Ceterum censeo schrieb am 29.03.2019:
Mein persönliches Ranking der genannten Studiengänge wäre:
- JurGrad Münster
- Uni Köln
- Uni Mannheim
- Uni Freiburg
- HS Aalen
- FOM
Ich habe hier jedoch lediglich meine persönliche Einschätzung zu Reputation und Qualität der wiss. Ausbildung abgegeben. Bei der Wahl eines Studienortes sind noch viele weitere Faktoren zu berücksichtigen.
In deiner persönlichen Situation sehe ich Münster allerdings etwas kritisch. Hier sollte man bereits grundsolide Kenntnisse im deutschen Steuerrecht besitzen. Der Studiengang richtet sich explizit an Berufserfahrene (StB, RAe, Fin.Wirte). Zudem muss man das nötige Kleingeld hierfür haben.
Für welchem Studiengang du dich nun entscheidest, bleibt dir überlassen.
Liebe Grüße
Da ich in Freiburg meinen Bachelor gemacht habe, wollte ich die Nennung mal mit meiner subjektiven Einschätzung kommentieren: Der dortige Lehrstuhl war allgemein eher unbeliebt zu meiner Zeit, weil die Betreuung der Veranstaltungen als schlecht empfunden wurde.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Master alleine an diesem Lehrstuhl hängt, weil es sich um ein volkswirtschaftlich dominiertes Institut für Wirtschaftswissenschaften handelt. Die Seite des Instituts vermittelt da ein gewisses Gefühl für.
https://portal.uni-freiburg.de/vwl/institut
Die Freiburger Kontakte zur Praxis schlagen sich auch nicht in ausreichendem Maße in Lehrbeauftragten nieder.
Würde hier mal Saarbrücken ins Spiel bringen. Natürlich nicht wegen der Lebensqualität. Aber es hängt eben nicht alles an einem Lehrstuhl, die Vernetzung in die Praxis ist gut (Für einen Eindruck mal auf der Homepage für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre das Angebot der Lehrveranstaltungen und die Liste der Lehrbeauftragten durchgehen)und Schwerpunkte Steuern, WP, Banken (reine oder als Kombinationsschwerpunkte) sind möglich (Mit anderen Worten, wenn ich es ausreize, kommen von 120 ECTS bis zu 96 entweder von Steuern oder WP oder Rechnungslegung. Die Fakultät mag sonst nichts Besonders sein, aber an dem Bereich ist nichts auszusetzen.
Und achja: Die Zulassungsvoraussetzungen sind nicht so eng, dass man als VWLer nicht rein käme.
Ach so: Wenn wer auch immer das liest ein Faible für den fair value hat: Man ist in Saarbrücken nach wie vor stolz darauf, dessen Einzug ins HGB weitestgehend verhindert zu haben.
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