Das neue GmbH-Recht
Seit dem 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen.
Das neue GmbH-Recht
Berlin, 13.11.2008 (bmj) - Seit dem 1. November 2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen. »Mit dem Abschluss der seit langem erwarteten Reform ist das GmbH-Recht im 21. Jahrhundert angekommen.
Die Wettbewerbsfähigkeit der GmbH - insbesondere auch im internationalen Vergleich - wird gestärkt. Sie ist eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand. Existenzgründern steht künftig mit der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zusätzlich eine Einstiegsvariante der GmbH zur Verfügung. Aber nicht nur die Gründung einer GmbH wird einfacher, schneller und kostengünstiger, sondern das neue GmbH-Recht ist insgesamt moderner und praxistauglicher geworden. Da die Attraktivität der GmbH als Rechtsform nicht zuletzt davon abhängt, dass Gläubiger in Fällen der Krise und der Insolvenz wirksam geschützt werden, haben wir zudem den Schutz vor Missbrauch verbessert«, erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
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