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Zweitstudium von Steuer absetzen

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WiWi Gast

Zweitstudium von Steuer absetzen

Hi,

Frage bzgl der vorgezogenen Werbungskosten im Zweitstudium. Ich habe einen Minijob - 400?. Meine WK werden dieses Einkommen aber nicht übersteigen.
Dann ist mAn kein Verlustvortrag möglich.

Damit würden ja Studenten, die nebenbei jobben müssen, ggü Bafög Empfängern und Faulen schlechtergestellt werden.

Hab ich da einen Denkfehler, oder wie muss man das machen?

Danke

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Wieso machst du ein Zweitstudium Vollzeit?
Ein Master-Studium ist kein Zweitstuium. Nur so nebenbei...

Aber es ist so. Wenn du nichts verdienst, dann bezahlst du auch keine Steuern, die du wieder zurückbekommen kannst...

Als Minijobber bezahlst du doch sowieso keine Steuern? Verstehe nicht wieso du dann denkst du würdest schlechter gestellt werden als Nicht-Arbeitende?!

Außerdem hat ein Nebenjob nichts mit Faulheit zu tun. Entweder man braucht ihn zum Leben oder für mehr Luxus oder eben nicht und man kann mehr lernen... Es gibt auch Studiengänge, wo man kaum nebenbei arbeiten kann, wegen hoher Laborbelatung zum Beispiel... Da hat man oft keine Wahl...

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Sorry, aber wenn du davon nichts verstehst, wieso schreibst du dann.

Ein Master ist natürlich ein Zweitstudium. Ein Minjob ist trotz der pauschalen Steuer aber ein Einkommen. usw.

Danke für andere, die Hilfe bieten

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Nein, du wirst nicht schlechter gestellt als Leute die BaföG empfangen, denn die haben das gleiche Problem wenn sie zusätzlich arbeiten.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Ein konsekutiver Master ist kein Zweitstudium. Da kannst du dich auf die Hinterbeine stellen!
Ein Zweitstudium ist nach Definition ein weiteres grundständiges Studium!

Außerdem scheinst du nicht zu verstehen, was es bedeutet Steuern abzusetzen. Wie richtig erwähnt wurde, kann man nur maximal das zurückbekommen, was man auch an Steuern bezahlt hat. Und als Minijobber bezahlt man eben keine Steuern. Also kann man nichts absetzen.

Du offenbarst in deinem beiden arroganten und überheblichen Postings übrigens Charakterschwächen, an denen du mal arbeiten solltest, sonst kommst du beruflich und auch privat nicht weit...

Lieb gemeinte Ratschläge...

Lounge Gast schrieb:

Sorry, aber wenn du davon nichts verstehst, wieso schreibst
du dann.

Ein Master ist natürlich ein Zweitstudium. Ein Minjob ist
trotz der pauschalen Steuer aber ein Einkommen. usw.

Danke für andere, die Hilfe bieten

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Ein Master ist definitiv kein Zweitstudium! Und auch ansonsten hat der Poster vom 05.03. doch alles richtig zusammen gefasst. Kein Grund für weitere Hilfe. Bei diesem Ton würden sich das andere sowieso überlegen.

Lounge Gast schrieb:

Sorry, aber wenn du davon nichts verstehst, wieso schreibst
du dann.

Ein Master ist natürlich ein Zweitstudium. Ein Minjob ist
trotz der pauschalen Steuer aber ein Einkommen. usw.

Danke für andere, die Hilfe bieten

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

  1. Ein Master ist definitiv kein Zweitstudium
  2. Welche pauschale Steuer? Ein Minijob ist steuerfrei. Daher kannst du im gleichen Jahr auch nichts absetzen!

Auch verstehe ich nicht, wieso deine WK deinen Einnahmen übersteigen müssen? Das hat doch damit nichts zu tun! Es geht um einen Verlustvortrag. Und dann darum, dass du es rückwirkend absetzen kannst. Und das kannst du auch im Erststudium bis zu einer begrenzten Summe als Ausbildungskosten. Nur im Zweitstudium kann man es unbegrenzt als Werbungskosten.

