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Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

Hallo zusammen,

wann lohnt sich ein Hotel wann eine Wohnung zu mieten?
Kann man immer in verschiedenen Hotels übernachten?
Gibt es irgendwelche Vorteile oder Nachteile?

VG

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

WiWi Gast schrieb am 08.06.2023:

Hallo zusammen,

wann lohnt sich ein Hotel wann eine Wohnung zu mieten?
Kann man immer in verschiedenen Hotels übernachten?
Gibt es irgendwelche Vorteile oder Nachteile?

VG

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

WiWi Gast schrieb am 08.06.2023:

Hallo zusammen,

wann lohnt sich ein Hotel wann eine Wohnung zu mieten?
Kann man immer in verschiedenen Hotels übernachten?
Gibt es irgendwelche Vorteile oder Nachteile?

VG

Steuerlich gibt es keinen (für die Frage der Lohnenswertheit) relevanten Unterschied.

Anleitung, um festzustellen, welche von zwei Optionen sich finanziell lohnt:

  1. Rechne die Kosten von Option A aus
  2. Rechne die Kosten von Option B aus
  3. Schaue dir beide Ergebnisse genau an.
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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

Es lohnt sich ein Hotel, wenn die Kosten dafür niedriger sind als für die Mietwohnung.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

Der Vorteil bei einer Doppelten Haushaltsführung ist, dass, sofern die Voraussetzungen vorliegen, man bis zu 1k/Monat, also 12k/Jahr, steuerlich absetzen kann. Absetzbar wären dann zB Miete, NK, Einrichtungskosten (zB neuer Schreibtisch) etc.

Zu den Voraussetzungen: Du solltest in Stadt A und deine Arbeit in Stadt B sein. Stadt A und Stadt B müssen eine gewisse Anzahl von km auseinanderliegen. Darüber hinaus sollte in Stadt A dein Lebensmittelpunkt sein (Anhaltspunkt ist zB eine Mietwohnung, Frau und Kinder).

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

WiWi Gast schrieb am 10.11.2023:

Der Vorteil bei einer Doppelten Haushaltsführung ist, dass, sofern die Voraussetzungen vorliegen, man bis zu 1k/Monat, also 12k/Jahr, steuerlich absetzen kann. Absetzbar wären dann zB Miete, NK, Einrichtungskosten (zB neuer Schreibtisch) etc.

Zu den Voraussetzungen: Du solltest in Stadt A und deine Arbeit in Stadt B sein. Stadt A und Stadt B müssen eine gewisse Anzahl von km auseinanderliegen. Darüber hinaus sollte in Stadt A dein Lebensmittelpunkt sein (Anhaltspunkt ist zB eine Mietwohnung, Frau und Kinder).

Die Hotelkosten können halt auch als Werbungskosten abgesetzt werden.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

WiWi Gast schrieb am 10.11.2023:

WiWi Gast schrieb am 08.06.2023:

Hallo zusammen,

wann lohnt sich ein Hotel wann eine Wohnung zu mieten?
Kann man immer in verschiedenen Hotels übernachten?
Gibt es irgendwelche Vorteile oder Nachteile?

VG

Steuerlich gibt es keinen (für die Frage der Lohnenswertheit) relevanten Unterschied.

Danke, das wollte ich wissen.

Eine andere Frage: prüft das FA jedes Jahr wo sich der Lebensmittelpunkt befindet?
Dieser kann sich ja ändern und ich vermute das FA will alles tun, um nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer trotz Mietwohnung und Ausgaben in A seinen Lebensmittelpunkt schon in B hat.. Dann wird nichts erstattet..

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

Hm interessant, wie prüft denn das Finanzamt einen Lebensmittelpunkt bei einem Single?

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

Das ist nicht ganz richtig. Die Mietkosten/Hotelkosten sind bis 12k/Jahr absetzbar. Die Kosten für die Einrichtungsgegenstände sind nach den jüngsten FG-Entscheidung zu 100% KOMPLETT ZUSÄTZLICH absetzbar.

ABER wieder beachten: GWG kann natürlich sofort abgeschrieben werden, wenn man sich Einrichtung (dann ab 2024) über 1000 EUR kauft, muss diese gem. AfA-Tabelle abgeschrieben werden.

WiWi Gast schrieb am 10.11.2023:

Der Vorteil bei einer Doppelten Haushaltsführung ist, dass, sofern die Voraussetzungen vorliegen, man bis zu 1k/Monat, also 12k/Jahr, steuerlich absetzen kann. Absetzbar wären dann zB Miete, NK, Einrichtungskosten (zB neuer Schreibtisch) etc.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

Die Kriterien sind für alle gleich, ob du Single bist oder nicht, macht da keinen Unterschied. Das Kriterium ist die Bindung zu deinen Eltern, Partner, Verwandten und Bekannten ("Freunden"). Wenn du in der Nähe deiner Eltern wohnst, du an dem Ort studiert hast oder sonstige Verwandte in der Nähe wohnen, die einen "Lebensmittelpunkt" begründen können, dann wird das in den meisten Fällen unproblematisch vom FA akzeptiert. Noch einfacher ist es natürlich, wenn man Eigentum am Ort A hat, dann fragen die erst gar nicht nach.

