Die Anforderung daran, sich in Deutschland irgendwas in die Ausweispapiere eintragen zu lassen, sind verschwindend gering, weil dies vom den Meldeämtern gar nicht geprüft wird, was das für ein Titel ist oder was das für eine Universität ist.
Hier gilt eine Art "Beweislastumkehr", d.h. wenn die Eintragung erfolgt ist, obwohl der Titel nicht stimmt, macht man sich strafbar. Insofern muss der Titel vor Gericht standhalten und das wird er nicht (sag ich, als RA).
Die Tatsache, dass es sich aus dem Studienprogramm nicht automatisch ergibt (!) dass es sich hier um die 3. Bologna-Stufe handelt, gibt ja zu denken. Des Weiteren, dass ihr überhaupt irgend einen Anwalt einschalten musstet (warum überhaupt einen PRIVATEN Anwalt? Solche Bescheinigungen stellen normalerweise die örtlichen Universitäten oder die jeweiligen Bildungsministerien ohne Probleme aus !? ) gibt doch schon zu denken.
Des Weiteren gibt es den DBA im französischen Bildungssystem nicht. Das ist ein sogenannter "Eigentitel" der als postgraduale Weiterbildung eingestuft wird. Das ist wie z.B. der DBA der Uni Ghent oder KU Leuven. Der wird aus marketing-technischen Gründen DBA genannt, den Titel, den man am Ende bekommt, ist jedoch ein lupenreines belgisches Doktorat bzw. PhD zweier Universitäten (und eben kein "DBA", den gibt es nämlich ebenfalls nicht im belgischen Bildungssystem).
Dieser DBA müsste demnach einem französischen Doctorat gleichwertig sein. Wenn ihr keine Gleichwertigkeit mit dem französischen Doctorat nachweisen könnt, dann ist der Titel für den deutschen Markt absolut wertlos.
WiWi Gast schrieb am 25.09.2023:
Sehr geehrter Forumsteilnehmer,
vielen Dank für Ihr Interesse und für die Frage zur Anerkennung.
Prinzipiell gilt: wenn ein DBA in Aufbau und Anforderungen einem Doktorat entspricht (und das ist beim Business Science Institute unter anderem durch die AMBA Akkreditierung bestätigt), dann ist er dem Doktortitel gleichgestellt und kann als Dr. getragen werden.
Alle unsere deutschen Alumni, die dies beantragt haben, konnten den Titel außerdem in ihre Ausweispapiere eintragen lassen.
Auf Wunsch unserer Studenten haben wir außerdem vor mehreren Jahren unseren Anwalt beauftragt, das Thema „Anerkennung Doktortitel in DE“ zu prüfen - die Infos zur aktuellen Lage stehen auf unserer Website:
https://de.business-science-institute.com/anerkennung-deutschland/
Auf Anfrage können wir eine offizielle Bescheinigung unserer Partneruniversität teilen:
Die Bescheinigung, ausgestellt von der iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3, bestätigt eindeutig, dass unser DBA-Programm (Business Science Institute & iaelyon School of Management - Université Jean Moulin Lyon 3) der Ebene 8 des Bologna-Prozesses (Doktorat) entspricht.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung:
contact@business-science-institute.com
Beste Grüße,
Team Business Science Institute
franklimmer schrieb am 04.08.2023:
Servus zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit dem Business Science Institut und dem Abschluss an der Jean Moulin Universität 3 gemacht? Dort wird derzeit ein DBA Online Studium angeboten und man schließt mit einem DBA ab und gleichzeitig wird bei Beratung darauf hingewiesen, dass man mit dem Abschluss den Dr. Titel in Deutschland tragen darf. Die Uni ist im Anabin Verzeichnis mit A+ gelistet.
Hat jemand von Euch bereits dort studiert und einen DBA absolviert?
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