Dein Kommentar zu Bafög und Nicht-Arbeitenden ist auch fehl am Platz. Erstens daneben und zweitens falsch. Diese haben absolut keinen Vorteil.

Lounge Gast schrieb:

Sorry, aber wenn du davon nichts verstehst, wieso schreibst
du dann.

Ein Master ist natürlich ein Zweitstudium. Ein Minjob ist
trotz der pauschalen Steuer aber ein Einkommen. usw.

Danke für andere, die Hilfe bieten

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Ein Master ist kein Zweitstudium, DAS stimmt, aber steuerlich betrachtet ist es ein Unterschied. Weiterhin kann man Verluste vortragen, wenn man vor dem Bachelor eine Ausbildung gemacht hat. Bei mir sind das mal eben 15.000? gewesen

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Dass ein Master kein Zweitstudium ist, wurde dir jetzt schon zu genüge erklärt.
Allerdings versteht du absolut nicht inwieweit du Einnahmen von der Steuer absetzen könntest, nicht als Werbekosten. Da geht natürlich so einiges. Das könnte ich dir jetzt erklären, aber bei deinem Ton, habe ich dazu keine Lust...

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Steuerlich ist ein Master ziemlich sicher ein Zweitstudium. Das Steuerrecht sieht die Dinge eben öfters ein wenig anders.

Eine geringfügige Beschäftigung hat nichts mit der Einkommensteuererklärung zu tun.
Mit Werbungskosten kannst du einen Verlust generieren, der dann rückgetragen wird. Ist eine Verlustrücktrag nicht möglich, wird der Verlust gesondert festgestellt und steht für spätere Jahre zur Verfügung.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium als Werbungskosten von Steuer absetzen

Ein später Nachtrag:
Ich möchte noch hinzufügen, warum ein Minijob hier dennoch eine Rolle zu spielen scheint. Ich habe versucht mein Zweitstudium nachträglich abzusetzen als Werbungskosten über den Verlustvortrag. Nun hat das Finanzamt in meinen Studienjahren meine Ausgaben und meine Einkünfte aus Minijobs gegengerechnet. Hätte ich keine Minijobs ausgeübt und "nur" Bafög erhalten, hätte ich heute Anspruch auf mehrere Tausen Euro Werbungskostenerstattung. Das Telefonat mit meiner Finanzbeamtin bestätigte dies. Paradox, nicht wahr?

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Und das ist in deiner Quelle wo nachzulesen?

Ein Master ist nur dann ein Zweitstudium, wenn er nicht konsekutiv ist...

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Übrigens finde ich es ziemlich traurig, wenn jemand, der in Deutschland auf Kosten des Staates ein kostenloses Studium absolviert hat, dafür dann auch noch vom Staat eine Steuererstattung bekommen möchte...

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Du bekommst die Steuererstattung ja nur auf Dinge, die du ausgegeben hast und ÜBER den Werbekosten (1000Euro/Jahr) liegen.

Sprich: Du kaufst dir Lehrmaterial (500Euro), Laptop (1000Euro), Bücher (200Euro), Fahrtickets (300Euro), Bewerbungsunterlagen (200Euro)...Summe: 2.200- 1000(Werbungskostenpauschale) =1.200

Diese 1.200 kannst du dann als Verlustvortrag von deinem 1. Jahresgehalt steuerlich abziehen.

Verbessert mich bitte, wenn ich falsch liege. Ich lese mich da gerade ein, aber ich weiß nicht, wieso man das nicht machen sollte und wieso das nicht fair ggü. Vater Staat ist.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

Der Master gilt steuerlich als ZweitAUSBILDUNG. Somit per Definition keine Sonderausgaben mehr, ergo vorweggenommene Werbungskosten (Verlustvortrag).

Punkt aus.

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WiWi Gast

Re: Zweitstudium von Steuer absetzen

wunderbar wie hier alle behaupten der master wäre kein zweitstudium. ist er aber wenn es um das steuerrecht geht und dabei geht es hier ja. wer was anderes behauptet, möge gerne eine quelle dazu angeben.

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