WiWi Gast schrieb am 11.11.2023:

Hm interessant, wie prüft denn das Finanzamt einen Lebensmittelpunkt bei einem Single?

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

WiWi Gast schrieb am 11.11.2023:

Dieser kann sich ja ändern und ich vermute das FA will alles tun, um nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer trotz Mietwohnung und Ausgaben in A seinen Lebensmittelpunkt schon in B hat.. Dann wird nichts erstattet..

Ich glaube, du verstehst das Prinzip der Doppelten Haushaltsführung nicht ganz. Ich kenne bisher keinen Fall, wo eine begründete, doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt wurde. Es gibt nämlich nur eine einzige Konstellation, bei der doppelte Haushaltsführung, die Sinn macht (auch persönlich) und zwar:

Lebensmittelpunkt in A, Arbeitsstelle in B --> unproblematisch. Da wird eine kurze Rückfrage gestellt, warum der Lebensmittelpunkt in A ist und dann antwortest darauf ("Eltern wohnen hier, hab da lange studiert und meine Freunde sind alle hier, Cousin XYZ wohnen hier, ect.") und die Sache ist erledigt. Die Anforderungen sind bei einer begründeten doppelten Haushaltsführung so gering, wie gesagt, noch nie gesehen, dass das nicht anerkannt wurde.

Alles andere, macht ja keinen Sinn:

Lebensmittelpunkt in A, Arbeitsstelle in A --> Wozu die zweite Wohnung?

Klar versucht der ein oder andere seine Wohnung am Bodensee als "doppelte Haushaltsführung" durchzumogeln, aber da sagen wir gleich, dass ist absolut zwecklos, weil er da ja weder Arbeit noch sonst einen Grund hat.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

Ich hänge mich mal mit dran. Wie schätzt Du die Situation ein, wenn die bisherige Hauptwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zur Zweitwohnung wird? also der Fall, dass man woanders Wohneigentum erwirbt und trotzdem die bisherige Mietwohnung nahe der Arbeit behält?

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

WiWi Gast schrieb am 11.11.2023:

Dieser kann sich ja ändern und ich vermute das FA will alles tun, um nachzuweisen, dass der Arbeitnehmer trotz Mietwohnung und Ausgaben in A seinen Lebensmittelpunkt schon in B hat.. Dann wird nichts erstattet..

Ich glaube, du verstehst das Prinzip der Doppelten Haushaltsführung nicht ganz. Ich kenne bisher keinen Fall, wo eine begründete, doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt wurde. Es gibt nämlich nur eine einzige Konstellation, bei der doppelte Haushaltsführung, die Sinn macht (auch persönlich) und zwar:

Lebensmittelpunkt in A, Arbeitsstelle in B --> unproblematisch. Da wird eine kurze Rückfrage gestellt, warum der Lebensmittelpunkt in A ist und dann antwortest darauf ("Eltern wohnen hier, hab da lange studiert und meine Freunde sind alle hier, Cousin XYZ wohnen hier, ect.") und die Sache ist erledigt. Die Anforderungen sind bei einer begründeten doppelten Haushaltsführung so gering, wie gesagt, noch nie gesehen, dass das nicht anerkannt wurde.

Alles andere, macht ja keinen Sinn:

Lebensmittelpunkt in A, Arbeitsstelle in A --> Wozu die zweite Wohnung?

Klar versucht der ein oder andere seine Wohnung am Bodensee als "doppelte Haushaltsführung" durchzumogeln, aber da sagen wir gleich, dass ist absolut zwecklos, weil er da ja weder Arbeit noch sonst einen Grund hat.

Es gibt noch den "beliebten" Fall: Lebensmittelpunkt in A, Arbeitsstelle in A, vorgeblich Lebensmittelpunkt bei Eltern (o.ä.) in B.

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

In diesem Falle wird‘s berechtigterweise definitiv nicht klappen mit der steuerlichen Anerkennung als berufsbedingte doppelte Haushaltsführung. Zuerst hattest Du Deinen Lebensmittelpunkt in der Mietwohnung nahe der Arbeit. Zu Deinem Privatvergnügen (nicht böse gemeint, aber so argumentieren die Steuereintreiber) kaufst Du Dir zusätzlich woanders ein Wohneigentum. Dein Problem und Dein Privatvergnügen. Du hast schließlich die bestehende Privatwohnung nicht zusätzlich neu angemietet, um näher an den Arbeitsort zu ziehen.

WiWi Gast schrieb am 11.11.2023:

Ich hänge mich mal mit dran. Wie schätzt Du die Situation ein, wenn die bisherige Hauptwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zur Zweitwohnung wird? also der Fall, dass man woanders Wohneigentum erwirbt und trotzdem die bisherige Mietwohnung nahe der Arbeit behält?

