WiWi Gast schrieb am 15.11.2022:
Jannis schrieb am 03.11.2022:
Hallo zusammen,
ich hab eine Frage die mich sehr beschäftigt. Ich habe bei einer der Big 4 in Tax Bereich angefangen und möchte auch mein Steuerberater machen. Auf langer Sicht möchte ich aber ins Audit wechseln, da ich auch gerne weiter mein WP machen möchte. Mir machen beide Bereiche sehr viel spaß und ich finde mit dem steuerlichen Teil hat man eine gewisse Grundlage und bessere Verständnis für Jahresabschlüsse entwickelt. Natürlich spart man sich dann auch den steuerlichen Modul :). Ist sowas realistisch,oder wie wird es in Audit angesehen, wenn jemanden aus dem Tax Bereich kommt. Hat jemanden schon Erfahrungen damit gemacht? Wäre es sinnvoller vor dem Steuerberatertitel den Wechsel ins Audit vorzunehmen, oder kann man es auch danach machen?
Wäre sehr dankbar für eure Antworten.
Viele Grüße
Kann man machen. Bin selbst nach dem schriftlichen StB-Examen für ein Jahr ins Audit für die berufspraktischen Zeiten und die haben mich gerne genommen, vor allem bei HGB Prüfungen. Musst das aktiv pushen bei deinem Vorgesetzten und dich um alles organisatorisches kümmern.
Wie viel praktische Zeit musstest du in Audit verbringen? Genau ein Jahr (52 Wochen inkl. Urlaubswochen etc.) oder länger, weil die Urlaubswochen ggf. nicht mitzählen? Wird bei der praktischen Zeit, die man im Audit verbracht hat auf die tatsächliche Tätigkeit geschaut? Wie sieht es bspw. mit Trainings/Schulungen aus? Kann man sich diese Zeit als praktische Zeit anrechnen lassen? Vielen Dank vorab!
Zu den Formalien:
Für Details siehe bitte das Merkblatt der WPK, das gilt letztlich und anhand dessen wird die WPK auch deinen Antrag prüfen. Normaler Jahresurlaub ist mWn. nicht schädlich, Überstunden zählen nicht on-top (bei 50 Stunden in einer 40 Stunden Woche, zählt dies als eine Woche mit 40 Stunden), Schulungen zählen mWn. nicht als berufspraktische Zeit, aber lies bitte nochmal nach.
Ich habe schon etwas "Sicherheitspuffer" eingebaut. Am Ende hatte ich meine ich 58 Wochen, die ich auch belastbar nachweisen konnte. Mir persönlich war das Risiko zu groß, dass, wenn meine Zeiten zu sehr "auf Kante genäht" sind und die WPK doch mal stichprobenartig meine Zeiterfassung anfordert, mein Antrag im Zweifel abgelehnt wird und sogar weitere Konsequenzen drohen (Urkundenfälschung für den unterschreibenden WP? Falschangabe durch mich?). Wirkt vielleicht etwas vorsichtig, aber man will ja immerhin auch WP werden und mehr als 53 (tatsächliche) Prüfungswochen sollte jeder nachweisen können, der das Examen schreiben will (alleine um genug Praxiserfahrung für die Prüfung zu haben). Meines Erachtens kann aber keiner erwarten, dass man bei einer 40 Stunden Woche auch 40 Stunden auf einen Auftragscode bucht. Wenn da jetzt mal ein paar Stunden für sonstige interne Tätigkeiten, einen internen Call etc. dabei sind, sollte die Woche an sich immer noch als Prüfungstätigkeit gelten. Insgesamt meine ich sollte man so auf ca. 2000 WB-Stunden an Prüfungstätigkeit kommen. Ich hab mich dann genau für ein Jahr zu Audit versetzen lassen, da ich vorher schon ein paar Wochen aufgrund der Unterstützung der Audit Kollegen im Rahmen von Tax Audits gesammelt hatte.
Die Frage der tatsächlichen Tätigkeit hat sich für mich nicht gestellt, da ich in der klassischen gesetzlichen Abschlussprüfung tätig war. Wenn ich eine Bestätigung für einen Mitarbeiter unterschreiben müsste, würde ich mir schon anschauen was der gemacht hat. Reine Beratungsleistungen können sicher nicht als Prüfungstätigkeit gelten. Freiwillige Abschlussprüfungen und sonstige Prüfungsleistungen sollten mE ok sein, aber im Zweifel ist § 9 Abs. 2 S. 2 WPO zu beachten ("Sie sollen während dieser Zeit insbesondere an gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen teilgenommen und an der Abfassung der Prüfungsberichte hierüber mitgewirkt haben."). Mag aber Kollegen im Audit geben, die das aber lockerer sehen.
antworten