheiden aus oder die Leute gehen nach der Ausbildung in die Industrie und verdienen dort 1.000 Euro mehr im Monat. In meiner Firma werden regelmäßig Leute ausgebildet, die die nicht abbrechen, sind spätestens zwei Jahre nach der Ausbildung weg.

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