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

WiWi Gast schrieb am 12.11.2023:

In diesem Falle wird‘s berechtigterweise definitiv nicht klappen mit der steuerlichen Anerkennung als berufsbedingte doppelte Haushaltsführung. Zuerst hattest Du Deinen Lebensmittelpunkt in der Mietwohnung nahe der Arbeit. Zu Deinem Privatvergnügen (nicht böse gemeint, aber so argumentieren die Steuereintreiber) kaufst Du Dir zusätzlich woanders ein Wohneigentum. Dein Problem und Dein Privatvergnügen. Du hast schließlich die bestehende Privatwohnung nicht zusätzlich neu angemietet, um näher an den Arbeitsort zu ziehen.

Ich hänge mich mal mit dran. Wie schätzt Du die Situation ein, wenn die bisherige Hauptwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zur Zweitwohnung wird? also der Fall, dass man woanders Wohneigentum erwirbt und trotzdem die bisherige Mietwohnung nahe der Arbeit behält?

Danke für deine Antwort. Obwohl ich mich in die von dir durch "berechtigterweise" vorgenommene Bewertung innerlich sträube! Erstmal kann sich nicht jeder am Arbeitsort Wohneigentum leisten (ist bei mir die Metropole Hamburg) und zweitens bin ich hier nur als Arbeitssklave im Schichtdienst und habe es nicht geschafft mir in zehn Jahren hier auch nur Ansatzweise einen Freundeskreis aufzubauen - durch die Schichterei - geschweige denn mich hier heimisch zu fühlen. Nun würde sich durch einen Todesfall in der Familie (ich schrieb dazu in der entsprechenden Diskussion zum Thema Erbe) bei mir die Möglichkeit ergeben, zusammen mit meiner Schwester in unserem Elternhaus zu wohnen welches wir geerbt haben. Zwar noch nicht überschrieben aber wir denken über diese Variante nach. Das wäre in meiner Heimat und der Vater auch nur wenige km entfernt. Hier im Norden habe ich niemanden, die Heimat ist 600 km entfernt. Kann mir nicht vorstellen dass das Finanzamt da was dagegen haben kann?

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

WiWi Gast schrieb am 12.11.2023:

In diesem Falle wird‘s berechtigterweise definitiv nicht klappen mit der steuerlichen Anerkennung als berufsbedingte doppelte Haushaltsführung. Zuerst hattest Du Deinen Lebensmittelpunkt in der Mietwohnung nahe der Arbeit. Zu Deinem Privatvergnügen (nicht böse gemeint, aber so argumentieren die Steuereintreiber) kaufst Du Dir zusätzlich woanders ein Wohneigentum. Dein Problem und Dein Privatvergnügen. Du hast schließlich die bestehende Privatwohnung nicht zusätzlich neu angemietet, um näher an den Arbeitsort zu ziehen.

Ich hänge mich mal mit dran. Wie schätzt Du die Situation ein, wenn die bisherige Hauptwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zur Zweitwohnung wird? also der Fall, dass man woanders Wohneigentum erwirbt und trotzdem die bisherige Mietwohnung nahe der Arbeit behält?

Zur Ergänzung: in meinem konreten Fall ist das auch nur übergangsweise angedacht bis ich in der alten Heimat Arbeit gefunden habe denn auf die Dauer ist die Entfernung zum pendeln zwischen Erst- und Zweitwohnsitz viel zu weit. Wenn ich jedoch gleich ins Elternhaus ziehen würde müsste ich meine Arbeit kündigen und wäre arbeitslos, auch nicht so toll (auch nicht für den Steuereintreiber)

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WiWi Gast

Doppelte Haushaltsführung: Hotel vs. Mietwohnung

WiWi Gast schrieb am 12.11.2023:

In diesem Falle wird‘s berechtigterweise definitiv nicht klappen mit der steuerlichen Anerkennung als berufsbedingte doppelte Haushaltsführung. Zuerst hattest Du Deinen Lebensmittelpunkt in der Mietwohnung nahe der Arbeit. Zu Deinem Privatvergnügen (nicht böse gemeint, aber so argumentieren die Steuereintreiber) kaufst Du Dir zusätzlich woanders ein Wohneigentum. Dein Problem und Dein Privatvergnügen. Du hast schließlich die bestehende Privatwohnung nicht zusätzlich neu angemietet, um näher an den Arbeitsort zu ziehen.

Ich hänge mich mal mit dran. Wie schätzt Du die Situation ein, wenn die bisherige Hauptwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zur Zweitwohnung wird? also der Fall, dass man woanders Wohneigentum erwirbt und trotzdem die bisherige Mietwohnung nahe der Arbeit behält?

Wegverlagerungsfälle sind dank BFH-Rechtsprechung schon lange kein Problem mehr, wenn man darlegen kann auch tatsächlich den Lebensmittelpunkt verlegt zu haben.

In welcher Reihenfolge welcher Wohnsitz dazu kam, spielt keine Rolle.

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